Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es außerordentlich, dass auch die CDU beabsichtigt, dem Entschließungsantrag zuzustimmen, und dass es sich dann, wie es Herr Bracht ausgedrückt hat, nicht um einen Alleingang der beiden regierungstragenden Fraktionen handelt.
Herr Bracht, an einer Stelle darf ich Sie korrigieren. Nach dem geltenden Wahlrecht dürften Sie genau das, was Sie angedeutet haben, nicht tun, nämlich einem Menschen Unterstützung als Hilfsperson geben, wenn er zum Beispiel mit den sehr komplizierten und – ich sage es einmal so – großflächigen Wahlunterlagen überfordert ist, die er bei der Briefwahl ausfüllen möchte.
Moment, Sie wissen noch nicht, was ich sagen möchte. Sie können gerne auch eine Zwischenfrage stellen. Ich kläre Sie gerne auf. In unserem Wahlgesetz steht in § 21, dass nur die Menschen unterstützt werden dürfen, die unter einem körperlichen Gebrechen leiden.
Das ist genau der Punkt. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 29, hat ein behinderter Mensch unabhängig von der Art seiner Behinderung das Recht, sich einer Hilfsperson seiner Wahl zu bedienen, wenn er diese braucht, um den Wahlvorgang selbst abschließen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen dem Menschen mit Behinderungen und dem Menschen, der zu keiner Willenserklärung in der Lage ist? Das haben wir genau geregelt. Das ist auch § 21. Da steht, diese Hilfsperson hat an Eides statt zu erklären, dass sie diesen Wahlschein, den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wahlberechtigten ausgefüllt hat. Das steht bereits im Gesetz. Nur dann, wenn ein Stimmberechtigter in der Lage ist, eine eigene Wahlentscheidung zu treffen, darf er, darf sie unterstützt werden. Das würde die Voraussetzung bieten, Menschen mit nicht körperlichen Einschränkungen eine Hilfsperson zur Verfügung zu stellen.
Aber ich habe mich in langen Diskussionen überzeugen lassen, dass Rechtssicherheit bei Wahlen nur dann gewährleistet werden kann, wenn man alle Informationen vorliegen hat. Es wäre mir persönlich sehr viel lieber gewesen, wir hätten jetzt in einem Vorgang sowohl den Wahlrechtsausschluss nach § 3 Nr. 2 geändert als auch die entsprechenden Vorgaben nach §§ 19 und 21 des Wahlgesetzes. Allerdings ist es sicher die vernünftigere Vorgehensweise, wenn wir in wenigen Monaten die entsprechende Studie erwarten dürfen, diese abzuwarten.
Da wir auch Zuhörer haben, die vielleicht auf leichte Sprache angewiesen sind, wenn nicht hier, dann vielleicht auch zu Hause, will ich einige Worte in einer Sprache dazu sagen, die alle verstehen würden und die wir in wenigen Jahren bei der nächsten Kommunalwahl auf unseren Wahlunterlagen kennenlernen dürfen.
Bisher dürfen nicht alle Menschen wählen. Das wollen wir ändern. Alle Menschen sollen wählen können. Beim
Wählen sollen sie sich eine Helferin oder einen Helfer nehmen können. Die Papiere zum Wählen sind oft schwer zu verstehen. Deshalb sollen sie auch in leichter Sprache gemacht werden.
Manche Leute brauchen beim Wählen jemanden, der ihnen hilft. Deshalb sollen sie sich eine Helferin oder einen Helfer nehmen können.
Damit in ganz Deutschland alle wählen können, müssen viele Gesetze geändert werden. Deshalb wollen wir unser Gesetz sofort ändern, wenn auch die anderen Gesetze in ganz Deutschland geändert werden.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf noch einmal betonen, dass die Landesregierung den Entwurf des Landesgesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften ausdrücklich begrüßt. Er enthält Verbesserungen des Rechtsschutzes. Er enthält einen Beitrag zur Rechtssicherheit bei Landtagswahlen.
Es ist zukünftig durchaus leichter, einen Wahltag festzulegen. Das ermöglicht eine besonders hohe Wahlbeteiligung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der Entwurf stärkt den Rechtsschutz für Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen. Sie können ihre eventuelle Nichtanerkennung noch vor der Wahl vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Die A-limine-Verwerfung unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Anträge wird ermöglicht. Das steigert die Prozessökonomie und entlastet den Verfassungsgerichtshof.
Lassen Sie mich auch noch auf den vorliegenden Entschließungsantrag eingehen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind der Landesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Zielrichtung des Entschließungsantrags, rechtliche und tatsächliche Hindernisse im Zusammenhang mit dem Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Das ist eine wichtige Aufgabe.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf der
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5027 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5220 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? –Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes (Bannmeilengesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5032 – Zweite Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 27. Mai ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 2. Juni 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 beraten.
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache abzustimmen. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/5196 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen ! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5032 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wenn ich das richtig sehe, wird die Ministerpräsidentin den Gesetzentwurf für die Landesregierung einbringen.
Lieber Herr Präsident, meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 hat die rot-grüne Landesregierung festgehalten, dass das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammengeführt werden sollen. Am 30. Januar 2013 habe ich als neue Ministerpräsidentin erklärt, dass die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen wird.
Die Enquete-Kommission hat danach in einer ihrer zentralen Empfehlungen nochmals ganz deutlich gemacht, dass sie sich ein Transparenzgesetz wünscht und wichtige Eckpunkte dazu formuliert.
Wir verfolgen mit diesem Vorhaben mehrere Ziele. Durch den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen sollen Transparenz und Offenheit der Verwaltung vergrößert werden. Natürlich soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert werden. Die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessern sich dadurch, politische Entscheidungen werden nachvollziehbarer, und die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe werden gefördert. Schließlich wollen wir in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft nutzen.
Mit diesem Gesetz werden Transparenz und Offenheit zu Leitlinien für das Handeln und die Haltung der Landesver
waltung. Damit wird es auch gelingen – davon bin ich fest überzeugt –, einen Kulturwandel in Politik und Verwaltung herbeizuführen.
Mit anderen Worten: Das geplante Transparenzgesetz ist für mich fester Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Demokratie.