Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Wir treffen uns wieder um 13:15 Uhr nach der Mittagspause.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 12:20 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r s i t z u n g: 13:15 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen fort.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen“ Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3516 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/3745 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3997 –

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Zehfuß, das Wort.

Meine Damen und Herren, es liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Ergänzung vor, der Ihnen als Tischvorlage zugegangen ist.

Es geht um das Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen“. Durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2014, zu finden im Plenarprotokoll 16/70 auf Seite 4.616, ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 27. Mai 2014, in seiner 33. Sitzung am 17. Juni 2014 und in seiner 34. Sitzung am 15. Juli 2014 beraten. In seiner 33. Sitzung am 17. Juni hat der Aus

schuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Abgeordneter Geis das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Zehfuß hat den Gesetzgebungsweg minutiös vorgestellt; ich kann daher mittendrin einsteigen.

Wir sind einen guten Weg gegangen. Wir sind ihn gemeinsam mit Diskussionen gegangen, und das ist auch gut so. Im Januar 2013 hatten wir mit dem damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck eine sehr harmonische Veranstaltung in Bad Bergzabern durchgeführt, die die Vereinbarung zwischen Bund und Land besiegelte und bejubelte. Ich erinnere mich an keine negative Stimme, umgekehrt aber an die offen oder – vorsichtiger – hinter vorgehaltener Hand ausgesprochene Einschätzung: wir sind gut bedient worden. Besser gesagt, unsere Leute haben mit dem Bund gut verhandelt und eigentlich mehr herausgeholt, als vorher zu erwarten war.

Zur Beschlussfassung steht ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung, also ein Gesetzentwurf zur Verwendung der Mittel des Bundes. Dass die Mittel in einer Stiftung gut angelegt sind, darüber waren und sind wir alle einig. Wir waren uns auch einig über eine Anhörung. Dort hat ein Vertreter des Rechnungshofs erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auskömmlichkeit der Mittel geäußert, eine – ich sage es vorsichtig – etwas ungewöhnliche politische Stellungnahme.

Ich bedanke mich im Namen der SPD-Fraktion dafür, dass sich alle Fraktionen, der Rechnungshof und die Landesregierung am „Schwarzen Mann“ in der Eifel getroffen haben, um sich konkrete Sicherungsmaßnahmen anzuschauen. Bei diesem Termin konnten die Bedenken einvernehmlich ausgeräumt werden. Es ist also offensichtlich, dass der Finanzstaatssekretär ein für das Land sehr gutes Ergebnis verhandelt hat. Dafür möchten wir Herrn Professor Dr. Barbaro herzlich danken.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der Stiftung stellt für Sicherungsmaßnahmen künftig etwa das Fünffache dessen zur Verfügung, was bislang die Bundesregierung ausgegeben hat.

Wir waren uns einig, dass die Stiftung, die zur Umsetzung der Vereinbarung, das heißt, zur Abwicklung der eingegangenen Verpflichtungen, gegründet werden soll, vor allem der Sicherungspflicht dient, dass dies aber auch bedeutet, dass dazugehörende Maßnahmen des Biotopschutzes und der historisch-politischen Gedenkarbeit öffentlichkeitswirksam angegangen werden und dazugehören. Ja, das weckt natürlich Hoffnungen bei denen, die sich in diesen beiden Bereichen schon seit Jahren engagieren und die jetzt erwarten können, dass in einer großen Gemeinsamkeit ein angemessener Schutz der Anlagen und eine zeitgemäße Nutzung möglich sein werden. Das ist der auch symbolische Wert einer Stiftung, das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Initiativen zu ermutigen, quer über alle politischen und sonstigen Grenzen auch ein Klima für finanzielle Unterstützungen und Zustiftungen zu schaffen.

Es gibt im Gesetzgebungsverfahren konkrete Vorschläge der drei Fraktionen. Gerne konstatiere ich der CDU, konstruktive Ideen, um den Gesetzestext für die Stiftung zu verändern und zu verdeutlichen, eingebracht zu haben.

(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es ist eine sinnvolle Verdeutlichung des historischpolitischen Erinnerungsanliegens, wenn wir in der Überschrift des Gesetzentwurfs bei dem Namen der Stiftung die vorgesehene Formulierung „Grüner Wall im Westen“ um den zweiten Teil „Mahnmal ehemaliger Westwall“ ergänzen – das ist hervorragend – und beim Stiftungszweck in § 2 verdeutlichen, dass es neben der Sicherungspflicht Maßnahmen des Natur- und Denkmalschutzes und der politischen Bildung gibt, die substanziell, so sage ich es einmal erläuternd in meinen Worten, dazugehören.

