Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Frau Brück, wie zum Beispiel der Schulbau.

(Frau Brück, SPD: Ich habe die Integrationshelfer in diesem Zusammenhang nicht erwähnt!)

Die haben Sie.

Es gibt also durchaus Bildungsaufgaben der Kommunen. Wenn Integrationskräfte eine Bildungsaufgabe der Kommunen wären und damit durch die Bundesgelder unterstützt werden könnten,

(Pörksen, SPD: Sind doch keine!)

wäre aber das Gesetz verfassungswidrig. Das sagen die Experten. Dann könnten die Kommunen auf Konnexität klagen.

(Pörksen, SPD: Wer sind denn die Experten?)

Dann wären 8 Millionen Euro bei Weitem nicht das, was den Kommunen zusteht, sondern dann wären wir bei den 40 Millionen Euro.

(Beifall der Abg. Frau Thelen, CDU)

Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, Frau Ministerin. Sie haben die rechtlichen Gegebenheiten nicht geklärt – wir warten auch noch auf das Gutachten –, aber Sie wollen trotzdem starten. Ich erinnere an das Kommunalwahlgesetz. Da haben Sie auch ein Gesetz trotz erheblicher Bedenken verabschiedet. Es musste dann zurückgenommen werden, weil es verfassungswidrig war. Wollen Sie das auch hier riskieren?

(Pörksen, SPD: Wo soll das denn hier sein?)

Sie haben schlampig gearbeitet. Deshalb geht unser Appell an Sie, hier mit Sorgfalt und Behutsamkeit vorzugehen und erst die rechtlichen Gegebenheiten zu klären und es dann umzusetzen.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Es ist im Sinne unserer Kinder, das behutsam, sorgfältig und rechtlich einwandfrei umzusetzen und nicht die Rolle rückwärts im Laufe des Schuljahres zu machen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Aufgrund der Schlampigkeit der Landesregierung unser Appell: Schieben Sie die Umsetzung des Gesetzes um ein Jahr hinaus, damit wir Sicherheit vor Ort haben.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Mit Schlampigkeit würde ich einmal vorsichtig sein!)

Frau Brück, Sie haben das Wort für 5 Minuten und 30 Sekunden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dickes, ich verstehe, dass Sie ein bisschen in Zugzwang waren, Ihre Position zu verteidigen und zu begründen, aber nach meiner Bewertung ist das irgendwie gründlich daneben gegangen,

(Beifall der SPD)

weil Sie ständig etwas behaupten, was absolut nicht wahr ist. Sie behaupten, es gäbe keine Rechtssicherheit. Natürlich gibt es Rechtssicherheit.

(Baldauf, CDU: Warum ziehen Sie dann das Gesetz zurück?)

Wir ziehen das Gesetz doch gar nicht zurück.

(Baldauf, CDU: Natürlich!)

Herr Baldauf, von Ihnen hätte ich wirklich erwartet, dass Sie parlamentarische Abläufe und das Gesetzgebungsverfahren kennen.

(Unruhe bei der CDU)

Das erstaunt mich wirklich sehr.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Frau Dickes, wenn Sie Professoren aus anderen Bundesländern zitieren, muss man auch sehen, dass wir unsere Situation in Rheinland-Pfalz mit unserem Schulgesetz, das wir haben, beachten müssen. Deswegen ist unsere Situation keineswegs mit der in anderen Bundesländern vergleichbar. In einer Ihrer vielen Pressemitteilungen ziehen Sie Nordrhein-Westfalen oder SchleswigHolstein heran.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Wir haben ganz andere Schulgesetze, ganz andere rechtliche Grundlagen, was Schulbau und andere Dinge anbelangt. Wir unterstützen unsere Kommunen zum Beispiel im Schulbau. Da hat nie jemand behauptet, Inklusion, Baumaßnahmen oder sonst etwas kosten nichts. Nein, es wird seit Jahren über das Schulbauprogramm, das abgewickelt wird, diskutiert.

Jetzt gibt es eine neue Situation. Es gibt jetzt Bildungsgeld aus Bundesmitteln, die wir über die BAföG

Finanzierung einsparen. Jetzt sagen Sie, dieses Geld darf nicht für schulische Zwecke eingesetzt werden, weil wir es an die Kommunen geben. Das erschließt sich mir immer noch nicht. Kein Mensch hat gesagt, dass die Kommunen mit den 8 Millionen Euro die Integrationshelfer bezahlen sollen. Niemand hat das gesagt. Es gibt so viele Felder an schulischen Dingen, die die kommunalen Schulträger zu bearbeiten haben, dass diese freiwillige Leistung des Landes ein wirklich gutes Angebot an die Kommunen ist, um sie zu unterstützen und zu entlasten.

