Es müssen möglichst bald plausible Lösungen gefunden werden für die Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Erwerbsarbeit. Hierbei zeigen die getroffenen Klarstellungen mit dem Pfälzerwaldverein und dem Deutschen Fußballbund, dass dies möglich ist. Probleme bereiten auch die Arbeitszeiten der Saisonarbeiter und in den Branchen, die es erforderlich machen, in einzelnen Ausnahmefällen auch einmal länger als die zulässigen zehn Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz zu arbeiten.
Eine dringende Forderung des Praxisgesprächs war, dass die Festlegung der Bruttolohngrenze von 2.958 Euro, ab der die Dokumentationspflicht in den neu fest
Bei der Grenze von 2.958 Euro geht man davon aus, dass in einem Monat an 29 Tagen jeweils 12 Stunden zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro gearbeitet wird. Diese Annahme ist weltfremd und selbst theoretisch nur bei Selbstständigen und Abgeordneten denkbar.
Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist nach unserer Auffassung auch dann nicht erforderlich, wenn in schriftlich fixierten Arbeitsverträgen eine genaue Arbeitszeitregelung enthalten ist. Die maximale Festlegung einer Praktikantenzeit von 3 Monaten, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss, muss flexibler nach den besonderen Gegebenheiten gestaltet werden. Es ist nicht im Interesse der Praktikantin oder des Praktikanten, wenn bereits bei einer Überschreitung von einem Tag für die gesamte Zeit des Praktikums rückwirkend Mindestlohn bezahlt werden muss.
Wir brauchen Lösungen, die nachvollziehbar, nah an der Lebenswirklichkeit und praxistauglich sind. Die zurzeit geltenden Bestimmungen sind dies nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt. Das war vor vier Wochen so, als wir hier zum ersten Mal über den CDU-Antrag beraten haben, das ist heute so, und ich sage Ihnen, das wird auch in Zukunft so sein.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kessel und Licht, CDU – Zuruf des Abg. Billen, CDU)
In den vergangenen vier Wochen konnten viele Fragestellungen, die die praktische Umsetzung insbesondere im Bereich des Ehrenamts mit sich brachte, durch das Bundesarbeitsministerium – ich denke, zu unser aller Freude und Zufriedenheit – geklärt werden. Wir freuen uns insbesondere darüber, dass im Bereich des Sports nun geklärt ist, für wen der Mindestlohn gilt und für wen nicht. Dies ist eine Frage, die wir auch im Rahmen unseres ersten Mindestlohndialogs intensiv erörtert haben und die die Vertreter des Bundesarbeitsministeriums aus diesem Mindestlohndialog ganz konkret nach Berlin mitgenommen haben.
Was die Beschwerden aus der Wirtschaft betrifft, muss man allerdings noch einmal feststellen – also auch, wenn man sich die Diskussionen in den letzten Wochen betrachtet –, dass das, was als Bürokratiemonster bezeichnet wird, nur als vorgeschoben bewertet werden kann. Die Beschwerden kommen vor allen von denjenigen, die den Mindestlohn schon immer abgelehnt haben und die vermeintlich ausufernde Bürokratie jetzt als Vehikel dafür benutzen wollen, ihn durch die Hintertür wieder abzuschaffen.
Dazu kommt, dass sie in vielen Fällen – ich sage nicht, dass das bei allen so ist, es ist aber bei sehr vielen so – einfach nur sauer darüber sind, dass jetzt auf einmal Praktiken aufgedeckt werden, die bisher nicht oder zumindest nicht ganz der Gesetzeslage entsprochen haben.
Ich möchte noch einmal betonen, der DGB hat in seiner Hotline, die er eingerichtet hat, viele Fälle aufgedeckt, bei denen viele Arbeitgeber bewusst den Mindestlohn unterlaufen. Ich denke, das sollte man in dieser Diskussion auch immer wieder berücksichtigen und nicht nur die eine Seite betrachten, sondern auch die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit in die Diskussion einbringen.
Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem „SPIEGEL“ zitieren, der die ganze Aufregung um die zusätzliche Bürokratie treffend als Irrpfad der Lobbyisten bezeichnet.
In Wahrheit führen Merkels Leute ein Scheingefecht, das vermeintliche Monster ist ein Monsterchen. So wollen die Unionsabgeordneten, also auch viele von Ihnen – Herr Kessel, ich nehme Sie explizit davon aus –, abschaffen, wozu Arbeitgeber längst verpflichtet sind. Das Arbeitszeitgesetz schreibt bereits seit über zwei Jahrzehnten vor, dass Betriebe jede Überstunden der Angestellten notieren und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren müssen. Das setzt voraus, dass sie auch die reguläre Arbeitszeit erfassen.
