Die konkrete Vereinbarung heute, der Staatsvertrag mit dem Saarland bei der gemeinsamen Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer, soll dabei unserer Auffassung nach als positives Beispiel dafür gelten, dass dies auch in anderen Bereichen gelten kann, die bislang noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Ich spreche dabei ausdrücklich beispielsweise die Zusammenarbeit bei den Polizeibehörden an.
Wir wollen damit die Leistungsfähigkeit insgesamt der öffentlichen Verwaltung steigern, hier konkret die der Finanzverwaltung. Wir werden dafür weiter behutsam, aber mit einer klaren Zielstellung vorangehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie machen mir eine große Freude, dass ich meine erste
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Schreiner, CDU: Das wird sich ändern, Frau Ahnen!)
Sie haben völlig recht, ich könnte getrost das vortragen, was mir meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema aufgeschrieben haben; denn erstens – so viel habe ich schon mitbekommen – habe ich sehr gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und zweitens hätten sie es eigentlich auch verdient. Dass das Werk hier so zum Abschluss kommt, ist zu einem erheblichen Anteil auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanz- und Steuerverwaltung zu verdanken.
Gleichwohl habe ich mich entschieden, ein bisschen anders einzusteigen, weil ich gern diese erste Rede zum Anlass nehmen möchte, dem ganzen Haus meine gute Zusammenarbeit in dieser neuen Funktion anzubieten. Ich weiß, dass die Haushälter in den Fraktionen, zumindest kenne ich das aus der eigenen, immer eine ganz besondere Stellung haben. Sie sind ein bisschen geheimnisumwoben. Sie dürfen davon ausgehen, ich werde Ihnen mit der mir bekannten Offenheit entgegentreten und freue mich auf unsere Zusammenarbeit.
Wie die Dinge sich fügen, war mein erster auswärtiger Termin als Finanzministerin ein Besuch bei der Finanzamtsvorsteherdienstbesprechung. Ich bekomme das jetzt schon flüssig raus, wie Sie merken. Ich habe dort eine hoch motivierte Verwaltung kennengelernt. Diese Verwaltung ist von besonderer Bedeutung als Einnahmeverwaltung.
Wie die öffentliche Verwaltung insgesamt – Sie wissen das – steht auch die Steuerverwaltung unter der nicht einfachen Aufgabe, dass bei gleichzeitiger Personalreduktion die Aufgaben effizient zu erfüllen sind.
In diesem Zusammenhang sehe ich auch das, was wir heute beraten. Wir haben eine große Strukturreform im Bereich der Steuerverwaltung auf den Weg gebracht und sind dabei, sie umzusetzen. Wir kümmern uns darum, wie wir durch Schwerpunktbildungen noch stärker arbeitsteilig vorgehen können.
Wir haben die große Herausforderung, das mit einer vernünftigen Entwicklung bei der Automatisierung bzw. im Bereich IT zu verbinden. Zu all dem passt das Projekt Korpus, um das es heute geht, in besonderer Art und Weise, weil es in einem bestimmten Bereich sogar eine länderübergreifende Zusammenarbeit und damit in gewisser Weise eine Schwerpunktbildung vorsieht.
Wir haben es gehört. Ab dem 1. Januar 2015 werden alle Schenkungsteuerfälle in Rheinland-Pfalz beim Finanzamt Kusel-Landstuhl bearbeitet. Im weiteren Verlauf
Wir ermöglichen damit eine Schwerpunktbearbeitung. Wir bündeln Kompetenzen. Wir hoffen, zur Verbesserung der Arbeitsqualität beitragen zu können. Ich sage es noch einmal. Es ist nicht ganz uninteressant, dass wir aus strukturpolitischen Gründen den Standort Kusel stärken.
Der heutigen Beratung liegt ein durch die Ministerpräsidentinnen unseres Landes und des Saarlandes unterzeichneter Staatsvertrag zugrunde. Ich darf Sie noch darüber informieren, dass im Saarland derzeit die entsprechenden Lesungen im Landtag erfolgen, weil wir uns immer darum gekümmert haben, dass es eine Parallelität in den Verfahren gibt.
Ich freue mich sehr, dass der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig dem Gesetz zugestimmt hat. Auch das finde ich ein gutes Zeichen.
Sie wissen, die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage einer Organleihe. Das haben Sie ausführlich miteinander diskutiert. Sie wissen auch, dass wir damit in gewisser Art und Weise juristisches und organisatorisches Neuland betreten, wenngleich es eine vergleichbare Vorgehensweise auch schon einmal in Bezug auf die Kraftfahrzeugsteuer gegeben hat, zumindest für eine Übergangszeit.
Ich sage das deswegen, weil auf Bundesebene aufmerksam beobachtet wird, was wir hier tun, weil das, was wir hier tun, mit den Finanzreferentinnen und -referenten der anderen Länder abgestimmt ist. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Eindruck gewonnen, dass das, was wir hier tun, als Vorbild für vergleichbare Gestaltungen betrachtet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf an der Stelle sagen, die Prüfungsrechte der Landesrechnungshöfe und der für den Datenschutz zuständigen Behörden bleiben unberührt. Die Landesrechnungshöfe wollen ihre Zusammenarbeit durch eine Vereinbarung regeln. Sie waren in die Erarbeitung des Staatsvertrages frühzeitig mit eingebunden. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage.
