Nur ein Beispiel: Die bisherigen Kriterien haben vielleicht in Einrichtungen flächendeckend eine barrierefreie und gut lesbare Speisekarte beschert. Damit ist zwar der erste Schritt getan, aber vieles gilt es weiterzuentwickeln.
Der Wunsch nach mehr Transparenz und Öffnung ist verständlich und richtig. Pflegeeinrichtungen müssen künftig durch aktive Öffnung Teil des Gemeinschaftslebens werden.
Ein offenes Haus verbessert die Lebenssituation der Menschen, die darin arbeiten und leben. In unserem Land gibt es dazu viele gute Beispiele.
Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch Verbesserungen für das Notensystem im Gesundheits- und Pflegebereich enthält. Aus rheinland-pfälzischer Sicht wollen wir konstruktiv daran mitarbeiten. Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, die regionalen Pflegekonferenzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur in Zusammenarbeit von Betroffenen, Angehörigen, Organisationen der Selbsthilfe und der Patientenvertretung zu nutzen und in den Dialog einzutreten.
Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, bitte nutzen Sie die Zeit des GMK-Vorsitzes, um im Bundesrat für ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes unabhängiges Bewertungssystem zu werben. Wir wünschen uns, dass eine breite Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen, Ehrenamtlichen und aller professionellen Akteure bei der Erarbeitung des Qualitätsbeurteilungssystems ermöglicht wird.
Natürlich gilt, wir brauchen dringend die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Bitte setzen Sie sich zusammen mit uns dafür ein, dass mehr sozialräumliche Pflege ermöglicht wird. Menschen sollen auch mit Pflege- und Betreuungsbedarf dort wohnen und leben können, wo sie möchten.
Meine Damen und Herren, die „Allgemeine Zeitung“ hat in einem Kommentar zum Pflege-TÜV getitelt: Weniger ist mehr –. Ich bin der Meinung, weniger ist gar nichts.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen im Hause, den Antrag „Qualitätsbeurteilung in der Pflege nutzbar machen“ für eine bessere Lebenssituation mitzutragen, um sie künftig transparent und wissenschaftlich unabhängig zu begleiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Anklam-Trapp, als wir den Antrag das erste Mal gelesen haben, waren wir etwas überrascht. Ich sage ganz spontan, was mir in den Sinn kam. Es erschien mir so wie die Geschichte vom Dieb in der belebten Fußgängerzone, der meint, ertappt worden zu sein, sich mutig aufrichtet, den Finger weit von sich weist und ruft: Haltet den Dieb!
Liebe Frau Kollegin, ich glaube, Sie wissen auch warum. Ich will es Ihnen auch gerne sagen, damit das noch einmal deutlich wird.
Was steht in dem Antrag von SPD und GRÜNEN? – Man kritisiert den Bund, der das alles nicht hinreichend auf den Weg gebracht hat, man lobt sich selbst, weil im Land alles prima läuft.
Bei den Forderungen delegiert man dann die Verantwortung auf die Kommunen, die bei der Sicherstellung der Qualitätsentwicklung mit eingebunden werden sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag fehlen ganz entscheidende Dinge. Da fehlt vor allen Dingen die eigene Verantwortung des Landes.
Das kann nicht sein, dass Sie das wirklich vergessen haben. Sie selbst, als die SPD die absolute Mehrheit in der letzten Legislaturperiode hatte, haben mit der Initiatorin und damaligen Sozialministerin und heutigen Ministerpräsidentin Malu Dreyer 2009 ein Gesetz beschlossen „Landeswohn- und Teilhabegesetz“ mit dem § 12, mit dem Sie sich selbst verpflichtet haben, in Absatz 1 differenzierte Qualitätsberichte von den Heimbegehungen, von den Überprüfungen der Einrichtungen mit entsprechenden Kriterien zu erstellen.
In Absatz 2 haben Sie sich auch selbst verpflichtet, spätestens im Juli 2011 diese Qualitätsberichte in verständlicher Sprache im Internet, im Sozialportal – früher hieß es anders – des Landes Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen.
Sie selbst werden dem eigengesteckten Ziel in keiner Weise gerecht. Ich sage einmal, wenn einem das nicht an den Dieb erinnert, der den Finger reckt und nur sagt, was bei den anderen falsch läuft, aber nicht bei ihm
Noch eines finde ich ganz spannend. Gehen Sie doch alle einmal auf dieses Sozialportal. Was Sie dort finden können, sind die Einrichtungen, die es in Ihrer Region gibt. Die stehen dort mit Adresse, mit Namen und der Anzahl der verschiedenen Betten, die es gibt. Das war es.
Dann gibt es links im Menü noch den Unterpunkt Qualitätsberichte, auf den Sie gehen können. Was Sie dort finden, ist eine allgemeine Erläuterung Ihres eigenen Gesetzesauftrages, den Sie sich gegeben haben. Dann sagen Sie, ja, wir haben in einer halbjährigen Testphase mit einem Institut alles evaluiert.
Als Ergebnis stehen unten zwei Links. Der eine Link führt zu dem gesamten Gutachten dieser Wissenschaftler, Gesamtlänge 171 Seiten. Für den eiligen Leser steht die Kurzfassung mit 60 Seiten mit dabei.
