Anke Beilstein
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............ 7702, 7709 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 7704, 7710 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7705, 7711 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7706
............ 7736 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 7737 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7738 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7740 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7741 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 7742
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/13575 –................ 7743
Mehrheitliche Annahme des Alternativantrags – Drucksache 17/13621 –............ 7743
Gesundheitliche Risiken abschätzen – Auswirkungen von 5G im laufenden Betrieb testen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13572 –........... 7744
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Corona im März dieses Jahres plötzlich akut wurde, gab es noch viele Unbekannte rund um das Virus, nämlich die Übertragungswege und auch die Auswirkungen. Insofern war es nachvollziehbar, dass zunächst auch die Schulen und Kitas vom Lockdown erfasst wurden.
Heute sieht die Erkenntnislage anders aus. Es herrschte grundsätzlich ein breiter Konsens darüber, dass Kitas und Schulen als systemrelevant gelten und folgerichtig nicht mehr als Erstes, sondern eher als Letztes geschlossen werden sollen. Sowohl für Eltern auch als auch für Kinder ist das eine grundsätzlich gute Entscheidung.
Wir möchten heute den Fokus auf die Kitas mit den Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft – auf sie, ihre
Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher – lenken. Gerade sie fühlen sich sehr allein gelassen und sind am Anschlag ihrer Leistungsfähigkeit; denn seit dem 1. August wurde die Devise ausgegeben: Für die Kitas ist Corona vorbei. Zurück zur Normalität. Es gilt der Regelbetrieb.
Im jüngsten Rundschreiben des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vom 5. November an die Eltern heißt es: „Der Regelbetrieb bedeutet, das grundsätzlich die Rechtsansprüche der Kinder auf eine Kindertagesbetreuung in vollem Umfang gelten, sprich Eltern Anspruch auf den Betreuungsumfang haben, den sie mit der Einrichtung im Betreuungsvertrag für ihr Kind vereinbart haben.“ Das ist eine klare Ansage und auch eine klare Aussage, die aber bei den Eltern eine Erwartungshaltung weckt.
Zur Frage, ob in Anbetracht der hohen Infektionszahlen damit zu rechnen sei, dass es im Kita-Alltag irgendwelche Einschränkungen geben könnte, lautet die Antwort, der Kita-Träger könne in Absprache mit allen Beteiligten zwar entscheiden, sein Konzept vorübergehend anzupassen und in feste Gruppen zu gehen. Dann wird aber weiter ausgeführt: „Dabei muss er allerdings beachten, dass alle Kinder weiterhin in dem gewohnten Umfang betreut werden können. Denn wie beschrieben müssen die Rechtsansprüche der Kinder und der Betreuungsvertrag mit den Eltern erfüllt werden.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte eine solche Aussage nicht nur für weltfremd, sondern sie ist ein bewusstes Vorgaukeln falscher Tatsachen.
Sie suggeriert den Eltern, dass alles so wäre wie vor Corona, und dabei werden die Erzieherinnen und Erzieher im Stich gelassen. Mehr noch, Sie verlangen Dinge, die schlicht und ergreifend nicht umsetzbar sind; denn mit gleichem Datum haben auch die Erzieherinnen und Erzieher Post vom Landesamt erhalten. Darin werden sie dazu aufgerufen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, sodass weniger Personen miteinander in Kontakt kommen. Dann kommt der entscheidende Satz: Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass alle Kinder weiterhin im gewohnten Umfang wie bisher betreut werden. –
Mit anderen Worten: Man fordert die eierlegende Wollmilchsau. Zum Schluss kommt auch noch der erhobene Zeigefinger hinzu: Auch aus pädagogischer Sicht muss eine solche Entscheidung gut durchdacht sein; denn auch für die Kinder verändert sich der Kita-Alltag dadurch. –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesen Briefen wird eines ganz deutlich, nämlich dass man offensichtlich keine echte Vorstellung vom Kita-Alltag hat.
