Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

Schnabel Schneid

Schneider Schneiders

Schreiner Schwarz

Schweitzer Seekatz

Simon Sippel

Spiegel Steinbach

Thelen Wansch

Wäschenbach Wehner

Dr. Weiland Weiner

Wiechmann Wieland

Dr. Wilke Winter

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Namensaufruf ist zu Ende. Ich frage, ob alle Abgeordneten wählen konnten und gewählt haben. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann schließen wir die Wahlhandlung und beauftragen die Kommission, die Stimmen auszuzählen.

(Die Stimmen werden ausgezählt)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben soeben die Niederschrift über die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhalten. Der Landtag hat 101 Abgeordnete. Davon ist die Mehrheit 51. Ich hatte zu Beginn der Sitzung vorgelesen, wer entschuldigt und krank ist. Das Ergebnis lautet wie folgt:

abgegebene Stimmen: 96

gültige Stimmen: 96

Ja-Stimmen: 58

Nein-Stimmen: 38.

Damit ist das notwendige Quorum zur Wahl erreicht worden.

(Anhaltend Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bitten Herrn Professor Dr. Kugelmann, der soeben die Mehrheit des Landtages erreicht hat, ins Plenum hinein, mitten ins Parlament, damit er für uns erklärt, ob er die Wahl annehmen möchte.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Prof. Dr. Dieter Kugelmann:

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl an.

(Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Ich stelle fest, dass der Gewählte die Wahl angenommen hat.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landeswassergesetz (LWG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4576 – Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/5193 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5181 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5192 –

Zunächst hören wir die Berichterstattung durch Herrn Gies.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Februar 2015 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Wirtschaftsausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 3. März 2015, – –

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Auch die Berichterstattung gehört zum parlamentarischen Arbeiten.

in seiner 41. Situng am 5. Mai 2015 und in seiner 42. Sitzung am 16. Juni 2015 beraten. In seiner 41. Sitzung am 5. Mai 2015 hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015, und der Rechtsausschuss in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Schönen Dank.

(Beifall im Hause)

Frau Schneider, bitte schön. Sie haben das Wort.

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser und Gewässer sind ein hohes Gut und lebensnotwendig für Menschen und Tiere. Der Schutz des Wassers ist dabei in Einklang mit seiner wirtschaftlichen Nutzung und den Belangen der Wasserwirtschaft zu bringen.

Die CDU-Fraktion schlägt verschiedene Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue Landeswassergesetz vor.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Die Vorschläge in unserem Antrag basieren auf der Anhörung des Umweltausschusses am 5. Mai 2015; denn in dieser Anhörung haben sowohl die Landwirtschaftskammer als auch der Bauern- und Winzerverband, die kommunalen Körperschaften und die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern massive Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert.

So ist der Gesetzentwurf nach deren Aussagen mit wasserrechtlich nicht erforderlichen Bestimmungen, mit Abweichungen vom Wasserhaushaltsgesetz überfrachtet. Dadurch werden Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft mit überzogenen Regelungen belastet.

(Beifall bei der CDU)