Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Ich schließe die Liste der Zusatzfragen. Die letzte Zusatzfrage hat Herr Kollege Baldauf.

Frau Ministerin, Ihrer Pressemitteilung vom 9. September 2014 entnehme ich die Ausführung, dass Ihnen insbesondere der Klimaschutz und damit der naturverträgliche Ausbau der Windkraft und der Bioenergien am Herzen liegen.

Was verstehen Sie unter naturverträglichem Ausbau der Windkraft?

Dazu haben wir ein umfängliches Grundlagenwerk, nämlich die Leitlinien, vorgelegt. Im Winderlass ist das Gutachten der Vogelschutzwarte enthalten, das sich bisher einzigartig – übrigens flächendeckend für das ganze Land – mit den Auswirkungen der Windkraft auf windkraftsensible Arten beschäftigt und konkrete Vorschläge dazu macht, wie Anlagen zu handhaben sind. Daraus resultieren gewisse Tabubereiche, aber auch gewisse Abstandsregeln und Ähnliches. Auf dieser Grundlage gehen wir mit der Windkraft um, um den Einklang von Naturschutz mit den Anliegen der Energiewende in Übereinstimmung zu bringen.

Ich darf noch sagen, natürlich ist es im Sinne des Naturschutzes und insbesondere zum Schutz unserer Wälder absolut nötig, dass wir die fossilen Energien zurückdrängen, weil deren Emissionen unsere Natur und Wälder nachhaltig schädigen.

Die Anfrage ist beantwortet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Windkraft-Moratorium im Pfälzer Wald – Nummer 4 der Drucksache 16/3984 – betreffend, auf.

Bitte schön.

Die Vorworte sind ausgeführt, deshalb stelle ich die Fragen direkt.

1. Stimmt die Landesregierung dem Bezirkstag der Pfalz zu, dass in Bezug auf die Windkraft im Pfälzer Wald zuerst ein Moratorium durchgeführt werden soll?

2. Falls nein, wie bewertet die Landesregierung den von beiden großen Parteien im Bezirkstag verabschiedeten Moratoriumsbeschluss?

3. Warum hat die Landesregierung – an einer Bürgerbeteiligung vorbei – Kommunen eine Vorlage für Absichtserklärungen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt?

4. Wie beteiligt die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden im Pfälzer Wald an den Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Höfken.

Herzlichen Dank.

Zunächst will ich betonen, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung steht, den Klimaschutz zu stärken. Das haben wir übrigens gerade von der Bundesregierung gehört. Es ist das Anliegen meiner Kollegin Frau Lemke, in diesem Bereich den Anforderungen des Klimaschutzes entgegenzukommen und energisch dafür zu sorgen, dass wir in Rheinland-Pfalz unseren Beitrag dazu leisten,

(Baldauf, CDU: Warum redet sie dann nicht?)

damit – wie ich eben schon gesagt habe – die Schädigung der Natur und der Wälder durch die entsprechen

den Emissionen zurückgeht. Dazu ist es nötig, dass die Energiewende stattfindet.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung bekennt sich zur Energiewende und zum Ausbau der Windenergie, weil diese einen bedeutsamen Beitrag bei der Erzeugung erneuerbarer Energien leistet.

Die rechtliche Grundlage ist – Sie kennen sie – das Landesentwicklungsprogramm, das LEP IV, auf Bundesebene die Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Im Pfälzer Wald wurde – wie in anderen Bereichen auch – der Einklang zwischen dem Naturschutz, dem Landschaftsschutz und der Energiewende gesucht. Deswegen wurden weite Bereiche von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Das sind die Kern- und Pflegezonen, historische Kulturlandschaften, ein Korridor von maximal sechs Kilometer Breite westlich des Haardt-Randes. Die außerhalb der Tabugebiete liegenden Räume unterliegen der Steuerung der Windenergienutzung durch die Bauleitplanungen.

Ein Moratorium bedeutet Zeit zum Überlegen und zur sorgfältigen Planung. Derzeit haben mehrere im Pfälzer Wald gelegene Kommunen die Initiative ergriffen, auf ihren Gemarkungen Standorte für Windenergieanlagen auszuweisen und entsprechende Bauleitpläne aufzustellen. Sie haben damit das Anliegen, die dringliche Nachfrage örtlicher Wirtschaftsunternehmen nach erneuerbaren Energien bedienen zu können.

Die kommunale Planungshoheit – ich denke, das wissen Sie auch – ist Teil der verfassungsrechtlich gesicherten Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden. Sie stellt sicher, dass die Entscheidungen orts- und bürgernah getroffen werden. Insofern ist ein Moratorium in dem Sinne, wie Sie das verstehen, nicht im Sinne des Wortes eines, das die Kommunen in dieser kommunalen Selbstverwaltung einschränken würde. Dies kann weder durch die Landesregierung verordnet werden, noch hat der Bezirkstag die Rechtskompetenz, so etwas festzusetzen. Geltendes Bau- und Planungsrecht können durch ein solches Moratorium in keinem Fall außer Kraft gesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.

