Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Ich erteile Herrn Kollege Gies von der CDU-Fraktion das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Antrag der CDU-Fraktion vor, den wir überschrieben haben „Steillagenweinbau fördern – Prägende Kulturlandschaften erhalten“. Wir wollen damit ein klares Zeichen für den Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz setzen, im größten weinbautreibenden Bundesland Deutschlands.

Uns geht es darum, deutlich zu machen, dass der Steillagenweinbau ein ganz besonders prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft ist. Die Weinhänge unserer Weinbaugebiete in Rheinland-Pfalz zeichnen ein ganz besonderes Bild der Weinbautradition in unserem Land. Sie sind Aushängeschild der Weinbaugebiete. Ich glaube, uns allen ist klar, dass gerade der Steilhang Besonderheiten auch für Artenvielfalt und ökologische Nischen bildet.

Die Bewirtschaftung großer Teile dieser traditionellen Weinbergslagen liegt allerdings nicht nur im Interesse

des Weinbaus, sondern im Interesse der Allgemeinheit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Bewirtschaftung und Offenhaltung der Landschaft dienen dem Tourismus und der Lebensqualität der Bevölkerung.

Die Bearbeitung der Steillagen erfordert von den Winzerinnen und Winzern einen besonders hohen Einsatz. Ich glaube, das ist unstrittig.

(Beifall bei der CDU)

Umfangreiche Handarbeit kennzeichnet die Arbeit in den Steillagen. Es gibt Kollegen, die Steillagenwinzer auch als Helden bezeichnen.

Damit verbunden sind auch enorme Kosten der Bewirtschaftung von Steillagen. Die Steillagenförderung der letzten Jahre ist stark geprägt durch den Katalog der Agrarumweltmaßnahmen mit verstärkt ökologischer Ausrichtung.

Diese hohen Anforderungen an die Programme machen es vielen Winzerinnen und Winzern schwer, zusätzliche Förderung zu erhalten und an den Programmen zu partizipieren.

Deshalb haben wir Maßnahmen vorgeschlagen, ja, wir fordern Maßnahmen speziell für unseren Steillagenweinbau, und zwar ein entsprechendes spezielles Förderprogramm, das unser Ministerium entwickeln möge. Wir machen auch konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen wir uns vorstellen.

Es gilt, speziell die erhöhten Bewirtschaftungskosten im Rahmen zu halten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bodenordnung, Mauersanierung, Transportbahnen, aber auch die Mechanisierung der Bewirtschaftung.

Ganz konkret fordern wir Bewirtschaftungszuschüsse im Bereich der Steillagenförderung. Die Wiederbestockung dieser Rebflächen ist ganz wichtig, ebenso, dass die Steil- und Steilstlagen auch außerhalb der Gebietskulisse aufgenommen werden können.

Ein Ausgleichsfaktor ist uns wichtig für den individuellen Flächenabzug durch die Heranziehung von Katasterflächen ohne Berücksichtigung der Neigung.

Wichtig ist uns aber auch, den Bereich der Mauersanierung in den Steillagen durchweg als Ausgleichsmaßnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz anzuerkennen. Die touristische Bedeutung der Steillagen ist uns allen wichtig und sollte auch in Förderprogrammen in diesem Bereich des Tourismus mit Berücksichtigung finden.

Das neue Autorisierungssystem von Rebflächen soll dazu dienen, die Steillage nach Rodung und Wiederbepflanzung besonders zu schützen.

Wir haben diesen Antrag natürlich im Vorfeld mit den verschiedensten Gremien und Organisationen besprochen und mit den Weinbauverbänden in Rheinland-Pfalz

abgestimmt, und auch die Gebiete, die weniger Steillagen haben, wie Rheinhessen und die Pfalz, tragen diese Vorschläge mit.

