Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

und ihre CDU-Fraktion aufzufordern, mit uns gemeinsam diese Änderungen umzusetzen. Sie haben seit dem 16. Juli – das sind jetzt exakt drei Monate – den vom Wissenschaftlichen Dienst ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorliegen. Leider – das muss man auch der Öffentlichkeit noch einmal darstellen – haben Sie bis auf die Ankündigung, man habe noch Fragen, keine einzige inhaltliche Positionierung abgegeben.

Wir haben mehrfach und immer wieder in Gesprächen darum gebeten zu sagen, was Sie meinen und wie wir zusammenkommen können. Es gibt keine Äußerung. Das ist Arbeitsverweigerung, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Heiterkeit bei der CDU)

Das ist auch einer Opposition nicht würdig in diesem Hohen Hause. Sie werden schließlich auch für die Arbeit angemessen bezahlt. Deswegen laden wir Sie ein und fordern Sie noch einmal auf, versuchen Sie, sich konstruktiv mit einzubringen.

(Zuruf des Abg. Zehfuß, CDU)

Mit diesem Gesetzesvorschlag kommen wir unserem Versprechen nach mehr Transparenz und einer Stärkung der Demokratie nach, meine Damen und Herren. Ich bin sehr gespannt auf die Gesetzesberatungen in den zuständigen Ausschüssen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich freue mich vor allem, von Ihnen einmal zu hören, was Sie eigentlich zu tun gedenken, Herr Kollege Bracht.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf und einen Antrag, der zwar von Rot-Grün eingebracht wurde, aber vor allem auf dem Mist der GRÜNEN gewachsen ist.

(Hüttner, SPD: Wie bitte?)

Die Regierungsfraktionen befördern damit die ach so verbreitete Neiddebatte und wollen offensichtlich damit auch die Zusammensetzung der Parlamente verändern.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, ich stellte als erstes fest, wir haben Transparenz und Verhaltensregeln. Die Abgeordneten müssen schon jetzt Nebentätigkeiten anzeigen. Im Handbuch und auf der Internetseite werden schon jetzt neben dem Mandat ausgeübte Berufe veröffentlicht ebenso früher ausgeübte Berufe.

Veröffentlicht werden vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Organs oder eines Beirats in einem Unternehmen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Es werden veröffentlicht vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen und sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- und Bundesebene.

Darüber hinaus sind dem Landtagspräsidenten entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattungen von Gutachten, publizistische Vortragstätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen der ausgeübten Berufe erfolgen, anzuzeigen.

Anzuzeigen sind auch entsprechende Tätigkeiten für das Land, wenn sie nicht mittelbar zur Ausübung des Mandats gehören. Vergütete Nebentätigkeiten sind anzuzeigen sowie Zuwendungen, die Abgeordnete für die Kandidatur zur Landtagswahl oder für ihre politische Tätigkeit als Abgeordnete erhalten.

Wir haben also sehr weitgehende Anzeige- und Veröffentlichungspflichten.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das meinen Sie jetzt nicht ernst, Herr Kollege!)

Ich stelle auch fest, dass mir in den 18 Jahren, die ich diesem Parlament angehören darf, kein einziger Fall bekannt wurde, bei dem gegen diese Regeln verstoßen wurde. Es wurde mir kein einziger Fall bekannt, bei dem man feststellen musste, dass es eine unzulässige Verknüpfung zwischen Ausübung des Mandats und Nebeneinkünften gab, über die die Öffentlichkeit hätte informiert sein müssen, um Abhängigkeiten bewerten zu können.

Dennoch zielt die Initiative von Rot-Grün vor allem darauf ab, neben der Angabe und Veröffentlichung von Nebentätigkeiten auch die Angabe und Veröffentlichung der Höhe der damit eingehergehenden und verbundenen Einkünfte zu regeln. Einen wirklichen Bedarf dafür sehe ich vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit und im Vergleich zum Bund, wo wir von Honoraren eines ehemaligen Finanzministers und anderen wissen und es um ganz andere Größenordnungen geht, hier im Land eher nicht.

Rot-Grün begründet den Vorstoß auch mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das, bezogen auf den Bundestag, zusätzliche Transparenzregeln gefordert hatte. Dabei bleibt für uns zunächst unbeantwortet, ob diese Vorgaben auf das Land übertragbar sind, ob sie übertragen werden müssen, ob sie für das Land passen.

Diese und viele weitere Fragen sind für uns ungeklärt. Wir haben sie deshalb zusammengestellt und dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtags zur Beantwortung zugeleitet. Wir rechnen in der nächsten Woche mit der Beantwortung dieses umfangreichen Fragenkatalogs.

Bei diesen Fragen geht es uns vor allem auch darum zu klären, wie Rechte Dritter, die durch die Transparenz der Einkünfte von Abgeordneten berührt sein könnten, geschützt werden können.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist alles geregelt!)

