Wir haben öffentlich und in den Gesprächen auf unserer Ebene Vorschläge betreffend den Westerwald gemacht. Alternativvorschläge zu dem, was Sie gesagt haben. Wir haben Ihnen das auch schriftlich gegeben. Wir haben zum Beispiel vorgeschlagen, die Verbandsgemeinde Bad Marienberg mit der Verbandsgemeinde Rennerod zum Wahlkreis 1 zu schieben. Wir haben vorgeschlagen, die Stadt Höhr-Grenzhausen vom, ich glaube, Wahlkreis 5 in den Wahlkreis 10 und die Verbandsgemeinde Wallmerod vom Wahlkreis 6 in den Wahlkreis 5 zu schieben. Das haben Sie rundweg abgelehnt.
Wir haben für Mainz ganz konkret vorgeschlagen, den Wahlkreis Weisenau vom Wahlkreis 28 in den Wahlkreis 27 umzugruppieren.
Zu behaupten, wir hätten keine Vorschläge gemacht, ist die schlichte Unwahrheit. Das darf hier so nicht stehenbleiben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ach, Herr Bracht, wie gerne hätte ich einmal einen Vorschlag von Ihnen gehört.
Doch, doch, auch verstehen. Es ist gut, dass Sie sich gerade mit diesem Kommentar einblenden. Sie haben es nämlich nicht verstanden. Wir brauchen eine Lösung für das ganze Land und nicht nur punktuell und nicht die Nummer, wir blenden die Pfalz aus.
Letztendlich hat die Fraktion der CDU nichts anderes gemacht als zu sagen, im Norden machen wir bitte mal das, in Mainz machen wir bitte mal das, und in der Pfalz blenden wir das Thema aus. Als wir dann sogar noch gesagt haben, lasst uns versuchen, mit dem Norden und Mainz zusammenzukommen, gab es keinen einzigen konkreten Vorschlag von Ihnen.
dass wir zehn Monate hinter den Kulissen Gespräche geführt haben und heute öffentlich wird, dass bei diesen Gesprächen nichts herausgekommen ist, weil Sie einfach nicht bereit sind, weil Sie nicht den Mut und anscheinend auch nicht das Durchsetzungsvermögen und das Führungsvermögen haben zu sagen, wir legen einen Beschluss für das ganze Land vor, hinter dem wir stehen. Da kneifen Sie lieber den Schwanz ein, verdrücken sich und sagen, Rot-Grün war es. Dann meckern Sie herum. Etwas anderes können Sie nicht.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir in der zurückliegenden Plenarsitzung und auch heute schon über einige der Grundzüge und Notwendigkeiten der Änderung des Landeswahlgesetzes gesprochen haben, will ich mich noch einmal für meine Fraktion auf das Wesentliche beschränken.
Sie alle wissen, wir alle wissen, es geht im Kern um Änderungen zu einem wesentlichen Grundsatz, nämlich zum Grundsatz der Gleichheit der Wahl, die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts – 2012 noch einmal erneuert – umzusetzen sind und die die Landesregierung bereits in ihrem Entwurf vorgeschlagen hat.
Wir haben dann – das wissen Sie – intensiv darüber miteinander diskutiert. Für uns ist vollkommen und ohne
Wenn und Aber klar, dass wir die absolute gesetzliche Grenze für Wahlkreisabweichungen von 33 ⅓ v. H., wie es im Moment im Gesetz steht, auf 25 v. H. senken wollen, damit kein Wahlkreis mehr als 25 v. H. von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweicht. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht als Allerwichtigstes mit auf den Weg gegeben. Das setzen wir hier und heute um, weil es ein zentrales Anliegen unserer Demokratie ist.
Meine Damen und Herren, wir wollen ein verfassungsgemäßes Wahlrecht. Wir werden deshalb auf die konsequente Einhaltung aller vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Vorgaben bestehen.
Meine Damen und Herren, es ist gerade schon diskutiert worden. Es gab Gespräche bis in die letzten Tage hinein. Es ist kein Geheimnis, dass wir als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN uns immer eine große Lösung nicht nur für die Pfalz, sondern auch für das ganze Land vorgestellt und gewünscht haben.
Leider hat es in den intensiven Gesprächen, die sowohl auf der Fraktionsführungsebene als auch unter den jeweils betroffenen regionalen Abgeordneten stattgefunden haben, keinen Konsens gegeben. Das ist so. In der Demokratie muss man auch damit leben.
Es muss aber auch klar sein, dass nur mit der Verabschiedung eines Gesetzes und des Änderungsantrags, wie wir ihn als rot-grüne Fraktion vorgelegt haben, die nächsten Landtagswahlen verfassungskonform durchgeführt werden können. Das ist gut so. Das zeigt, dass wir Verantwortung auch für dieses Land übernehmen.
Meine Damen und Herren von der CDU, die Verweigerungshaltung von Ihnen ist in diesem Punkt unverantwortlich und beschämend.
Wir haben aber auch gesagt, dass wir diese große Lösung brauchen. Deswegen muss die große Lösung für das ganze Land in den kommenden Jahren unbedingt angegangen werden. Durch den demografischen Wandel gibt es die anhaltende Tendenz – das wissen wir alle –, dass insbesondere die großen Städte an der Rheinschiene stetig wachsen. Entsprechend muss das Landeswahlgesetz fortwährend angepasst werden. Deshalb haben wir in unserem Entschließungsantrag festgehalten, dass wir bis zum Jahr 2020/2021 – – –
Herr Reichel, ich sage Ihnen das jetzt einmal. Ihre Fraktionsführung hat Ihren Wahlkreis geopfert, weil Sie sich verspekuliert haben. Hören Sie doch auf, jetzt solche Kommentare von sich zu geben. Sie waren bei den Gesprächen gar nicht dabei. Glauben Sie mir einfach. Ihre Fraktionsführung hat Sie im Stich gelassen, und wir baden diese Inkompetenz der CDU-Fraktion nicht aus.
Ob wir dabei sind oder nicht, entscheidet Gott sei Dank nicht die CDU-Rheinland-Pfalz. Das entscheiden die Wählerinnen und Wähler im Jahr 2016.
Wir werden aber trotzdem alle gemeinsam in diesem Haus die Verantwortung haben, bis zum Jahr 2020/2021 die Wahlkreise so anzugehen, dass eine große Lösung in der kommenden Legislaturperiode rechtzeitig vorbereitet wird.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes deutlich gemacht. Das ist vollkommener Humbug, weil auch durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags – das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes kennen Sie genauso wie wir – ganz klar bestätigt worden ist, dass das, was wir heute umsetzen, das konsequente verfassungskonforme Umsetzen der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Vorgaben ist.
Deswegen setzen wir es um und kümmern uns darum, dass wir verantwortungsbewusst mit den Aufgaben, die auf uns zukommen, umgehen. Es geht uns auch darum, dass wir mit der Änderung des Landeswahlgesetzes nie die Sicherung unserer Pfründe wollten. Das können Sie uns GRÜNEN nun wirklich abnehmen. Uns ging es um die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben.