Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Stichworte aus der Debatte aufgreifen, insbesondere die Stichworte, bei denen es um die Vorsorge des Landeswassergesetzes geht, weil die Vorsorge für uns GRÜNE mit das entscheidende Kriterium ist.
Wir sind bewusst bei der Fortschreibung des Landeswassergesetzes an der einen oder anderen Stelle über das Bundesgesetz, das Wasserhaushaltsrahmengesetz, hinausgegangen. Das betrifft vor allem die Fragestellung der Vorsorge.
Ich möchte mit dem Punkt anfangen, dass wir der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang geben. Mein Kollege hat das auch schon angesprochen. Sie muss Vorrang vor allen anderen Nutzungsinteressen genießen. Das muss ein wichtiges Kriterium sein und gehört in dieses Landeswassergesetz hinein. Dazu haben wir schon Stichworte gehört.
Ich möchte an die PFT-Debatte auch hier im Landtag Ende letzten Jahres erinnern. Dabei wurde deutlich, dass wir in der Vergangenheit viel zu fahrlässig mit bestimmten Stoffen umgegangen sind. PFT-Stoffe sind über die Löschschäume in die Oberflächengewässer
gelangt und zum Teil in die Grundwasserhorizonte. Dadurch haben wir in Rheinland-Pfalz einige negative Hotspots, denen wir uns widmen müssen.
Ich selbst komme aus einer Region, der Region Ramstein, in der wir einen solchen Hotspot haben, wobei wir nicht nur PFT im Grundwasser und im Oberflächenwasser haben, sondern auch einen ganzen Chemiecocktail.
Wir müssen einen relativ hohen Aufwand betreiben, um die nötigen Messstellennetze aufrechtzuerhalten, um die Schadstofffahnen, die wir im Grundwasser haben, zu beobachten und dort abzulenken, wo sie drohen, in Trinkwasserreservoirs einzudringen.
Es sind alles öffentliche Mittel, die wir dort einsetzen. Das macht deutlich, dass wir in Zukunft viel genauer hinschauen müssen und warum es Sinn macht sicherzustellen, dass die öffentliche Wasserversorgung Vorrang genießt vor anderen Interessensbereichen in diesem Segment.
Frau Schneider, ich habe Ihre Presseaussage, die heute in der „RHEINPFALZ“ zu lesen war – ich weiß nicht, ob Sie das relativiert haben –, in der Sie gesagt haben, grundsätzlich hätten Sie keine Bedenken gegen die Rahmenbedingungen, die wir zum Thema Fracking im Landeswassergesetz fixieren und festschreiben wollen, so verstanden, dass Sie den Vorsorgegedanken, den wir dort hineingeschrieben haben, ein Stück weit mitgehen können als CDU-Landtagsfraktion. Ich hoffe, dass sich das auch im Rahmen der Anhörung und der weiteren Ausschussberatungen bestätigt. Ich würde auf jeden Fall sehr begrüßen, wenn die CDU-Fraktion einen differenzierten Blick aufrechterhält.
Einen dritten Punkt, den Sie angesprochen haben und der mir auch wichtig ist und den Sie als Begründung genommen haben, möchte ich auch noch nennen. Sie kamen sehr staatstragend mit dem Motto „Ideologiekritik“ daher: Die grünen Ideologen hätten wieder einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor Ideologie nur so strotze.
Die Erklärung im weiteren Fortgang sind Sie gewissermaßen schuldig geblieben. Ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben versucht, es über § 33 zu begründen.
Dazu möchte ich Ihnen entgegnen, wenn Sie einmal in § 33 hineinschauen, haben wir dort nicht die bundesgesetzliche Regelung übernommen, die eigentlich besagt, dass wir generell Gewässerrandstreifen an den Gewässern haben möchten, sondern wir haben differenziert. Wir haben gesagt, dass wir Gewässerrandstreifen nur dort haben möchten, wo wir Probleme mit der EUWasserrahmenrichtlinie an den Gewässern haben. Die
EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt uns vor, dass wir bis zum Jahr 2027 einen guten Zustand der Gewässer erreichen wollen und müssen.
Wir haben es nur mit § 33 gekoppelt und gesagt, an den Gewässern, an denen wir den guten Zustand nicht erreichen, dort, wo wir einen diffusen Stoffeintrag zu erwarten haben, muss in Zukunft über Gewässerrandstreifen agiert werden. Darüber, dass man dies auch in Kooperation mit der Landwirtschaft anstrebt, sind wir uns einig; aber nichtsdestotrotz: Wenn wir den EU-Rahmen bis zum Jahr 2027 erfüllen wollen, müssen wir dort auch tätig werden.