Eine Umstellung auf feste Gruppen bedeutet einen erhebli
chen Raum- und Personalmehrbedarf. Es müssen Vorbereitungen getroffen und Möbel organisiert werden. Getrennte Gruppen bedeutet, in jedem Raum ein Esstisch, in jedem Raum eine Bauecke. Das bedeutet auch, für jede Gruppe einen Früh- und Spätdienst einzurichten. Mit dem vorhandenen Personal klappt das auch oft nicht mehr; denn gerade das fällt jetzt häufiger aus, weil es entweder selbst krank ist oder in Quarantäne muss. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl gerade die Erzieherinnen und Erzieher in ihrem Privatbereich die Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren, ganz einfach aus Sorge um die Kleinsten.
Hinzu kommt: Wie soll eigentlich in solchen Zeiten eine Eingewöhnung der neuen Kinder geschehen? Im Akkord? Ist das noch kindgerecht? Eine nicht gelöste Frage, so wie viele Fragen dieser Tage unbeantwortet bleiben, aber die Erzieherinnen und Erzieher sollen es richten; denn es besteht ein Rechtsanspruch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Vorgehensweise treibt einen Keil zwischen die Eltern auf der einen Seite, bei denen eine Erwartungshaltung genährt wird, und den Erzieherinnen auf der anderen Seite, die liefern sollen, aber oft nicht mehr können.
Als mir eine Erzieherin gestern sagte, ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie lange das noch gutgeht, wir sind einfach am Limit, fühlte ich mich an die Brandbriefe aus dem Schulbereich erinnert.
Auf der einen Seite Erwartungen zu wecken, ohne zu sagen, wie es wirklich gehen soll, ist unfair, rücksichtslos und keine Hilfe bei der Lösung der Probleme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Menge Lippenbekenntnise gehört und festgestellt, die Augen vor der Realität bleiben verschlossen.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Feste Gruppen bei gleichem Betreuungsumfang mit dem gleichen Personal sind vielfach gar nicht möglich.
Das ist eine Realität. Diese Realität zu benennen ist nicht verantwortungslos.
Ich zeige damit ein Problem auf, das Sie derzeit nicht lösen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hilft auch nicht, Geld für irgendwelche Aushilfen bereitzustellen. Sie wissen genau, dass Aushilfen in festen Gruppen gar nicht mit den Kindern allein bleiben dürfen. Deswegen ist das keine Lösung. Es rächt sich einfach, dass diese Personalsituation im Land auf Kante genäht ist. Zur Problemlösung verweise ich sehr gern auf unseren Antrag, den wir an späterer Stelle einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie verweisen auf Studien, wonach Kinder im jungen Alter nicht die Superspreader sind. Bekannt ist aber auch, dass bei Kindern eine Corona-Infektion in den meisten Fällen sehr mild und ohne Symptome erfolgt und daher leicht übersehen werden kann. Eine Untersuchung aus Bayern zeigte das kürzlich sehr eindrucksvoll. Im Ärzteblatt vom 29. Oktober wird darüber berichtet, dass die Antikörperstudie ergab, dass im Frühjahr sechsmal so viele Kinder wie offiziell gemeldet infiziert waren. Was bedeutet das für die Erzieherinnen und Erzieher? Wenn diese nicht gesund bleiben, dann stürzt das ganze System ein.
In einem Brief an Deutschland haben sich pädagogische Fachkräfte von mehr als 30 Trägern in ganz Deutschland zusammengeschlossen und formulieren klar:
„(...) Kitas befinden sich nicht im luftleeren Raum. Auch wir können uns (...) infizieren. (...) [Kitas] ohne Personal können nicht geöffnet bleiben.“ Frau Hubig, sehen Sie diesen Realitäten ins Auge. Hören Sie endlich damit auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen, permanent vom Regelbetrieb und davon, dass feste Gruppen so ohne Weiteres möglich seien, zu erzählen.
Nehmen Sie sich bitte der Sorgen und Nöte an.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona erfordert gerade Krisenmanagement. Das ist uns allen bewusst, aber die dünne Personaldecke in Schulen wie Kitas wird dieser Tage deutlicher denn je.
Es wird eine Zeit nach Corona geben. Die Personalschlüssel in den Kitas sind schon lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Realität kompatibel. Zu den vielen Herausforderungen, die Erzieherinnen und Erzieher bewältigen müssen, zählen zerbrechende Familienstrukturen, mangelndes Kümmern, Migration und viele Kinder, die in anderer Art und Weise ihr persönliches Päckchen zu tragen haben.
