1. In welchem Umfang erhalten die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz Mittel auf Grundlage der BundLänder-Vereinbarungen über den Hochschulpakt 2020?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirkung der Mittel aus dem Hochschulpakt hinsichtlich einer Stärkung der Hochschulen in der Breite zur Bereitstellung zunehmender Studienangebote bei steigenden Studierendenzahlen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirkung der Mittel aus dem Hochschulpakt hinsichtlich einer Stärkung der Hochschulen in der Forschung zur Durchführung von Vorhaben, die mit gleichermaßen breitenwirksamen und auf Spitzenförderung zielenden Programmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden?
4. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der weiteren Bund-Länder-Gespräche zur Weiterführung des Hochschulpakts ab dem Jahr 2016?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Der Hochschulpakt enthält drei unterschiedliche Programme. In der ersten Programmlinie geht es darum, auf die gestiegene Studiennachfrage zu reagieren und die Studienangebote zu erweitern. Bei der zweiten Programmlinie, den sogenannten Programmpauschalen, erhalten Projekte, die von der DFG gefördert werden, einen Aufschlag von 20 % für indirekte Kosten, die aus dem Projekt entstehen. In einer dritten, im Oktober 2010 hinzugekommenen Programmlinie unter dem Titel „Qualitätspakt Lehre“ geht es um bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre.
Zu Frage 1: Wir verzeichnen seit dem Jahr 2005, dem Basisjahr des Hochschulpaktes in Rheinland-Pfalz, einen deutlichen Anstieg bei den Erstimmatrikulierten. Nahmen im Studienjahr 2005 rund 17.500 junge Menschen an einer rheinland-pfälzischen Hochschule erstmals ein Studium auf, so waren es im Jahr 2013 etwa
23.400, also 6.000 mehr. Ich freue mich über diese Entwicklung. Sie trägt zur Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz bei und legt damit eine wichtige Basis für Fortschritt und Wohlstand in unserem Land.
Die Ausweitung der Studienangebote, die an unseren Hochschulen stattgefunden hat, wird aus Bundes- und Landesmitteln des Hochschulpaktes finanziert. Seit 2007 wurden über diesen Pakt rund 550 Millionen Euro investiert, die je zur Hälfte vom Bund und vom Land Rheinland-Pfalz stammen. Im Jahr 2014 sind es rund 130 Millionen Euro, und für das nächste Jahr ist ein Betrag in gleicher Größenordnung eingeplant.
Über die Mittel der ersten Programmlinie des Pakts hinaus wurden aus der zweiten Programmlinie, den sogenannten Programmpauschalen, an die Hochschulen in Deutschland in 2012 rund 297 Millionen Euro verausgabt. Rund 8,6 Millionen Euro entfielen davon auf Rheinland-Pfalz.
Wie die rheinland-pfälzischen Hochschulen an den Programmpauschalen teilhaben, hängt von ihren Erfolgen bei der Einwerbung von Projektförderungen der DFG ab, da die Programmpauschalen als pauschaler Zuschuss zu den bewilligten direkten Projektkosten gewährt werden. Über den Wettbewerb im Rahmen des Qualitätspakts Lehre, bei dem die rheinland-pfälzischen Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, erhalten unsere Hochschulen bis zum Jahr 2016 weitere 43 Millionen Euro.
Zu Frage 2: Bei der Umsetzung des Paktes haben wir darauf geachtet, dass sich der erwartete Zuwachs auf alle Hochschulstandorte in Rheinland-Pfalz verteilt. In Zielvereinbarungen mit den Hochschulen haben wir konkrete Zuwachsraten festgehalten. Da die Studiennachfrage aber höher ausgefallen ist als zunächst angenommen, wurden die vereinbarten Zielzahlen vielerorts übertroffen.
Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen. Die Universität Mainz und die Hochschule Worms hatten in den Jahren 2011 bis 2013 bereits mehr Erstsemester als für die gesamte zweite Phase vereinbart. Ich halte fest, mit der Umsetzung des Pakts haben wir eine Ausweitung der Studienplätze in der Breite erreicht, und nicht nur das. Durch gezielte qualitative Maßnahmen wie die Programmbudgets haben wir wichtige und vielfältige Impulse zur Weiterentwicklung der Lehre gesetzt.
