Meine Kollegen haben schon darauf hingewiesen, es sind 20 Ortsgemeinden in der einen und vier Ortsgemeinden in der anderen Verbandsgemeinde. Es war ein intensiver und spannender, aber auch ein nicht immer ganz konfliktfreier Prozess. Aber ich glaube, es macht diesen Prozess auch so einzigartig, dass man sich die Zeit für Bürgerversammlungen, für Bürgerberatungen und für die Besprechung von Einzelfragen zwischen den Ortsgemeinden zusammen mit den Verbandsgemeinderäten genommen hat. Ich glaube, anders geht es nicht.
Wenn der Prozess am 1. Dezember in eine neue Phase eintritt, wenn die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues etwas größer geworden ist, geht es noch weiter. Wir werden im Jahr 2012 den Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues neu wählen müssen, weil die Einwohner, die neu zu uns kommen, einen gewissen Prozentsatz übersteigen, sodass wir ab dem Jahr 2012 einen neuen gemeinsamen Verbandsgemeinderat haben werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass auch die Feuerwehren zusammenwachsen werden. Die Wehrleiter und die Stellvertreter werden neu gewählt werden. Dieser Prozess befindet sich jetzt also in einem guten Stadium. Wir kommen nun an einen ersten großen Markenstein. Ich freue mich, die neuen Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues am 1. Januar 2012 begrüßen zu können, und ich bin mir sicher, dass wir dies bei uns in den Gemeinden auch gebührend feiern werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir heute erleben, ist der idealtypische Verlauf einer Fusion, wie wir sie uns vorgestellt und gewünscht haben.
Meine Damen und Herren, Ihnen von den betroffenen Kommunen herzlichen Glückwunsch. Herzlich willkommen hier in Mainz! Sie sind nicht die Ersten. Cochem war etwas schneller als Sie, aber dennoch sind Sie innerhalb der Freiwilligkeitsphase. Ich glaube, das ist das, was wir uns wünschen, dass nämlich möglichst viele Gemeinden den Weg über die Freiwilligkeit gehen.
Wir haben diesen Weg sehr lukrativ gestaltet. Es gibt Möglichkeiten, dass die Gemeinden davon sehr in finanzieller und sonstiger Hinsicht profitieren.
Man muss ganz klar sagen, Ziel der Verwaltungsreform und insbesondere der Gebietsreform war es, die Gemeinden zukunftssicher aufzustellen, wobei dabei verschiedene Punkte von Belang waren, einmal die Einwohnerzahl, darüber hinaus die Größe, die Anzahl der Ortsgemeinden, die Wirtschaftskraft, die topografische Lage, das Zusammengehörigkeitsgefühl. All das hat bei Ihnen sehr gut zusammengepasst.
Ich sage aber auch, Sie hatten es verhältnismäßig einfach. Mit vier Ortsgemeinden ist der Abstimmungsprozess sehr schnell zu beenden. Wenn dagegen andere Verbandsgemeinden kommen, die beispielsweise 20 oder 25 Ortsgemeinden haben, wird es natürlich erheblich schwieriger.
Dennoch muss klar gesagt werden, was wir von Anfang an deutlich in den Raum gestellt haben, wir werden nach der Freiwilligkeitsphase das Gesetz mit Leben erfüllen und dann nach Anhörung der Gemeinden versuchen, das umzusetzen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich die Gemeinden zusammenzuführen – insgesamt 32 verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden –, die diese Zeit nicht nutzen und davon ausgehen, dass es sich lohnt, zu verharren und nichts zu machen nach dem Motto, irgendjemand wird schon sagen, es wird nichts laufen. Dass die Gemeinden dann obsiegen, wird nicht der Fall sein.
Sie sind deshalb ein Beispiel, das für die anderen Gemeinden ebenfalls gelten sollte. Für mich ist es jedes Mal erfreulich, wenn ich sehe, wie jemand seine Meinung ändert. Herr Günther von der CDU hat noch vor zwei Jahren Demonstrationszüge gegen die Kommunalreform angeführt. In der letzten Sitzung des Innenausschusses dagegen hat er den Minister aufgefordert, mehr Druck auf die Gemeinden zu machen, damit sie sich endlich bewegen. Ich glaube, das ist beispielhaft. So sollte es insgesamt gehen.