Gleichzeitig werden Kinder in einem immer jüngeren Lebensalter in die Kita gegeben. Sie verbringen teilweise mehr Stunden ihres Tages in der Kita als mit ihren eigenen Eltern. Um diesen Kindern gute Voraussetzungen für den persönlichen Lebensweg und für eine gelingende Bildungs
biografie mitzugeben, ist Zeit für Zuwendung unerlässlich; denn Bindung kommt vor Bildung.
Die heutige Situation von Kindern in der Kita ist also eine ganz andere als die ursprünglich halbtägige Betreuung. Die auf dem Papier formulierten Ansprüche der Erziehungsund Bildungsempfehlungen sind hoch. Konzepte von heute und morgen können Sie aber nicht mit Personalschlüsseln von gestern umsetzen.
Betrachten wir die Wirklichkeit. Das Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung nimmt die pädagogische Qualität in den Blick und vergleicht die Mindestanforderungen der Wissenschaft und der Fachpraxis mit der Realität. Das Ergebnis für Rheinland-Pfalz ist erschreckend: 64 % der Gruppen haben keine kindgerechte Gruppengröße; 81 % aller Kinder befinden sich in Gruppen mit nicht kindgerechten Personalschlüsseln.
Die von der Ampelkoalition verabschiedete Kita-Novelle wird die Situation weiter verschärfen. Deswegen ist klar, wir brauchen einen Aufbau an Personalreserven und eine Stärkung insbesondere von Sprachfördermaßnahmen. Es ist doch absurd, dass ausgebildete Sprachförderlehrkräfte gestrichen werden, obwohl gerade in diesem Bereich ein immenser Förderbedarf besteht.
Eine zielgerichtete Personalstrategie brauchen wir auch im Schulbereich. Lehrkräfte am Limit, Brandbriefe aus Schulen, immer wieder deutlich formulierte Hinweise aus den Verbänden auf Missstände, offene Briefe von Lehrern und Schülern, das alles sind keine Ausnahmen und keine Einzelfälle, sondern dies ist zur Regel geworden.
Das ist das Ergebnis einer jahrelangen Ignoranz des Bildungsministeriums. Wie oft habe ich in den letzten Jahren den Satz gehört, dass die in Mainz in einem Elfenbeinturm sitzen und keine Ahnung von der Realität haben?
Unterrichtsausfall findet angeblich nicht statt. Dabei haben wir durch unsere Große Anfrage längst bewiesen, was auch der Regionalelternbeirat in seiner Studie aufgedeckt hat. Ihre Statistik sieht nur deshalb so toll aus, weil Stunden, die ausfallen, in ganz großem Stil umetikettiert werden.
Der versteckte Unterrichtsausfall liegt bei rund 2,7 Millionen Unterrichtsstunden. Nach Angaben des Regionalelternbeirats sind mehr als 3.000 Lehrerstellen notwendig, um das aufzufangen. Dies ist deckungsgleich mit Erkenntnissen, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in einer anonymen Datenerhebung gewonnen hat, der zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich die planmäßig nicht erteilten Unterrichtsstunden auf bis zu 10 % belaufen.
Diese Realität zeigt sich in Ergebnissen. Wenn ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler die Grundschule ohne ausreichende Lese- und Rechtschreibkenntnisse verlässt, dann können Sie diesen Fakt nicht mehr beiseiteschieben.
Schlechte Noten gibt es vom VBE ganz aktuell auch zum Thema „Inklusion“. Er führt aus: Erneut zeigt sich, dass die Schwächsten die Verlierer sind. – Fachkräfte benoten die Inklusionspolitik mit „mangelhaft“, weil Lehrkräfte an Förderschulen fehlen und Inklusion an Schwerpunktschulen in der Praxis kaum klappt.
In einem Brief, den ich gestern erhalten habe, spricht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in der jetzigen Corona-Zeit von einem nicht mehr leistbaren Spagat. Schulleitungen müssten eigentlich von der Unterrichtsverpflichtung befreit werden, um das zu schaffen, was sie leisten müssen. Dies ist aber schlicht und ergreifend deshalb nicht möglich, weil sie im Unterricht gebraucht werden.
