(Beifall der SPD – Christian Baldauf, CDU: Wolltet es ihr am Anfang auch? – Carsten Pörksen, SPD: Ihr diskutiert immer über gestern und vorgestern!)
Frau Ministerin Alt hat aber ausgeführt, dass dieser Passus im laufenden Anhörungsverfahren bereits herausgenommen wurde. Deshalb will ich noch einmal sagen: Wir müssen bei dieser Regelung bleiben. Es werden Referentenentwürfe gemacht, die dann in eine erste Anhörung gehen. Da gibt es Anregungen, beispielsweise seitens der Kammern – in diesem Fall – und der Frauenverbände. Natürlich gilt auch hier das Strucksche Gesetz: Nichts wird im Parlament so verabschiedet, wie es reinkommt. – Aber wir sind jetzt noch in einer Vorstufe. Wir waren noch nicht einmal in einer Parlamentsberatung. Das nimmt die CDU zum Anlass, das hier erneut aufzugreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist also erneut heiße Luft von der CDU. Wir freuen uns auf die Diskussionen über den richtigen Gesetzentwurf, wenn er im Parlament beraten wird und den Fraktionen vorliegt. Ansonsten war das wieder einmal Klamauk von der CDU. Dass sich Frau Klöckner ebenfalls hier vorne hinstellt, ist bezeichnend.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir die Mühe gemacht, mir das Protokoll der Plenardebatte von vor fast 20 Jahren herauszuholen. Am 29. Juni 1995 wurde hier über das Landesgleichstellungsgesetz debattiert.
Es gilt eine Gemeinsamkeit und einen Unterschied festzustellen. Die Gemeinsamkeit mit der Debatte vor 20 Jahren ist: Die CDU war damals schon in der Opposition.
Der Unterschied zu der Debatte vor 20 Jahren ist – ich habe mir die ganze Debatte durchgelesen –: Damals hat man sich inhaltlich mit dem Landesgleichstellungsgesetz auseinandergesetzt, und heute greift man einen Punkt auf, der so banal und irrelevant ist, dass man sich verwundert die Augen reibt und sich fragt, was der Beitrag der Opposition zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes an dieser Stelle ist.
Frau Klöckner, Sie haben von einem Bärendienst gesprochen. Sie erweisen den Frauenverbänden im Land einen Bärendienst. Sie erweisen den Frauen im Land einen Bärendienst. Diese Debatte geht völlig vorbei an den wirklichen Problemen, die wir haben, an den wirklichen Problemen, die es noch bei der Gleichberechtigung und bei der Gleichstellung im Lande Rheinland-Pfalz gibt. Diese Debatte hilft keiner Frau draußen im Lande Rheinland-Pfalz bei den Problemen, die sie tagtäglich zu meistern hat.
Wir sollten uns stattdessen den wirklichen Problemen zuwenden. Wir sollten uns fragen: Wie können wir mit der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes unseren Beitrag dazu leisten, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken? Wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Familie und Beruf noch besser vereinbart werden, dass Familie und Pflege und Beruf noch besser miteinander vereinbart werden, dass Ehrenamt und Familie und Pflege und Beruf noch besser miteinander vereinbart werden und dass die hoch qualifizierten Frauen in RheinlandPfalz, die sehr gut ausgebildet sind, endlich die Möglichkeit haben, die gläserne Decke zu durchstoßen? Diese Debatte ist wichtig, nicht aber die Debatte, die Sie an dieser Stelle angezettelt haben, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass wir, wenn dieser Entwurf – wahrscheinlich irgendwann – nach der Sommerpause dem Parlament zugeleitet wird, dann anhand des Entwurfs des Landesgleichstellungsgesetzes eine ernsthafte, inhaltliche und leidenschaftliche Debatte darüber führen, wie wir die Gleichstellung zwanzig Jahre nach der letzten Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes im Land Rheinland-Pfalz voranbringen können. Ihr Beitrag, sich zu fragen, wer, wann, wem, was zuerst gesagt hat, ist an dieser Stelle lächerlich. Sind das die Probleme, die Sie im Bereich der Frauenpolitik haben?
Wenn das Ihr Beitrag zu einer modernen Frauenpolitik im 21. Jahrhundert ist, dann mache ich mir große Sorgen, wie die Debatte zur Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes an dieser Stelle weitergehen wird.
Die Ministerin hat vorhin den Passus erwähnt, auf dem Sie herumreiten. Dieser Passus steht in einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2014 und findet sich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums. Vielleicht eine kleine Lesehilfe an dieser Stelle: Sie finden ihn auf Seite 56, Nummer 9.