Frau Bürgermeisterin, meine Herren Bürgermeister – Frau Präsidentin, Sie sehen es mir in diesem Fall nach, dass ich die Gäste heute einmal besonders hervorgehoben habe –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nicht noch einmal unterstreichen, was bei Ihnen geleistet wurde und wie vorbildlich diese Regelungen auf den Weg gebracht wurden.
Ich möchte Herrn Noss recht geben. Ich habe mich im Innenausschuss gewundert und gefreut. Herr Günther ist ein erfahrener Bürgermeister. Ich glaube, es beschreibt die Kenntnis um die Güte und die Qualität des ersten und zweiten Gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform, dass er uns so offensiv aufgefordert hat, dieses Gesetz in allen Einzelheiten mit Leben zu erfüllen.
Es hat uns sehr gefreut. Es bestätigt einen langen Diskussionsprozess und beschreibt offenkundig auch einen langen Meinungsbildungsprozess in der Fraktion der CDU.
Meine Damen und Herren, ich glaube, man kann sagen, heute geht eine Saat auf, die viele gesät haben.
An der Stelle darf ich meinen Vorgänger, Herrn Innenminister a. D. Karl Peter Bruch, nennen, der selbst weit über 200 Ortstermine wahrgenommen und Gespräche geführt hat. Er war fünf Jahre lang unterwegs, um alles dafür zu tun, dass diese kommunale Verwaltungsreform jetzt erfolgreich in die Umsetzung gehen kann.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich glaube, wir können stolz darauf sein: Planungszellen, Bürgerkongresse, mehr als 10.000 Menschen in diesem Land, die wir direkt befragt haben. Wir haben das Internet eingesetzt. Wir haben die größte Bürgerbeteiligung bei einer kommunalen Verwaltungsreform in Deutschland auf den Weg gebracht. Ich möchte noch einmal daran erinnern. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich glaube, das zeigt auch den Weg, wie wir Akzeptanz gesucht haben.
Ich persönlich habe in den letzten Jahren dieses Projekt begleiten dürfen und sehe, dass meine Heimatverbandsgemeinde Braubach und die Nachbarverbandsgemeinde Loreley wahrscheinlich in einigen Wochen auch mit ihren Bürgermeistern anwesend sein werden. Wir haben mit Cochem schon einen Erfolg umgesetzt. Es war richtig, diese freiwilligen Gebietsänderungen so anzulegen. Heute ist die erste Maßnahme dieses Gesetzes auf den Weg gebracht.
Mein Damen und Herren, ich möchte noch einmal die Gründe nennen, warum wir dieses Gesetz so ausgestaltet haben:
1. die demografischen Veränderungen, 2. die Situation der öffentlichen Finanzen, 3. neue Möglichkeiten, Verwaltung zu erreichen, 4. Aufgabenveränderungen.
Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, das, was Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre in Rheinland-Pfalz als Idee geboren wurde, nämlich die Verbandsgemeinde, war eine gute Idee. Die damaligen politischen Führer, Herr Dr. Helmut Kohl und Jockel Fuchs, haben sich gemeinsam dieser Aufgabe gestellt und diese Idee kreiert.
Ein Vorgänger von mir als Ortsbürgermeister – Herr Ministerpräsident, ich glaube, Sie kennen ihn noch sehr gut –, Herr Willi Diel, war als Abgeordneter in dem ent
sprechenden Ausschuss. Er hat immer wieder betont, wie gut und wie richtig es war, dass die beiden in der Kommunalpolitik sehr stark verankerten Parteien gemeinsam versucht haben, eine Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen.
