Die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf in einem bilateralen Gespräch am 18. Dezember 2013 und mit Schreiben vom 22. Januar 2014 als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, und sie hält ihre Forderungen auch aufrecht: den sofortigen Ausstieg aus der Beseitigung von Material der Kategorie 3, natürlich die Durchführung einer Ausschreibung sowie die eben schon erwähnte Diskontinuität.
Wir haben also jetzt auch als Land in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche Maßnahmen ergriffen und natürlich Gespräche mit der Kommission, Herrn Oettinger, der zuständigen Kommissionsdienststelle des Bundes, mit Vertretern der Bundesländer Hessen und Saarland, Vertretern des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung, des Landkreis- und Städtetages, der GFT, der Landwirtschaftskammer und den Bauerverbänden geführt und sind zu einer Lösung gekommen, wie das Gesetz jetzt ausgestaltet wird.
Wir haben auch europarechtliche Gutachten eingeholt, die – wie im Übrigen auch von Herrn Professor Dr. König vertreten – zu dem Ergebnis kamen, dass die jetzige Verabschiedung des Gesetzentwurfs absolut notwendig ist, was wir heute auch machen wollen.
Ich kann dem Landtag – dem Ausschuss habe ich es schon angeboten – die entsprechende Präsentation zur Verfügung stellen.
Der Umweltausschuss und der Rechtsausschuss haben beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung zu empfehlen. Ich bitte die Mitglieder des Landtags, sich dafür auszusprechen. Mit der gesetzlichen Neuordnung schaffen wir den notwendigen Rahmen. Das heißt, wir können den Gesetzentwurf dann der EU-Kommission zuleiten und die Liquidation des Zweckverbandes einleiten. Mit der Verkündung wird auch die neue Einrichtung gebildet, wenn Sie das jetzt beschließen. Sie kann dann ihre Arbeit aufnehmen. Die kommunalen Gremien können über die Zukunft entscheiden. Das möchten wir einleiten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Jeder Fraktion stünden noch 30 Sekunden Redezeit zur Verfügung.
Wir sind damit am Ende der Diskussion angekommen und kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3805 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3269 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/3805 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist das Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes einstimmig beschlossen.
Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3288 – Zweite Beratung
Klimaschutz bei Landesliegenschaften kosteneffizient umsetzen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/3803 –
Bevor ich Herrn Abgeordneten Schmitt das Wort erteile, darf ich als Gäste im Landtag Landfrauen des Landfrauenverbandes Betzdorf begrüßen. Herzlich willkommen!
Berichterstatter ist Herr Kollege Schmitt, dem ich das Wort erteile. Es wurde eine Grundredezeit von jeweils 5 Minuten vereinbart.
Danke schön. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Durch Beschluss des Landtags vom 20. Feb
ruar 2014 ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 20. März 2014, in seiner 28. Sitzung am 8. Mai 2014 und in seiner 30. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.
„(4) Das für Klimaschutz zuständige Ministerium leitet dem Landtag den Entwurf des Klimaschutzkonzepts zu und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahme des Landtags wird die Landesregierung in ihre Entscheidung über das Klimaschutzkonzept einbeziehen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, Sie haben das meiste an Arbeit schon abgenommen. Sie haben genau berichtet, wie der Weg des Klimaschutzgesetzes war, welche Änderungen wir vorgeschlagen haben. Auf der zweiten Seite sind noch weitere Änderungen, aber dazu komme ich noch.
Wir haben heute eines der wichtigsten Themen mit diesem Klimaschutzgesetz auf der Tagesordnung. Auch die CDU schreibt in ihrem Entschließungsantrag, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen der Menschheit ist. Das ist tatsächlich so. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann werden wir den Klimawandel nicht bremsen können. Es gibt jetzt schon viele Veränderungen. Darauf muss ich nicht näher eingehen, das haben wir hier schon öfter diskutiert.
Natürlich sind wir auch als Landtag, nicht nur als Bundestag, nicht nur als Europa und nicht nur als weltweit Verhandelnde aufgefordert, als Land einen Klimaschutz zu gewährleisten, der auf die Dauer auch greift. Damit wir das machen können, haben wir jetzt ein Rahmengesetz vorgeschlagen und werden das heute so mit der Ausschussempfehlung verabschieden.