Dann möchte ich noch der Vollständigkeit halber die stärkere Einbeziehung des Landtags im Stiftungsvorstand nennen.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die eine konstruktive Diskussion ermöglicht haben. Erlauben Sie mir aber, zum Schluss noch einmal die Leistung des ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck zu würdigen, der sich als Steinfelder aus eigener Betroffenheit mit Herzblut immer wieder dieses Themas angenommen und die Einigung mit dem Bund herbeigeführt hat.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist unstrittig.

Wir erinnern mit unserer neuen Stiftung an eine verbrecherische Grenzbefestigung. Seien wir glücklich, dass diese Grenze jungen Menschen in Deutschland, wie zum Beispiel meinen Praktikantinnen Helena und Helena, wie ein Spuk aus unvorstellbar alten Zeiten erscheinen mag.

Aber lassen Sie uns auch der Verpflichtung gerecht werden, gute Gastgeber für die zu sein, die heute aus jetzt unvorstellbar barbarischen Situationen zu uns fliehen. Unsere Geschichte und unser aktueller Wohlstand und unsere Sicherheit verpflichten uns, menschlich zu sein

(Glocke des Präsidenten)

und im Interesse der Menschen zu handeln, die alle gleich sind.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Für die CDU Fraktion hat Herr Kollege Weiner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall“, ein guter Kompromiss schon bei der Namensgebung für die neue Stiftung.

Es war nicht selbstverständlich, dass die Regierung auf die zahlreichen Hinweise der Opposition in den Ausschussberatungen einging. Es war durchaus ungewöhnlich, dass man bereit war, das Thema über die Sommerpause zu vertagen, um mit uns und dem Rechnungshof das Gespräch zu suchen. Das war eine gute Geste, vielleicht aus Respekt vor guten Argumenten, in jedem Fall aber auch aus dem Bestreben, die Stiftung im Konsens und überparteilich aufzustellen.

So haben sich die Verhandlungsdelegationen zusammen mit Vertretern der Regierung, der Forstverwaltung, des Denkmalschutzes und des Naturschutzes in Klausur begeben, allerdings nicht in einem Kloster, sondern im Wald.

Nachdem bei zahlreichen Objektbesichtigungen viele Fragen bereits geklärt werden konnten, wurde dann im Abschlussgespräch in der Eifelhütte „Schwarzer Mann“ in noch strittigen Fragen ein Kompromiss gefunden.

Natürlich ist es das Wesen eines Kompromisses, dass man etwas entgegenkommen muss und auch etwas dafür erhält. Dabei war es zunächst wichtig – Herr Kollege Geis hat es schon betont –, dass die vom Rechnungshof hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen angeführten sehr hohen Zahlen nach Besichtigungen mehrerer Objekte relativiert werden konnten.

Die in der Landschaft liegenden Reste des Westwalls sind teilweise gefährlich mit aus dem Boden ragenden rostigen Eisen- und schroffen Absturzkanten.

Eine wichtige Erkenntnis an diesem Tag war, dass man keine Schablone entwickeln kann. Es muss in jedem Einzelfall geprüft und entschieden werden. Dabei gibt es Unterschiede, ob eine solche Gefährdung in der Nähe eines Dorfes oder eines Kindergartens ist oder weit abgelegen in einem Waldstück.

Wir wurden überzeugt, dass weniger Objekte einer sofortigen Sicherung bedürfen als zunächst angenommen – es sind schon etwa zwei Drittel ausgewertet und in Augenschein genommen worden – und die Kosten pro Gefahrenstelle im Durchschnitt im vierstelligen Bereich liegen und nicht, wie bei der Anhörung in den Raum gestellt, im fünfstelligen Bereich.

So bleibt finanzieller Spielraum, um auch die notwendigen Eigenkosten der Stiftung zu decken, wobei wir uns darüber einig waren, diese Eigenkosten so gering wie möglich zu halten. Man nannte Zahlen um die 20.000 Euro jährlich.

Wenn dies so gelingt, dann bleiben auch Spielräume für Maßnahmen, die mehr Empathie erzeugen als Zäune und Geländer. Es bleiben Spielräume für die Gedenkarbeit, für Naturschutzaufgaben, für Museen, touristische Erschließung, damit es auch möglich ist, dies in die politische Bildung mit einzubeziehen, und die Archivalien. Gerade, was die Archive anbetrifft, hoffen wir, dass die jetzt in das Gesetz aufgenommene Formulierung „Förderung der Archivarbeit“ vom Vorstand der Stiftung nicht einschränkend interpretiert wird, sondern im Gegenteil weiter ausgelegt wird.

Es ist im Sinne der Aufarbeitung der Geschichte, dass die Akten nicht in Kartons verpackt in irgendeinem Keller oder einer Amtsstube stehen werden, sondern damit gearbeitet und geforscht wird.