Also unter dem Strich ein gutes Vorhaben, das hoffentlich und offensichtlich mit breiter Zustimmung rechnen kann. Dafür bedanke ich mich.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4044 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vorzusehen. Das Gesetz wird von der Landesregierung eingebracht. Ich erteile Herrn Minister Lewentz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur parlamentarischen Beratung vor, mit dem die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, kurz FHÖV, eine weitreichende Umgestaltung erfährt. Bisher bestand die FHÖV aus zwei Fachbereichen, der Fachbereich Verwaltung mit Sitz in Mayen sowie dem Fachbereich Polizei am Standort Hahn-Lautzenhausen, unserer Landespolizeischule.
Der Fachbereich Polizei soll jetzt aus der FHÖV ausgegliedert und in eine Hochschule Polizei Rheinland-Pfalz überführt werden. Damit greift die Landesregierung einen schon seit Längerem bestehenden Forderungskatalog der Polizeigewerkschaften auf.
Für die Errichtung einer eigenständigen Polizeihochschule gibt es aus meiner Sicht viele gute Gründe. Der Fachbereich Polizei mit den höchsten Einstellungszahlen, die wir je im Land hatten, 450 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter, erreicht mit demnächst 1.300 Studierenden eine beachtliche Größe und verfügt seit jeher über einen eigenen Lehrkörper und eine eigene Verwaltung.
Die Fachhochschulausbildung der Polizei erfolgt fachlich und rechtlich eigenständig. Inhaltliche Überlappungen mit den am Fachbereich Verwaltung angebotenen Studiengängen Verwaltung, Verwaltungsbetriebswirtschaft sind nur in wenigen juristischen Fächern vorhanden. Die Bachelor-Studiengänge der beiden Fachbereiche wurden und werden jeweils getrennt akkreditiert.
Mögliche Synergieeffekte, zum Beispiel durch den gemeinsamen Rat und das gemeinsame Kuratorium, sind aus unserer Sicht tatsächlich zu vernachlässigen.
Im Jahr 2009 wurde die akademische Ausbildung der Polizei mit der Ablösung des Diplomstudiengangs durch das modulare Bachelorstudium reformiert und weiter gestärkt. Diese positive Entwicklung sowie die Leistungsfähigkeit von Dozentenschaft und Verwaltung auf dem Hahn spiegelt sich in der Entscheidung zur Errichtung einer eigenständigen Polizeihochschule wider.
In Richtung Mayen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die Zusammenarbeit der Fachbereiche Verwaltung und Polizei unter einem Dach stets gut funktioniert hat. Dies hat sich insbesondere bei der gemeinsamen Einführung der Bachelorstudiengänge gezeigt. Hierfür gebührt allen Beteiligten, allen voran den Leitungen der Fachbereiche, Dank und Anerkennung. Der Hochschulstandort Mayen mit rund 650 Studierenden und einer zunehmenden Zahl an Fortbildungsteilnehmern wird auch in Zukunft Garant für eine hervorragende Aus- und Fortbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst bleiben.
Die Landesregierung sowie die kommunalen Dienstherren werden im Interesse der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte an der bewährten verwaltungsinternen Ausbildung festhalten. Die Mayener Hochschule wurde durch den Anbau des Bereichs Fortbildung in den letzten Jahren deutlich gestärkt, dies auch vorausschauend im Hinblick auf einen erwarteten Rückgang der Studierendenzahlen.
Die Landesregierung wird die drei rheinland-pfälzischen Verwaltungsfachhochschulen für die Polizei auf dem Hahn, für die allgemeine Verwaltung in Mayen und für die Finanzverwaltung in Edenkoben natürlich auch weiterhin unterstützen und fördern. Unser Ziel ist es, die Verwaltungsfachhochschulen so aufzustellen, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag auch in Zukunft erfüllen können. Dieser Auftrag lautet, die Nachwuchskräfte in enger Verzahnung von Wissenschaft und Praxis möglichst gut auszubilden und damit die im öffentlichen Dienst benötigten Fachkräfte zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Wettbewerb um Studierende, der aufgrund der demografischen Entwicklung, wie wir alle wissen, härter wird, ist auch der Name der Hochschule von Bedeutung. Die Verwaltungsfachhochschulen werden deshalb in ihren Publikationen und Webseiten künftig als Hochschulen in Erscheinung treten. Die Bezeichnung Hochschule ist nämlich im Gegensatz zur Bezeichnung als Fachhochschule international gebräuchlich und bringt damit die nationale und internationale Gleichwertigkeit von Bachelorabschlüssen zum Ausdruck.
Die neue Hochschule der Polizei wird bereits mit ihrer Geburt, das heißt mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes, den Namen Hochschule tragen. Für die Verwaltungsfachhochschulen in Mayen und Edenkoben sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Namensänderung vor. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wird Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz heißen. Die Fachhochschule für Finanzen wird sich Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz nennen. Bundesweit haben bereits ca. 80 % der Fachhochschulen – darunter auch verwaltungsinterne – ihren Namen geändert. Auch die Fachhochschulen Mainz,
Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Trier und Worms firmieren inzwischen als Hochschulen. Sie haben von der seit 2011 im allgemeinen Hochschulrecht bestehenden Möglichkeit der Umbenennung Gebrauch gemacht.