Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden können und damit deutlich gemacht haben, dass wir unbeirrbar an diesem zügigen Zeitplan im parlamentarischen Verfahren festgehalten haben, dann glaube ich, können wir uns ein
wenig auf die Schulter klopfen; denn gerade vor dem Hintergrund des schon erwähnten EU-Gerichtsurteils aus der letzten Woche besteht die Notwendigkeit, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist gut, dass wir hier heute fraktionsübergreifend dieses Gesetz verabschieden werden.
Man muss das Urteil nicht begrüßen. Auch ich bin eher der Meinung, dass es uns Sorgen bereiten sollte, weil es unmittelbar in unsere kommunale Selbstverwaltung und der sogenannten kommunalen Daseinsvorsorge eingreift. Der Vorredner ist schon darauf eingegangen.
Man sollte überlegen – das ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern Aufgabe der Bundesregierung –, ob man noch dagegenhalten kann. Ob es letztendlich der Bundeswirtschaftsminister ist, wie Sie vorhin gesagt haben, sei einmal dahingestellt, Herr Kollege Schmitt; denn federführend auf Bundesebene ist das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Letztendlich – das ist wichtig – zwingt uns dieses Urteil, jetzt zu handeln. Wir können uns keinen Aufschub mehr leisten, wir müssen die Liquidation des Zweckverbands durchführen und in diesem Prozess die vorhin auch schon angesprochene Diskontinuität herstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür bietet das Gesetz genau die richtigen Instrumente, gerade im Hinblick auf die Ziele, die wir uns vorgenommen haben.
Weil uns diese Ziele sehr wichtig sind, will ich sie hier noch einmal nennen – das eine ist schon genannt worden –: Wir möchten ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern und damit die millionenschweren Rückzahlungsverpflichtungen der Kommunen verhindern. Es ist nicht so, dass das Land erst einmal bezahlen müsste, sondern die Kommunen. Wie dies bei der Ausstattung der Kommunen ablaufen soll, ist eine andere Frage, aber die Kommunen sind dann in dieser Hinsicht verpflichtet.
Wir wollen möglichst, dass diese Aufgabe bei den Landkreisen und Städten bleibt, weil sie aus unserer Sicht diese Aufgabe in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr gut und zufriedenstellend erledigt haben.
Wir wollen weiterhin möglichst kostengünstige Strukturen, insbesondere für unsere Landwirtschaft erhalten.
Wir wollen schließlich – das war uns als Sozialdemokraten immer sehr wichtig – möglichst alle Arbeitsplätze erhalten.
Das bedeutet aber auch, dass, wenn wir heute das Gesetz verabschiedet haben, wir noch nicht am Ende sind und – auch das ist schon angesprochen worden – wir noch einen Großteil der Arbeit vor uns haben, die nach der Verabschiedung erfolgt. Ich glaube, diesbezüglich werden noch viele weitere Gespräche notwendig sein. Vieles muss in den kommenden Wochen in enger Abstimmung mit der Kommission und den Kommunen in die Wege geleitet werden.
Gerade für die angesprochenen Kosten, die im Raum stehen, wird es entscheidend sein, dass wir das Land
Hessen mit ins Boot holen können. Daran sollte uns allen sehr gelegen sein. Wir sollten möglichst versuchen, uns alle dafür gemeinsam stark zu machen.
Ich möchte an dieser Stelle, das sei mir erlaubt, dem Staatssekretär recht herzlich danken. Ich glaube, Thomas Griese hat in vielen Gesprächen mit seinem Haus zusammen die richtigen Schritte eingeleitet und mit den Gesprächen die Kommunen von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugen können.
Gerade dadurch, dass wir im Rahmen dieses gemeinsamen Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD gemeinsam die Interessen der Kommunen berücksichtigen konnten, ist uns etwas ganz Gutes gelungen.
Darum geht es uns allen. Herr Licht, ich kann mich an ein Schlüsselerlebnis in einer Ausschusssitzung erinnern. Dort hat es bei Herrn Schmitt auf einmal klick gemacht, und er hat gesehen, das Gesetz ist gut. Wir wollen den Kommunen nichts Böses, sondern wir wollen etwas Gutes für das Land. Ich darf mich noch einmal bedanken und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon sehr viel über die Historie und die Entstehung des Gesetzes gehört. Ich möchte daher noch einmal ausdrücklich die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Landesregierung und Bundesregierung in den Gesprächen und Verhandlungen mit der Kommission in Vorbereitung dieses Gesetzes erwähnen und mich dafür bedanken. Ich glaube, das ist erwähnenswert, und wir sind all denjenigen, die mit dazu beigetragen haben, dass die Zusammenarbeit so gut funktioniert hat, zu Dank verpflichtet.
