Wie bei vielen Dingen im Leben, ist es so, wo mehrere Parteien, mehrere Betroffene beteiligt sind, gibt es Individualinteressen, und somit ist nicht alles für jeden dann zu haben.
Das aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgende Postulat nach annähernd gleich großen Wahlkreisen macht Kompromisse erforderlich, die in dem einen oder anderen Fall zulasten des Prinzips der Wahlkreiskontinuität und des Grundsatzes, die Grenzen kommunaler Gebietskörperschaften einzuhalten, gehen.
Wir werden uns auch in der nächsten Wahlperiode mit der Wahlkreiseinteilung intensiv beschäftigen müssen. Die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Wahlkreisgröße, die Bevölkerungsentwicklung im Land sowie die Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform werden bekannte und neue Fragen aufwerfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich im Namen der Landesregierung allen danken, die dazu beitragen, dass das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes heute beschlossen werden kann.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4089 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Der Antrag ist somit einstimmig angenommen.
(Frau Klöckner, CDU: Das war ein Vorschlag der CDU! – Hering, SPD: Das war ein Vorschlag der SPD! – Heiterkeit bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3970 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4090 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4092 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes und gehen in die Mittagspause. Ich darf bitten, dass wir uns um 13:30 Uhr wieder treffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz ist die Voraussetzung für Vertrauen in politische Entscheidungen. Sie bewahrt uns vor Schummelei und vor dem Vorwurf der Mauschelei, und sie ist einer der zentralen Grundpfeiler unserer Demokratie.
Ich freue mich, dass wir heute über einen Gesetzentwurf mit neuen Transparenzregeln für die Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten in diesem Hohen Hause diskutieren. Es werden, wenn wir dieses Gesetz beschließen, die fortschrittlichsten Regeln aller Landtage und des Bundestags sein.
Wenn wir das so vereinbaren, müssen bereits ab einer Grenze von 500 Euro im Monat künftig alle Einkünfte veröffentlicht werden. Geldgeber und Tätigkeiten sollen auf der Homepage des Landtags veröffentlicht werden und für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Kein anderes Parlament macht solche weitreichende Transparenzvorgaben wie Rheinland-Pfalz.
Dabei haben wir – das wissen Sie genauso wie ich – schon einen langen Weg hinter uns, aber wir wissen auch, dass bisher Nebeneinkünfte lediglich dem Landtagspräsidenten angezeigt wurden und nicht veröffentlicht worden sind, sondern fein säuberlich bei ihm in den Safe gelegt wurden.
Wir haben uns mit den neuen Regelungen, die wir vereinbaren wollen, am besten gemeinsam, an den Regeln orientiert, die sich der Deutsche Bundestag in großer Übereinstimmung gegeben hat. Dabei war uns von Anfang an klar, wir wollen an einem bestimmten Punkt gern noch über die Regelungen des Bundestags hinausgehen. Deshalb haben wir die Grenze der Veröffentlichungspflicht durchweg halbiert.
Alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses sollen in elf Stufen ihre Nebeneinkünfte angeben. Es soll den Wählerinnen und Wählern, den Bürgerinnen und Bürgern klar sein, wer für welche Tätigkeit welche Einkünfte nach diesem Stufenmodell erhält.
Meine Damen und Herren, nur kurz zur Systematik der geplanten Verhaltensregelung. Erstens geht es darum, dass wir klar Anzeigepflichten für bestimmte Tätigkeiten und für bestimmte Einkünfte gegenüber dem Präsidenten formulieren. Das sind die Fragen: Was machen wir eigentlich? Wie viel erhalten wir für diese Nebentätigkeiten?
Zweitens geht es um die Veröffentlichung bestimmter Tätigkeiten, aber eben auch bestimmter Einkünfte. Hier haben wir – wie ich vorhin gesagt habe – das sogenann
Wir wollen – ich glaube, das ist unser gemeinsames Ziel – mit dieser Regelung mehr Transparenz und Kontrolle ermöglichen. Wir wollen ein stärkeres Vertrauen für die Arbeit von uns Abgeordneten bekommen. Ich glaube, das können wir gemeinsam gut gebrauchen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir als grüne Landtagsabgeordnete haben bereits im November 2012 alle unseren Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig auf unserer Webseite für alle Menschen einsehbar veröffentlicht. Wir sind der Meinung, die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, welche Tätigkeiten ihre Volksvertreter neben dem Landtagsmandat ausüben, und wenn sie eine solche ausüben, wie viel sie dafür verdienen.
Liebe Frau Klöckner, an dieser Stelle sei es mir erlaubt, Sie, die Sie versuchen, die Speerspitze von Transparenz und Aufklärung in diesem Land darzustellen,