Rheinland-Pfalz ist ein kinderfreundliches Land, und wir machen Frauen und Paaren Mut, die einen Kinderwunsch haben, sich dafür zu entscheiden. Jede Stadt und jede Gemeinde freut sich über die Geburt eines Kindes. Kindertagesstätten, auch für die Kleinsten, und eine flächendeckende Ganztagsbetreuung vereinbaren Familie und Beruf in Rheinland-Pfalz. Im Ländervergleich sind wir hervorragend.
Vieles hat sich durch die gesellschaftlichen Veränderungen beim Kinderwunsch geändert. Inzwischen ist jede vierte Gebärende älter als 35 Jahre. Viele Frauen und Männer machen sich dann mit dem Wunsch nach Kindern auf den Weg. Dabei stehen ihnen in RheinlandPfalz fünf Kinderwunschzentren beratend und helfend zur Seite.
Die Medizin hat enorme Fortschritte gemacht. Mit niedrigem Geburtsgewicht und durch gute medizinische und pflegerische Versorgung in den Zentren haben die Kinder, die geboren werden, eine echte Chance auf Leben. Das schicke ich voraus, um das Thema ein bisschen einzuleiten.
Heute, bei dem Thema Bestattungsgesetz, geht es aber um den Umgang mit Fehlgeburten. Dazu noch einmal zur Einleitung und zum Verständnis einige wenige Worte: Etwa 15 % aller klinisch festgestellten Schwangerschaften enden als Fehlgeburt. Ca. 80 % dieser Schwangerschaften enden ungefähr in der 12. Schwangerschaftswoche. Das Alter der Mutter ist das Risiko überhaupt. Bei über 40-jährigen liegt es bei 54 %.
Verehrte Frau Kollegin Thelen, mehr als zwei Jahre, eigentlich seit Mitte 2008, haben wir uns intensiv, insbesondere Friederike Ebli, immer wieder damit beschäftigt, dass wir den richtigen Umgang und den richtigen Ton mit den Trauernden finden.
Was passiert mit dem nicht gewordenen Leben in unserem Land? In Rheinland-Pfalz wird kindliches Gewebe – so die Praxis, die in den Anhörungen immer wieder bestätigt wurde – gesammelt, kremiert und dann feierlich bestattet. Zur Seite stehen dabei 32 kommunale Sternengärten.
Das wird immer von den allgemeinen Zeitungen, von der regionalen Berichterstattung ausführlich begleitet, sodass die Trauernden einen Ort haben, an dem sie sich treffen können.
Beschäftigt hat uns insbesondere die Frage der Hinweispflicht. Wie belasten wir die sensiblen, in der Trauerphase befindlichen nicht gewordenen Eltern? Wie schützen wir nicht gewordene Mütter dann, wenn das nicht in einem harmonischen Elternwunsch geschehen ist, sondern wenn die Frau besonders schutzbedürftig ist?
Ich bin sehr, sehr dankbar für den fraktionsübergreifenden gemeinsamen Antrag und die Einführung der Hinweispflicht, um vielleicht Jahre später, wenn eine Trauer gewünscht wird, zu wissen, wo ich nachlesen kann, wo der Ort ist, an dem ich meiner Trauer nachgehen kann. Das werden wir bei den Kliniken und bei den entsprechenden Ärzten einrichten.
Durch die Verbesserung der Hinweispflicht soll den Trauernden nachträglich der Ort zugänglich sein. Das wird durch den Gesetzgeber gestärkt.
Ich bin dankbar, dass wir für die wenigen Fälle, die ich eben angesprochen habe, um die Frauen insbesondere nach kriminalistischen Übergriffen oder nach Schwangerschaftsabbrüchen aus anderem Grund zu schützen, auch einen Weg gefunden haben, was beim Eintexten juristisch außerordentlich schwierig war. Deshalb ein Dankeschön an die Landtagsverwaltung, namentlich an Herrn Dr. Hummrich, der uns wirklich bei dieser Leistung eng begleitet hat.
Wir hatten zwei Anhörungen zu dem Thema. Wir haben uns intensiv damit beschäftigt, um nicht leichtfertig mit einem so traurigen und schwerwiegenden Thema umzugehen.
