Protokoll der Sitzung vom 23.07.2014

Ich verweise darauf, dass wir im vorletzten Doppelhaushalt bereits in den berufsbildenden Schulen weitere 50 Sozialarbeiterstellen auf den Weg gebracht haben. Man wird genau hinschauen müssen, inwieweit sich weitere Bedarfe ergeben. Ich bin sicher, dass das über das Schulgesetz hinausgeht. Erlauben Sie mir dennoch einen Punkt, der noch gar nicht in der Diskussion war, aber in der Diskussion wahrscheinlich der zentrale überhaupt sein wird, wie Inklusion sich realisieren lassen wird, anzusprechen, nämlich den Punkt Lehrkräftebildung. Ich denke, wir werden in den nächsten Jahren – insofern gebe ich Frau Klöckner ausnahmsweise einmal recht –, auch über 2016 hinaus, sehr ausführlich darüber reden müssen, wie die Wege zum Gelingen der Inklusion sind.

Ich freue mich aber, dass Sie zumindest inhaltlich unseren Absichten und dem, was wir mit dem Schulgesetz auf den Weg gebracht haben, nicht widersprechen. Ich denke, mit der Fragestellung, wir wollen das Wohl des Kindes letzen Endes verfolgen, sind wir in der Tat einer Meinung.

Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat noch einmal Frau Kollegin Dickes das Wort.

Sie haben noch 1 Minute Redezeit.

Wir haben an unseren berufsbildenden Schulen bisher schon viele Kinder im Berufsvorbereitungsjahr mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Wir haben auf der anderen Seite das Projekt „Keiner ohne Abschluss“ mit wesentlich besseren Rahmenbedingungen. Schon immer war es Ziel der berufsbildenden Schulen, auch dort die Rahmenbedingungen zu verbessern. Jetzt bekommen wir aber noch Kinder mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklungsstörung und geistige Behinderung in unsere berufsbildenden Schulen. Wir haben es an der einen oder anderen Stelle im Land schon in der Phase des Probierens, des Experimentierens.

Ich kann Ihnen aus der unmittelbaren Nachbarschaft bei mir berichten, dass es überhaupt nicht funktioniert, Kinder mit einer geistigen Behinderung, ohne dass Förderlehrer dabei sind, an den berufsbildenden Schulen zu unterrichten. Das ist nicht im Sinne der Kinder. Wenn wir Kinder aus dem G-Bereich von der Schwerpunktschule

weiter in der Werkstufe an den berufsbildenden Schulen unterrichten wollen, müssen ganz andere Rahmenbedingungen her, sonst geben wir den Kindern keine Chance, sich selbstbewusst weiter in das Leben zu integrieren. Das ist das, was Inklusion will, nicht nur Schule, sondern später das Berufsleben.

(Glocke der Präsidentin)

Wenn wir diese Chance im berufsbildenden Bereich nicht geben, dann nehmen wir den Kindern die Chance auf Teilhabe im späteren Leben, und das kann nicht in unserem Sinne sein.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3784 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3799 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist auch dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3342 neu – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3760 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN – Drucksache 16/3793 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3269 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/3743 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3805 –

Zunächst darf ich dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Michael Billen, das Wort erteilen.

(Zurufe aus dem Hause: Er ist nicht da!)

Herr Kollege Billen ist nicht da. Somit müssen wir auf die Berichterstattung verzichten.

(Zurufe von der SPD)

Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Herr Kollege Schmitt hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln in der Kurzform das Tierkörperbeseitigungsgesetz, das wir im Januar in erster Lesung diskutiert haben. Das Gesetz hat eine längere Vorgeschichte.

2012 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz marktstörend ist und hatte die Beihilfen, die der Zweckverband Tierkörperbeseitigung von den Kreisen und kreisfreien Städten erhalten hatte, zurückgefordert. Es ging da um rund 40 Millionen Euro. Das ist natürlich für einen Zweckverband nicht zu leisten. Es hat eine Zeit lang gedauert, und im Januar dieses Jahres hat die EU-Kommission noch einmal darauf hingewiesen, dass die Marktstörung jetzt dringend beseitigt werden muss, ansonsten würde sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Das Gesetz haben wir im Januar in erster Lesung beraten. Die CDU konnte dem Gesetz in der Form nicht zuzustimmen.

Zwei Punkte waren für uns damals besonders kritisch: Einmal waren dies die Vorgaben der EU, wie die Tierkörperbeseitigung in Zukunft aussehen muss. Dass eine

Diskontinuität hergestellt werden muss und es nicht so weitergehen darf wie bisher, war in dem Gesetzentwurf damals für uns sehr kritisch zu sehen.

Zum anderen wird in dem Gesetz heute noch die Tierkörperbeseitigung als Auftrag an die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Gerade die kommunale Seite hatte erhebliche Bedenken gegen das Gesetz.

