Das machen wir mit diesem Schulgesetz. Sie benutzen den Begriff des Ressourcenvorbehalts völlig anders, weil Sie etwas völlig anderes intendieren.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Bracht, CDU: Das stimmt doch gar nicht! – Zurufe der Abg. Brandl und Frau Thelen, CDU)
Wir wissen dabei, dass eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen unabdingbar ist, als Schulträger, als Träger der Schülerbeförderung und als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe. Deswegen finden Sie in diesem Gesetzentwurf – das ist dort verankert – viele Stellen, bei denen deutlich wird, dass wir diesen Prozess in engster Abstimmung mit den Kommunen, teilweise auch mit Zustimmungsvorbehalten umsetzen werden. Wir haben die Fragen der kommunalen Beteiligung von Anfang an diskutiert.
Wir haben von Anfang an auch auf eine starke Einbeziehung der Kommunen und darauf geachtet, dass die kommunalen Belastungen bei der Umsetzung der Inklusion möglichst gering gehalten werden. Deswegen haben wir unser Konzept mit den Schwerpunktschulen vorgesehen.
Frau Dickes, selbstverständlich – das wissen Sie auch – haben wir von Anfang an die Konnexitätsfrage geprüft und dabei untersucht, welche Mehrbelastungen entstehen können und ob ein Mehrbelastungsausgleich zu zahlen ist. Natürlich haben wir das geprüft mit dem Ergebnis, dass ein Mehrbelastungsausgleich nicht zu zahlen ist.
Sie haben es heute selbst noch einmal an der Frage der Integrationshelfer deutlich gemacht, weil die Integrationshelfer ein Individualanspruch nach Bundesgesetz sind. Man kann sich nicht einfach über rechtliche Rahmenbedingungen hinwegsetzen, sondern man muss sie prüfen, dann kommt man zu Ergebnissen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtlich und faktisch ein Mehrbelastungsausgleich nicht zu zahlen ist.
Aber dann kam das Bildungspaket auf Bundesebene. Als wir die erste Chance gesehen haben, dass wir mit diesen zusätzlichen Mitteln auch die Kommunen unterstützen können, sind wir auf die Kommunen mit einem konkreten Vorschlag zugegangen. Ich sage Ihnen, dazu stehen wir. Das ist kein Zick-Zack-Kurs, sondern das ist kommunalfreundlich, dass wir auch prüfen, ob wir die Kommunen daran teilhaben lassen können, wenn wir zusätzliche Möglichkeiten haben. Wir haben uns entschieden, den Kommunen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Jetzt kommt die CDU. Ich zitiere aus der Presseerklärung von Frau Dickes vom 18. Juni: „Es ist zweifelhaft, ob die Mittel aus dem Bildungspaket des Bundes überhaupt für kommunale Inklusionsaufgaben verwendet werden dürfen.“ – Einmal jenseits dessen, dass außer Ihnen diese Zweifel bundesweit noch niemand geäußert hat, frage ich Sie: Was wollen Sie eigentlich? Dass wir
die Kommunen unterstützen oder sie nicht unterstützen? – Sie erzeugen doch gerade das Gegenteil von dem, was Sie behaupten, dass Sie es vermeintlich wollen. (Beifall der SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kommt mir ein bisschen vor, als wenn man einem Kind droht, dass ihm das Spielzeug verloren geht.
Wir jedenfalls befinden uns mit den Kommunen in konstruktiven Gesprächen. Wir haben, um diese Gespräche fortführen zu können, das Gesetz auf die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause verschoben. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, wenn wir zu einem guten Ergebnis in den Gesprächen mit den Kommunen kommen, dass die entsprechenden Regelungen noch im Schulgesetz verankert werden und wir im Schulgesetz diese freiwillige Leistung des Landes absichern können. Damit hätten die Kommunen Verlässlichkeit. Damit wäre auch ein rascher Zahlungsbeginn sichergestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße als Gäste die Rheuma-Liga Bad Breisig und die Augustiner Realschule plus aus Hillesheim. Seien Sie willkommen in Mainz!
Da die Landesregierung die Redezeit überschritten hat, stehen der CDU-Fraktion anstatt 2 Minuten 7 Minuten zu und den beiden anderen Fraktionen jeweils die Hälfte zu ihrer zweiminütigen Redezeit. – Frau Dickes, bitte schön.
Ich fahre doch auch nicht nach Hamburg ohne Sprit im Tank. – Das sagte Herr Professor Winkel bei der Anhörung zum Thema Inklusionsgesetz.
Um Ihren Satz aufzugreifen: Wer Inklusion voranbringen will, der braucht Rechtssicherheit und Ressourcen. Der braucht Masse für Kinder.
Auf die Details kommt es an. Die Details sind ganz oft entscheidend. Die Details sind zu vielen Fragen bei Ihnen nicht geklärt. Da ist sehr wohl bei Ihnen ein ZickZack-Kurs zu bemerken. Sie haben lange behauptet, es sei kein Geld für die Kommunen als Ausgleich nötig. Sie haben lange gesagt, es kostet auf kommunaler Ebene nichts.
Dann werden Bundesgelder frei, und Sie setzen diese ein. Ich sage aber auch, das Einsetzen der Mittel entspricht nicht den Rechtsvorgaben.
Frau Ministerin, vielleicht sollten Sie auch einmal im Bundesbildungsministerium anrufen. Das hilft manchmal. Ich hatte gerade noch ein Gespräch mit dem Bundesbildungsministerium.
Auf der einen Seite sagen Sie, es braucht keine Mittel auf kommunaler Ebene, aber jetzt geben Sie sie doch aus Angst vor der Klage der kommunalen Spitzenverbände; denn die stehen mit dem Rücken an der Wand. Die zahlen aktuell 20 Millionen Euro für die Integrationskräfte. Auf 40 Millionen Euro wird das ansteigen, wenn sich Ihre Prognosen bewahrheiten werden, Frau Ministerin. Das sind gewaltige Kosten für die Kommunen, die ohnehin von dieser Landesregierung so sträflich vernachlässigt werden.
Zick-Zack-Kurs gibt es sehr wohl auch bei der Verabschiedung. Über Monate hinweg haben Sie in allen Gremien mitgeteilt, dass wir heute darüber abstimmen werden. Sie haben das Gesetz vorläufig auf die Tagesordnung setzen lassen und nun in letzter Minute zurückgezogen. Dadurch fehlt die Zeit, das sorgfältig umzusetzen. Wir können doch das nicht im Land umsetzen, bevor das Gesetz beschlossen ist.
Diese Zeit der Umsetzung von der Verabschiedung möglicherweise in vier Wochen bis zum Schuljahresbeginn am 1. August ist wohl definitiv zu kurz, Frau Ministerin. (Beifall bei der CDU)
Im Schulgesetz haben Sie ganz klar geäußert, um die Konnexität auszuschließen, dass Integrationskräfte
So steht es bei Ihnen ausdrücklich. Damit wäre die Konnexität nicht gegeben, aber dann dürften Sie nach der Vereinbarung mit dem Bund diese 8 Millionen Euro vom Bund nicht einsetzen.
Eben habe ich mit Freude vernommen, dass meine Kollegin Brück geäußert hat, dass die Integrationskräfte ebenso wie der Schulbau durchaus Bildungsaufgaben unserer Kommunen seien.