1. Wie ist der derzeitige Stand bei den am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Kürzungen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, lassen Sie mich kurz Folgendes voranstellen: Zum 1. Januar 2014 sind unsere landesrechtlichen Neuregelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Kraft getreten. Sie sind Ausdruck von Sparauflagen und der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse.
Mein Haus hat trotz sehr großer gesetzlicher Ausgaben im Rahmen des Doppelhaushaltes 2014/2015 mit hohen Sparauflagen umzugehen. Das gilt leider auch für Bereiche, bei denen die Kürzungen auch für mich persönlich besonders schmerzhaft sind.
Ein Beispiel dafür sind die Schwangerschaftsberatungsstellen und die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Weil dies so ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meine Wertschätzung für die Beratung in diesem wichtigen und sensiblen Bereich betonen.
Ich weiß, dass vor Ort sehr gute Arbeit geleistet wird, sowohl in den allgemeinen Schwangerenberatungsstellen als auch in der Konfliktberatung.
Daher ist es wichtig, dass trotz des Konsolidierungsweges die Schwangerschaftsberatung in Rheinland-Pfalz weiterhin entsprechend des gesetzlichen Auftrages gewährleistet ist.
Die geplanten Stellenkürzungen erfolgen entlang bundes- und landesgesetzlicher Kriterien. So viel kann ich schon sagen. Ich weise explizit darauf hin, alle Träger sind in ihrer Existenz weiterhin gesichert. Diesem Grundsatz hat sich mein Haus bei dem Gesamtprozess verpflichtet. Ebenso steht für mein Haus im Vordergrund, gleiche Kriterien für die allgemeine Schwangerschaftsberatung und die Schwangerschaftskonfliktberatung anzuwenden.
Wie Sie wissen, basiert die Finanzierung der Schwangerenkonfliktberatung und der Schwangerenberatung auf einem Verteilungsschlüssel 50 % Land, 30 % Kommunen und 20 % Träger. Das heißt, Stellen oder Stellenanteile, die die Kommunen nicht mitfinanzieren, gehen über den gesetzlichen Mindestbedarf vor Ort hinaus.
Zu Frage 1: Wir sind derzeit mit den einzelnen Trägern noch im Gespräch, um neben dem Haushaltsbeschluss des Landtages auch dem Entschließungsantrag des Landtages vom 10. Dezember 2013 zur Umsetzung des Landeshaushaltsgesetzes im Hinblick auf die Schwangerenberatung gerecht zu werden.
Dieser fordert die Landesregierung auf, für ein angemessenes Beratungsangebot und insbesondere dafür zu sorgen, dass der regionale Bedarf auch im ländlichen Raum gewährleistet wird, dass auch künftig ein angemessenes Angebot an Beratungsstellen vorgehalten wird, die den vom Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschriebenen Schein ausstellen können, dass die von der Rechtsprechung vorgegebene weltanschauliche Ausgewogenheit des Beratungsangebotes gewährleistet wird, dass eine sozialverträgliche Umsetzung des Stellenrückgangs erfolgt. Um den Prozess sowohl bedarfsorientiert als auch sozialverträglich zu gestalten, war uns der Dialog mit den Trägern und den Kommunen wichtig.
Zu Frage 2: Wir führen intensive Gespräche, die Ende der Woche einen Abschluss finden werden. Das führt dazu, dass mit heutigem Stand die Träger noch nicht schriftlich informiert werden, sondern Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche. Wir sind noch in Gesprächen mit einzelnen Kommunen und Kirchen, sodass wir jetzt versuchen, bis Ende der Woche die Gespräche zu finalisieren, um dann die Rückmeldung geben und entsprechende Bescheide erteilen zu können.
Zu Frage 3: Da bitte ich deswegen und wegen dem, was ich vorhin gesagt habe, um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die zugesicherte Vertraulichkeit an die Träger diesen endgültigen Abschluss und die dann Ende der Woche vorliegenden endgültigen Zahlen heute nicht benennen kann. Ich bitte um Verständnis, dass ich nächste Woche, wenn alle, vor allem die Träger, als erste informiert worden sind, die Öffentlichkeit informieren kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, gestatten Sie mir, dass ich drei Termine benenne, damit ich meine Frage endgültig formulieren kann.
1. Wir haben das Gesetz im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Haushalt als Sparmodell verabschiedet.
2. Sie haben im Januar angekündigt, dass Sie mit den Kommunen und den Trägern im Gespräch sind, um die Fragen, die sich daraus ergeben, zu klären.