Das können sich dann die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ansehen, um Klarheit über die Qualitätskriterien der Einrichtungen in unserem Land zu bekommen.
Liebe Kollegen, Sie machen es sich ein bisschen einfach mit einem solchen Antrag, ohne wenigstens mit drei Sätzen zu sagen, warum es nicht gelingt.
Ich glaube Ihnen, dass es schwer ist. Ich weiß, dass es schwer ist. Das sagt Ihnen auch Ihre wissenschaftliche Einrichtung, die Sie das haben evaluieren lassen.
Aber dann muss man das auch irgendwann einmal zugestehen, dass man sich selbst die Latte ein bisschen sehr hoch gelegt hat und sie einfach nicht nehmen kann. Man muss sie reißen.
Es gibt eine zweite Verantwortung, die dieses Land hat und die ganz zentral wichtig ist; denn noch ehe ich einen Qualitätsbericht veröffentliche, muss ich Qualität gut prüfen können und tatsächlich nach Kriterien gut feststellen können, wie die Pflegequalität, die Wohnqualität, die Betreuungsqualität oder die Mobilisierungsqualität tatsächlich ist oder was auch immer sonst ich in der speziellen Einrichtung untersuchen möchte.
Auch dazu hat die Landesregierung – wie es zum Glück auch im Gesetz festgelegt wurde – eine Evaluation beschlossen, und ich möchte Ihnen nur einen Satz aus dem Fazit dieses Evaluationsberichts zu der Frage zitieren, wie wir in Rheinland-Pfalz Qualität in unseren Einrichtungen überprüfen können.
Die Wissenschaftler schreiben, es konnte beobachtet werden, dass die BP-Mitarbeiter – das sind die Mitarbeiter vom Landesamt der Beratungs- und Prüfbehörde, früher Heimaufsichtsbehörde – noch so souverän und
versiert in der Prüfung vorgehen können, sie aber dennoch die den komplexeren Mängeln zugrunde liegende Ebene oft nicht ansprechen; nicht, weil die BPMitarbeiter sie nicht erkennen würden, sondern, wie zu vermuten ist, weil die Gesetzeslage kein stärkeres Durchgriffsrecht hergibt.
Es gibt also erhebliche Mängel in der Gesetzeslage, die auch die richtige Prüfung der Qualität erschweren. Also, wer selbst einen solch großen Haufen von unerledigten Hausaufgaben im eigenen Laden herumliegen hat, der sollte sich mit dem Finger-Weisen in die andere Richtung ein bisschen zurückhalten.
Es fehlen in Ihrem Antrag entscheidende Dinge, und er geht unseres Erachtens auch in die falsche Richtung, weshalb wir es für notwendig hielten, einen eigenen Antrag dagegen zu setzen, der deutlich macht, dass der Bund auf einem guten Weg ist. Sie selbst haben es angesprochen, es ist ein Gesetz angekündigt, mit dem wir erneut feststellen, was nötig ist, um Qualität auch wirklich überprüfen zu können, und dabei ist es natürlich auch wichtig, Transparenz herzustellen.
Mir ist wichtig, am Schluss noch einmal zu sagen, wir sind der festen Auffassung, dass in den allermeisten Einrichtungen – ob der stationären oder der ambulanten Pflege – eine hervorragende Arbeit geleistet wird und es für die Einrichtung überhaupt kein Problem ist, entsprechende Prüf- und Qualitätsberichte der Öffentlichkeit transparent zu machen. Es ist aber auch genauso richtig und wichtig, dass es schwarze Schafe gibt – über eines haben wir in der letzten Zeit häufiger im Ausschuss gesprochen –, und es muss gewährleistet sein, dass unsere alte Heimaufsicht in der Lage ist, diese schwarzen Schafe gut herausfinden zu können, sie gut kontrollieren und diese Mängel auch abstellen und beheben zu können. Wenn es nicht anders geht, müssen solche Einrichtungen auch vom Markt genommen werden.
Wenn unser Landeswohn- und Teilhabegesetz dafür noch nicht die hinreichende Grundlage bietet, ist es Zeit, dass wir bei der Überarbeitung darauf achten, dass dies besser wird. In § 12 mit den Qualitätsberichten haben Sie schon die Konsequenzen gezogen; denn wie der Referentenentwurf zeigt, werden sie für die Zukunft gestrichen. Das ist auch eine gewisse Form von Konsequenz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Qualität in der Pflege entsteht nicht durch Prüfung und auch nicht durch Vorschriften. Darüber müssen wir uns klar sein. Sie basiert vielmehr darauf, dass Pflegekräfte gut ausgebildet sind. Sie basiert auf einer guten Qualifizierung, auf einem menschlich guten Umgang, und zwar nicht nur zwischen den Pflegendenden und den Pflegebedürftigen, sondern auch zwischen den Vorgesetzten und den Pflegenden, die am Bett sitzen, und natürlich auch den Trägern.
Frau Thelen, wir haben bei dem Beispiel, das Sie genannt haben, die entsprechende Erfahrung gemacht, dass auch dort – wie man so schön sagt – der Fisch vom Kopf her stinkt und es durchaus auch vom Träger abhängig ist, wie die entsprechende Personalausstattung ist, wie die Menschen eingesetzt werden und vor allem auch, wie sie sich einsetzen können, was oft angesichts des Zeitmangels gar nicht möglich ist.