Zu Frage 3: Bund und Länder finanzieren gemeinsam über die DFG den Großteil der Forschungsförderung an Hochschulen außerhalb der Grundfinanzierung. In 2012 beliefen sich die Zuwendungen der DFG an die Bewilligungsempfänger auf über 2 Milliarden Euro, die in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren der gesamten Bandbreite der Fächer zugutekommen. Die Förderung durch die DFG ist für die rheinland-pfälzischen Hochschulen ein sehr wichtiges Instrument. Die DFG ist im Jahr 2012 wie auch in den Vorjahren der Hauptdrittmittelgeber der rheinland-pfälzischen Hochschulen.
schungsgemeinschaft geförderte Forschungsvorhaben Teil des Hochschulpaktes. Hintergrund sind die indirekt zusätzlichen Kosten, die bei einem Forschungsprojekt entstehen. Unterschiedliche Auswertungen gehen davon aus, dass diese Overheadkosten bei über 40 % liegen.
Die Programmpauschalen sind aus meiner Sicht für den Bund ein gutes Instrument, die Forschung an Hochschulen zu stärken. Sie haben positive Effekte für die Wettbewerbs-, Innovations- und Strategiefähigkeit der Hochschulen. Die Förderung über die Programmpauschalen ist gemäß der geltenden Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt bis Ende 2015 gesichert. Nun ist es an der Bundesregierung, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Länder den Großteil der indirekten Kosten der Forschungsprojekte durch die Grundfinanzierung der Hochschulen tragen, und eine klare und eindeutige Zusage zur Fortsetzung der Programmpauschale zu geben.
Zu Frage 4: Auf der nächsten Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz wird die Fortführung des Hochschulpaktes für die dritte Phase bis zum Jahr 2020 beraten. Weil die Studiennachfrage hoch bleiben wird, ist es mir besonders wichtig, rechtzeitig Planungssicherheit für unsere Hochschulen zu schaffen. Dabei verfolgen wir die folgenden Ziele:
1. Die jungen Menschen, die sich für eine akademische Ausbildung entscheiden, sollen auch weiterhin ein ausreichendes und hochwertiges Studienangebot vorfinden. Für die Studiennachfrage, die wir entsprechend der KMK-Vorausberechnung vom Mai 2014 erwarten, wollen wir Vorsorge treffen.
2. Die Finanzierungssystematik des Hochschulpaktes hat sich bewährt, und daran wollen wir im Grundsatz festhalten.
3. Die Erhöhung der Studienanfängerzahlen in den MINT-Fächern und an Fachhochschulen sowie ein erhöhter Frauenanteil beim wissenschaftlichen Personal sind wichtige Ziele des Hochschulpaktes.
4. Der Pakt soll um zwei neue Ziele ergänzt werden. Das ist zum einen die weitere Steigerung der Lehrqualität und zum Zweiten die stärkere Berücksichtigung und Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die neuerlichen Spekulationen über die Fortführung des Hochschulpaktes hinsichtlich der Programmpauschalen für DFG
Ich habe es angedeutet, an der Stelle gibt es einen Konflikt zwischen dem Bund und einem Großteil der Länder, da sich der Bund auf den Standpunkt stellt, dass er bisher 20 % der Programmpauschalen bezahlt hat und sich nun bitte schön auch die Länder – in welcher Größenordnung auch immer – mit einem neuen kofinanzierten Programm daran beteiligen sollen. Gleichzeitig hat der Bund selbst eine Studie in Auftrag gegeben, die belegt hat, dass die Overheadkosten in der Regel bei 40 %, manchmal sogar noch darüber liegen, was nichts anderes heißt, als dass die Länder über die Hochschulen schon bisher an der Grundfinanzierung mit beteiligt sind. Vor diesem Hintergrund macht aus meiner Sicht diese Forderung des Bundes keinen Sinn, und ich hoffe, dass er von dieser Forderung noch Abstand nimmt.
Frau Ministerin, meines Wissens hat es im Zusammenhang mit der Einigung über die BAföG-Mittel auch eine Einigung darüber gegeben, dass die Grundausstattung der Hochschulen angehoben werden soll.
