Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Aber die Art und Weise, wie Sie hier, auch wenn Sie uns in der Opposition stark und heftig kritisieren sollen, persönlich und beleidigend agieren, ist schon unter aller Kanone.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will das inhaltlich noch einmal begründen. Ich will noch einmal auf das eingehen, was Frau Kollegin Schleicher-Rothmund gesagt hat. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es sich im Landtag Rheinland-Pfalz um vollkommen andere Relationen als im Bundestag handelt, wenn man die Nebenverdienste von Abgeordneten in den Bezug zu ihrer Abgeordnetendiät setzt. Das ist in der Logik eigentlich konsequent. (Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Dass es sich bei ihrem wenig ambitionierten Änderungsantrag, den Sie eben noch einmal vorgestellt haben, um reine Lippenbekenntnisse und einen puren Schauantrag handelt, geht daraus hervor, dass er dafür offenkundig nicht einmal eine überzeugende Mehrheit bei Ihrer Fraktion gibt. Sie können natürlich Ihrem Antrag fein zustimmen, weil Sie wissen, Sie bekommen sowieso nicht die Mehrheit. Das ist in diesem Fall gut so. Sie machen sich damit einfach einen schlanken Fuß.

Meine Damen und Herren, wir wollen mit dieser neuen Regelung mehr Transparenz und Kontrolle ermöglichen.

Wir wollen, dass nicht nur in Bezug auf die Nebeneinkünfte der Abgeordneten, sondern weil Transparenz für Rot-Grün ein zentrales Thema ist, als Höhepunkt eine Beschlussfassung im nächsten Jahr über ein erstes rheinland-pfälzische Transparenzgesetz auf den Weg bringen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4058 – in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4350 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4059 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes, des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4178 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/4345 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herr Abgeordneten Lammert, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 19. November 2014 ist der Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes, des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz und weiterer Vorschriften“ an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 4. Dezember 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten.

Beide Ausschüsse haben einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Danke schön.

Die Fraktionen haben vereinbart, den Punkt ohne Aussprache direkt zur Abstimmung zu stellen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/4178 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4215 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik – Drucksache 16/4346 –

Dieser Punkt wird ohne Aussprache, aber mit dem Bericht des Berichterstatters behandelt. Ich erteile Herrn Klein als Berichterstatter das Wort.

Danke, Herr Präsident. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 19. November 2014 den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Kern der Regelung ist die Anpassung beitragsrechtlicher Regelungen, insbesondere die Absenkung des Rundfunkbeitrages auf 17,50 Euro.

Der Medienausschuss empfiehlt ebenso wie der Rechtsausschuss einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/4215 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4276 – Erste Beratung

Da die Landesregierung das Gesetz einbringt, erteile ich dem Justizminister, Herrn Professor Dr. Robbers, das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Ziel der Landesregierung im Bereich der Justiz und für Verbraucherschutz ist effektive, strukturelle Reform. Wir steigern die Effizienz von Arbeitsprozessen. Wir generieren Synergieeffekte, und wir erschließen Sparpotenziale. Wir bewirken deshalb Spezialisierungen und Zuständigkeitskonzentrationen. Konzentrierte Zuständigkeiten für spezielle Rechtsgebiete schaffen optimierte und routinierte Arbeitsabläufe. Sie führen zu Arbeitserleichterungen und zu vertieften Rechtskenntnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zu Minderaufwand und deshalb zu Einspareffekten.

Parallel dazu wird die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefördert. Die hier ins Auge gefasste Gesetzesänderung im Sozialen Entschädigungsrecht ist ein Baustein dieses umfassenden Gesamtkonzepts.

Dies ist der Kern: hier die landesweite Konzentration der Zuständigkeiten für Verfahren im Sozialen Entschädigungsrecht bei dem Sozialgericht Koblenz. – Zum Sozialen Entschädigungsrecht zählen Versorgungsansprüche gegenüber dem Staat bei gesundheitlichen Schäden, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht. Die soziale Entschädigung umfasst zum Beispiel die Versorgung von Kriegsopfern, von Opfern von Gewalttaten, von Wehr- und Zivildienstbeschädigten oder von Impfgeschädigten.

Das Sozialgerichtsgesetz gibt die Möglichkeit, den Bezirk einer Kammer auf Bezirke anderer Sozialgerichte zu

erstrecken. Diesem Gedanken folgend soll mit Zustimmung des Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz eine Zuständigkeitskonzentration dieser Verfahren beim Sozialgericht Koblenz erfolgen. Diese Verfahren betreffen eine schwierige Rechtsmaterie mit eher geringen Fallzahlen. Hier wird jetzt Fachwissen gebündelt. Das bewirkt eine Verfahrensbeschleunigung. Es handelt sich um jährlich etwa 100 Verfahren. Das Sozialgericht Koblenz verfügt über ausreichend Personal, um diese etwa 100 zusätzlichen Klageeingänge jedes Jahr zu bearbeiten. Die räumlichen Kapazitäten im neuen Justizzentrum in Koblenz sind vorhanden. Die entsprechende technische Ausstattung ist ebenfalls vorhanden.

Auch die Tatsache, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in diesen Verfahren wahrnimmt, spricht besonders für diesen Standort in Koblenz. Wir bedenken dabei auch, dass eine Konzentration wie jede zentrale Zuständigkeitsregelung mit längeren Anfahrtswegen verbunden sein kann. Wir wissen aber auch, im Vergleich zu früheren Zeiten sind die Menschen wesentlich mobiler. Für viele ist das Pendeln zur Arbeit selbstverständliche Routine. Wir denken, dass diese längeren Wege für diese wenigen Verfahren zumutbar sind.

Im Hinblick auf die Bevölkerungs- und Altersentwicklung müssen Gerichte außerdem auch für ältere Prozessbeteiligte ohne eigenes Kraftfahrzeug aus ländlichen Regionen erreichbar sein. Deswegen ist mit Koblenz bewusst ein Standort gewählt worden, der über eine sehr gute Infrastruktur verfügt. In zentraler Lage sind an diesem größten Justizstandort in Rheinland-Pfalz – Hauptstadt des Rechtes heißt es – nicht ganz ohne Grund alle Gerichte und Gerichtsbarkeiten mit einem überregionalen Einzugsgebiet vertreten.

Nicht zuletzt wird durch die moderne Kommunikation der Transfer von Daten erleichtert. Bereits jetzt nehmen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz am elektronischen Rechtsverkehr teil. Auch das haben wir geschafft. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Wilke das Wort. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart.

Ich werde sie nicht brauchen.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben uns gerade schon die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs beschrieben. Es geht de facto eigentlich um eineinhalb Änderungen. Das eine ist das Thema des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie