Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Vergabeverfahren sowie die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der Beratungsstelle Rheinland-Pfalz sind in Vorbereitung.

Zu Frage 2: Wie in der Beantwortung zu Frage 1 dargelegt, ist eine Ausschreibung vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung stellt den fairen Wettbewerb dadurch sicher, dass eine öffentliche Ausschrei

bung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Vergabe von Leistungen durchgeführt wird. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung, in der alle sachlichen und inhaltlichen Anforderungen beschrieben sind.

Die derzeitige Beratungsstelle wurde für den Zeitraum 2009 – 2014 vergeben, somit sind die vereinbarten Leistungen durch Schneider Organisationsberatung auch in diesem Jahr zu erbringen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Aufrufverfahrens.

Dies hat keine Auswirkungen auf das weitere Vergabeverfahren, ein fairer Wettbewerb für potenzielle Leistungserbringer ist gewährleistet.

Zu Frage 4: In Rheinland-Pfalz gab es zu dem Zeitpunkt der Enquete-Kommission im Jahr 1990 überhaupt kein flächendeckendes Beratungsangebot für Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie zur Beratung von Projektträgern wie in anderen Bundesländern. Deshalb wurde in einem ersten Schritt die Einrichtung von drei regionalen Beratungsstellen in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gebieten vorgeschlagen.

Dass Beratungsbedarf bestand, bestätigen auch die Erfahrungen der in Rheinland-Pfalz ansässigen Träger von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten. Zusätzlich hat die Arbeit des seit 1987 bestehenden regionalen Verbundsystems Arbeitsmarktintegration Benachteiligter in der Region Trier eine erhebliche Nachfrage nach Beratungsleistungen aus dem gesamten Bundesland aufgezeigt und den Bedarf zur Schaffung eines überregionalen Angebots verdeutlicht.

Zudem bestand vor dem Hintergrund der beginnenden ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, eine für alle Arbeitsmarktpartner einheitliche Beratung einzuführen.

Deshalb wurden im Doppelhaushalt 1992/1993 erstmals Mittel für die Errichtung einer derartigen Beratungsstelle, die aufgrund der gesammelten Erfahrungen landesweit beraten sollte, vorgesehen. Für die Umsetzung hat sich das Sozialplanungsbüro Jensen und Kappenstein beworben, da es über langjährige Erfahrungen in der Verbundstelle, die ich schon geschildert habe, verfügte.

Ab Mai 1992 hat das Büro für Sozialplanung Jensen und Kappenstein die landesweite Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten von Kommunen und Verbänden umgesetzt. Der regionale Zuschnitt ist durch zwei Büros, eines in Trier und eines in Mainz, sowie regionalen Zuständigkeiten im Beratungsteam gewährleistet.

So viel zur Beantwortung durch die Landesregierung.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, inwiefern wurde für die Periode 1994 bis 1999 ausgeschrieben? Soviel ich weiß, wurde das damals nicht getan, sondern über Zuwendungsbescheide vergeben. Warum?

Herr Abgeordneter Baldauf, das sind Fragen, die Sie mir schon im Ausschuss gestellt haben und die ich schon im Ausschuss beantwortet habe. Auf die bin ich im Ausschuss eingegangen.

(Frau Klöckner, CDU: Da scheint einer sehr unruhig zu sein! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Meine Damen und Herren, die Regierung antwortet,

(Frau Klöckner, CDU: Nicht!)

wie sie es für richtig hält. Sie können das kritisieren. Es hat aber keinen Zweck, einen Dialog über die Antworten mit mir zu führen. Das wissen Sie selbst.

Frau Abgeordnete Thelen.

Sehr geehrter Herr Minister, nachdem wir heute den 15. Oktober haben und die Beauftragung von Schneider am 31. Dezember endet, müsste der neue Vertrag der neuen zentralen Landesberatungsstelle zum 1. Januar 2015 beginnen. Das heißt, das Verfahren müsste schon relativ weit fortgeschritten sein. Deshalb hatten wir nach dem Stand des Verfahrens gefragt.

Ist mittlerweile ausgeschrieben, ist mittlerweile europaweit oder nur im Staatsanzeiger ausgeschrieben? Lief oder läuft die Bewerbungsfrist? Diese Fragen verstehen wir unter Stand des Verfahrens.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Thelen. Ich verweise noch einmal auf meine Antwort zu Frage 1 und möchte Ihnen sagen, dass wir zurzeit in den letzten Tagen der Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung sind.

Ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten drei bis vier Wochen damit rechnen kann, dass eine solche Ausschreibung veröffentlicht wird. Dann wird sich der weitere Ablauf, wie Sie ihn kennen, entwickeln.

Es ist tatsächlich so, wir streben an, zum 1. Januar 2015 mit einem Projektpartner am Markt zu sein.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, wieso wurde die Arbeit der Landesberatungsstelle für die Jahre 1994 bis 1999 nicht ausgeschrieben?

Herr Abgeordneter Baldauf, ich verweise auf meine Antworten, die ich im Ausschuss gegeben habe. Aber natürlich ergänze ich gerne, dass wir in der damaligen Situation in Rheinland-Pfalz nicht in der Lage waren, über sozusagen viele Akteure zu verfügen, die wir am Markt über einen Aufruf dazu hätten mobilisieren können, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen.

Es war so, dass aus der Stelle, die ich geschildert habe, die Mitte/Ende der 80er-Jahre in Trier entstanden ist, nämlich die Verbundstelle, ein solcher Akteur mit seiner ganz besonderen Kompetenz entstanden ist. So führte es dazu, dass zu Beginn und Mitte der 90er-Jahre die Entscheidung zugunsten des Projektpartners so gefallen ist, wie sie gefallen ist. Das habe ich im Ausschuss auch schon dargelegt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, geben Sie mir recht, dass es nicht davon abhängig ist, wie viele Personen oder Institutionen geeignet sind, sondern nach klaren gesetzlichen Vorgaben ausgeschrieben werden muss, wenn es gewisse rechtliche Grundlagen dafür gibt, also auch für diese Periode?

Herr Baldauf, ich habe die Grundlage unserer Entscheidung, es damals über eine Zuordnung zu einem Projektpartner, der dem Land bekannt war und über eine besondere Kompetenz verfügte, laufen zu lassen, schon im Ausschuss ausführlich dargelegt. Ich beziehe mich auf meine Begründung in der Ausschussberatung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Konrad.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, ich bin etwas irritiert, weil die Mündliche Anfrage in der Überschrift lautet „Ausschreibung der Landesberatungsstelle für die neue ESF-Förderperiode 2014 bis 2020“. Könnten Sie noch einmal darlegen, ob ich es richtig verstanden habe, dass sich die Fragen von Herrn Baldauf ausdrücklich nicht auf diese Förderperiode beziehen.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Habe ich es richtig verstanden, dass Sie das Vorgehen für die nächste Förderperiode entsprechend geändert haben?

Herr Abgeordneter Konrad, ich fürchte, es ist nicht meine Rolle, diese Antwort zu geben, aber ich kann verstehen, dass hier im Raum jemand ähnlicher Ansicht ist wie Sie.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Nicht nur einer!)

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrter Herr Minister, bei den Vergaben in der Vergangenheit hat es sich durchaus um einen erheblichen Leistungsumfang gehandelt. Es geht um 800.000 bis 900.000 Euro. Gehen Sie davon aus, dass dieses kurze Ausschreibungsverfahren, das jetzt ansteht, noch potenziellen Mitbewerbern hinreichend faire Chancen gibt, sich hier einzubringen?

Ich gehe davon aus, dass wir selbstverständlich ein offenes Verfahren, wie dargelegt, und ein attraktives Angebot auf den Markt bringen werden.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass sich viele Projektpartner und potenzielle Projektpartner für dieses Angebot interessieren. Ich freue mich über jedes Angebot, das uns erreicht.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Fortführung des Hochschulpakts 2020 – Nummer 3 der Drucksache 16/4070 – betreffend, auf.

Herr Heinisch, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang erhalten die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz Mittel auf Grundlage der BundLänder-Vereinbarungen über den Hochschulpakt 2020?