Heute, sozusagen fünf Minuten vor zwölf, haben wir, obwohl unser Antrag bereits 14 Tage vorliegt, einen Alternativantrag von Ihnen erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün. Mir ist völlig klar, wenn man diesen Antrag durcharbeitet, dass er Ihnen nicht ökologisch genug ausgerichtet und – ich sage einmal – nicht grün genug war; denn Sie haben in Ihrem Alternativantrag die Smaragdeidechse, den Apollofalter und den Diptam mit aufgenommen. Das sind alles Arten, die wir speziell in unseren Steilhängen finden, die aber nur deshalb dort zu finden sind, weil seit vielen Jahren und Jahrzehnten unsere Winzerinnen und Winzer verantwortungsvoll mit der Landschaft umgehen und diese Steilhänge in hervorragender Art und Weise bearbeiten.

(Beifall der CDU)

Ein ganz klares Ziel Ihres Antrags ist es auch, den Beitrag des Steillagenweinbaus für Artenvielfalt und Biotopschutz zu stärken. Dabei vergessen Sie eines: Wenn wir den Bewirtschafter nicht haben, dann haben wir auch keine Artenvielfalt und keinen Biotopschutz mehr; denn wir alle wissen, wie viele Steilhänge gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten brach gefallen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dagegen müssen wir etwas unternehmen. Genau in diese Richtung zielt der von uns vorgelegte Antrag.

Sie haben erkannt, dass der Steillagenweinbau bedroht ist und besonderen Schutz braucht. Gerade diese Landnutzungsform unterliegt aber wie keine andere in den vergangen Jahrzehnten einem hohen wirtschaftlichen Druck. Das geben Sie zu, aber dennoch ist völlig klar, wir müssen etwas tun.

Sie geben zu, dass Sie dem Steillagenweinbau weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit und Begleitung zukommen lassen. Wir wollen hier und heute ganz klare Vorstellungen von Ihnen dazu hören. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, in welche Richtung wir den Steillagenweinbau entwickelt haben wollen.

(Beifall bei der CDU)

Es reicht uns nicht aus, dass Sie in Ihren Forderungen an die Landesregierung sechsmal bei acht Forderungen nur einen Prüfauftrag erteilen. Immer wieder ist zu lesen: Es ist zu prüfen.

Es ist zu prüfen, „ob die Katastereintragungen mit dem Merkmal Steil- bzw. Steilstlage aktualisiert werden müssen. Ja, das ist längst klar, dass die aktualisiert werden müssen.“ Das brauchen wir in einem Antrag in dieser Form überhaupt nicht mehr aufzunehmen.

Ich sage einmal, die Rolle des Steillagenweinbaus für den Naturschutz stärker zu betonen, das wollen Sie auch prüfen. Ich glaube, das brauchen wir nicht zu prüfen, da sind wir uns einig. Wir müssen nur schauen, wie wir den Steillagenweinbau erhalten, ihn weiterentwickeln

und das fördern können, was letztendlich unsere Landschaft prägt, was für uns in Rheinland-Pfalz wichtig ist.

(Beifall bei der CDU)

Es reicht nicht aus, Prüfaufträge an sechs verschiedenen Stellen zu erteilen. Heute heißt es, ein klares Bekenntnis für den Steillagenweinbau abzugeben, und ich möchte Sie bitten, auch mit aufzunehmen, dass die Mauersanierung in den Steilstlagen als Ausgleichsmaßnahme auch wirklich anerkannt wird. Damit kommen wir ein ganz großes Stück weiter.

So viel für die erste Runde zu diesem Antrag. Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Herrn Abgeordneten Schwarz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Gies, es geht nicht darum, ob ein Antrag grün genug ist, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Steillagen in RheinlandPfalz. Darum wollen wir uns kümmern, und darum gibt es diese Anträge.

Ja, der Steillagenweinbau prägt seit Hunderten von Jahren unsere Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz. Er bringt hervorragende Weinqualitäten hervor. Wein aus Steillagen ist eine Marke, und das weltweit.

