Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Lammert das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute – wie gesagt – über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz.

Es ist schon ein Stück weit bedauerlich, dass die Landesregierung nach der Kritik an diesem Gesetz, insbesondere in den Anhörungen – die gab es sehr wohl an diesem aus unserer Sicht überflüssigen Gesetzent- wurf –, nach wie vor festhält. Es geht um eine eigene Beschwerdestelle gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Man kann es nicht oft genug sagen, dass diese Beschwerdestelle bereits ein unbegründetes, generelles Misstrauen gegenüber polizeilichen Maßnahmen signalisiert.

(Beifall der CDU)

Wenn dieser Gesetzentwurf auch von Rot-Grün ist, muss man sagen, keiner anderen Berufsgruppe wird von vornherein permanentes Fehlverhalten oder rechtswidriges Handeln unterstellt.

(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Ja!)

Auch das ist ein Novum.

Wir sind der Ansicht, Sie schädigen damit das Ansehen der Polizei, weil die Einrichtung dieser Beschwerdestelle bei dem unbefangenen Beobachter den Eindruck entstehen lässt, dass die aktuellen Möglichkeiten zur Beschwerde oder zu Anzeigen nicht mehr ausreichen und dringender Handlungsbedarf bestehen würde. Gerade vor diesem Ansehensverlust haben die Polizeigewerkschaften – da waren sich alle einig – im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss gewarnt; denn das Ansehen der Polizei in Deutschland ist so hoch wie nie, und es gibt nach wie vor Spitzenwerte. Vielmehr ist das Vertrauen in unsere rheinland-pfälzische Polizei gerechtfertigt; denn sie leistet nach unserer Ansicht hervorragende Arbeit, weshalb wir an dieser Stelle immer wieder nur unseren herzlichen Dank ausdrücken können.

(Beifall der CDU – Licht, CDU: Auch gestern!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt in Rheinland-Pfalz keinen einzigen Fall, bei dem eine Beschwerde oder eine Strafanzeige gegen einen Polizisten

oder eine Polizistin abgewiesen oder nicht ordnungsgemäß und zeitnah bearbeitet wurde. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen, wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Aber das generelle Misstrauen von Rot-Grün oder muss ich sagen Grün-Rot, wie auch immer – denn ich weiß, dass in den Reihen der SPD dieses Gesetz durchaus nicht nur mit Riesenfreude begleitet wird, auch die Freude im Innenministerium nicht besonders groß ist, das darf ich bzw. sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen –, gegenüber der Polizei in unserem Land verurteilen wir auf das Schärfste. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen im Gegensatz zu Ihnen zu der Polizei und vertrauen der Polizei in unserem Land.

(Frau Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unterstellung!)

Auch nach der Anhörung im Innenausschuss konnten Sie darüber hinaus nicht darlegen, dass es eine sachliche Rechtfertigung für die Einrichtung dieser Beschwerdestelle gibt. Die Fachleute haben in der Anhörung immer wieder darauf hingewiesen, dass es bereits heute schon zahlreiche Möglichkeiten gibt,

(Pörksen, SPD: Welche?)

unter anderem einen Oberstaatsanwalt.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, hören Sie wenigstens zu.

Es existieren bereits heute schon zahlreiche Möglichkeiten, ein mögliches Fehlverhalten der Polizei überprüfen zu lassen, zum Beispiel durch die Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaften müssen sich jetzt schon ein Stück weit mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie sich in der Vergangenheit so unzureichend um Fälle gekümmert haben, wenn es um polizeiliches Fehlverhalten ging, um jetzt eine solche Beschwerdestelle einzurichten.

(Pörksen, SPD: Sie reihen eine Behauptung an die nächste!)

Rechtswidriges Verhalten von Polizeibeschäftigten in Deutschland wird weder geduldet noch stillschweigend akzeptiert. Es wird nach klaren rechtsstaatlichen Regeln untersucht und geahndet. Ich denke, das sind Dinge, die wir weiterhin verfolgen, und die Staatsanwaltschaften unterliegen einer klar geordneten, verfassungsrechtlich abgesicherten Verfahrensweise.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Ansprechpartner bei Beschwerden oder Eingaben stehen darüber

hinaus die Zivil- und Verwaltungsgerichte zur Verfügung, die Polizeidienststellen, das Innenministerium oder aber auch die Polizeigewerkschaften und selbstverständlich – er ist auch da – der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Wir sind sehr dankbar; denn Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern werden derzeit bereits sehr erfolgreich vom Bürgerbeauftragten des Landes bearbeitet. Auch schon heute kann man sich in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten dort beschweren. Übrigens können sich auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dort beschweren; denn es ist jedermanns Recht. Da gibt bereits die Möglichkeit. Deshalb ist nicht nachzuvollziehen, was das Gesetz letztendlich für einen Mehrwert bringen soll. Es entsteht – das muss man sich schon ein Stück weit fragen – der Eindruck, dass es um einen Koalitionsfrieden und einen rein symbolischen Akt geht, damit Politik gemacht wird auf dem Rücken der rheinland-pfälzischen Polizei.

