Dann musste es zu einer Sondersitzung der CDU freitagmorgens mit Herrn Kauder und Herrn Schmidt kommen. Nach anderthalb Stunden war es dann so weit, dass man die Union wieder auf Kurs gebracht hatte und es wieder zu dem Kompromiss von 0,3 % gekommen ist, Gott sei Dank.
Leider waren Sie nicht bei der Sitzung der Wiederaufbaukasse anwesend; denn dort war dies genau das Thema.
Man war enttäuscht über das Verhalten der CDU im Bund, und man war enttäuscht über das Verhalten der CDU in Rheinland-Pfalz, die sich nicht gemuckst hat.
(Christine Schneider: Ich wäre sehr vorsichtig, Herr Schwarz! Es war eine nicht öffentliche Sitzung! – Kathrin Anklam-Trapp: Immer diese Drohungen! – Wollen Sie mir schon wieder drohen? – Ich bin in meinem Leben als Polizeibeamter schon so oft bedroht worden, da- mit können Sie mich sicherlich nicht aus der Ruhe bringen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns doch aber wieder zur Weinbaupolitik und zur Sachlichkeit zurückkommen. Es geht um einen Antrag, und Sie können dazu stehen, wie Sie wollen. Wir haben viele übereinstimmende Punkte, und die gilt es hervorzuheben. Das haben Sie leider heute verpasst. Man hätte auch zum ökologischen Anbau noch das eine oder andere sagen können; denn es kann nur ein Miteinander und ein Nebeneinander geben, was dieses Thema angeht. Ich möchte aber die letzte Zeit nutzen, um allen zu danken, die sich für den rheinland-pfälzischen Weinbau einsetzen, voran unserer Ministerpräsidentin,
die nämlich bei der Aufzeichnungspflicht das Gespräch mit dem Bauern- und Winzerverband Südpfalz geführt hat. Da waren Sie dabei, Frau Schneider.
Dort hat Herr Hörner ihr mitgegeben, dies bitte in Berlin zu regeln, und das hat sie getan, als wir in Berlin waren.
Seit gestern liegt das Papier vor. Ich möchte Frau Ministerpräsidentin Dreyer und Frau Ministerin Höfken mit ihrer Fachabteilung danken, aber vor allen Dingen auch der Weinwirtschaft, den Weinbauverbänden und unseren Winzerinnen und Winzern.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Julia Klöckner, CDU: Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben!)
Eine persönliche Erklärung ist von der Geschäftsordnung bei einer Aktuellen Stunde nicht vorgesehen, Frau Kollegin.
(Petra Elsner, SPD: So ist es – Christine Schneider, CDU: Gut. Dann wird es schriftlich richtiggestellt! Es war eine nicht öffentliche Sitzung, Herr Kollege!)
Frau Kollegin, Sie hatten es schriftlich angekündigt, und ich möchte Sie bitten, es dann auch so zu tun.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Kommunalfinanzen und Wahlrecht jetzt auch bei der Kommunalreform. Wieder einmal hat der Verfassungsgerichtshof dieser Regierung Verfassungswidrigkeit bescheinigt.
Das Urteil über die Nichtigkeit des Fusionsgesetzes zur Auflösung der Verbandsgemeinde Maikammer kam mit Ansage, und wenn wir gleich über die Folgen reden, dann möchte ich eines betonen: Das sind nicht die Folgen des Urteils, sondern die Folgen des verfassungswidrigen Handelns der Landesregierung, dem die rot-grüne Mehrheit in diesem Parlament gefolgt ist.
Was konkret besagt das Urteil? – Es wird bescheinigt, dass Rot-Grün eine Kommunalreform machen wollte, es aber in der Praxis eben nicht rechtskonform hinbekommt, weil man sich an die eigenen Grundsätze nicht hält und stattdessen willkürlich andere Entscheidungen trifft. – Mit anderen Worten, Sie machen es einfach, Sie können es aber nicht.
Im Grundsätzegesetz haben Sie Leitlinien aufgestellt. Die Kommunen sollen ausreichend leistungsfähig und wettbewerbsfähig sein und auch Verwaltungskraft haben, und als Richtlinie sehen Sie dafür die Einwohnerzahl an. Sie haben aber auch Ausnahmen definiert, und eine davon liegt dann vor, wenn eine Verbandsgemeinde zum Beispiel langfristig ihre Aufgaben wirtschaftlich erledigen kann. Das war bei der Verbandsgemeinde Maikammer der Fall. Damit war die Ausnahme erfüllt, und damit hätte es nie zu einer Zwangsfusion kommen dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfinde die Reaktion der Ministerpräsidentin nach diesem Urteil als sehr beschämend.
Sie ließ sich dazu hinreißen, Herrn Professor Dr. Junkernheinrich den Schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben. Er habe in seinem Gutachten diese Fusion empfohlen, und man sei eben dieser Empfehlung gefolgt. – Das entspricht in dieser Darstellung schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit.
Frau Ministerpräsidentin, Sie wussten, dass Herr Professor Junkernheinrich fehlerhafte Zahlen zum Finanzierungssaldo bis 2009 erhalten hatte und diese Fusionsempfehlung aufgrund dieser fehlerhaften Zahlen erfolgt ist. Die Zahlen sind auch noch vor Gesetzesvorlage korrigiert worden, und diese Korrektur ist in das Gesetz eingeflossen.
„Die Fehlannahmen des Gutachters haben sich ganz offensichtlich nicht auf das angegriffene Gesetz ausgewirkt; denn in dessen Begründung steht explizit, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit nun doch gegeben war.“
Frau Ministerpräsidentin, das alles war Ihnen bekannt, und trotzdem wälzen Sie in der Öffentlichkeit die eigene Verantwortung auf den Gutachter ab. Ich sage ganz einfach, das ist geschmacklos, das ist sachlich falsch, und das wirft auch kein gutes Bild auf Ihren Stil zur Information der Öffentlichkeit.