Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Wilke, CDU)

Daraus einen Vorwurf zu konstruieren, Entschuldigung, das ist doch lächerlich.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es lohnt allein ein Blick ins Internet. Rufen Sie einmal das Stichwort „Konkurrentenstreitigkeiten“ auf. Sie werden in allen Bundesländern vom Amtsgericht bis zum höchsten Gericht Konkurrentenstreitigkeiten finden. Ich verweise auf das Verfahren am BGH, die Besetzung des Strafsenats. Das Verfahren hat fast drei Jahre gedauert. Es gibt also keinen Grund, irgendetwas in Misskredit zu bringen.

Auch die Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So hat die Überprüfung der ersten Instanz ergeben, dass die Beurteilungsrichtlinien möglicherweise mit der Fristsetzung zwei Jahre nicht zutreffend sind. Diese Feststellung wiederum hat das OVG im Beschwerdeverfahren anders gesehen. Es kommt zu einem anderen Schluss. Das OVG stellt bei seiner Entscheidung darauf ab, dass Herr Gietzen eine sehr gute Beurteilung erhalten hat, die einer hervorragenden Leistungsentwicklung in den letzten Jahren unterliegt, sagt aber auch, diese sehr gute Leistungsentwicklung müsse noch plausibler begründet werden. Das war die Entscheidung des OVG, und nur darum geht es.

(Glocke des Präsidenten)

Alles Weitere in der zweiten Runde.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr gut! Prima!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Raue das Wort.

Meine Damen und Herren! Diese Debatte sollte doch von gegenseitigem Respekt, vom Respekt für die Justiz im Allgemeinen und die Bewerber um das Amt des Präsidenten des Landgerichts Trier im Besonderen geführt werden.

Die Justiz ist als dritte Säule ein tragender Bestandteil in unserem demokratischen Rechtsstaat. Sie ist die Einrichtung, die unserem Rechtsstaat zur Akzeptanz, überhaupt zu einer Legitimation verhilft. Entsprechend selbstbewusst kann und soll sie auftreten.

Diese Debatte sollte auch geführt werden im Respekt für die Bewerber um eines der höchsten Ämter, das unsere Justiz zu vergeben hat: Die Präsidentschaft an einem Landgericht ist juristisch herausfordernd, aber ebenso politisch zukunftsweisend.

Unsere Justiz im Land steht vor Umbrüchen. Diese Umbrüche zu meistern, ist eine der Aufgaben, denen sich Inhaber einer solchen Führungsposition stellen müssen. Dabei sind bereits die Anforderungen durch einen elektronischen Rechtsverkehr fordernd genug, ich meine sie aber nicht alleine. Hinzu kommen immer komplexer werdende Gerichtsverfahren, Umbrüche in der Definition und Gestaltung justizieller Aufgaben und notwendige Kompetenzen in der Personalführung und personellen Entwicklung, wie sie die Justiz bislang eher nicht zu tragen hatte.

Bewerben sich mehrere Kandidaten um ein solches Amt, kann zwangsläufig nur einer ausgewählt werden, und unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass bei aller Härte in der Debatte dabei keine der Personen in ihrem Ruf geschädigt und in ihrer Persönlichkeit verletzt wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, Konkurrentenklagen sind per se nichts Schlechtes. Sie sind weder ehrenrührig noch stellen sie den Entscheidern ein grundsätzlich schlechtes Zeugnis aus. Sie zeugen eher von Souveränität, weil die abwägenden Entscheidungen selbst Gegenstand einer objektiven gerichtlichen Überprüfung werden.

Die Entscheidung um die Besetzung des Landgerichtspräsidentenamtes in Trier war eine Haaresbreitenentscheidung. Bei zwei sehr guten Juristen musste die Wahl auf nur einen von ihnen fallen. Haben wir uns dabei falsch entschieden?

