Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Thelen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wichtiger und auch nach Überzeugung der CDU-Fraktion ein guter Tag für viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Zum einen wird das in die Jahre gekommene Heilberufsgesetz für die bereits verkammerten Gesundheitsberufe den neuen Anforderungen angepasst, und zum anderen – das ist jetzt auch für mich das Entscheiden- de – wird in Rheinland-Pfalz erstmalig für Deutschland die rechtliche Grundlage für eine Pflegekammer geschaffen.

Wir sind froh, dass wir nach langen und intensiven Beratungen am Ziel sind. Wir glauben fest an ihren Erfolg, an den Erfolg der Pflegekammer, und das zugunsten der heutigen und künftigen Pflegekräfte, zugunsten der Qualität in der Pflege und damit nicht zuletzt auch zugunsten der Menschen, die ihre Hilfe brauchen.

Nachdem selbst Insidern unsere Position hierzu offensichtlich nicht klar war, war es uns wichtig, die besondere Bedeutung der Pflegekammer und unsere Erwartungen in unserem Entschließungsantrag noch einmal ausführlich zu würdigen.

(Pörksen, SPD: Schön vorsichtig!)

Wir sind der Überzeugung, dass die Fachkräfte für die Gesundheits-, Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege eine zentrale und unverzichtbare Aufgabe für die gute Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen erfüllen.

In Anbetracht der Verkammerung der übrigen Gesundheitsberufe ist es für uns ein konsequenter Schritt, auch den Fachkräften der Pflege die Errichtung einer eigenen berufsständischen Vertretung in Form der Kammer zu ermöglichen.

Ein langer Prozess der Vorbereitung findet heute seinen Abschluss. Wir hätten uns den Gesetzentwurf allerdings etwas früher gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Pörksen, SPD: Ja! Ja!)

Trotz des begrenzten Zeitrahmens war es unserem Ausschuss wichtig, sich für die Beratungen die nötige Zeit für zwei Anhörungen zu nehmen. Danke an dieser Stelle an alle Expertinnen und Experten – von ihnen sind heute einige anwesend –, die uns sehr qualifizierte und detaillierte Stellungnahmen vorgelegt und in den Diskussionen wichtige Beiträge für unsere endgültige Meinungsbildung geliefert haben.

In unserer Ausschusssitzung am 6. November konnten wir auch dank der konstruktiven Beteiligung der Experten des Ministeriums klären, welche Anregungen aus den Anhörungen in welcher Weise aufgenommen wer

den können und welche nicht, zum Beispiel wegen entgegenstehender europarechtlicher Regelungen.

Auf der Grundlage dieser Beratungen wurde letztlich der gemeinsame Änderungsantrag erarbeitet. Es ist gut, dass wir hiermit beispielsweise die interprofessionelle Kooperation stärken, mehr Patientenvertreter in der Ethikkommission mitwirken können, wir längere Übergangsfristen für die Anpassung der Satzungen an dieses Gesetz und für die Weiterbildungsordnung vorsehen und auch die Datenerhebung und -übermittlung unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise des Datenschutzbeauftragten präzisiert haben.

Wir beteiligen uns gerne und sehr bewusst an der Verantwortung für dieses Gesetz – ich kann mich noch gut an die kleine Auseinandersetzung mit dem früheren Sozialminister und heutigen Fraktionsvorsitzenden dazu erinnern –, gerade weil wir wissen, dass es aufseiten mancher Arbeitgeber oder der Gewerkschaft ver.di Skepsis und Befürchtungen gibt. Wir sind uns bewusst, dass die zum Aufbau der Pflegekammer von den Arbeitgebern erwartete Datenübermittlung eine Belastung darstellt.

Wir sind aber auch überzeugt, dass auch sie, die Arbeitgeber, letztlich von einer schnellen und gut aufgestellten Pflegekammer profitieren werden. Wir wissen aber auch um die Grenzen einer Pflegekammer und werden sie nicht einem Erwartungsdruck aussetzen, den sie nicht erfüllen kann.