Wir haben dem Grunde nach neue Verwaltungen beschrieben. Uns war es immer wichtig, dass dies Verwaltungen mit Gesicht sind, also Verwaltungen, bei denen man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch erleben kann, in denen man sie noch erreichen kann, in denen man noch Kenntnis und Heimatgefühl in seiner neuen Verwaltung, in seiner Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde hat.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, wir waren uns auch mit der CDU dem Grunde nach einig, dass die Zahlen 10.000 und 12.000 die Beschreibung der Untergrenze gemeinsam darstellen sollen. Michael Hörter als innenpolitischer Sprecher hat das ausdrücklich betont.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, wenn wir diese Herkulesaufgabe stemmen wollen, eine Kommunal- und Verwaltungsreform so durchzuführen, wie es im ersten und zweiten Gesetz beschrieben ist, weil wir die Zukunftsfähigkeit für unsere Gemeinden organisieren wollen, aber dort, wo man Überzeugungsarbeit leisten muss, weil die Freiwilligkeitsphase nicht aufgegriffen wird und wir dann über ein Landesgesetz diese Zukunftsfähigkeit gestalten müssen, ist es, lieber Alexander Licht, nicht möglich, dies nach dem Motto zu machen, allen wohl und keinem weh. Es wird nicht gehen, dass wir nur warten, ob alle freiwillig die Hand heben. Es sind nicht alle so vernünftig und so verantwortungsvoll wie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister, die hier anwesend sind, die ihre Ratsmitglieder vertreten, die einstimmige Ratsbeschlüsse herbeigeführt haben.
Wir wissen, dass es ein starkes Beharrungsvermögen oftmals gegen jede Vernunft gibt. An der Stelle wird der Landesgesetzgeber entscheiden müssen. Wir aus dem Innenministerium werden dann auch die entsprechenden Vorschläge unterbreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir begegnet immer wieder der Hinweis, ob wir es denn ernst meinen. Ja, natürlich meinen wir es ernst. Herr Köbler hat auf die Koalitionsvereinbarung hingewiesen. Wir meinen es deswegen ernst, weil wir unsere Gemeinden zukunftsfähig aufstellen wollen. Von daher habe ich mir erlaubt, erneut die Verbandsgemeinden im Land anzuschreiben und noch einmal darauf hinzuweisen, was das erste und zweite Gesetz bedeuten. Es kann sein, dass die eine oder andere Vorlage tief in einer Schublade verschwunden und vielleicht bei den Ratsmitgliedern so gar nicht mehr angekommen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die ganze Diskussion nicht noch einmal aufgreifen, aber noch zu etwas Stellung zu nehmen, weil es sehr aktuell ist. Herr Licht, Sie haben behauptet, die Landesverwaltung habe sich nicht geändert. Was habe ich von Ihnen zur Reform der Forstverwaltung, zur Straßenverwaltung, zur Gesundheitsverwaltung, zu den Mittelbehörden, schon in den 90er-Jahren zur Polizeiorganisationsreform
bei der wir 500 Arbeitsplätze abbauen, bei der wir elf Ämter des Landes verändern und an den Standorten auflösen, erscheint mir schon ein wenig unverfroren. Ich glaube, man sollte das wirklich noch einmal überlegen. Ich sehe auf der Tribüne Frau Claus vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die es kritisch begleitet, wenn wir Veränderungen, die auch das Personal betreffen, durchführen müssen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen im geschäftsführenden Vorstand Ihrer Fraktion in dieser Woche angeboten, lassen Sie uns die nächsten Schritte, die notwendig sind, gemeinsam angehen, also die Frage, wie gehen wir mit den Landkreisen um, die Frage der StadtUmland-Beziehungen, die Frage der großen kreisfreien Städte und ob es zwischen Nord und Süd ausgewogen verteilt ist. Das alles ist eine große Aufgabe. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir an der Stelle versuchen würden, uns in den Zielen sehr einig zu nähern.
Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/217 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das war einstimmig.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Erstes Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/281 – Erste Beratung
Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung in diesem Hause ein. Der Name macht es deutlich. Dieses Gesetz ist, ich betone es, ein wesentliches Element auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse in diesem Land.