Diese Besetzungsentscheidung war mittlerweile Gegenstand zweier gerichtlicher Entscheidungen. Sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz als auch das Oberverwaltungsgericht sind der Meinung, die Besetzungsentscheidung sei fehlerhaft erfolgt, aber – um das ganz klar zu

sagen – keines der Gerichte hat festgestellt, dass dies darin begründet sei, dass der gewählte Bewerber nicht geeignet sei. Darauf möchte ich in aller Deutlichkeit hinweisen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Beide Gerichte haben ausschließlich Formmängel gerügt in der Begründung der Besetzungsentscheidung. Dabei haben sich beide auch interessanterweise auf jeweils unterschiedliche Erwägungen gestützt.

Meine Damen und Herren, ich sehe mich nicht in der Lage, diese beiden Entscheidungen abschließend zu bewerten. Ich kann nur sagen, dass die tragenden Gründe beider Beschlüsse, auch die des Oberverwaltungsgerichts, in der Judikatur durchaus nicht unumstritten sind – eine Entscheidung um Haaresbreite und eine rechtlich nicht einfache Entscheidung. Dabei können sich Menschen auch einmal irren, und wenn unsere Wahlentscheidung falsch gewesen ist, dann bedauere ich dies. Sie ist aber, wie alle unsere Entscheidungen, nach bestem Wissen erfolgt.

Die erneute Eröffnung des Verfahrens und die Neuausschreibung der Stelle des Landgerichtspräsidenten ist die ordnungsgemäße Weise, mit dem Besetzungsverfahren weiter umzugehen. Ich weiß, dass dies eine große Last für das Landgericht ist, das mittlerweile seit einem Jahr ohne Präsidenten ist. Das bedeutet auch für den Stellvertreter im Amt eine hohe Belastung, die nur mit großem zusätzlichem Engagement zu tragen ist.

Eine erneute Ausschreibung bedeutet, diese Belastung nun noch länger tragen zu müssen; sie ist aber in unser aller Interesse. Sie eröffnet das Verfahren neu, und sie eröffnet die Möglichkeiten einer Auswahlentscheidung neu, eine Auswahlentscheidung, die dann im Interesse der Justiz und in unserem ureigenen Interesse zu einem guten Ergebnis führt und von den Besten den geeignetsten und den befähigsten Bewerber an die Spitze unseres Landgerichts setzen wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Justizminister Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, Sie haben vorhin eine Aussage von Frau Ministerpräsidentin Dreyer hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz angesprochen. Dazu stehen wir alle, und diese Unabhängigkeit ist in diesem Verfahren in keiner Weise irgendwie gefährdet worden, einmal abgesehen von dem, was Sie sagen, ohne hinzuhören, wie die Antworten waren, ohne hinzuhören, wie das Verfahren gelaufen ist.

Es war eine schwierige Personalentscheidung in einer Kopf-an-Kopf-Situation zwischen verschiedenen Bewerbern. Fünf Kandidaten haben sich für ein Amt beworben, alle waren nach der Papierform, nach den Beurteilungen, die wir getroffen haben, geeignet, dieses Amt zu übernehmen. Nun ist zu differenzieren nach der besten Qualifikation, und auch das ist ganz schwierig festzustellen, wie Sie an den unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte und an Einschätzungen von uns gesehen und gehört haben. Dies alles kümmert Sie nicht.

Sie haben auch gehört, wie der Normalvorgang einer Ernennung vor sich geht seit Begründung des Landes, wer auch immer zu diesem Zeitpunkt gerade Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin war. Es wird von dem Fachressort vorgelegt, es wird geprüft, die Urkunde wird unterschrieben. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird sie überreicht, wenn sie nicht vorliegen, wird die Urkunde nicht überreicht.

Sie geheimnissen dort irgendetwas hinein oder wollen etwas hineininterpretieren, was überhaupt nicht hineingehört. Es wird in der Staatskanzlei geprüft, und es wird bei uns geprüft.