Das Rahmengesetz gibt zunächst einmal vor, wie unsere Ziele sind. Es hat noch nicht die einzelnen Maßnahmen zum Inhalt. Man muss in der Diskussion auch immer unterscheiden, welche Maßnahmen wir vorschlagen und was die Rahmenbedingungen sind.
Die Rahmenbedingungen für Rheinland-Pfalz sind die, bis 2020 40 % der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 einzusparen, bis 2050 dann mindestens 90 % oder eben insgesamt klimaneutral in Rheinland-Pfalz zu agieren. Das sind keine besonders ehrgeizigen Vorgaben. Ich habe heute wieder einen Artikel im „Handelsblatt“ gelesen, der sagt, das sei in Rheinland-Pfalz besonders ehrgeizig.
Natürlich haben wir Ehrgeiz im Klimaschutz, aber wir haben in Rheinland-Pfalz auch auf dem Weg in Richtung Klimagasreduzierung schon sehr viel geschafft. Weil wir schon so weit sind, können wir auch diese 40 % nehmen. Andere Länder haben für 2020 andere Ziele, nur 25 % beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Aber da haben wir auch Kohlekraftwerke bzw. Braunkohlekraftwerke, die jetzt zum Teil erst neu an das Netz gegangen sind und wahrscheinlich auch noch eine Zeit lang weiterlaufen werden. Wir würden das gerne verhindern. Aber die Genehmigungen liegen vor.
Auf der Seite des Klimaschutzes in Rheinland-Pfalz haben wir bisher gute Wege beschritten. Wir haben schon einen großen Schritt erreicht. Wir wollen, dass die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral wird. Auch das war eine heftige Debatte im Land, weil der Landesrechnungshof angemahnt hat, dass wir diesen Schritt doch bitte auch wirtschaftlich und ökonomisch sinnvoll gehen sollen.
Wir danken dem Landesrechnungshof dafür. Aber wir hatten das ohnehin vor. Wir hatten nicht vor, wild Gebäude abzureißen, neue zu bauen und zu sanieren, sondern natürlich wollten wir auch da die ökonomischen Grundlagen berücksichtigen. Wir sind jetzt in einem sehr guten Dialog mit dem Landesrechnungshof, und wir werden auch den Dialog darüber weiterführen, wie denn die wirtschaftlichen Grundlagen für die Gebäudesanierung in öffentlicher Hand aussehen können.
Wir haben vor, Gebäude für die Landesverwaltung in Zukunft nur noch in Passivbauweise zu errichten. Aber wir haben auch vor, die Gebäude, die wir jetzt haben, energetisch sinnvoll zu sanieren. Eines der Gebäude, die energetisch saniert werden sollen, ist der Landtag selbst. Auch da werden wir nicht gerade auf ein Nullemissionshaus kommen. Wenn ich mir die alten Gemäuer hier so ansehe, stelle ich fest, das werden wir nicht direkt schaffen. Aber natürlich können wir Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle durchführen, oder wir können mit Nahwärmenetzen etc. arbeiten.
Ich glaube, wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg. Wir haben bundesweit und europaweit eine Diskussion. Gerade letzte Woche fand wieder ein Petersberger Gipfel statt, auf dem auch die Pariser Abkommen für nächstes Jahr vorbereitet wurden. Klar ausgedrückt hat sich da die Kanzlerin, die einmal eine Klimakanzlerin war; man nennt sie jetzt „Klimakanzlerin a.D.“. Sie kann vielleicht wieder in Dienst gestellt werden.
Nein, ich glaube, auch in Zeitungen wie der „F.A.Z“, also in Zeitungen, die Sie lesen, Herr Baldauf.
Die Kanzlerin hat letzte Woche klar gesagt: Wer jetzt nicht handelt, und wer jetzt nicht Farbe bekennt im Klimaschutz, der wird die Kosten später erhöhen. – Wir wollen die Kosten nicht erhöhen, sondern wir wollen, dass der Nutzen für die Arbeitsplätze und für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sowie für die natürlichen Bedingungen, die es hier zum Glück noch gibt, erhalten werden kann. Deswegen sind wir mit dem Klimaschutzgesetz auf dem richtigen Weg.