Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5168 –
Meine Damen und Herren, kurz das Prozedere: Der Landtag wählt in geheimer Wahl den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag einer Fraktion; eine Aussprache findet nicht statt.
Wir haben folgenden Vorschlag vorliegen: Herr Professor Dr. Dieter Kugelmann soll zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgeschlagen werden.
Die beiden Beisitzer – die Damen – werden bei der Durchführung der geheimen Wahl helfen. Sie sehen hier vorne die Wahlkabinen. Sie bekommen vor der Wahlkabine einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel stehen „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“. Nun Achtung: Sie müssen sich für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Wenn Sie sich nicht entscheiden, wenn Sie nichts draufschreiben, ist der Stimmzettel einfach ungültig. Mehr ist es nicht. Aber wenn ich es Ihnen nicht gesagt hätte!
Frau Dr. Machalet beginnt mit dem Namensaufruf. Wir rufen, wenn Sie einverstanden sind, nur den Nachnamen auf und bitten Sie, nach vorne zu kommen. Ihren wunderbaren Vornamen kennen wir alle aus unzähligen Kantinengesprächen.
(Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was heißt das denn schon wieder? – Alexander Licht, CDU: Beim Thekengespräch!)