Wir haben heute schon sehr viel über die Marktstörung und über das Vertragsverletzungsverfahren gehört. Ich möchte auch insoweit meinen beiden Vorrednern zustimmen. Wenn wir über die öffentliche Daseinsvorsorge reden, also über die Zweckverbände, die Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnehmen, müssen wir darauf achten, dass dies nicht seitens der EU wieder infrage gestellt wird. Beim Zweckverband Tierkörperbeseitigung
Ich möchte abschließend noch auf einen Punkt eingehen, den auch Herr Wehner schon angesprochen hat. In der Umweltausschusssitzung am 17. Juni 2014 haben Sie dieses Gesetz abgelehnt, obwohl wir Ihnen damals schon angeboten haben, den Änderungsantrag gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Heute stimmt es mich wieder positiv, freundlich und sehr wohlwollend, dass Sie nun dem Gesetz zustimmen und wir den Änderungsantrag und das Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz gemeinsam verabschieden werden. Dann beginnt erst die Arbeit danach.
(Frau Schneider, CDU: Dem vorliegenden Gesetz kann man jetzt auch zustimmen, weil unsere Änderungsvorschläge eingearbeitet worden sind!)
Ich erzähle es Ihnen noch einmal. Wir haben gesagt, dass wir zu dem Gesetz, das Sie abgelehnt haben, einen Änderungsantrag erarbeiten wollen, den wir gemeinsam verabschieden wollen. Darauf sind Sie aber nicht eingegangen und haben diesen Vorschlag abgelehnt.
Ich glaube, es wäre zu aufwendig, die Historie jetzt zu erklären. Herr Schmitt war dabei. Er weiß es, und ich glaube, damit belassen wir es. Wir stimmen dem Gesetz sowie dem Änderungsantrag zu. Darüber, wie die Aufgaben zukünftig zu verteilen sind, welche Aufgaben noch auf uns zukommen und wie die Kommunen damit umgehen, wie das neue Gebilde aussieht, muss noch sehr viel gesprochen werden.
Ich möchte zum Ende kommen und möchte allen Beteiligten danken, dass wir gleich das Gesetz gemeinsam verabschieden können.
Danke schön, Herr Präsident! Ich möchte noch auf eines hinweisen. Für die 116 Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanstalt ist eine Regelung getroffen worden. Von den Kommunen, den kreisfreien Städten und den Landkreisen ist auch ein Notfallplan erstellt worden, sodass
im schlimmsten Fall, falls sie entlassen werden müssten – was sich im Moment nicht so darstellt –, eine Auffangmöglichkeit für sie besteht. Insoweit ist auch für die Mitarbeiter gesorgt. Darauf wollte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf die heutige Debatte über den Flughafen Zweibrücken in der Aktuellen Stunde. Wir haben in diesem Monat mit der Tierkörperbeseitigung und dem Flughafen Zweibrücken gleich zwei aktuelle Beispiele, bei denen deutlich wird, dass die EU-Kommission in Bezug auf Beihilfen einen harten Kurs fährt und diesen Kurs auch durch die europäischen Gerichte bestätigt bekommt.
Herr Schmitt, ich möchte zu Ihren Äußerungen anmerken, die Tierkörperbeseitigung ist in Rheinland-Pfalz, anders als in Hessen, eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Was war eigentlich der Auslöser? – Wir haben die Situation, dass die 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz diesen Zweckverband tragen, im Übrigen unter der Führung der CDU.
Was ist passiert? – Auslöser und Sündenfall war, dass der Zweckverband sich in Nordhessen am Markt engagiert und beteiligt hat und dies zu Beschwerden des unterlegenen Wettbewerbers und in der Folge zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. Trotz dieser Vorgeschichte unterstützt das Land im Interesse der Landwirte und Landwirtinnen, aber auch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Bürger die Kommunen dabei, eine EU-konforme Lösung zu finden, und so sieht es der Landtag jetzt auch.
Wir haben also schon eine ziemlich schwierige Situation, und ich möchte auch sagen, dass ich die Haltung der Kommission und das Urteil bedauere, aber es nutzt nichts: Wir werden nach vorne schauen müssen, wie im Übrigen auch in Zweibrücken, und insofern gab es zahlreiche Gespräche und entsprechende Änderungsvorschläge auch in den Ausschüssen, und diese Änderungsvorschläge spiegeln diese konstruktiven Gespräche mit den vielen Akteuren in Mainz und vor Ort wider und stoßen auch ausdrücklich auf meine Zustimmung. Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, die Zustimmung aller Fraktionen im Landtag zu gewinnen.
Ich werde nun nicht mehr die Inhalte des Gesetzes im Einzelnen vorstellen; denn ich glaube, das ist bekannt. Aber ganz klar ist, dass die Forderungen der EU
Kommission in allen Punkten berücksichtigt werden und wir natürlich auch hinsichtlich der Förderung der Landwirte an der Drittellösung festhalten.
Ich möchte auch klar sagen, dass die Diskontinuität hergestellt werden muss und damit auch die Regelungen klar sind. Ganz wichtig ist, dass der Gesetzentwurf den Landkreisen und kreisfreien Städten ganz bewusst einen großen Handlungsspielraum einräumt. Insbesondere haben die Beseitigungspflichtigen – also die Kommunen – Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Rechtsform der zu bildenden neuen Einrichtung einer potenziellen Kooperation, bei der Bildung der Einrichtung mit den Beseitigungspflichtigen anderer Länder und Staaten sowie der Aufgabenerfüllung im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen. Alle Schritte müssen aber mit der EU-Kommission abgestimmt werden.