Ja, schon vor Corona war der Zustand unhaltbar. Jetzt, in der Krise, rächt er sich vollends.
Ich zitiere die GEW: Vertretungskräfte sind am Markt nicht verfügbar. Auch hier werden die Schulen alleingelassen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach 30 Jahren SPD-geführtem Bildungsministerium ist die Personaldecke an rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas längst keine dicke Wolldecke mehr, unter der sich alle warm fühlen. Vielmehr ist sie ein dünnes Tuch mit vielen Löchern geworden, unter dem es kalt ist und durch dessen Löcher viele Kinder fallen.
Es ist dringend an der Zeit, endlich eine gezielte Personalstrategie anzugehen, und zwar für die aktuelle Situation genauso wie für die Zukunft. Starten Sie damit, dass Sie befristete Vertretungsverträge entfristen und diese Lehrkräfte langfristig mit Planstellen binden. Es sind ausgebildete Kräfte, und wir brauchen sie. Machen Sie weiter und bieten Sie zukünftig den Lehramtsabsolventen transparente Perspektiven für eine Einstellung im Schuldienst an. Stocken Sie Planstellen auf. Forschen Sie nach, welche weiteren Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit mehr Lehrkräfte gewonnen werden können.
Überprüfen Sie, wie wir mehr Bewerberinnen und Bewerber für den Erzieherberuf begeistern können. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Verlegung der Erzieherausbildung in das duale System mit einer Ausbildungsvergütung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, rheinlandpfälzische Bildungspolitik ist zu einem Gebäude geworden,
das außen eine bunte Fassade trägt, aber innen einsturz
gefährdet ist.
Ich erkläre Ihnen, was unsere Politik von Ihrer unterscheidet: Sie setzen auf eine Quantität, die billig ist,
wir setzen auf Qualität. Wir wissen, dass das Geld kostet. Wir sind bereit, genau da zu investieren.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, entscheidet der Landtag über die Höhe des Rundfunkbeitrags, über die interne Beitragsverteilung auf die Rundfunkanstalten sowie über die Anhebung der Ausgleichsmasse für den ARD-Finanzausgleich. Im öffentlichen Fokus steht dabei vor allem die Höhe des Rundfunkbeitrags. Mit ihm entscheidet der Landtag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die nächste Beitragsperiode, also für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024.
Damit diese Entscheidungen auf einer einwandfreien, nachprüfbaren und objektiven Grundlage erfolgen können, hat die Politik entschieden, den Finanzbedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten durch eine unabhängige Kommission, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und damit durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren feststellen zu lassen.
Die KEF schlägt dem Gesetzgeber nun in ihrem 22. Bericht vor, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro anzuheben. Diese Anhebung lässt sich besser bewerten, wenn man kurz darauf schaut, woher wir eigentlich kommen.
Seit dem 1. Januar 2009 betrug die damals noch geräteabhängige Rundfunkgebühr 17,98 Euro. Der zwischenzeitlich eingeführte Rundfunkbeitrag wurde dann auf Empfehlung der KEF im Jahr 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro abgesenkt. Das heißt, heute reden wir über die erste Anpassung des Rundfunkbeitrags nach deutlich über zehn Jahren Beitragsstabilität, und zwar inklusive einer Senkung in dieser Zeitspanne.
Diesen Vorschlag kann man durchaus als angemessen im Vergleich zu anderen Preisentwicklungen sehen, wenn ich zum Beispiel die Lebenshaltungskosten betrachte, die in Deutschland im gleichen Zeitraum um gut 14 % angestiegen sind.
Durch die Anpassung des Rundfunkbeitrags wird gewährleistet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
Ich glaube, gerade die Corona-Krise hat gezeigt und zeigt auch jetzt immer noch jeden Tag, dass die Nachfrage nach vertrauenswürdigen Inhalten so stark wächst wie schon lange nicht mehr.