Noch eine Klarstellung zur bundesgesetzlichen Regelung: Sollten Eltern eine individuelle Bestattung ihres nicht geborenen Kindes wünschen, ist das unabhängig davon immer möglich. Selbstverständlich sind dann die Kosten von den Eltern zu tragen.
Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU. Ich bedanke mich ganz besonders für die intensiven Debatten mit den Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere bei Herrn Dr. Fred Konrad.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Dank von Frau Anklam-Trapp darf ich gerne zurückgeben und auch an die Kollegen der CDU weitergeben.
Zugegebenermaßen war es eine anfangs nicht angenehme Überraschung, dass sich die CDU nach den Anhörungen mit einem Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit und auch an uns gewendet hat, weil wir in den Anhörungen doch sehr widerstreitende Äußerungen gehört haben. Unter anderem musste man der Äußerung entgegentreten, dass die Leibesfrüchte und Fehlgeburten in irgendeiner Weise wirtschaftlich verwertet werden und Ähnliches. Die CDU ist dann den Modellen in anderen Bundesländern folgend mit einem Gesetzentwurf vorangeprescht.
Wir haben es dann geschafft, die Dinge, die in anderen Ländern nicht geregelt sind, im kollegialen Miteinander sowohl mit den Kollegen der CDU als auch der SPD weiterzuentwickeln.
Habe ich etwas Falsches gesagt? – Ich wollte niemandem auf die Füße treten, aber so war nun einmal der Vorgang.
Ich glaube, wir sind zu einem besseren Ergebnis gekommen als das, was ursprünglich vorgelegen hat; denn wir verbinden verschiedene Interessen und Rücksichtnahmen miteinander. Es ist so, dass in Zukunft zwei Dinge erreicht werden: zum einen ein würdevoller Umgang mit dem werdenden menschlichen Leben und zum anderen die Möglichkeit, auch einen Ort der Trauer zu finden.
Wir müssen aber sagen, dass alle Kliniken in RheinlandPfalz das bereits seit Langem praktizieren und wir dieser gängigen Praxis nur einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen geben. Dies auch deshalb, weil die Äußerungen von niedergelassenen Pathologen in dieser Hinsicht nicht ganz einheitlich waren. So schaffen wir neben der Sicherheit, dass pietätvoll in Rheinland-Pfalz mit Leibesfrüchten und Fehlgeburten umgegangen wird, auch die entsprechende Rechtssicherheit. Für Eltern, die sich erst lange nach einer Fehlgeburt entscheiden, einen Ort der Trauer aufzusuchen, schaffen wir auch die Sicherheit, dass dieser immer aufzufinden ist.
Das Ganze verbinden wir damit, dass keine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Fehlgeburt hinter sich bringen muss, in dieser Konfliktlage in ihrer Selbstbestimmung in irgendeiner Weise eingeschränkt wird.
Wenn wir davon ausgehen, dass in Rheinland-Pfalz jedes Jahr, wie wir das gehört haben, 4.000 Schwangerschaften abgebrochen werden, ist es eine riesige Zahl an Frauen, die sich in einer solchen Konfliktsituation befinden. Ich halte es für einen riesigen Fortschritt, dass wir als erstes Bundesland, wenn ich das richtig überblicke, diese besondere Situation entsprechend berücksichtigen.
Noch einmal mein allerherzlichster Dank an alle Fraktionen und an alle, die mitgeholfen haben, insbesondere an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags, in diesem Zusammenhang eine rechtssichere Regelung zu finden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Beratung zur Änderung des Bestattungsgesetzes geht – wir haben es von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört – eine sehr intensive Auseinandersetzung des rheinlandpfälzischen Landtags zur Weiterentwicklung des Bestattungsrechts zu Ende. In mehreren Beratungsrunden des Sozialpolitischen Ausschusses und insbesondere in den zwei Anhörungen haben sich die Ausschussmitglieder mit der Frage befasst, welche Regelungen der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz für einen würdevollen Umgang mit Totgeburten in Geburtseinrichtungen getroffen hat, wie diese Regelungen in den Krankenhäusern und durch Pathologen gelebt werden und ob es Veränderungsbedarfe gibt.