(Beifall der CDU)

Was bedauerlich ist, ist, dass die Landesregierung darüber seit Jahren verkennt, dass wir einen dringenden Handlungsbedarf bei der konsequenten Verfolgung von zunehmenden Angriffen auf Polizisten haben.

(Glocke der Präsidentin)

Hier besteht unseres Erachtens eine Fürsorgepflicht.

Ich glaube, ich habe noch zweieinhalb Minuten Redezeit. Frau Präsidentin, wir haben etwas mehr Redezeit, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es gibt zunehmend Angriffe auf die Polizei. Hier würden wir ein Zeichen erwarten. Leider sind bei der gestrigen Demonstration auch wieder Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt worden.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden dieses Thema im Rahmen der Aussprache zu unserer Großen Anfrage im nächsten Plenum intensiv debattieren.

Wir sind der Ansicht, wir brauchen diese Beschwerdestelle nicht. Wenn man sich den aktuellen Bericht des Bürgerbeauftragten von 2013 anschaut und das Sachgebiet Polizei- und Ordnungsrecht aufruft, dann steht da Folgendes – ich darf zitieren –: „In diesem Sachgebiet ist ein deutlicher Rückgang der Eingaben zu verzeichnen.“

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das auch noch!)

Da frage ich mich natürlich, das bestätigt nicht gerade Ihre Ansicht, hier dringend tätig werden zu müssen. In den letzten Jahren, seit 2010 gab es rund 60 Eingaben von Beschwerden über die Polizei beim Bürgerbeauftragten. Auch das rechtfertigt nicht gleich ein komplettes Gesetz, das geschaffen werden muss.

(Beifall der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend noch eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag. Zunächst einmal – Frau Kollegin Raue hat es im Innenausschuss angekündigt – hätte ich mir gewünscht, dass der vielleicht etwas früher gekommen wäre als zehn Minuten vor dem Plenum. Das muss ich schon einmal anmerken. Auch wenn man Gesetzestexte vielleicht durchaus lesen kann, man muss trotzdem nachzählen, wie viele Sätze, welcher Satz, um welchen Wortlaut es geht, welches Wort gestrichen wird. Das ist sehr umfänglich. Das sind schon ein paar Seiten Änderungsantrag gewesen. Deswegen kann ich nur sagen, er wurde leider etwas sehr kurzfristig eingebracht. Nichtsdestotrotz sind sicherlich ein paar Veränderungen gemacht worden, die zum Teil einige Dinge entschärfen, aber grundsätzlich bringen nicht wenige Verbesserungen einen Riesennutzen. Wir sehen trotzdem nach wie vor, dass das Gesetz an sich nicht gut ist. Vor dem Hintergrund finden wir es nach wie vor nicht gut, wenn jetzt zum Beispiel Parallelstrukturen geschaffen werden, wenn der Bürgerbeauftragte darüber hinaus, wenn Ermittlungen praktisch von der Staatsanwaltschaft zum Beispiel eingestellt wurden, diese noch einmal aufgreift.

(Glocke der Präsidentin)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend kann ich nur sagen, wir sind nach wie vor der Ansicht, dass dieses Gesetz gegenüber der Polizei nicht richtig ist. Wir sehen ein negatives Zeichen und werden das Gesetz auch aus diesem Grunde ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Orchesters der Verbandsgemeinde Kell am See e.V. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Hüttner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Professor Bäuerle, ein Dozent an der hessischen Polizeifachhochschule hat in seinen Ausführungen für die Anhörung – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – gesagt: „Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, eine unabhängige Ombudsstelle zur Stärkung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Bürger und Polizei zu schaffen, ist (…) uneingeschränkt zu begrüßen. Rheinland-Pfalz könnte (…) das erste Bundesland werden, in dem eine solche Stelle in institutioneller unabhängiger Form eingerichtet würde.“

Die Gewerkschaft der Polizei, die heute auch hier vertreten ist, begrüßt in der Anhörung ebenfalls die Intention des Gesetzentwurfs durch die Einsetzung eines unab