Ich möchte es Ihnen mit einer Zahl belegen. Wir haben in Rheinland-Pfalz nicht nur die heile Welt. In RheinlandPfalz haben wir fast 20 % der Fließgewässer, die aufgrund ihrer Pestizidbelastung nicht den guten Gewässerzustand erreichen.
Genau für solche Situationen – dies muss auch vor Ort geklärt werden –, dort, wo wir diffuse Stoffeinträge haben, wollen wir über § 33 in Aktion treten.
Wir haben es in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den Kommunen, aber auch mit der Landwirtschaft sehr positiv geregelt bekommen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus dem Nahe-Programm nennen. Der Landkreis Rhein-Hunsrück hat zum Beispiel für den Simmerbach in den letzten 20 Jahren einen Gewässerrandstreifen errichtet. Dort wurden 65 Hektar in den letzten 20 Jahren ausgewiesen, auch in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Die Hälfte dieser Flächen wird von den Landwirten extensiv bewirtschaftet, die andere Hälfte sind Brachflächen, die dem Gewässer wieder zur Verfügung gestellt wurden. Dies zeigt, dass es einen positiven und auch einvernehmlichen Weg gibt, den wir auch in Zukunft weiter beschreiten möchten und auch weiter beschreiten werden.
Insofern freue ich mich auch auf die Ausschusssitzungen, die dazu stattfinden werden, sowie auf eine Anhörung, in der wir die eine oder andere Fragestellung noch vertiefen werden. Ich hoffe aber, dass wir insbesondere beim Gesichtspunkt der Vorsorge auch an möglichst vielen Stellen Übereinkunft finden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4576 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Dem Antrag wird nicht widersprochen; damit wird der Gesetzentwurf auch an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Zustimmung zur Grundstücksveräußerung gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/4529 –
Sofern es keinen alternativen Vorschlag gibt, stimmen wir direkt über diese Unterrichtung ab. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zustimmung einstimmig erteilt.
Mindestlohn ist ein historischer Erfolg für die Bundesrepublik Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4669 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Berichterstattung erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Denninghoff das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Mindestlohnregelung unbürokratischer gestalten“ – Drucksache 16/4508 – berichte ich wie folgt:
Durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2015 ist der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 37. Sitzung am 10. Februar 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU steht zu einem festen und robusten Mindestlohn mit möglichst wenigen Ausnahmen. Die Mindestlohngrenze darf nicht aufgeweicht werden. Ein Nachjustieren bei den Dokumentationspflichten – dies haben die ersten acht Wochen seiner Gültigkeit gezeigt – muss jedoch dringend erfolgen.
Nicht der Mindestlohn, sondern die unnötige und überzogene Bürokratie bei der Mindestlohnumsetzung ist das Problem. Dabei ist uns klar, dass eine effektive Kontrolle erforderlich ist, damit der Mindestlohn eingehalten wird.
Pauschale Schlupflöcher, durch die Arbeitgeber den Mindestlohn unterlaufen können, darf es nicht geben.
Unser Praxisgespräch am 3. Februar zu den Ausführungsbestimmungen des Mindestlohnes hat große Resonanz aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen, gemeinnützigen Verbänden und dem Sport gefunden. Mehr als 130 Betroffene äußerten ihre Kritik und machten deutlich, dass unnötige Bürokratie sowohl den Betrieben als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet.
Der bürokratische Aufwand und die tatsächliche Wirkung im Sinne einer Kontrolle der Mindestlöhne stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.
Nicht akzeptabel und realitätsfern ist auch der Generalverdacht, unter den sich die Teilnehmer unseres Praxisgesprächs gestellt fühlen. Obwohl wir bereits seit mehreren Jahren Branchenmindestlöhne ohne die umfangreichen Dokumentationspflichten haben, wurden bei der Umsetzung des Mindestlohnes nun überzogene Anforderungen aufgebaut. Bei der Einführung des Mindestlohnes wurde auf Verlangen der CDU vereinbart, dass die Höhe des Mindestlohns von einer Kommission aus Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite festgelegt wird. Diese Kommission der Tarifpartner ist genau das richtige Gremium, wenn es jetzt um die erste Evaluation bei den Dokumentationspflichten, den Grauzonen der Mindestlohnumsetzung und um einzelne Problemfälle geht.
Es müssen möglichst bald plausible Lösungen gefunden werden für die Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Erwerbsarbeit. Hierbei zeigen die getroffenen Klarstellungen mit dem Pfälzerwaldverein und dem Deutschen Fußballbund, dass dies möglich ist. Probleme bereiten auch die Arbeitszeiten der Saisonarbeiter und in den Branchen, die es erforderlich machen, in einzelnen Ausnahmefällen auch einmal länger als die zulässigen zehn Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz zu arbeiten.