Sie haben gefragt, warum hat die Landesregierung – an einer Bürgerbeteiligung vorbei – den Kommunen eine Absichtserklärung zur Verfügung gestellt. – Ich glaube, diese Frage ist so nicht richtig gestellt; denn die Landesregierung hat nicht an einer Bürgerbeteiligung vorbei etwas gemacht, sondern ganz im Gegenteil, sie hat mit den Kommunen die Bürgerbeteiligung zur Voraussetzung von Entscheidungen gemacht. Das ist eine völlig andere Situation, die sich vor Ort stellt, das heißt, es ist wichtig, die Absichtserklärung geht nicht auf eine Initiative des Landes, sondern auf eine solche der Kommunen zurück, die mit diesem Wunsch an das Land herangetreten sind. Das sind die Verbandsgemeinden Hauenstein – CDU –, Rodalben – CDU –, Annweiler – CDU –, ich nenne jetzt nur den Bürgermeister. Landau Land – SPD –, die Stadt Landau, auch sie möchten eine Absichtserklärung parteiübergreifend unterzeichnen. Das

schließt, wie ich schon angedeutet habe, die beteiligten CDU-Bürgermeister mit ein.

Gerade die Bürgerbefragung wurde als Element der Absichtserklärung auf Anregung insbesondere des Landes mit aufgenommen, ebenso die Beteiligung des MAB-Komitees, das heißt, erst unter der Voraussetzung, dass eine Bürgerbeteiligung positiv erfolgt ist und das MAB-Komitee in eine positive Diskussion mit uns allen gegangen ist, kann eine solche Realisierung der Anlagen erfolgen oder soll erfolgen.

Es ist etwas überraschend, dass Sie eine Frage so stellen, weil Sie dabei waren, als am 9. April die Verbandsgemeinde Hauenstein eingeladen hatte, Herr Baldauf.

Es ist keinesfalls eine Vorwegnahme der Bürgerbefragung, sondern umgedreht. Die Absichtserklärung nimmt selbstverständlich die weiteren planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorweg.

Zur letzten Frage, wie die Landesregierung die Bürgerinnen der Gemeinden im Pfälzer Wald beteiligt: Das ist nicht die Sache der Landesregierung. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt im speziellen Fall des Pfälzer Waldes die Bürgerbeteiligung genauso wie anderswo. Eine konkrete Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist aber nicht die Aufgabe der Landesregierung oder des Flächeneigentümers, sondern der Kommunen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen. Es gibt schon die durch das Baugesetzbuch vorgegebenen Verfahren, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit garantieren, auch die Einbeziehung und Abwägung aller rechtlichen Fragen sowie der fachlichen durch die Kommunen. Eine jetzt zusätzlich vorgeschaltete Bürgerbefragung stellt für die kommunalen Gremien eine wichtige Entscheidungshilfe dar, um zu einer für alle Interessengruppen akzeptablen Regelung zu kommen. Dies wird daher von uns nachdrücklich angeregt und unterstützt, übrigens noch einmal durch die Absichtserklärung gefordert und gefördert.

Das heißt, die Entscheidung über die Möglichkeiten einer Bürgerbefragung und den Zeitpunkt ihrer Durchführung obliegt jedoch allein den kommunalen Gremien.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Frau Ministerin, Sie haben zum Schluss ausgeführt, dass Sie eine akzeptable Regelung für alle haben wollen. Wie bewerten Sie denn dann gerade in Bezug auf das Gebiet des Pfälzer Waldes die Ansicht aller zehn Naturschutzverbände, dass dort keine Windanlagen installiert werden sollten?

Das ist das Anliegen der Naturschutzverbände. Es gibt dazu eine differenzierte Auseinandersetzung und Dis

kussion. Sie wissen doch auch, dass es keinesfalls darum geht, gegen die Anliegen der Umwelt- und Naturschutzverbände etwas zu machen, sondern darum, hier einen entsprechenden Konsens zu finden. Das ist auch die Absicht der Kommunen, aber genauso der Landesregierung.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Frau Ministerin, in Bezug auf den Bezirkstag der Pfalz, den Sie in dem Fall für nicht zuständig halten, frage ich: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihnen damit die Meinung dieses Parlaments und der Mehrheit in diesem Parlament egal ist?

Herr Baldauf, es ist nicht meine Sache, die rechtlichen Grundlagen von Entscheidungen zur Disposition zu stellen. Natürlich beschäftigt sich der Bezirkstag, dem ich mit allem Respekt begegne, mit diesen wichtigen inhaltlichen Fragen für den Pfälzer Wald.

Ein Moratorium – Sie haben sicher die Diskussion mit Herrn Eymael beispielsweise und seine diesbezügliche Interpretation im Kopf – bedeutet nicht, dass man nicht mehr plant und überlegt, sondern vielmehr sorgfältig abwägt. Das wird von den Gemeinden vor Ort, die ich vorhin erwähnt habe, getan, die durchaus Ihrer Partei nahestehen.

Ich bin doch nicht diejenige, die den Kommunen verbieten will, ihr geltendes Recht mit allem Respekt gegenüber den gesellschaftlichen Anliegen auszuüben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Fuhr.

Frau Ministerin, der Landrat des Landkreises Südwestpfalz vertritt die Auffassung, dass der Bau von Windrädern im Pfälzer Wald nicht zulässig sei, weil er gegen die Naturparkverordnung verstoße. Wie bewerten Sie diese Aussage?

Ich habe vorhin dargestellt, dass es viele Tabuflächen im Pfälzer Wald gibt. Wir haben vor – die entsprechende

Diskussion mit dem MAB-Komitee findet statt –, weitere Prozessschutzpflichten dort zu installieren.

Rechtlich aber steht der Bau von Windrädern der Naturparkverordnung nicht entgegen, sondern da haben wir eine andere rechtliche Grundlage. Das ist das LEP IV.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Braun.

Frau Ministerin, wer hat den Anstoß gegeben, die Planungen auch im Pfälzer Wald voranzutreiben? Waren das die Kommunen?

(Baldauf, CDU: Das ist aber eine klasse Frage!)