Wir bieten aber schon heute unsere Zusammenarbeit an. Ich möchte Ihnen für die CDU-Fraktion zusagen, Ihre Expertise, Ihre Anliegen sind uns schon heute wichtig und werden uns auch in Zukunft wichtig sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind mehr denn je sicher, gute Pflege geht nur gemeinsam, gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di, die natürlich auch in Zukunft die Tarifverhandlungen führen wird, gemeinsam mit den Arbeitgebern, in deren Hand die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen liegen wird. Zu den allermeisten Arbeitgebern, die Pflegeleistungen anbieten, haben wir das Vertrauen, dass ihnen gute Pflege und die Zufriedenheit ihrer Kunden wichtig ist und deren Bedürfnisse nicht überzogenen Renditeerwartungen geopfert werden, gemeinsam aber auch mit der Politik im Land, die ihrer finanziellen Verantwortung zum Beispiel bei der Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern nachkommen muss, damit eben nicht an der Pflege gespart werden muss.

Dies geschieht auch gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden im Land, die Pflege beraten und unterstützen und hoffentlich konsequent Missmanagement und Pflegefehler abschaffen. Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, auch sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes schreibt hier nach unserem Eindruck noch keine Erfolgsgeschichte.

In diesem Reigen der starken Stimmen und Verantwortungsträger rund um die Pflege bekommt jetzt in Rheinland-Pfalz auch die Pflege selbst ihre starke Stimme. Wir freuen uns darüber, für sie, für die Pflegekräfte, die

tagaus, tagein ihre Frau, ihren Mann in einem hoch verantwortlichen und oft auch aufreibenden Beruf stehen. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

(Beifall der CDU)

Wir freuen uns aber auch für die vielen Menschen in unserem Land, die ihre gute und qualifizierte Hilfe brauchen. Auch sie werden von der Arbeit der Pflegekammer profitieren.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Dr. Konrad das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute steht die zweite Beratung des Heilberufsgesetzes an. Es hat sich gegenüber der ersten Beratung das eine oder andere geändert.

Die Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuss – ich darf wiederholen, dass es sehr intensive Beratungen waren und ausdrücklich allen danken, die daran beteiligt waren – haben zum Beispiel erbracht, dass die Fristen für die Umsetzung der einzelnen Schritte so verlängert werden, dass ein verlässlicher Zeitrahmen möglich ist und unter anderem auch die Patientenvertretung in den einzelnen Ausschüssen gestärkt wird.

Insofern haben wir ebenfalls an einem sehr kollegialen Miteinander an diesem Heilberufsgesetz weitergearbeitet. Es stimmt auch, dass alle Fraktionen dieses Hohen Hauses wie auch die Landesregierung für die Einführung einer Pflegekammer sind und alles Erdenkliche dazu beitragen, dass diese zeitnah auf den Weg gebracht werden kann.

Zum Heilberufsgesetz liegt aber auch ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion vor, in dem viel Richtiges steht. In ihm steht zum Beispiel richtig, dass es positiv für die Interessenvertretung, für die eigene Kompetenz und Qualitätsentwicklung, für die Aufwertung der Pflege, für die Transparenz und die politische Vertretung der Pflege ist, wenn eine Pflegekammer kommt. Das können wir alle unterschreiben.

Allerdings steht in dem Antrag auch unter Nummer 2, die Landesregierung habe zu spät und nicht entschlossen genug gehandelt.

Frau Thelen, jetzt überlege ich. Sie haben gesagt, die Landesregierung hätte früher handeln sollen. Ich sage „früher“ und nehme einmal 2010. Früher haben zum Beispiel die niedersächsischen GRÜNEN in Niedersachsen einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem darauf

abgezielt wurde, in Niedersachsen eine Pflegekammer einzurichten.

Interessanterweise gab es dort eine ganz andere Koalition bestehend aus CDU, FDP und – man höre und staune – den LINKEN, die dagegen war und die diesen Gesetzentwurf damals abgelehnt hat.

