Wer spricht für die antragstellende Fraktion? – Ich erteile dem Abgeordnete Schnieder für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, es verwundert schon, dass Sie in Ihrer Regierungserklärung davon ausgehen, dass hier jemand die Altschuldenhilfe für die Kommunen verhindern will.
Wenn Sie danach in die Zitate gehen und davon sprechen, dass die kommunale Investitionstätigkeit in RheinlandPfalz auf hohem Niveau fortgesetzt werden soll, dann frage ich mich, wer Ihnen die Reden schreibt, meine Damen und Herren;
denn die Realität in Rheinland-Pfalz sieht anders aus. Ein kurzer Blick in die Kommunalberichte reicht.
Wir liegen sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 – ich glaube, es wird sich im Jahr 2019 fortsetzen – unterhalb des Bundesdurchschnitts der westdeutschen Flächenländer zwischen 340 und 400 Millionen Euro. Das ist Ihr Niveau von fortgesetzter hoher kommunaler Investitionsfreude. Meine Damen und Herren, damit ist alles gesagt.
Ich möchte aus dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zitieren – Sie hören heraus, die SPD ist tatsächlich an der Bundesregierung beteiligt –:
„Die Bundesregierung wird (...) eine Kommission ,Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ einsetzen (...). Hierbei geht es um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturveränderungen in Ländern und Kommunen. Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten (...) werden in die Prüfung einbezogen.“
Als Ergebnis der Kommission hat die Bundesregierung im Kabinettsbeschluss vom 10. Juli 2019 die Voraussetzungen für eine kommunale Entschuldung benannt. Erstens: Es muss einen nationalen politischen Konsens geben. –
Sie haben doch den stellvertretenden Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe „Kommunale Altschulden“ bekommen und können nichts liefern.
(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das ist doch kein Vorwurf! Das ist die Bestätigung!)
Zweitens: Sicherstellen, dass eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet. – Auch das müssen Sie bringen.
Weitere Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ lauten: „Für die ungleiche Höhe der kommunalen Altschuldenstände ist nicht primär der Bund verantwortlich.“ Das haben Sie mitgezeichnet.
Das hören Sie nicht gerne, aber Tatsache ist, dass die Altschuldenproblematik in Rheinland-Pfalz nicht dadurch bedingt wurde, dass der Bund zum Beispiel Kosten der Unterkunft in zu geringem Maße bezahlt hat.
Es ist nicht so, dass die Soziallastenquote für uns besonders gering ausfällt. Es ist auch nicht so, dass wir bei den Steuereinnahmen signifikant hinter andere Länder zurückfallen. Es ist ein hausgemachtes Problem 30 Jahre SPDgeführter Landesregierungen, meine Damen und Herren.
Das, was Olaf Scholz jetzt erneut fordert, nämlich eine Entschuldung der Kommunen auch durch den Bund, also die Entschuldungshilfe, begrüßen wir, wenn es sie denn gibt; denn der Scholz-Vorschlag
hat folgende Problemlage: Er ist nicht abgestimmt. Das ist das Hauptproblem. Das mag eine Wahlkampfhilfe sein. Der Einzige, der bis heute hier eine Wahlkampfrede gehalten hat, waren Sie, sehr geehrter Herr Kollege Schweitzer.
Am Thema vorbei. Es ist aber eine Wahlkampfhilfe für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen, vielleicht auch für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Er vermischt zur Unzeit Corona-Hilfen mit der Frage der Altschulden.
Wir haben seit Jahren ein besonderes Problem mit den fehlenden Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wir haben seit Anfang der 2000er-Jahre einen Anstieg der kommunalen Liquiditätskredite von 780 Millionen Euro auf fast 6 Milliarden Euro Ende des Jahres 2018. Wir haben in Rheinland-Pfalz nach dem Saarland und NordrheinWestfalen die am höchsten verschuldeten Kommunen in ganz Deutschland. Sie befrachten den kommunalen Finanzausgleich mit fast 430 Millionen Euro jährlich und über 12 Milliarden Euro seit dem Jahr 1991.
Meine Damen und Herren, die laufenden Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sind doch nicht ohne Grund eingereicht worden.
Ich darf aus dem Abschlussbericht zitieren: „Konsens besteht aber darin, dass ein mögliches Engagement des Bundes
zur Voraussetzung hat, dass seitens der betroffenen Länder (...) erhebliche und auf Dauer angelegte Eigenanstrengungen zur Lösung der Altschuldenproblematik zugesichert und nachweisbar umgesetzt werden.“ Sie müssen Hausaufgaben machen.