Dieser ist fast nahezu mit dem wortgleich, was Sie kritisieren. Das gibt es schon längst, nämlich seit einem Jahr. Die große Empörungswelle der Wirtschaft ist an dieser Stelle ausgeblieben. Das zeigt auch, dass sich längst schon alle für eine gute Gleichstellungs- und Frauenpolitik auf den Weg gemacht haben.
Ich hoffe, dass wir diese Debatte in Zukunft vielleicht an den Punkten führen können, die den Frauen in diesem Land wichtig sind.
Was ist denn wichtig? Ich zähle es Ihnen gerne noch einmal auf. Ich glaube, wenn Sie die Frauen im Land fragen, was ihnen wichtig ist, dann ist es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ihnen wichtig, dass sich auch Väter Zeit für die Familien nehmen können, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Rolle gestärkt werden, und es Gleichstellungspläne – die Ministerin hat darauf hingewiesen – noch nicht in allen Betrieben und Behörden gibt. Wir müssen darauf achten, dass die Gleichstellungspläne überall ein ganz normaler Teil einer guten Gleichstellungspolitik sind und die Gleichstellungsbeauftragten auf Augenhöhe wahrgenommen werden.
Das ist leider auch noch nicht überall der Fall. Das sind die Probleme, die die Frauen im Land umtreiben.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Martin Haller, SPD: Bravo! – Carsten Pörksen, SPD: Sehr gut!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion hat deutlich gezeigt, dass die Frauenförderung nach wie vor notwendig ist. Wir sind uns auch darin einig, dass wir die Frauenförderung wollen. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf weibliche Kompetenzen zu verzichten. Wir wissen auch, dass es noch nie eine so gut ausgebildete Frauengeneration wie heute gab. Wir wissen, dass die gezielte Frauenförderung bereits erfolgreich zur Verbesserung der gesellschaftlichen Situation von Frauen beigetragen hat.
Betrachten wir uns noch einmal das Landesgleichstellungsgesetz von 1995. Wir haben mit den gesetzlichen Aufgaben im öffentlichen Dienst, wie den Fördermaßnahmen und den Gleichstellungsplänen, eine Verbesserung erreichen können. Ich hatte es bereits vorhin gesagt. Wir haben eine Steigerung des Frauenanteils von 42 % auf über 50 %
Ich will an dieser Stelle noch einmal zur Beruhigung beitragen. Wir sind in einem ganz normalen Gesetzgebungsverfahren. Wir haben einen Entwurf eingebracht. Das Kabinett war sich über diesen Entwurf einig. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung sind Anregungen von vielen verschiedenen Kooperationspartnern vorgetragen worden, und zwar auch von der Wirtschaft.
Wir nehmen diese Anregungen unserer Kooperationspartner ernst und prüfen sie. Wir haben auch gegenüber der Wirtschaft die Anregungen mit Respekt aufgenommen. Wir haben sie uns angeschaut und daraus gemeinsam die Konsequenz gezogen, dass wir diesen Passus aus dem Gesetzentwurf herausnehmen.
Ich will abschließend noch einmal sagen: Liebe Damen und Herren, die Sie in diesem Plenum sitzen, Sie entscheiden über den Gesetzentwurf und über das Landesgleichstellungsgesetz, und nicht ich.
(Alexander Schweitzer, SPD: Da hat Ihnen aber jemand den Spiegel vorgehalten! – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün! Man merkt, dass Sie ein Thema brauchen, das Sie über Ihren Streit, den Sie über diese Passage haben, wieder gemeinsam verbindet. Das ist, dass Sie anderen Klamauk vorwerfen.
Der gute Herr Guth hat eine Rede gehalten. Man merkt es. Das steht proportional zu Ihrem Recht oder auch Unrecht. Warum mussten Sie denn in die Zeitung gehen und mit einem so scharfen Schwert sagen, das sei – ich zitiere – „ein grüner Alleingang“. Diese Passage werde die SPDFraktion nie überleben.
Ich komme zu dem zweiten Punkt. Frau Spiegel, Sie sagen, so etwas Banales und Irrelevantes kann nur jemand sagen, der nicht selbstständig arbeitet, ein Unternehmen hat und
Es kommt nicht darauf an, ob es ein Satz oder zwei Sätze sind. Es reicht manchmal nur ein unsinniger Satz darüber, ob jemand ein Problem in der Wirtschaftspolitik, zur Sozialsicherung und Arbeitsplatzsicherung hat. In der Debatte ist eines deutlich geworden: Die SPD sagt, das Ganze ist in der Tonne – im Papierkorb – gelandet, und Frau Spiegel sagt, so ist es eigentlich auch nicht. Es gibt in Berlin auch ein solches Gesetz.
Bevor wir in die Debatte rund um das Landesgleichstellungsgesetz gehen, wollen wir wissen, wes Geistes Kind Sie sind und von was Sie getragen werden.