3. Jetzt haben wir Ende Oktober 2014. Am 1. Januar 2015 tritt das Gesetz in Kraft. Wie stellen Sie sich vor, dass die eventuell notwendigen Kündigungen bis zum entsprechenden Zeitpunkt stattgefunden haben?
Um das zusammenzufassen: Halten Sie den Ablauf des Verfahrens, den Sie mit Ihrem Haus vorgelegt haben, wirklich für sachgerecht?
Die Zeitschiene, die Sie aufgezeigt haben, ist so richtig. Wir haben die Gespräche geführt. Ehrlich gesagt haben die Gespräche länger gedauert, als wir es geplant hatten, und auch länger, als ich es gehofft hatte. Das muss ich auch ehrlich sagen.
Wir sind aber in sehr guten Gesprächen mit den Trägern. Es war uns wichtig, verträgliche Lösungen zu finden. Die einzelnen Träger wissen um die Themen, die in ihren einzelnen Trägerschaften anstehen. Deswegen glaube ich, dass wir verträgliche Lösungen finden werden, auch mit Blick auf den 1. Januar 2015.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin! Ist es zutreffend, dass es mehr als einen Standort gab, an dem die Kommunen ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind, ihre kommunalen Anteile mitzufinanzieren?
Ja, das ist richtig. Das Thema der kommunalen Anteile war ein Kriterium. Dort, wo die kommunalen Anteile in der Vergangenheit nicht übernommen worden sind, hat die Kommune gesagt, wir haben keinen Bedarf für so viele Stellen, die dort sind.
Deswegen hatten wir als Land diese kommunalen Anteile in der Vergangenheit übernommen. Ich bin sehr froh, dass sich einige Kommunen auf den Weg gemacht haben, auch Beschlüsse ihrer Gremien herbeizuführen, sodass ich glaube, dass wir bis Ende der Woche eine ganz gute Lösung haben werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, laut dem Bundesgesetz gibt es einen vorgegebenen Schlüssel von einer Stelle je 40.000 Einwohner. Danach besteht für Rheinland-Pfalz ein maximales Einsparpotenzial von 16 Stellen. Können Sie jetzt schon sagen, wie viele Stellen nach dem Stand der jetzigen Planungen voraussichtlich wegfallen werden?
Das ist eine Frage, die ich heute nicht konkret beantworten kann, weil sich die konkrete Zahl erst zum Ende der Woche herauskristallisieren wird. Ich möchte aber trotzdem sagen, dass die Zahl deutlich unter den 16 Stellen liegt, die wir geplant haben.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass Sie noch in den Gesprächen sind. Wann haben Sie mit den Gesprächen begonnen? Wird in diese Gespräche auch einbezogen, wie die tarifvertragsrechtliche bzw. überhaupt die vertragsrechtliche Situation der betroffenen potenziell überflüssigen Beraterinnen ist? Danach richten sich auch Kündigungsfristen usw.
Ehrlich gesagt reden wir seit eineinhalb Jahren mit den Trägern über dieses Thema, weil wir auch, bevor die Haushalts- und Landtagsbeschlüsse dazu getroffen wurden, im Vorfeld die Träger schon über unsere Planung und den Prozess informiert haben. Dann kam der Landtagsbeschluss. Danach haben wir – gestärkt durch den Landtagsbeschluss – die Gespräche intensiviert. Ich denke, insofern sind wir einen guten und vor allem auch dialogorientierten Weg gegangen. Der Punkt der Tarifverträge war in allen Gesprächen und Besprechungen immer auch Bestandteil. Ich bin davon überzeugt und glaube, dass es uns gelingen wird, auch tarifrechtlich korrekte Lösungen zu finden.
Frau Ministerin, am 14. März 2014 fand ein gemeinsames Gespräch der Jugendamtsleiter mit Vertretern Ihres Ministeriums und des Landesjugendamtes über die zukünftige personelle Ausstattung der Schwangerenbe
ratungsstellen in Rheinland-Pfalz statt. Dies war weit nach der Verabschiedung des Haushalts. In diesem Gespräch sind Zusagen gemacht und Vereinbarungen getroffen worden. Weshalb hält sich Ihr Ministerium nicht an die dort getroffenen Vereinbarungen?
Es tut mir sehr leid, das kann ich jetzt nicht beantworten, weil ich ehrlich gesagt aus dem Kopf nicht weiß, welche Vereinbarungen getroffen worden sind. Diese müssten Sie sonst nennen. Ich kann mich jetzt dazu nicht positionieren. Ich kann das dann aber nachreichen.