Das betrifft zum Beispiel Mitgesellschafter in Unternehmen, aber auch Anwälte. Wenn hier Angaben über einzelne Mandate angestrebt werden, würde das Rückschlüsse auf die Mandanten zulassen, was nicht geht. Zu klären ist, wie so etwas ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Fragen, die noch zu klären sind.

Wir sehen, dass die Transparenzregeln des Bundes ganz oder teilweise in diesem und im letzten Jahr auf einige Länder übertragen wurden, was in gewisser Weise darauf hindeutet, dass dies auch in Rheinland-Pfalz möglich wäre oder vielleicht sogar auch sinnvoll ist. Als Beispiele nenne ich die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Hessen und Thüringen.

Zu klären ist, aus welchen Gründen in diesen Ländern welche im Bund geregelten Sachverhalte übernommen wurden oder eben nicht übernommen wurden und inwieweit bzw. aus welchem Grunde Ergänzungen vorgenommen wurden. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Wochen die Übernahme der Bundesregeln diskutiert.

Wir könnten uns vorstellen, dass wir im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens auch bei uns eine Anhörung von Experten zu den offenen Fragen durchführen, soweit der Wissenschaftliche Dienst sie nicht abschließend beantworten kann. Deswegen regen wir hiermit bereits jetzt für die Ausschussberatungen eine entsprechende Anhörung von Experten an.

Daraus mögen Sie schließen, dass wir die Diskussion offen angehen wollen und unsere Entscheidung am Ende der Beratungen von den zwischenzeitlich erarbeiteten Antworten abhängig machen werden. Dabei lassen wir uns auch von folgenden Grundlinien leiten, liebe Kolleginnen und Kollegen:

1. Der Bürger soll beurteilen können, in welchen Abhängigkeitsverhältnissen sein Abgeordneter steht und weshalb er welche Entscheidungen trifft.

2. Der Abgeordnete hat aber auch persönliche Schutzrechte, und er hat Bürgerrechte. Darauf legen Sie von den GRÜNEN ansonsten doch immer so großen Wert. Sobald es um Einkünfte geht, die in irgendeiner Form mit dem Mandat in Zusammenhang gebracht werden können, scheint Transparenz sinnvoll und notwendig. Wenn Einkünfte zum Beispiel aus der Vermietung einer Wohnung aber in keiner Weise mit dem Mandat in Verbindung stehen, sollten diese auch im Privatbereich der Abgeordneten verbleiben können.

3. Für uns ist bei der Regelung wichtig, dass jede Berufsgruppe auch zukünftig ein Interesse daran haben können muss, als Abgeordnete für die Bürger tätig zu werden. Wir wollen kein reines Studenten- oder Beamtenparlament. Das wäre nicht gut. Wir wollen auch keine Diskriminierung von einzelnen Berufsgruppen. Deshalb müssen die Regeln so sein, dass diese Interessen erhalten bleiben.

4. Dabei ist bezogen auf Unternehmen, zum Beispiel Handwerker, für uns bedeutsam, dass sie nicht gezwungen werden dürfen, ihr Unternehmen während der regelmäßig begrenzten Abgeordnetentätigkeit schließen zu müssen. Der Unternehmer muss sein Unternehmen aufrechterhalten können, damit er nach fünf oder zehn Jahren, wenn er eventuell nicht mehr gewählt wird, wieder dorthin zurückkehren kann.

(Beifall der CDU)

Daran muss auch der Staat ein Interesse haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich eine aktuelle Ausarbeitung über den Karriereverlauf von Abgeordneten ansieht, stellt man fest, dass sehr viele Karrieren sehr kurz sind, oftmals nur eine oder zwei Wahlperioden. Von daher ist es doch zwingend, dass man sich die Rückkehr in den angestammten Beruf offenhält, um nicht anschließend in ein Loch zu fallen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle abschließend fest, wir brauchen Transparenz bei Diäten und Zusatzzahlungen. Wir brauchen im Interesse der Bürger Transparenz bei Einkünften, die in Zusammenhang mit dem Mandat gebracht werden können und bei denen Abhängigkeiten bestehen können. Darüber hinaus ge

währleistet ein zweites Stand- oder Einkommensbein aber auch Unabhängigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade diese Unabhängigkeit vom Mandat kann doch gewährleisten, dass Abgeordnete auch bei ihren Entscheidungen unabhängig agieren können. Das ist das aus unserer Sicht eigentlich Erstrebenswerteste, und das müssen wir gewährleisten.

(Beifall der CDU – Glocke des Präsidenten)

Das muss bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die CDU stellt sich der Diskussion in den nächsten Wochen. Wir wollen prüfen, ob und was übernommen werden kann. Wir glauben aber schon jetzt, dass eine weitergehende Regelung, als der Bund sie hat, für uns nicht angebracht und nicht notwendig ist.

(Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie uns gemeinsam Regeln finden, die den Bürgern, vor allem aber der Demokratie in unserem Land dienen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich das vorstellen? – Ein Abgeordneter hat von 45 namentlichen Abstimmungen die stolze Zahl von 35 Abstimmungen versäumt,