Doch der Steillagenweinbau hat neben der Qualität auch weitere Bereiche, die beachtenswert sind. Sie haben den ökologischen Bereich angesprochen. Terrassierte Hanglagen sind Rückzugsräume für bedrohte Tierarten und Pflanzen. Ich erinnere an unsere Informationsfahrt in die Wachau nach Österreich, wo die Qualitätsweine nach solchen Pflanzen und Tieren bezeichnet werden.

Auch der Tourismusfaktor ist nicht zu verachten. Die Steillagen sind eine einzigartige Kulturlandschaft, und die Beliebtheit der Wanderwege ist deutlich spürbar.

Meine Damen und Herren, all diese Gründe, weshalb der Steillagenweinbau wichtig ist, haben wir für uns in Rheinland-Pfalz in den Vordergrund gestellt. Doch die Bewirtschaftung ist für die Winzerinnen und Winzer dort mit sehr großen Mühen verbunden. Fast alles muss in Handarbeit gemacht werden, es gibt kaum Maschinen dafür. Erst in den letzten Jahren gab es Verbesserungen in diesem Bereich, und auch das wollen wir unterstützen. Der Weinbau in Steilhängen ist deshalb bedroht, weil es so mühsam und im Wettbewerb mit flachen Lagen nicht wirtschaftlich ist, im Steilhang Weinbau zu betreiben.

Deshalb wollen wir Anreize schaffen, damit Winzerinnen und Winzer diese mühevolle Arbeit auch weiterhin auf

sich nehmen oder neue Winzerinnen und Winzer dafür gewonnen werden können, die Weine in Steillagen anzubauen. Rheinland-Pfalz hat schon einiges dafür getan. Ich verweise auf das bewährte Förderprogramm im Rahmen der europäischen Agrarförderung. Wir haben im Jahr 2010 ein Steillagenzentrum beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Bernkastel-Wittlich eingerichtet. Wir haben eine besondere Profilierung der Steillagenweine vorgenommen, die in die Landesverordnung vom August 2014 eingeflossen ist, und wir haben bei der Autorisierung der Rebpflanzrechte genau darauf geachtet, dass auch Rebanlagen bevorzugt bedient werden können, die im Steilhang angelegt werden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, aber es gibt sicherlich noch viel mehr Möglichkeiten, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Unser Antrag spricht von Prüfen, das haben Sie richtig erkannt. Wir wollen prüfen, ob eine Förderung auf europäischer Ebene im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms Wein ausgebaut werden kann. Wir wollen in der ersten Säule bleiben, dann sparen wir uns auch die Kofinanzierung, und es ist sicherlich einfacher, dort an die Töpfe heranzukommen.

Wir prüfen Unterstützungs- und Betreuungsangebote mit Blick auf die Entwicklung von Maschinen. Es ist wichtig, dass man die Menschen von der schweren Handarbeit entlasten kann. Des Weiteren wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass es auch weiterhin möglich ist, im Pflanzenschutz Hubschrauberspritzungen bzw. Spritzungen mit Drohnen durchführen zu lassen. Schließlich wollen wir auch prüfen lassen, ob Katastereintragungen mit dem Merkmal „Steil- und Steilstlagen“ aktualisiert werden müssen.

Ihr Antrag spricht von vielen Forderungen. Vieles ist wünschenswert, aber ist es in der Gesamtsumme auch machbar?

(Bracht, CDU: Es ist eine Notwendigkeit!)

Wenn wir Ihren Antrag beschließen würden, würden wir sicherlich Befindlichkeiten wecken, die in der Fülle nicht gleich erfüllt werden können. Es ist besser, zunächst einmal zu prüfen und danach schrittweise umzusetzen, was realistisch umzusetzen ist. Insgesamt ist dieser Weg ehrlicher und auch der wichtigen Sache, nämlich dem Erhalt der Steillagen und der Entlastung der Menschen, die darin arbeiten, sicherlich dienlicher. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Kollegen Johnen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Kollegen! Herr Gies, mein Kollege Schwarz hat schon sehr viel zu Ihrem Antrag gesagt, sodass ich