Die Gewerkschaft der Polizei, die heute auch hier vertreten ist, begrüßt in der Anhörung ebenfalls die Intention des Gesetzentwurfs durch die Einsetzung eines unab
hängigen Beauftragten für die Landespolizei, die das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei stärken soll.
Mit diesen Ausführungen – im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Lammert, versucht haben – könnte ich bei den Anzuhörenden fortfahren.
(Licht, CDU: Meinen Sie, Letztes bewirkt, dass die Polizeigewerkschaft das begrüßt? – Pörksen, SPD: Du kennst den Unterschied nicht zwi- schen Polizeigewerkschaft und Gewerkschaft der Polizei! – Licht, CDU: Das ist etwas ganz anderes!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, es geht bei diesem Gesetz um Transparenz, um Offenheit, um ein Miteinander und um eine Mediation, die auch kleine Dinge aufnehmen soll und nicht nur bei Strafverfahren eine Wirkung zeigen soll; denn da haben wir Instrumente. Insoweit war die Äußerung eines der Anzuhörenden sehr einseitig gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Polizistinnen und Polizisten müssen Entscheidungen innerhalb allerkürzester Zeit treffen. Die Entscheidungen greifen in die Rechte von Bürgerinnen und Bürger ein, meist auch in Grundrechte.
Jemand, der in seinen Grundrechten eingeschränkt wird, fühlt sich oftmals betroffen oder verletzt, unabhängig von der Tatsache, ob dies der Fall war oder nicht.
Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz haben eine hervorragende Aus- und Fortbildung, und sie sind geschult, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Das tun sie auch. Sie machen ihre Arbeit sehr gut. Deswegen gebührt ihnen unser Dank und Anerkennung für diese gute Arbeit.
Dennoch kann es auch einmal sein, dass sich jemand betroffen fühlt und einen entsprechenden Weg gehen möchte. Dann ist es gut, dass eine solche Stelle da ist, die ein Missverständnis ausräumen kann. In der Anhörung sind von den Anzuhörenden sehr wichtige und sehr gute Beiträge dazu geleistet worden, so die Tatsache eines Selbstaufgriffsrechts, das mit dem Änderungsantrag jetzt noch formuliert wurde. Auch die Fristen wurden verändert. Auch ist nicht mehr allein die Schriftform gefordert, sondern es gibt auch andere Möglichkeiten, das Ganze zu melden. Auch die Tatsache – das ist ein ganz entscheidender Punkt –, dass auch von der Polizei innerhalb der Polizei im Sinne von Eingaben an den Bürgerbeauftragten als innerpolizeiliches Fehlermana
gement für eine Verbesserung sorgen kann, ist von einer ganz hohen Bedeutung und ganz wichtig in diesem Gesetz. Wenn man glauben mag, dass das zu einer Überlastung führen kann, so hat der Bürgerbeauftragte im Sinne des § 22 sehr wohl ein Korrektiv; denn er prüft zunächst einmal die Eingaben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir scheint, die Opposition will hier immer einen Zungenschlag hineinbringen, dass die SPD und die GRÜNEN nicht zur Polizei stehen würden.
(Frau Klöckner, CDU: Den haben Sie doch gerade gemacht! – Pörksen, SPD: Quatsch, das ist dummes Gerede!)
Dies ist mitnichten der Fall. Die SPD und die GRÜNEN schätzen die Arbeit der Polizei besonders. Sie sprechen der Polizei für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung aus. Dies ist in den Sitzungen hier dokumentiert, und dies ist auch in den Ausschüssen immer dokumentiert worden. Wir setzen gemeinsam darauf, dass mit der Einrichtung der Stelle für den Polizeibeauftragten das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei sowie das innerdienstliche Verhältnis weiter verbessert werden. Eben dies hat die Polizei selbst in ihrem Leitbild definiert, wenn sie davon spricht, dass Bürger und Polizei Partner sind.
Herr Kollege Hüttner, wir unterstellen Ihnen nicht, dass Sie ein neues Verhältnis zur Polizei haben, sondern wir unterstellen, dass Sie mit diesem Gesetz ein eigentlich vorhandenes Vertrauen in die Polizei erst einmal infrage stellen.
Mit einem solchen Gesetz senden Sie Botschaften aus. Mir geht es da nicht ums Komma, nicht um jeden einzelnen Punkt in Details,
sondern mir geht es darum – das ist in der Anhörung wirklich noch einmal deutlich geworden, und deswegen habe ich mich auch zu Wort gemeldet –, dass wir eine verantwortungsvolle Polizei im Lande haben und es auch alle feststellen, die verantwortungsvoll mit ihrem Job umgeht, der nicht einfach ist. Wer das gestern draußen erlebt hat, weiß, dass das nicht einfach ist, eine solche Veranstaltung geschützt werden musste. Es geht
nicht darum, irgendwelche anderen Meinungen einzuschränken, sondern eine solche Veranstaltung zu schützen. Jeder weiß, in welcher Situation dann Polizistinnen und Polizisten draußen stehen. Sie in ihrer Verantwortung zu stärken, ist unsere Aufgabe. Das Gegenteil machen Sie mit diesem Gesetz.
Herr Licht, ich glaube, Sie haben noch den Eindruck stehen, wie das Ganze einmal formuliert war, aber das gilt heute nicht mehr.
Es ist keine Beschwerdestelle gegen die Polizei, sondern wir reden von einem Landespolizeibeauftragten. Er hat eine andere Intention als das, was Sie hier versuchen, glauben zu machen.
Er hat nämlich zum einen das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei, aber er hat zum anderen auch die Situation Polizei/Polizei zu berücksichtigen, die in dem Sinne, wie Frau Raue es gesagt hat, ein internes Fehlermanagement darstellt und dafür Sorge zu tragen hat, dass die Polizei im Umgang mit dem Bürger noch besser wird. Das ist der entscheidende Punkt bei der ganzen Sache.
(Licht, CDU: Herr Hüttner, sagen Sie es doch, wenn Sie allein zu entscheiden hätten, gäbe es das Gesetz nicht!)
Aber deswegen ist es umso wichtiger, dass das Verhältnis immer wieder ein gutes ist. Daran muss man permanent arbeiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei und den Vorsitzenden des Hauptpersonalrates der rheinland-pfälzischen Polizei, Herrn Ernst Scharbach, herzlich begrüßen, insbesondere auch deswegen, weil er mir ein wichtiger Partner ist und wir es gemeinsam geschafft haben, mit 446 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern die höchste Zahl aller Neueinstellungen bei der Polizei, die es jemals in Rheinland-Pfalz gegeben hat, zu erreichen. Herr Scharbach, herzlichen Dank dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf am 19. September des vergangenen Jahres habe ich auf das hohe Ansehen der rheinland-pfälzischen Polizei und auf das große Vertrauen, das sie in der Bevölkerung genießt, hingewiesen. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte leisten ihren Dienst heute in veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – Herr Lammert, Sie haben es angesprochen – wie beispielsweise höhere Gewaltbereitschaft und zunehmender Autoritätsverlust – wir diskutieren häufig darüber –, was ihnen ohnehin in ihrem mit besonderen Belastungen verbundenen Beruf noch schwierigere Rahmenbedingungen setzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher ist es mir sehr wichtig, hier nochmals zu betonen, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Dienst bürgernah und mit hohem persönlichen Engagement verrichten. Unsere Polizei ist bei den Bürgerinnen und Bürgern in besonderem Maße anerkannt. Das zeigen alle Untersuchungen. An der Professionalität und Integrität der rheinland-pfälzischen Polizei habe ich als zuständiger Minister überhaupt keine Zweifel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten müssen aber auch regelmäßig in Situationen agieren, die sehr konfliktträchtig sind und in denen Maßnahmen gegenüber einzelnen Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen werden müssen, die nicht immer auf das Verständnis dieser Bürgerinnen und Bürger stoßen. Denken sie dabei beispielsweise an die Fälle von häuslicher Gewalt, spezielle Demonstrationslagen oder die Begleitung gewaltbereiter