Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Wir federn auch soziale Härten ab. Die Einmalbeiträge werden damit endlich Geschichte sein. Das ist ein wichtiger Punkt. Natürlich haben uns alle, auch in den Fraktionen, Zuschriften erreicht, was Einmalbeiträge in einer Höhe, die für die Person schwierig ist, anbelangt. Diese werden dann endlich Geschichte sein, und das ist natürlich wichtig und stabilisiert das System der Straßenausbaubeiträge an der Stelle.

Insgesamt sind wir der Meinung, dass der Schritt, den wir jetzt gehen, wichtig ist, weil die Kommunen vor Ort entscheiden können, wie es mit ihren Straßen weitergeht. Wir sind sehr dankbar, dass wir mit unseren Koalitionspartnern diesen Weg gehen konnten, und wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf natürlich zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Lewentz.

Guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, Sie einmal wieder alle zu sehen und mit Ihnen diskutieren zu können, und es ist schön, über solch einen guten Gesetzentwurf diskutieren zu können. Das freut mich sehr.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei CDU und AfD – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Jawohl! – Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – ich habe gerne diese koalitionsinternen Diskussionen eng begleitet – bietet eine gute Lösung und in gewisser Weise eine Zusammenfassung dieser Debatte der letzten Monate. Hingehört, aufgenommen, umgesetzt – vielen Dank an SPD, Grüne und FDP.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der weiterentwi

ckelte Entwurf berücksichtigt die legitimen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die der Kommunen gleichermaßen und erreicht damit etwas, was die vorangegangenen Entwürfe noch nicht geleistet haben.

Meine Damen und Herren, ich sage es ganz bewusst auch als ehemaliger Ortsbürgermeister, der in seiner Verantwortung viele Straßenausbauten organisieren durfte, und als Grundstückseigentümer: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge tragen dem Gedanken der Solidargemeinschaft von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern mit ihren Gemeinden Rechnung. Durch die grundsätzliche Abschaffung der einmaligen Beiträge werden individuelle Härten – ich glaube, hierum ging es uns allen – von vornherein vermieden und müssen nicht mehr im Einzelfall abgemildert werden. Dadurch werden die Betroffenheiten bei Bürgern und auch Kommunen verteilt. Das ist gut so.

Ich sage noch dazu, dass die Landesregierung natürlich in der Bezuschussung der jeweiligen Straßenausbaumaßnahmen auch mit ins Boot kommt. Wenn ich mir manche Förderhöhe anschaue, darf ich sagen: kräftig mit ins Boot kommt.

Übrigens gibt es keine Steuerfinanzierung des Straßenausbaus. Somit können die Straßenausbaukosten weiterhin nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Auch das ist gut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kommunen bleiben Herr des Verfahrens. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon sehr intensiv ausgeführt. Das heißt, Entscheidungen über den Ausbau von Straßen bleiben dort, wo sie hingehören: in den Kommunen. Die Kommunen müssen auch nicht fürchten – das Beispiel Bayern ist genannt worden –, auf einem erheblichen Teil der Kosten der Abschaffung sitzen zu bleiben. Das war eine Mogelpackung, wenn man das so beschreiben darf.

Ich will mich auch bedanken. Bei der Expertenanhörung sind Punkte wie die Höhe des Gemeindeanteils, genauere Regelungen für die Bildung von Abrechnungseinheiten und weitergehende Übergangsregelungen aufgegriffen und umgesetzt worden. Das muss ich nicht wiederholen.

Herr Schnieder, Sie haben die Koalitionsfraktionen bezichtigt – und Sie haben wahrscheinlich die Regierung mit eingerechnet –, Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung vorzunehmen. Dann ist es zumindest ein Eingriff unter Applaus der kommunalen Spitzenverbände.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das ist eine Wertung, mit der ich gut umgehen kann. Ich glaube, es ist gut, dass dieser Entwurf heute beschlossen wird. Das war eine lange Diskussionsphase. Es ist auch immer wieder schön zu sehen, wie unaufgeregt Kommunen mit dieser neuen Regelung schon sozusagen im Vorgriff auf die heutige Entscheidung umgehen.

Ich lese in der Rhein-Zeitung vom 29. April eine Einladung der Stadt Bendorf: Zu einer Sitzung kommt der Stadtrat

Bendorf am Dienstag, 5. Mai, 16.30 Uhr, in der Stadthalle zusammen. Im öffentlichen Teil geht es um Straßenausbaubeiträge und die Umstellung des Beitragssystems auf wiederkehrende Beiträge. – Von diesen Ankündigungen für Stadtrats- und Gemeinderatssitzungen werden wir in der nächsten Zeit noch sehr viele erleben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11739 – ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung des Gesetzentwurfs mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer diesem Gesetzentwurf – Drucksache 17/11094 – in zweiter Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Abstimmungsverhalten einer Fraktion war etwas merkwürdig. Deswegen müssen wir die Abstimmung wiederholen.

(Unruhe im Hause – Zuruf aus dem Hause: Herr Präsident, benennen Sie die Fraktion!)

Das war die AfD-Fraktion.

(Zuruf aus dem Hause: Wir können das ja nochmal machen!)

Ja, das war auch aufgrund der wenigen Personen nicht feststellbar. Wenn zwei abweichend abstimmen oder sich vertan haben, ist das unübersichtlich, weil das dann 50 % sind.

Nochmals: Wer in der zweiten Beratung dem Gesetzentwurf zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jetzt haben wir Klarheit. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, der Schulwahlordnung und von Schulordnungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11715 – Erste Beratung

Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Zunächst zur Begründung Staatsministerin Dr. Hubig.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorstellen darf: ein Gesetzentwurf, der zu einer Zeit entstanden ist, als Corona für uns noch nicht als Thema existierte, der aber mit seinen Regelungen gleichwohl heute genauso wichtig und richtig ist. An einer Stelle haben wir ihn angesichts der aktuellen Situation noch einmal ergänzt.