Das Parlament hat einen Beschluss gefasst, wie wir mit den BAföG-Mitteln umgehen sollen, und hat die Grundfinanzierung der Hochschulen in den Vordergrund gestellt. Ich halte dies auch für die richtige Aufteilung, dass wir uns als Land um die Grundfinanzierung der Hochschulen kümmern. Dabei werden uns die BAföG-Mittel beachtlich helfen; deswegen begrüße ich das ausdrücklich.
Aber gleichzeitig zu versuchen, Ländermittel über neue kofinanzierte Programme zu binden – im Hochschulpakt sind wir ohnehin mit daran beteiligt –, halte ich für einen Widerspruch.
Da laufen die Dinge aus meiner Sicht gegeneinander. Ich sage, man muss gut ein Stück weit aufpassen. Für was alles inzwischen die BAföG-Mittel genannt werden, kann einem Sorge machen. Wenn jetzt schon der Bundesgesundheitsminister meint, wir könnten sie auch zur Finanzierung der Universitätsklinika nutzen, dann muss ich darauf hinweisen, auch 35 Millionen Euro sind endlich.
Frau Ministerin, ich beziehe mich auf die Thematik Programmpauschale. Ist es nicht so – das ist zumindest meine Kenntnis –, dass der Bundesrechnungshof ganz klar gesagt hat, dass der Bund diese Pauschalen nicht alleine zahlen darf, sondern sich die Länder beteiligen sollen? Inwieweit entspricht das, wovon Sie sprechen, dass die Overhead-Kosten usw. von den Ländern getragen werden, dieser Forderung des Bundesrechnungshofes?
In der Tat hat der Bundesrechnungshof diese Frage aufgemacht. Das Bundesministerium bezieht sich in seiner Argumentation auf den Bundesrechnungshof. Gleichwohl hat das Bundesministerium selbst eine Studie in Auftrag gegeben, um überhaupt die Höhe der anfallenden Kosten zu untersuchen. Dabei sind die bekannten 40 % herausgekommen.
Ich finde, damit hat man eine hervorragende Argumentation, dass eigentlich die Forderung des Bundesrechnungshofes erfüllt ist. Die Länder sind mit drin in der Finanzierung der Programmpauschale. Das ist die Argumentation, die wir als Länder gegenüber dem Bundesministerium vortragen.
Frau Ministerin, vor weniger als fünf Monaten haben wir das sogenannte Bildungspaket der Großen Koalition beraten. Wenn ich richtig informiert bin, war Bestandteil dieses Pakets, dass sich der Bund verpflichtet hat, künftige Programme mit Kofinanzierung so auszustatten, dass in der Konsequenz vermieden wird, dass neue Belastungen auf die Länder zukommen mit der Folge, dass an anderen Stellen gekürzt werden muss. Wie sehen Sie die Vereinbarkeit dieser Vereinbarung mit den neuerlichen Forderungen nach einer Kofinanzierung der Programmpauschalen durch die Länder?
Das sehe ich genauso, wie Sie es gerade formuliert haben. Deswegen ist das ein weiteres Argument, was die Länder in die Debatte einbringen. Sie weisen genau auf diesen Zielkonflikt und darauf hin, dass an dieser Stelle ein neues kofinanziertes Programm vermieden werden sollte.
Frau Ministerin, wir haben bis jetzt bei den angedachten Kürzungen der Programmpauschale nur über die Hochschulen gesprochen.
Wie sehen es die außeruniversitären Einrichtungen, die ganz wesentlich für unsere Forschungslandschaft sind?
Von der DFG-Förderung profitieren in größtem Umfang die Hochschulen. Deswegen ist das primär ein Thema, mit dem sich die Hochschulen auseinandersetzen.
Natürlich kann auch die außeruniversitäre Forschung in Kooperationsprojekten von der DFG profitieren. Aber die sind an dieser Stelle nicht so betroffen wie die Hochschulen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros und Hedi Thelen (CDU), Umsetzung der geplanten Kürzungen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen – Nummer 4 der Drucksache 16/4070 – betreffend, auf. Frau Kohnle-Gros hat das Wort.