Das betrifft im Übrigen auch die Minijobber. Auch hier gibt es schon seit Jahren Richtlinien, die die Aufzeichnung der geleisteten Stunden und des Lohns regeln.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Dazu hat auch die Beratung im Sozialausschuss keine neuen Erkenntnisse gebracht. Neue Erkenntnisse haben wir im Übrigen auch nicht darüber gewonnen, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Einhaltung des Mindestlohns sicherstellen wollen, wenn wir keine Dokumentationspflicht haben.
Herr Kessel, noch einmal, ich nehme Ihnen wirklich persönlich ab, dass Sie für den Mindestlohn stehen. Aber wenn man sich anschaut, was in Bayern passiert, und Frau Aigner ankündigt, dass die Betriebe gar nicht kontrolliert werden sollen, dann ist das schon ein starkes Stück, wenn also jemand aus einer Landesregierung kundtut, dass ein Bundesgesetz nicht kontrolliert werden soll, und das, obwohl beim Zoll 1.600 neue Stellen geschaffen worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wer A sagt, muss auch B sagen. Sie haben in Berlin – das mag Ihnen nicht gefallen – der Koalitionsvereinbarung zugestimmt, damit auch dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Es ist schon bemerkenswert, dass Sie da, wo es um Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, da, wo es darum geht, dass Menschen ihre Einkommenssituation verbessern, die Bürokratie beklagen.
Es ist interessant, dass Sie das bei der Pkw-Maut oder auch bei dem gesplitteten Mehrwertsteuersatz bei Hotelübernachtungen, der auch ziemlich viel Bürokratie verursacht, nicht tun.
Im Übrigen gibt es in diesem Land wahrscheinlich Hunderte von Softwareentwicklern, die eine einfache Lösung zur Erfassung der Arbeitszeiten entwickeln. Für alles und jedes gibt es heute eine App. Es sollte nicht so schwer sein, intelligente Systeme zu entwickeln. Manchmal muss man einfach auch nur den guten alten Stundenzettel und einen funktionierenden Kugelschreiber oder Bleistift herausholen. Das kann dann auch von Nutzen sein.
Noch einmal: Wir sind sehr froh darüber, dass durch den Mindestlohn viele Menschen in diesem Land mehr Lohn bekommen. Das ist sozial gerecht. Effizienzsteigerungen bei der Umsetzung Ja
das wurde gestern auch beschlossen, dass man bis April Dinge auflisten soll –, weitere Ausnahmen bei Mindestlohn Nein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Mindestlohn ist ein historischer Erfolg für die Bundesrepublik
Die Große Koalition hat ihn jetzt im Bundestag beschlossen. Wir haben dem auch als GRÜNE im Bundesrat zugestimmt. Also ist jetzt auch die CDU überzeugt von guten Argumenten für einen sozial gerechten Arbeitsmarkt. Ich halte es für einen guten gesellschaftspolitischen Fortschritt in diesem Land.
Wenn ich mich an die Landtagssitzung vor vier Wochen erinnere und daran, was der Kollege Baldauf an die Wand gemalt hat, als er von einem Bürokratiemonster gesprochen hat, das der Mindestlohn sei, dann fällt mir nur der alte Spruch ein: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Herr Kollege Kessel hat es glücklicherweise heute sehr sachlich dargestellt. Es soll auch Leute geben, die Angst vor kleinen Mäuschen haben.
Meine Damen und Herren, die Diskussion hat gezeigt, dass eine solche Reform wie der Mindestlohn etwas ist, was natürlich auch zu Diskussionen führt und bei dem man entsprechend Ansprechpartner sein muss. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie in den Fällen, in den Fragen vorhanden sind, gerne auch zur Seite steht, informiert und auch mit dem Bundesarbeitsministerium vermittelt. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Dass eine solche tiefgreifende Reform in der Umsetzung mit Fragen und Diskussionen einhergeht, ist bei jeder großen Reform so. Ich glaube, dass die CDU jetzt auch in den parlamentarischen Beratungen gemerkt hat, dass es zur Verantwortung dazugehört, nicht nur im Bundestag für den Mindestlohn zu stimmen,
sondern auch bei der Umsetzung konstruktiv daran mitzuwirken, dass der Mindestlohn zu einem Erfolg wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich der Ministerpräsidentin das Wort erteile, möchte ich gerne Schülerinnen und Schüler der BBS Gerolstein vom Technischen Gymnasium, 11. Jahrgangsstufe, ganz herzlich bei uns in Mainz willkommen heißen.