So ist es gekommen, dass alle vier Fraktionen, die eine demokratische Grundlage haben und die demokratische Grundlage akzeptieren, einen gemeinsamen Weg beschreiten wollen. Dafür danke ich der CDU, die genauso wie wir auch gesagt hat, wir wollen offen darüber diskutieren und den Wissenschaftlichen Dienst, vor allem das, was die SPD vorgeschlagen hat und was natürlich der Justizminister vorgeschlagen hat, einbeziehen.
Ich glaube, so können wir gemeinsam zeigen, wie stark diese Demokratie ist, wenn wir ein Problem erkennen. Ich halte es für eine Sternstunde des Parlaments, wenn dieser Begriff, den es so gar nicht gibt, der keine wissenschaftliche Grundlage und auch in unserer modernen Sprache keine Grundlage hat und der eigentlich nichts bezeichnet, Herr Junge – es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch von „Rasse“ –,
gestrichen werden soll, weil sich alle Demokraten darin einig sind, und wie wir damit umgehen. Ich danke dafür, dass wir zeigen, wir sind handlungsfähig und können das gemeinsam in die Hand nehmen. Wir machen das mit allem Bedacht und nicht hektisch. Es ist auch nicht wichtig, dass es schnell geht, sondern dass es gründlich geht und wir zu einem guten Ergebnis kommen.
Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12095 –
Wir stimmen über den Wahlvorschlag ab. Es wird der Abgeordnete Michael Ludwig vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall.
Es wird der Abgeordnete Heribert Friedmann vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen?
(Abg. Michael Frisch, AfD: Superdemokraten seid Ihr! Echt! Noch nicht einmal einen Schriftführer wählt Ihr! Schämt Euch!)
Wir müssen zählen. Oder haben Sie die Mehrheit klar gesehen und festgestellt? – Ich bitte noch einmal um das Handzeichen, weil die Mehrheitsverhältnisse nicht so übersichtlich waren.
Wer dem Wahlvorschlag eines schriftführenden Abgeordneten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das müsste die Mehrheit sein. Vielen Dank für das Ergebnis. Dann wurde der Abgeordnete Friedmann mit Mehrheit zum schriftführenden Abgeordneten gewählt.
Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, der Schulwahlordnung und von Schulordnungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11715 – Zweite Beratung
Recht auf digitale Bildung gesetzlich verankern – Demokratiebildung ernst nehmen Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12119 –
Demokratische Beteiligung und Digitalisierung fördern – Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern konsequent stärken Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 17/12165 –
Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 101. Sitzung am 29. April 2020 statt. Es fand eine Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Ausschuss für Bildung und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bildung hat ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vor acht Wochen hat sich die Landesregierung in Person der Bildungsministerin mit viel Eigenlob bedacht, und die regierungstragenden Fraktionen haben das alles kräftig beklatscht.
Von einem modernen Schulgesetz, von erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten und dass man die digitale Welt erfasst habe, wurde gesprochen. Bei der Anhörung im Bildungsausschuss am 2. Juni ist aber dann ganz schnell klar geworden, dass doch nicht alles so golden ist, wie es glänzt. Mit anderen Worten: viel Fassade, wenig Substanz!
Stichwort „Erlernen von Demokratie“: Wir sehen demokratische Mitbestimmung an Schulen auch für noch junge Kinder grundsätzlich als wichtig an. Im Gegensatz zur Landesregierung wollen wir es aber nicht als reines Lippenbekenntnis im Gesetzeswerk niedergeschrieben wissen. Eine der entscheidendsten Erkenntnisse aus der Anhörung war: Demokratie, Entscheidungsprozesse und Diskussionen benötigen Zeit. Die wollen wir als CDU mit unserem Änderungsantrag geben. Daher schlagen wir vor, dass die Ver
bindungslehrkräfte im Vorfeld von Sitzungen des Schulausschusses bzw. von Klassensprecherversammlungen eine Freistellung von ihrem Deputat erhalten, um die Kinder entsprechend vorbereiten zu können.
Der Mitwirkungskatalog, den die Landesregierung nun für die Schülerinnen und Schüler gesetzlich niedergelegt hat, ist so umfangreich und intensiv, dass gerade jüngere Kinder eine Begleitung im Vorfeld benötigen; denn Demokratie macht man nicht so nebenbei, jedenfalls dann nicht, wenn man es ernst meint, und wir meinen es ernst.