Es drängen viele Akteure auf den Informationsmarkt, denen nicht immer daran gelegen ist, die Bürger sachlich zu informieren. Vielmehr wollen sie häufig manipulieren, Ängste und Hass schüren. Es ist mitunter sehr schwierig zu erkennen, wer hinter einer verbreiteten Nachricht steht. Noch weniger transparent ist, wer die eine oder andere Meldung überhaupt in Auftrag gegeben hat oder für deren Verbreitung zahlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht die Bedeutung unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien gerade in Krisensituationen sehr deutlich.
Ich denke, spätestens seitdem eine Partei und andere Einzelstimmen die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern, wissen wir, dass sein Bestand keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist eine sachliche und möglichst objektive Information der Bürger ein hohes Gut.
Für den offenen demokratischen Diskussions-, Meinungsbildungs- und auch Willensbildungsprozess braucht die freiheitliche Gesellschaft den objektiven, professionellen und unabhängigen Journalismus, der aus verlässlichen Quellen Sachverhalte und Wertungen glaubwürdig vermittelt, erklärt und einordnet.
Auch und gerade im Hinblick auf die digitale Transformation und die digitale Welt muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Werkzeug und Dienstleister einer offenen demokratischen Gesellschaft beweisen.
Genau zu diesem Zweck wird er von der Gesellschaft über Beiträge finanziert und von privatwirtschaftlichen Zwängen freigestellt.
Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem ausdrücklich festgestellt, dass gerade in einer Zeit zunehmender Digitalisierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wachsende Bedeutung zukommt.
Klar ist, wenn wir hier heute über die Erhöhung eines Rundfunkbeitrags reden, dann sprechen wir natürlich nur über die eine Seite. Dabei dürfen wir die andere Seite nicht aus dem Blick verlieren.
Die KEF empfiehlt nämlich nicht nur die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, sondern sie macht ebenso deutlich, dass der Rundfunkbeitrag nicht losgelöst von der Notwendigkeit betrachtet werden kann, Kosten zu senken,
und zwar, indem vorhandene Wirtschaftlichkeits- und Einsparpotenziale realisiert werden, die Effizienz gesteigert wird, Strukturen verschlankt und Produktionsabläufe optimiert werden.
Zu diesem Zweck haben die Länder das Projekt „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ gestartet. Wir sprechen über ein Einsparpotenzial in Höhe von knapp 600 Millionen Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, diesen Prozess aufmerksam und kritisch zu begleiten und ihm mindestens genauso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie der anstehenden Beitragserhöhung.
In diesem Gesamtzusammenhang stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
............ 7405 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 7406 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7408 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7409 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7409 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 7410
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/13001 –................ 7412
Mehrheitliche Annahme des Alternativantrags – Drucksache 17/13050 –............ 7412
Ausbau der erneuerbaren Energien für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges RheinlandPfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 17/12368/12762/12915 –.. 7412
Frau Ministerin, auf Bundesebene wurde beschlossen, dass alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden, was ich grundsätzlich für richtig halte. Vor diesem Hintergrund müssen die Lehrkräfte natürlich fit sein im Umgang mit diesen.
Ich frage Sie: Wann soll das Ziel erreicht sein, dass alle über 41.000 Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz fit für diesen Umgang sind? Auf welche Art soll dies erreicht werden? Lediglich basierend auf Freiwilligkeit, oder wie gedenken Sie es umzusetzen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen galt es, viele Herausforderungen infolge von Corona an den rheinland-pfälzischen Schulen zu meistern; dass dabei große Defizite vor allen Dingen im Bereich der Digitalisierung offengelegt wurden, ist das eine.
Heute wollen wir den Blick aber noch einmal auf ein viel tiefer liegendes Defizit lenken, nicht zum ersten Mal und – so darf ich Ihnen an dieser Stelle versprechen, weil es uns sehr wichtig ist – auch nicht zum letzten Mal;
denn es hat mit einem grundlegenden Anspruch in der Bildungspolitik zu tun, und es hat auch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. Mit sozialer Gerechtigkeit, von der die SPD-geführte Landesregierung immer so gerne redet, der sie aber mit den Rahmenbedingungen für die schulische Praxis einfach nicht gerecht wird.