Diese wirklich sehr eingehende und ernsthafte Beschäftigung mit diesen Fragen zeigt sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf mit den fraktionsübergreifend abgestimmten Änderungen. Ich fasse noch einmal ganz kurz die Änderungen zusammen: Zunächst ist die Einführung einer Hinweispflicht von medizinischen Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzten gegenüber den betroffenen Eltern über das Bestattungsrecht für verstorbene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm vorgesehen. Zudem soll neu und ganz ausdrücklich normiert werden, dass auch Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen bei Einwilligung der Frau entsprechend individuell bestattet werden. Vorrangiges Ziel ist es also, dass die betroffenen Eltern in einer ganz besonders schwierigen Situation um die Möglichkeit einer Bestattung wissen und ihren Wunsch dann äußern können.
Es ist zwar davon auszugehen, dass es auch bisher einen respekt- und würdevollen Umfang mit Totgeburten gab. Im Gesetz wird dies aber nun ausdrücklich festgehalten. Die vorgesehenen Änderungen tragen damit einerseits zur gesetzlichen Klarstellung bei, und sie verleihen andererseits dem Bestattungsrecht rechtsverbindliches Gewicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße die Änderungen und insbesondere das Verfahren des fraktionsübergreifenden Vorgehens; denn es spiegelt einmal mehr wider, dass wirklich alle Debatten von einer großen Ernsthaftigkeit und dem Bemühen gekennzeich
net waren, das Thema seiner Bedeutung und seiner ethischen Dimension gemäß angemessen zu erörtern und es nicht im parteipolitischen Streit über die richtigen Konzepte und Vorgehensweisen münden zu lassen. Hierfür gebührt allen Beteiligten Dank und Respekt.
Ich möchte aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser, der Gynäkologen, der Hebammen und der Pathologen danken, die auch mit ihrer Expertise und ihren jeweiligen Erfahrungen den Weg für die heute zur Abstimmung stehende Lösung geebnet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nur noch einmal betonen: Wir haben und wir hatten in Rheinland-Pfalz bereits eine gute Lösung beim Umgang mit Totgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm, die auch in den Krankenhäusern und in den Geburtseinrichtungen gelebt wurde. Dennoch wird der vorliegende Änderungsantrag die Rechtslage in unserem Land noch einmal ein wenig verbessern und sicherlich bei den Krankenhäusern, den Trägern und den Gynäkologen auf Akzeptanz und Unterstützung stoßen. Wir haben die Hoffnung, dass vor allem die betroffenen Eltern durch diese Neuregelung noch mehr Unterstützung in ihrer Trauerarbeit für ihre Sternenkinder erfahren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Worte. Ich denke, sie werden wirklich unserem Bemühen gerecht. Wir haben eben durch den Bericht von Herrn Kollegen Denninghoff gehört, über wie viele Sitzungen wir uns mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt haben.
Deshalb will ich nur für mich noch einmal feststellen: Wenn man zwei Jahre, nämlich 2011 und 2012, in mehreren Ausschusssitzungen das Thema berät und unseres Erachtens doch schon eine große Klarheit vorhanden war, fand ich unseren Gesetzentwurf nicht unbedingt als ein Vorpreschen. Man hat zwei Jahre Zeit gehabt, um darüber nachzudenken. Es ist gut und richtig, dass wir zusammen in dem weiteren Verfahren einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht haben, der heute eine große Zustimmung erfährt. Dafür ausdrücklichen Dank.
Frau Ministerin, ich möchte Ihre Dankesworte noch ergänzen. Für mich war es ein wichtiges Signal, dass auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die auf ihren Friedhöfen letztendlich für eine würdige und angemessene Umsetzung mit sorgen müssen, dem sehr positiv und aufgeschlossen gegenübergestanden haben.
Es freut mich sehr, dass man jetzt auch schon hier und da in den Orten und Städten unseres Landes erfährt, dass man sich mit Kirchengemeinden, Künstlern und Dritten darum bemüht, gute Gräberfelder anzulegen, damit die nicht gewordenen Eltern einen würdigen Ort der Trauer haben. In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank an die Kommunen, die dieses Gesetz mit den Kliniken vor Ort umsetzen.
Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/4341 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2242 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/4341 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank, auch das war einstimmig.