Angesichts der vielen Mitwirkungstatbestände stellt sich dann allerdings auch die Frage, ob die Landesregierung hier nicht über das Ziel hinausschießt, wenn sogar Umfang und Verteilung von Hausaufgaben von der Zustimmung der Klassensprecherversammlungen abhängen sollen.
Meine Damen und Herren, Schule hat den Auftrag, junge Menschen zu bilden, auch ihr Leistungsvermögen zu fördern und Stoff durch Hausaufgaben zu vertiefen. Schule darf, kann und muss manchmal auch unbequem sein, weil auch im späteren Leben nicht alles bequem ist. Dies zu akzeptieren, ist ebenfalls ein Lernprozess. Deswegen halten wir es für deutlich überzogen, Umfang und Verteilung von Hausaufgaben zu einem grundsätzlich zustimmungspflichtigen Thema aufzublähen.
Stichwort „Digitale Bildung“: Frau Hubig hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, die Bedeutung der Bildung in der digitalen Welt ist uns schon lange klar. Das soll sich auch im Schulgesetz künftig noch einmal ganz deutlich abbilden.
Schauen wir also einmal ins Gesetz, was sich da jetzt abgebildet hat. In § 1 Abs. 6 soll es künftig heißen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags „auch digitale Lehrund Lernsysteme sowie Netzwerke“ nutzt. Weiter heißt es: „Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten.“ Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist in den letzten drei Monaten schon erfolgt, und zwar ohne eine Gesetzesänderung.
Ich frage Sie an dieser Stelle: Ist das wirklich alles, was der Landesregierung zum Thema „Bedeutung der digitalen Welt“ einfällt? Dann wundert mich in Rheinland-Pfalz wirklich nichts mehr!
Auch hier schlagen wir eine Nachbesserung vor. Legen Sie in diesem Schulgesetz bitte den Grundstein für eine Richtlinie „Digitalisierung an den Schulen in Rheinland-Pfalz“. Legen Sie dort bitte endlich Mindeststandards für die Grundausstattung an allen Schulen fest. Regeln Sie die Ausstattung von Lehrern und Schülern mit digitalen Endgeräten, und stellen Sie auch sicher, dass die Lehrkräfte die erforderliche Aus- und Fortbildung erhalten und es nicht wie bisher
dem Zufall überlassen bleibt, ob sich an der Schule gerade ein Lehrer oder eine Lehrerin befindet, die eine entsprechende Affinität oder Begeisterung mitbringt.
Unser ganz dringender Appell an dieser Stelle noch einmal: Fangen Sie endlich wirklich damit an, die Bedeutung digitaler Bildung zu erfassen und in Konzepte zu gießen.
Zum Schluss komme ich noch zu einem Punkt, den die Landesregierung einfach dazwischengemogelt hat. Schulleiterinnen und Schulleiter sollen künftig nicht mehr in den Regionalen Elternbeirat oder LandesElternBeirat gewählt werden können. Sie werden einfach ausgeschaltet. Sie stellen das Gesetz unter die Überschrift „Mehr Demokratie und Mitwirkung“, verwehren dann aber Eltern die Mitwirkung, wenn sie sich ehrenamtlich für ihre Kinder engagieren wollen. Wie konfus ist so etwas? Da fragt man sich wirklich: Warum?
Die absolut einzige Erklärung ist die, dass man offensichtlich Angst hat, dass diese Eltern, diese Schulleitereltern, unbequeme Wahrheiten und Interna in den Elternvertretungen platzieren könnten, was dann zu einem Problem würde. Wir sehen dies jedenfalls als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Nun noch einige Wort zum Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, die beide gegen Mittag eingetrudelt sind. Offensichtlich wollte man ganz schnell noch irgendetwas auf den letzten Drücker liefern, um zumindest als Fraktionen nicht ganz teilnahmslos dazustehen. Genau so stellen sich beide Werke dar: müde, ideenlos und nachlässig.
Im Änderungsantrag sind schon auf den ersten Blick handwerkliche Fehler erkennbar; denn in der Begründung wird auf Ziffern Bezug genommen, die überhaupt nicht vorhanden sind. Wenn jetzt wenigstens inhaltlich ein Aufschlag gekommen wäre, irgendetwas, was das Grundproblem dieses Gesetzes angeht, aber es ist weder etwas zu Digitalem, noch etwas zu mehr Zeit für Demokratie aufgenommen worden.