Die von Ihnen aufgezeigten apokalyptischen Verhältnisse, die sich jetzt wohl im Gebiet Maikammer – – –
Jetzt geht es wieder. Frau Klöckner, ich hätte nicht erwartet, dass Sie sogar Beziehungen zum technischen Dienst haben und der, wenn es Ihnen passt, den Ton abstellt.
Unabhängig davon zeigen Sie aber Verhältnisse auf, die in der Form nicht bestehen. Selbstverständlich gibt es Probleme, aber führen wir uns doch einmal das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vor Augen. Was wird darin gesagt? Darin wird gesagt, dass das Grundsätzegesetz absolut rechtens ist und man danach verfahren kann.
(Alexander Licht, CDU: Wenn man danach verfährt! – Dr. Adolf Weiland: Man muss sich nur daran halten!)
Sie haben jahrelang eines gemacht: Sie haben nämlich jahrelang gegen die Verwaltungsreform im Ganzen angestänkert. Sie sind im Ganzen dagegen vorgegangen. Da müssen Sie sich jetzt revidieren.
Wir haben jetzt lediglich das Urteil zu einem Einzelfallgesetz. Darin ist eine Auffassung vertreten worden, die vom Gericht so nicht geteilt wurde. Aufgrund von vorliegenden Gesetzen und Gerichtsentscheidungen war man der Auffassung, je geringer die Einwohnerzahl ist, desto größer müssen andere Punkte sein. Dem ist man nicht gefolgt.
Das ist so. Es ist schon ziemlich abenteuerlich, wenn dann Frau Klöckner von einer roten Karte für die rot-grüne Verwaltungsreform spricht oder sogar die Feststellung trifft, dass Rot-Grün jetzt gesehen habe, wo es hinführe, wenn nach parteipolitischem Vorteil gehandelt würde.
Wo ist bei der Verwaltungsreform bitte schön nach parteipolitischen Grundsätzen gehandelt worden? Sie werden keinen Punkt finden, bei dem das der Fall ist.
Daher lassen Sie doch das Stochern im Wind, dieses Stochern im Nebel. Das bringt uns doch alle nicht weiter.
Wir haben darüber hinaus vorhin gehört, dass auch die 1970er-Reform, die durchgeführt wurde, nicht so war, dass da alles glatt ging. Auch da gab es Aufhebungen. Daher ist heute das, was hier läuft, durchaus eine Sache, die läuft. Wir hatten beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern die Kreisreform. Die ist einkassiert worden. Daher sollten Sie nicht das Ganze so darstellen, als ob in Rheinland-Pfalz irgendetwas ganz Schlimmes passiert wäre.
(Christian Baldauf, CDU: Wer regiert denn da? Wer regiert denn in Mecklenburg-Vorpommern? – Glocke der Präsidentin – Christian Baldauf, CDU: Es wird nicht besser, wenn Sie länger reden!)
Wir halten es für ziemlich weit hergeholt, wenn Sie sich heute hier hinstellen, die Backen weit aufblasen und meinen, Sie könnten mit einer Posaune hinausposaunen, was niemand wissen will. Wir werden das Grundsätzegesetz und auch die Dinge, die geplant sind, weiter fortsetzen.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schneider das Wort. Ihnen stehen zwei Minuten Redezeit zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben erneut versucht zu verschleiern.
Noch einmal, Frau Ministerpräsidentin: Wir waren bei Ihnen und haben Sie darum gebeten, zu prüfen und entsprechend umzusetzen, dass der Vollzug der Zwangsfusion erst stattfindet, wenn das Gericht entschieden hat, damit genau das Chaos nicht eintritt, das wir jetzt haben. Dann haben Sie gesagt, ich wäre bereit dazu, die Fusion auf 2019 zu schieben, wenn ihr freiwillig fusioniert. Eine freiwillige Fusion ist aber für uns niemals zur Disposition gestanden, weil wir nämlich keinen Verfassungsbruch begehen wollten.
Deshalb haben wir gesagt, wir werden nicht freiwillig fusionieren, weil das wäre dann letztendlich ein verfassungswidriges Gesetz auf freiwilliger Basis gewesen.
Liebe Freunde vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für uns ist Bürgerbeteiligung, wenn sie stattgefunden hat, keine leere Worthülse. Wir standen hier in der Verantwortung, und deshalb hätten wir auf das Angebot gar nicht eingehen können.
Frau Ministerpräsidentin, Sie tragen für das Chaos in Edenkoben und Maikammer allein die Verantwortung, weil Sie nicht auf das Angebot eingegangen sind, ein Gesetz mit aufschiebender Wirkung zu verabschieden. Dann würden wir es nicht rückabwickeln. Diese Verantwortung tragen ganz allein Sie, sonst niemand.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe CDU, wenn wir uns den Titel Ihrer Aktuellen Stunde anschauen, lesen wir „Folgen aus der verfassungswidrigen Zwangsfusion Maikammer-Edenkoben“. Was wir aber in den Debattenbeiträgen von Ihnen erlebt haben, war – als einzige Konsequenz aus dem Urteil – eher eine Beschimpfung der Landesregierung
und dass Sie einen völlig falschen Eindruck in der Öffentlichkeit erzeugen wollen. Ich glaube, wenn man das vor dem Hintergrund bewertet, wie notwendig insgesamt eine umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform ist, und auch vor dem Hintergrund der VGH-Urteile anlässlich der Verwaltungsreform vor 40 Jahren, wird einem klar, man sollte sich hier im Ton etwas mäßigen.
Wir haben in unseren Debattenbeiträgen zwei konkrete Punkte genannt, die unserer Meinung nach die Folgen sind: Das eine sind die Gespräche, die vor Ort geführt werden, dass Maikammer-Edenkoben unterstützt wird, auch im Rahmen von „Starke Kommunen – Starkes Land“. Das andere ist für uns klar: Diese Fusion hat gezeigt, dass man sich vor Ort auf einen gemeinsamen Weg machen kann und es positiv ist, wenn Kommunen fusionieren. Deswegen ist es für uns selbstverständlich, dass wir hier die Kommunal- und Verwaltungsreform fortführen und das Grundsätzegesetz jetzt, da es bestätigt wurde, als klare Maßgabe für unsere zukünftigen Gesetze nutzen.