Früher hätte man also einiges machen können, zum Beispiel wie Herr Kollege Dr. Rahim Schmidt vor der letzten Landtagswahl in einer Podiumsdiskussion beim Dachverband der Pflegeorganisationen Rheinland-Pfalz ganz klar dazu zu stehen, dass wir eine Pflegekammer einführen wollen. Jetzt wird aber der Mythos verbreitet, dass die CDU sozusagen die Pflegekammer erfunden habe und die Landesregierung vor sich hergetrieben habe, bis diese endlich die Pflegekammer einführt.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das stimmt doch auch! Sie waren doch damals gar nicht da!)

Das stimmt erkennbar nicht, das ist historisch zumindest nicht nachweisbar, so leid es mir tut.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn das nicht der Kern dieses Antrags wäre, wäre an diesem Antrag gar nichts auszusetzen; aber ich gehe einmal davon aus, es besteht Einigkeit zwischen der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir diesen Entschließungsantrag ablehnen,

(Pörksen, SPD: Richtig!)

aber weiterhin gemeinsam an der Einführung der Pflegekammer arbeiten. Lassen Sie uns doch die Mythen hinter uns lassen, zur Arbeit schreiten und den Prozess positiv begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler das Wort.

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren Abgeordnete! Die letzte Novelle des Heilberufsgesetzes liegt in der Tat mehr als zwei Jahrzehnte zurück, und von daher war es durchaus an der Zeit, dieses Gesetz auf den Prüfstand zu stellen und zu novellieren. Schließlich bildet das Heilberufsgesetz das Rückgrat des Kammerrechts für die im Heilberufsgesetz erfassten Berufsgruppen.

Da der Änderungsumfang sehr umfangreich war, hat die Landesregierung eine Gesamtnovelle des Heilberufsge

setzes vorgezogen anstatt eine Teilnovelle mit Einzeländerungen, und die Beratungen in den Ausschüssen und auch die erfolgten Anhörungen haben gezeigt, dass dieser große Weg der richtige Weg gewesen ist.

Das neue Heilberufsgesetz wird die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Landeskammern durch neue Themenfelder im Bereich der Weiterbildung, Qualitätssicherung und Zusammenarbeit der Berufsorganisationen erweitern, und insbesondere durch das kommende Weiterbildungsregister der Heilberufekammern verspreche ich mir auch mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der notwendigen Weiterbildung der wesentlichen Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Die weiteren Schwerpunkte der Gesetzesnovelle sind ein Ausbau der Patientenbeteiligung an der Gremienarbeit der Ethikkommission und des Schlichtungsausschusses, die erweiterte Verantwortung der Landeskammern für die Berufsüberwachung ihrer Mitglieder und die Straffung und Neugestaltung des Berufsgerichtsverfahrens. Dank eines von der Landesregierung lange vor der Einbringung der Novelle in die parlamentarischen Beratungen begonnenen intensiven Dialogs mit den bestehenden Kammern findet all dies auch die uneingeschränkte Unterstützung der Kammern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der öffentlichen Wahrnehmung – das haben meine Vorredner auch schon betont – wird aber ein anderes Thema stehen: die erste Pflegekammer Deutschlands, deren Einrichtung dieser Landtag hier und heute beschließen wird. Mit der Einrichtung der Pflegekammer verliert die Psychotherapeutenkammer ihren Nesthäkchenstatus, und in dem Zusammenhang darf ich ganz herzlich auch den Präsidenten, Herrn Kappauf, und die Geschäftsführerin, Frau Regelin, begrüßen, weil wir nun eine neue junge Kammer in Rheinland-Pfalz haben werden.

Mit der Errichtung der Landespflegekammer RheinlandPfalz gehen wir voran, und zwar sowohl in der Ausarbeitung entsprechender Rechtsbestimmungen im Heilberufsgesetz als auch mit der Vorbereitung des Aufbaus einer Landeskammer mit mittelfristig 40.000 Mitgliedern. Nachdem die Landesregierung im Jahr 2011 entschieden hat, den Aufbau einer Landespflegekammer zu unterstützen und auf den Weg zu bringen, wenn sowohl die Pflegeverbände als auch die Berufsangehörigen dies mehrheitlich wünschen, war für viele Interessierte im Berufsstand die Tür zur Pflegekammer weit geöffnet.