Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Meine Bundestagskollegin Katja Dörner rechnet heute in Bezug auf das morgen im Bundestag zu beratende Bildungspaket schön in der „taz“ vor: Es kommt nicht viel bei den Ländern an, 6 Milliarden Euro über vier Jahre, aufgeteilt auf 16 Bundesländer. Ich wünschte, wenn das Kooperationsverbot weiter gefallen wäre, dass dann dort ähnlich wie bei den Konjunkturpaketen möglicherweise ernsthafte Unterstützung für die Inklusion und für das, was im Land Rheinland-Pfalz sicherlich noch zu verbessern wäre, in die Länder fließen könnte. Das ist leider nicht der Fall.

Sie bringen mit Ihrem Antrag am kommenden Freitag Vorschläge. Diese Vorschläge beinhalten aber nichts anderes als das, was wir ohnedies tun werden, nämlich, dass die Gelder, die seitens des BAföG auf Länderseite eingespart werden, im Bereich dessen, was in die berufsbildenden Schulen fließen wird, umgewidmet werden. Genau dies muss nicht nur formuliert, sondern auch abgestimmt werden, und genau dies wollen wir tun.

Auch wir GRÜNE wollen nämlich – zumindest äußern Sie das ebenfalls –, dass zusätzliche Bildungsmaßnahmen im schulischen Bereich, aber natürlich auch in den anderen Bereichen – wir reden immer von lebenslangem Lernen – verwirklicht und umgesetzt werden.

Wenn Bildungsministerin Wanka dazu nicht bereit ist, ist es allerdings von Ihrer Seite etwas doppelzüngig, auf Landesebene seitens der CDU die Umwidmung der Gelder für die Schule einzufordern; denn Sie fordern detaillierte Ausgabenpläne und andere Dinge mehr. Das heißt, Sie fordern heute etwas von uns, was noch längst nicht vom Bund beschlossen ist und bei dem es im Grunde auch noch gar keine weiter gehenden Ideen und Vorstellungen gibt.

Ich kann nur hoffen, dass dieses freiwillige Angebot, das das Land an die Kommunen machen wird, von Ihnen mitgetragen wird und Sie gegebenenfalls auf kommunaler Ebene dazu beitragen, dass es zielführend für die Inklusion eingesetzt wird.

Wir sind dazu gerne in guten Gesprächen bereit, und ich bin sicher, dass es diesbezüglich eine sehr konstruktive

Zusammenarbeit auch mit den kommunalen Spitzenverbänden geben wird.

(Brandl, CDU: Das glaube ich nicht!)

Ich gehe einmal fest davon aus, dass, wenn wir uns in vier Wochen im Plenum wiedersehen, die Schulgesetznovelle und vor allen Dingen das Wahlrecht der Eltern im Land begrüßt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat Frau Ministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer Inklusion voranbringen will, der braucht eine Haltung. Ich sage Ihnen, er braucht eine klare Haltung. An eben dieser Haltung fehlt es der CDU.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Nächste Ohrfeige!)

Wer allen nach dem Munde redet, wer den Gesetzentwurf mal von links und mal von rechts torpediert

(Bracht, CDU: Da kennen Sie sich ja aus!)

Herr Bracht –, der fährt einen Zick-Zack-Kurs. Das ist seit Monaten bei der CDU in dieser Frage zu beobachten.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Ich wiederhole das noch einmal: Wer allen nach dem Munde redet, wer mal von links, mal von rechts Kritik an diesem Gesetzentwurf äußert, der fährt einen Zick-ZackKurs. Der ist bei der CDU seit Monaten zu beobachten.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Frau Thelen und Bracht, CDU)

Hätte es noch eines Beleges bedurft, dann wäre es die Rede von Frau Dickes gewesen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Genau!)