Ein grundlegender Anspruch in der Bildungspolitik und sozial gerecht wäre es, wenn alle Kinder, und zwar egal welcher Herkunft und egal mit welchem familiären Hintergrund, am Ende der Grundschulzeit richtig lesen und schreiben könnten und dabei den Regelstandard erreichen. Dieses Ziel wird Jahr für Jahr verfehlt.
Die Realität ist, dass 36,2 % aller Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit nicht den Regelstandard im Lesen erreichen, und beim Schreiben sogar 48,8 % der Kinder nicht.
Das sind Zahlen, die man vielleicht bei einem Entwicklungsland vermuten würde, aber es sind die offiziellen Zahlen der IQB-Bildungsstudie zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Das ist nicht nur ein trauriger, es ist ein alarmierender Zustand;
denn all diesen Kindern werden Chancen für ihre weitere Schulzeit und folglich Chancen für ihr weiteres Leben genommen. Dieser Zustand kam nicht plötzlich, er ist nicht einfach so vom Himmel gefallen, sondern er ist das Ergebnis multipler Ursachen. Zum einen nenne ich hier natürlich die unzureichende Unterrichtsversorgung, die, sage ich mal, als Umetikettierung der Ausfallstunden in den offiziellen Statistiken häufig nicht auftaucht.
Es sind unzureichende Planstellen, die nur deshalb nicht erhöht werden, weil man entweder nicht die finanziellen Mittel, die dafür erforderlich wären, in die Hand nehmen möchte, oder weil man sich schlicht und ergreifend nicht
eingestehen will, dass man dann diese Planstellen wegen einer verfehlten Personalpolitik nicht besetzen könnte, eben deshalb, weil nicht genügend Nachwuchslehrer da sind, und die, die da wären – so ist die Realität in RheinlandPfalz –, über befristete Verträge, über befristete Stellen regelrecht in die Nachbarbundesländer getrieben werden, wo sie dann schneller verbeamtet und besser bezahlt werden.
Hinzu kommen natürlich die permanente Befrachtung der Lehrkräfte mit neuen Aufgaben
und nicht zuletzt auch Schreiben nach Gehör.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mangelnde Deutschkenntnisse sind ein entscheidendes Hemmnis für gelingende Bildung. Wer nicht richtig lesen und schreiben kann, dem bleiben viele Bereiche von Bildung und damit reale Zukunftschancen verschlossen. Gerade die Kleinsten an den Grundschulen sind daher die Leidtragenden dieser Entwicklung in Rheinland-Pfalz, eine Entwicklung von fast 30 Jahren SPD-geführter Bildungspolitik.
Deswegen brauchen wir eine Deutsch-Offensive.
Wir möchten, dass dieses Grundproblem endlich an der Wurzel gepackt wird und Zeit zum Lernen da ist, Zeit zum Üben, Zeit zum Wiederholen, Zeit für eine individuelle Förderung.
Deswegen haben wir den Antrag eingebracht und wollen, dass die Stundentafel für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 im Fach Deutsch um jeweils eine Wochenstunde erhöht wird. Das ist unproblematisch machbar. Ich sage Ihnen, man muss es nur wollen.
Entsprechend bedeutet es aber auch, dass 250 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen im Land eingesetzt werden müssen. Nur so werden wir die Chance haben, dass das, was in Rheinland-Pfalz massiv aus der Spur läuft, wieder korrigiert wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, mit Ihrem Gegenantrag zeigen Sie aber leider schon wieder deutlich, wo die Reise hingehen soll. In einer Auflistung mit acht Spiegelstrichen soll der Landtag die bisherige Projektitis der Landesregierung begrüßen.
Ganz ehrlich, das Einzige, was ich bei diesen Projekten als kreativ empfinde, sind die schon fast lächerlichen Namensfindungen.
„S4“ erinnert mich irgendwo so ein bisschen an Schwefel und Chemie. „BiSS“, da denke ich an Vampire, und warum Mathe stark macht, weiß ich auch nicht. Früher war es Spinat, aber sei’s drum.
Ich weiß nicht, warum man nicht auf den ganz einfachen, naheliegenden Gedanken kommt, einfach mehr echte Deutschstunden zu geben.