Jetzt haben wir uns gemeinsam in den letzten Wochen und Monaten darauf geeinigt, einen Änderungsantrag zu dem Gesetz einzubringen. Das ist für die CDU-Fraktion sehr wichtig, weil wir Schaden vom Land RheinlandPfalz abwenden wollen; denn wenn in der Sache nicht gehandelt wird, droht das Vertragsverletzungsverfahren von EU-Seite. In der Konsequenz könnte das die Folge haben, dass eine Strafzahlung käme, die das Land zahlen müsste.

Trotzdem ist die Sache immer noch sehr verzwickt, sage ich einmal. Die Bundesrepublik hat gegen diese Markstörung geklagt. Letzte Woche kam das Urteil. In dem Urteil – es ist so, wie es ist – hat die Bundesrepublik in allen sieben Punkten verloren, der Klage wurde nicht stattgegeben.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Ich bin kein Jurist, aber beim Lesen hat mich die Interpretation der EU in Sachen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, DAWI, sehr nachdenklich gestimmt. Es geht dabei um das, was wir mit der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand begründen. In dieser Hinsicht wird man sicherlich mit der EU noch diskutieren und das Problem zur Sprache bringen müssen; denn wenn es bei der Sichtweise bleibt, könnte es im schlechtesten Fall alle anderen Zweckverbände – ich will das Beispiel der Müllentsorgung ansprechen – auch betreffen.

Wir müssen uns fragen, welche Aufgaben der Staat als Daseinsvorsorge betreiben soll. In unseren Augen, in den Augen der CDU-Fraktion, gehört auf jeden Fall der Schutz vor Tierseuchen ebenso wie die Vorhaltung einer Seuchenreserve und die Vorhaltung von Tierkörperbeseitigungskapazitäten dazu.

Wenn man die letzten Jahre Revue passieren lässt, ist zu erkennen, dass es in dieser Hinsicht sehr oft Probleme gegeben hat, sei es mit BSE oder der Blauzungenkrankheit. Das hat in Rheinland-Pfalz in dieser Angelegenheit gut funktioniert, muss man sagen.

Wenn eine solche Seuche auftritt, muss das System auch funktionieren, sonst hätten wir ein größeres Problem. Deswegen ist für uns wichtig, dass diese Daseinsvorsorge gegeben ist und diese nicht dem reinen Wettbewerb unterliegt, so wie es die EU sieht.

Auf diesem Feld ist Wettbewerb ohnehin sehr schwierig, weil es so viele Teilnehmer am Markt nicht gibt. Für die CDU-Fraktion kann es entweder nur die öffentliche Hand, Staat oder Kommunen, sein, oder die Sache wird nachher in der Hand eines Monopolisten liegen, weil es nur noch einen oder zwei Anbieter auf dem deutschen Markt gibt. Deshalb sind wir auch dafür, dass das unter

die Aufgabe der Daseinsvorsorge fällt, die nicht dem Wettbewerb unterliegen darf.

Der zweite Problempunkt bei dem Gesetz sind die Gebühren, wie die sich in Zukunft darstellen sollen. Wir müssen schauen, dass nachher nicht 1.000 Euro für die Entsorgung einer toten Kuh zu zahlen sind, damit die Situation auch für die Bäuerinnen und Bauern noch tragbar ist. Vor allem unsere kleinen Betriebe haben bei der Finanzierung sicherlich noch größere Probleme als die großen.

Wir haben bei der Regierung nachgefragt, weil die Gebührenordnung, wenn die Beihilfe wegfällt, anders gestaltet wird. Man hat uns zugesichert, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Das wird aber erst in vier Wochen vorliegen. So lange müssten wir warten. Da wir aber im Moment nicht warten können und Eile geboten ist, um das Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern, haben wir den gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht.

Wir, am besten alle drei Fraktionen zusammen, müssen aufgrund der EU-Entscheidung noch einmal tätig und auch bei Bundesminister Gabriel vorstellig werden, dass er zu dem Urteil, das letzte Woche gefällt worden ist, Rechtsmittel einlegt, wenn das möglich ist, damit wir hinterher nicht die Folgen haben, dass alle Zweckverbände auf dem Prüfstand stehen und sie alle dem Wettbewerb untergeordnet werden müssen. Das könnte für das Thema der Daseinsvorsorge zu einem richtigen Problem werden.

Um den Schaden abzuwenden – das habe ich vorhin schon gesagt – bringen wir den gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg. Wir hoffen, dass die überparteilich vorgebrachten Argumente in der Geschichte bei der EU Akzeptanz finden, weil wir wissen, dass nachher die Ausführung des Gesetzes durch die Kommunen mit Sicherheit noch einmal zur Überprüfung durch die EU führen wird. Sie wird genau hinschauen, ob ihre Forderungen eingehalten werden oder nicht. Das wird für unsere Kreise und kreisfreien Städte mit Sicherheit noch ein gutes Stück Arbeit werden. Die wollen wir von Landesseite aus vernünftig begleiten, sodass die EU zufriedengestellt ist.

(Beifall der CDU)