Insofern verstehe ich auch nicht, dass Sie sich auf 20 Millionen Euro beziehen, die die Integrationshelfer kosten sollen. Frau Ministerin Ahnen hat klar gesagt, das ist ein individueller Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch. Die Prognose von 40 Millionen Euro ist auch nirgendwo belegt. Insofern ist das eine Frage, die wir überhaupt nicht diskutieren können, weil sie überhaupt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt.

Es hat auch niemand irgendwelchen Gremien mitgeteilt, dass der Landtag heute über das Schulgesetz entscheidet. Nein, der Landtag entscheidet, wann er über ein Gesetz entscheidet. Wir sind als Abgeordnete frei in der Entscheidung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich sage noch etwas dazu, was die Umsetzungszeit anbelangt. Sieben Schulen kommen zum neuen Schuljahr als Schwerpunktschulen hinzu. Diese sieben Schulen wissen seit mindestens einem halben Jahr, wenn nicht sogar noch länger, dass sie Schwerpunktschulen werden sollen. Alle Schulträger haben zugestimmt. Alle sind in einem Boot. Insofern kann es überhaupt keine Probleme bei der Umsetzung zum neuen Schuljahr geben. Auch die Eltern wissen genau Bescheid.

Wenn Sie dann wieder einmal unterstellen, die Landesregierung würde schlampig arbeiten, dann lassen wir das einfach nicht zu.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir haben sorgfältig und intensiv an dieser Schulgesetznovelle gearbeitet, und zwar sowohl die Landesregierung als auch der Landtag. Wir haben eine intensive Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Alle Fraktionen haben viele Gespräche mit den Beteiligten geführt. Insofern kann man gar nicht davon reden, dass irgendetwas nicht in Ordnung sein soll.

Das Gegenteil ist der Fall. Wir ziehen ein Elternwahlrecht nach, das die Eltern in diesem Land begrüßen und das wir de facto schon lange in diesem Land behandeln. Die Eltern mit behinderten Kindern können frei entscheiden, in welcher Schule sie ihr Kind beschult haben möchten, ob an einer Förderschule oder einer Schwerpunktschule. Das ist eine gute Nachricht für die Eltern in unserem Land. Wir bieten klare und verlässliche Rahmenbedingungen.

Liebe Frau Dickes, ich finde es aber nicht anständig, dass Sie und die CDU immer wieder suggerieren, die

inklusiv beschulten Kindern würden in irgendeiner Art und Weise nicht angemessen gefördert oder behandelt. Auch diese Unterstellung lassen wir nicht zu. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Schwerpunktschulen und der Eltern, die ihre Kinder in die Schwerpunktschulen schicken. Wir lassen es nicht zu, dass Sie das immer wieder suggerieren.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Wir bleiben dabei. Die angebotenen 8 Millionen Euro sind ein gutes Angebot. Diese freiwillige Leistung des Landes bietet den Kommunen die Möglichkeit, eigenständig über die Verwendung entscheiden zu können. Ich bin mir sicher, dass die Kommunen jetzt nach dem Grundsatz handeln werden: Wenn es Brei regnet, muss man die Löffel aufhalten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Konrad.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es herrscht, was die Inklusion angeht – deshalb spreche ich zu diesem Thema –, eine doch etwas heillose Verwirrung.

Die Inklusion müssen wir als gesellschaftliche Aufgabe verstehen. Das betrifft den gesamten öffentlichen Raum und auch die Schulen. Davon ist der inklusive Unterricht zu unterscheiden. Warum sage ich das? Der inklusive Unterricht – die Frau Ministerin hatte das eben schon gesagt gehabt; Frau Dickes hat dann nachgewiesen, dass sie es entweder nicht hören wollte oder nicht verstanden hat – ist Aufgabe der Schule. Der inklusive Unterricht wird von den entsprechenden Lehrkräften sichergestellt, und zwar von Lehrkräften mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung und von Lehrkräften, die den Unterricht in den Regelschulen mit Unterstützung der Förderschulen halten. Das haben wir alles gehört.