Wenn ich Ihre Forderungen im Antrag lese, dann kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln. Sie fordern die Landesregierung ernsthaft auf, „weiterhin einen Schwerpunkt auf den Erwerb der Grundkompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben zu legen“.
„Weiterhin einen Schwerpunkt“, allen Ernstes. Wenn das Ergebnis Ihres bisherigen Schwerpunkts so aussieht, dass über ein Drittel aller Kinder am Ende der Grundschulzeit eben gerade nicht richtig lesen und schreiben kann, fällt Ihnen dann selbst nicht auf, dass Ihre Bildungspolitik echt verfehlt ist?
Ich prophezeie Ihnen mit Blick auf die weiteren PlaceboForderungen in Ihrem Antrag: Daran werden auch die mehr „Feuerwehrlehrkräfte“ nichts ändern, sondern das wird einzig und allein mit mehr Unterricht, mehr Lehrern und mehr Planstellen möglich werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Landkreise sind zuständig für die Schülerbeförderung,
und es ist sehr spannend; denn das Thema „Zuständigkeit für die Schülerbeförderung“ hatten wir gestern schon einmal. Art und Umfang sind aber in Gesetz und Verordnung gegossen, und das ist von Ihnen, das ist von diesem Land festgelegt worden.
Wenn es heißt, maximal 70 % der Stehplätze, dann bedeutet das auch, alles, was darüber hinaus zusätzlich zur Verfügung gestellt wird – zusätzlich –, ist und bleibt freiwillig.
Ach, Leute! Ich sage Ihnen, wenn drei Leute stehen würden, und es würde ein zweiter Bus eingesetzt werden, dann möchte ich die ADD hören, und explizit das geschieht.
Wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist, dann verlangt die ADD Einsparungen,
und der Haushalt wird ansonsten nicht genehmigt.
Ich gebe Ihnen etwas Weiteres mit auf den Weg. Das Problem könnte man ganz leicht lösen. Ich erinnere an das, was die Ministerpräsidentin heute Morgen gesagt hat. Deswegen habe ich mir den Zettel mitgenommen, ich habe es notiert. Frau Dreyer hat zum Thema „Kommunalfinanzen“ gesagt, es stehen „Unsummen zur Verfügung“,
Sie müssten nur zugreifen. Bitte, stellen Sie es den Landkreisen zur Verfügung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Frau Lerch ausgesprochen dankbar, dass sie noch einmal deutlich gemacht hat, was die Problematik gerade jetzt bedeutet, wenn es darum gehen muss, auch das Infektionsgeschehen so niedrig wie möglich zu halten. Das ist auch vorgestern noch einmal deutlich angesprochen worden. Deswegen sage ich an der Stelle auch, die Landräte haben dieses Thema nicht erst seit den Sommerferien oder nach den Sommerferien auf dem Schirm.
Ich habe die Zwischenzeit genutzt, um einige Telefonate zu führen. Seit Mai sind sie hier im Gespräch und weisen immer wieder auf diese Problematik hin. Die Antwort der Bildungsministerin hierzu ist: Die Kinder können im Bus
Masken tragen. – Das ist die Antwort, und das, glaube ich, löst eben dieses Problem nicht.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung, dass Ministerpräsidentin Dreyer mit offenbar widersprüchlichen Zahlen operiert, zuletzt im SWR-Sommerinterview, bei dem sie behauptete, dass 37.000 Tablets und Endgeräte direkt ausgeliehen worden seien, obwohl nur knapp 17.000 zur Verfügung standen und auch nur 4.414 Geräte ausgeliehen wurden?
2. Wann werden alle Lehrer und Schüler tatsächlich mit Endgeräten ausgestattet sein und eine digitale Unterstützung für die Schulen zur Verfügung stehen?
3. Warum ist über die Sommerferien kein Gesamtkonzept zur Eindämmung der Pandemie in Schulbussen oder mit kleineren Klassen erarbeitet worden?
4. Wie kann es sein, dass in Rheinland-Pfalz junge Lehrerinnen und Lehrer trotz Corona keine Planstelle erhalten, jahrelang in einer unsicheren Perspektive gehalten werden und nach mehrfach befristeten Beschäftigungen quasi vor dem Berufsverbot stehen?