Wenn in der Zeitung zu lesen ist, dass es zu einer Konkurrentenklage kommen könnte, schaut man sich das an und überprüft, ob tatsächlich alles richtig gemacht worden ist. Ist das bestmöglich geschehen? – Ja, es ist bestmöglich geschehen.

Frau Klöckner, aber welche Rechtsauffassung steht bei Ihnen dahinter, wenn Sie sich im Falle, dass jemand einen Konkurrentenstreit androht, als Dienstherr immer automatisch für den Konkurrenten entscheiden oder entscheiden sollten, der dies androht?

(Pörksen, SPD: Im Gegenteil!)

Welche Rechtsauffassung ist denn das?

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wollen Sie das für jegliches Geschäft anwenden? – Das kann es doch nicht sein. Sie müssen sich vielmehr unabhängig davon nach dem richten, was an Beurteilungen vorliegt, die die Dienstvorgesetzten ebenfalls nach bestem Wissen und Gewissen erstellen und die den jeweiligen Kandidaten eröffnet werden, sodass Sie sagen können, ich bin damit einverstanden oder ich bin damit nicht einverstanden oder ich wende mich schon gegen eine Beurteilung. Auf der Basis dessen, des beruflichen Werdegangs, vergleichen Sie die Menschen, und Sie werden mich nicht dazu bringen, dass ich heute inhaltlich über die Frage der Qualifikation höchst qualifizierter Richter in diesem Land etwas sage. Das gehört nämlich zum Persönlichkeitsschutz.

Es ist auch sehr schwierig, Menschen miteinander zu vergleichen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig waren: der eine bei einem Amtsgericht, der andere bei einem anderen Amtsgericht in einem anderen Bezirk, der dritte bei einem Landgericht in einer anderen Gehaltskategorie. – Es ist schwierig, diese Menschen miteinander zu vergleichen, um zu sehen, welcher Bewer

ber für die Position des Landgerichtspräsidenten in Trier um eine Nuance die am besten geeignete Person ist. Dabei haben wir uns sehr viel Mühe gemacht.

Als das Verfahren abgeschlossen war, hat einer der Konkurrenten, der Amtsgerichtsdirektor in Koblenz, beanstandet, der Präsidialrat könnte bei seiner Zustimmung nicht richtig besetzt gewesen sein, weil einer, der sich zu dieser Zeit im Urlaub befunden hat, keine Einladung bekommen habe. Daraufhin habe ich mir das rechtlich überlegt, habe mich besprochen und habe dies im Übrigen auch im Richterwahlausschuss so kommuniziert. Dann wiederholen wir diesen Vorgang, weil es auch nach meiner Rechtsauffassung nicht von der Hand zu weisen ist, auch dann, wenn es schon immer übliche Praxis war im sogenannten Präsidialrat, der ein Organ der richterlichen Beteiligung ist und in dem alle Berufsrichter sitzen. Dann wiederholen wir das Verfahren genauso wie den Richterwahlausschuss, damit man sich nicht den Vorwurf machen muss, vielleicht etwas nicht beachtet zu haben.

Sehr geehrte Frau Klöckner, wenn dies hier jemand politisiert und versucht, es in eine bestimmte Ecke zu schieben, dann sind Sie das, und dann springt auch ein Herr Edinger darüber.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich wollen Sie ganz bewusst solche Linien ziehen; aber ich bin sehr gefeit davor zu glauben, dass die Frage der Qualifikation eines Landgerichtspräsidenten davon abhängig ist, ob er Leserbriefe schreiben kann oder nicht. Ich fälle diese Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen, wie es meine demokratische Verantwortung als Minister für diesen Fachbereich ist, und deshalb wird nach einer Neuausschreibung auch der beste Kandidat von mir ausgesucht werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich darf zunächst Gäste im Landtag begrüßen. Ich begrüße die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe des Geschwister-Scholl-Gymnasiums. Vorhin war schon eine andere Schülergruppe da. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Landau in der Pfalz. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zuletzt begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Tagesseminars für Jugendliche in Kooperation mit dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Dr. Wilke das Wort.