Mit den im Gesetz vorgesehenen Änderungen schaffen wir ein modernes Schulgesetz, das unserem heutigen Demokratieverständnis und deutlicher als bisher auch unserer digitalisierten Gesellschaft Rechnung trägt. Schule gelingt gemeinsam. Deshalb sollen sich Schülerinnen und Schüler künftig auch stärker einbringen können. Schule lebt vom Miteinander und dem Zusammenwirken der gesamten Schulgemeinschaft.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir die Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern deutlich erweitert. Alle Schulen sollen Schulvertretungen haben. Bei den Grundschulen war das bisher nicht überall der Fall, aber schon unsere Jüngsten können und sollen auch mitbestimmen. Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie.

Der Gesetzentwurf geht zudem von dem Gedanken aus, dass die Schülerrechte in der Struktur genauso geregelt werden sollen wie die Elternrechte. Das bedeutet insbesondere, dass es einen ausdrücklichen Mitbestimmungskatalog gibt, der vorschreibt, zu welchen Fällen und Themen und in welcher Art und Weise das Mitbestimmungsrecht und die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher zu beteiligen sind. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten und grundsätzliche Fragen, wie mit den Hausaufgaben umgegangen werden soll. Für die Grundschule ist festgelegt – das sind die etwas Jüngeren –, dass das altersangemessen erfolgen soll.

Wir haben auch das Anliegen der Landesschüler*innenvertretung aufgenommen, zu einem stärkeren Austausch in der Schule mit den beteiligten Gruppen zu kommen. Künftig ist es möglich, die Erörterung von Themen von den gruppenspezifischen Gremien – von der

Gesamtkonferenz, vom Schulelternbeirat, von der Schülervertretung – in den Schulausschuss zu verlagern, also in ein Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schüler paritätisch vertreten sind. Belange, die für die Schulgemeinschaft insgesamt bedeutend sind, können dann im direkten Dialog der Lehrkräfte und Eltern mit den Schülerinnen und Schülern diskutiert und abgewogen werden.

Das war ein ganz wichtiger Punkt der Landesschüler*innenvertretung. Ich freue mich, dass wir das mit aufnehmen konnten; wie ich mich überhaupt bei der Landesschüler*innenvertretung für die sehr konstruktive Begleitung des Gesetzentwurfs bedanken möchte. Wir sind immer in einem guten, sehr wertschätzenden Dialog kritisch miteinander, aber trotzdem immer konstruktiv. Das macht sehr viel Spaß.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bedeutung der Bildung in der digitalen Welt ist uns schon lange klar. Das soll sich auch im Schulgesetz künftig noch einmal ganz deutlich abbilden. In § 1 soll es zukünftig heißen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir aufgrund der Erfahrungen, die wir jetzt seit Mitte März machen, gesagt haben, wir müssen diesen Gesetzentwurf noch einmal erweitern mit Blick darauf, dass digitales Lernen und Lehren an vielen Stellen schon gut funktioniert, sodass wir künftig vorsehen möchten, dass im Bedarfsfall digitales Lernen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten kann – wenn zum Beispiel eine Schule aufgrund einer Überschwemmung, so wie das im letzten Jahr passiert ist, nicht bewohnbar ist.

Auch die Verwaltung von Schule wird digital. Das Gesetz legt fest, dass alle öffentlichen Schulen künftig ein landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm einsetzen. Das wird dann unter anderem für die Erstellung der amtlichen Schulstatistiken genutzt. Das hört sich nach wenig an. Das ist aber in der Tat ein großer Kraftakt gewesen, auch im Ausrollen auf alle Schulen in Rheinland-Pfalz. Das hat ganz hervorragend funktioniert.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf natürlich noch Anpassungen und Klarstellungen. Eine dieser Klarstellungen ist in den vergangenen Wochen schon einmal durch die Presse gegangen. Sie erfolgt, weil wir zur Vollverschleierung einer Schülerin eine gerichtliche Entscheidung in Hamburg hatten. Schon heute ist die Vollverschleierung von Schülerinnen im Schulunterricht nicht zulässig. Wir haben das noch einmal klar in dem Gesetz rechtlich abgesichert, damit wir dort sozusagen ganz sichergehen können.

In der Verbändeanhörung wurde angeregt, die globale Nachhaltigkeitsbildung ausdrücklich in das Schulgesetz aufzunehmen. Das haben wir sehr gern getan, sodass in § 1 des Schulgesetzes, der den Auftrag der Schule bestimmt, nunmehr neben der Förderung des Verantwortungsbewusstseins für Natur und Umwelt auch das Verantwortungsbewusstsein für die globalen Nachhaltigkeitsziele

verankert wird. Viele Verbände haben zu Recht kritisiert, dass der historisch belastete und wissenschaftlich nicht korrekte Begriff „Rasse“ in § 1 Schulgesetz verwendet wird. Auch den haben wir sehr gern ersatzlos gestrichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf den Diskussionsprozess mit Ihnen. Ich setze darauf, dass dieses Schulgesetz auch zeitgemäß für Rheinland-Pfalz ist und wir dann ein zeitgemäßes Schulgesetz haben.

Ich möchte mich bei all denen bedanken, die diesen Gesetzgebungsprozess sehr kritisch und sehr konstruktiv mit begleitet haben. Mein ganz besonderer Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium für Bildung, allen voran Frau von Kap-herr, die diesen Gesetzentwurf zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen mit viel Arbeit, viel Mühe, aber auch viel Klugheit erstellt hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Beilstein.