Sie schreibt in einer Presseerklärung am 18. Juni, wir hätten den Gesetzentwurf zurückgezogen. Heute beantragt sie und ihre Fraktion eine Aktuelle Stunde und sagt, wir hätten ihn verschoben. In ihrer Rede eben hat sie gesagt, die Landesregierung würde ihn im Galopp verschieben. Wie das geht, weiß ich gar nicht. Ihre Rede endet damit, verschieben Sie den Gesetzentwurf. Wenn

das kein Zick-Zack-Kurs ist, dann weiß ich es wirklich auch nicht mehr.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das verdient dieses Thema nicht. Man braucht bei diesem Thema eine große Linie. Die große Linie der Landesregierung ist klar. Wir wollen Inklusion befördern. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen. Wir wollen, dass Kinder optimal gefördert werden.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Wir vertrauen Eltern, die ihre Kinder besonders gut kennen, dass sie qualifiziert, natürlich mit intensiver Beratung, über den geeigneten Förderort für ihr Kind entscheiden können. Das ist der Kernpunkt des Gesetzentwurfes, der Ihnen vorliegt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Thelen, CDU: Sie sagen nicht, dass sie die qualifizierte Förderung der Kinder wollen!)

Wir haben damit übrigens gute Erfahrungen gemacht, meistens – Frau Thelen – gegen Ihren Widerstand.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Genau! – Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Wir haben bei der Ganztagsschule auf den Elternwillen gesetzt. Wir haben bei der Frage des Rechtsanspruches für Kinder auf einen Kindertagesstättenplatz auf den Elternwillen gesetzt.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Wir haben auf den Elternwillen bei G8 gesetzt. Wir sind damit gut gefahren.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Richtig!)

Sie wissen ganz genau, dass in anderen Ländern, wo anderes gemacht worden ist, man nicht gut damit gefahren ist.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Deswegen bestärkt uns dieser Erfolg, dass wir auf den Elternwillen setzen, dass wir es auch an dieser Stelle tun. Wir haben Vertrauen in die Eltern.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Ich komme zurück zur Haltung der Landesregierung. Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat es jüngst sehr präzise und aus meiner Sicht sehr gut formuliert, nämlich dass die UN-Behindertenrechtskonvention Ziele beinhaltet, das Ziel der Inklusion, und dass das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle politischen Ebenen ist, dass aber Inklusion auch ein Prozess ist und wir diesen

Prozess mit Augenmaß vorantreiben. Das ist die klare Linie der Landesregierung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Dickes, das kann ich Ihnen nicht ersparen. Wenn Sie in der Presseerklärung der CDU-Fraktion erneut und wiederholt – das sage ich jetzt sehr ernst – von Totalinklusion sprechen, dann ist es höchste Zeit, dass Sie im Zusammenhang mit diesem Thema über Ihren Sprachgebrauch nachdenken.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sehr gut!)

Ich mache daraus keinen Hehl. Das empört mich.

Wir haben ein klares Ziel. Wir haben immer Augenmaß bewiesen. Die ersten Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Rheinland-Pfalz sind vor 20 Jahren auf den Weg gebracht worden. Frau Schmitt, Sie kennen das noch aus einer anderen Perspektive. Ich weiß, das war vor 20 Jahren.

Seit über zehn Jahren bauen wir die Schwerpunktschulen aus. Wir haben heute 262 Schwerpunktschulen. Zum Sommer kommen sieben hinzu.

Wir haben heute 670 Stellen im System. Wir wollen weitere 200 Förderschullehrkräfte dafür zur Verfügung stellen.

Wir haben gesagt, dass wir Förder- und Beratungszentren schrittweise mit dem Gesetzentwurf aufbauen. Wir haben die Inklusion in der Fort- und Weiterbildung massiv ausgeweitet. Wir haben sie jetzt in der Lehrerbildung verankert. Wir werden sie bei der Ausbildung in den Seminaren verankern.

Ja, jetzt soll der Ressourcenvorbehalt im Schulgesetz fallen. Das ist die nächste Stelle, wo Sie unlauter mit Begriffen umgehen. Ich sage es noch einmal klar, das vorbehaltlose Elternwahlrecht bedeutet, dass wir uns durch den guten Ausbaustand heute in unseren Schwerpunktschulen zutrauen, nicht mehr in jedem Einzelfall ein rechtliches Fragezeichen hinter den Wunsch von Eltern auf inklusive Beschulung zu setzen. Wir sind heute in der Lage, eine Struktur vorzuhalten, dass wir den Elternwillen an die erste Stelle setzen können.