Frau Ministerin, leider haben Sie keinen Zeitpunkt genannt, wann alle Endgeräte da sind, und leider habe ich auch keine Bewertung dazu gehört, weshalb falsche Zahlen bei der Tablet-Ausleihe verwandt wurden.
Ich habe aber eine Nachfrage zu der Frage Nummer 3. Sie betrifft aktuelle Erkenntnisse. Wir wissen alle, kleine Gruppen sind sehr viel zielführender bei der Bekämpfung der Pandemie, und deswegen frage ich noch einmal nach: Warum wurde bei dem Gesamtkonzept nicht mit kleineren Gruppen und Klassengrößen operiert? Im Gegenteil, es erfolgen derzeit sogar Klassenzusammenlegungen, wenn Klassenmesszahlen nicht erreicht werden.
Entschuldigung, aber meine Frage war nicht beantwortet, die ich gerade eben gestellt habe.
Meine Frage war, warum man Klassen zusammenlegt, anstatt im Gegenteil die Belegung kleinerer Gruppen zu ermöglichen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lockdown kam im März, und seitdem ziehen Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder den Karren Bildung in RheinlandPfalz.
Die einzige Aktion, die mir seitens der Landesregierung wirklich in Erinnerung geblieben ist, war die öffentlichkeitswirksame Übergabe von Masken, die den Kindern viel zu groß waren,
und die Übergabe von Desinfektionsmittel, das wegen des beißenden Geruchs und der Schärfe nur für die Oberflächenreinigung genutzt werden konnte.
Zwischenzeitlich sind über fünf Monate vergangen. Das Virus ist geblieben, und die Konzeptlosigkeit der Landesregierung auch.
Geblieben sind die zwischenzeitlich berühmt-berüchtigten Mails an die Schulleiter zum Wochenende, so auch wieder pünktlich zum Ferienende, gerade zum Schulstart. Aber statt eines erhofften, dringend notwendigen Konzepts mit dem notwendigen Vorlauf gab es lediglich schlaue Hinweise aus Mainz.
So heißt es beispielsweise im Hygieneplan: „Für Schülerinnen und Schüler, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bzw. mit nur leichten Symptomen haben,“ – dazu gehören im Übrigen auch Halsschmerzen – „(...) ist derzeit ein Ausschluss von der Betreuung in der Schule nicht erforderlich.“ Welchen Hilfswert hat diese Aussage?
Sie schiebt einmal mehr die Verantwortung zum Lehrer, von dem man jetzt auch noch ärztliche Kompetenzen abverlangt.
Ähnliches gilt für die drei möglichen Unterrichtsszenarien: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot, eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot und temporäre Unterrichtsschließung oder Schulschließung. Was bedeutet das konkret?
Die entsprechende Aussage im Bildungsministerium hierzu lautet: Die Schulen müssen auf alle drei Szenarien vorbereitet sein. – Auch das ist klassisches Sich-aus-derVerantwortung-stehlen.
Es ist planloses Abwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so etwas ist mit dem Bildungsauftrag nicht zu vereinen.
Wieder wird die Verantwortung abgeschoben, diesmal auf die Lehrkräfte und Schulen. Wie wäre es denn eigentlich einmal gewesen, mit einer vorsorgenden Personalplanung mit kleineren Gruppen, um wirklich das Infektionsrisiko zu verringern?
Liebe Frau Brück, das wäre ein Beitrag zum größtmöglichen Schutz gewesen. Das ist leider nicht erfolgt.
Ich sage zum Thema „Schulbusse“, jedem annähernd normal denkenden Menschen musste doch der Gedanke kommen: Was passiert eigentlich mit den Schülerinnen und
Schülern nach der Schule?
Morgens gilt das Abstandsgebot – – –
Herr Präsident, ich würde sehr gern sprechen.
Morgens gilt das Abstandsgebot, Dokumentation mit Gruppen, Wegemarkierungen, und anschließend werden die Kinder dicht gepfercht im Bus nach Hause transportiert.
Die Antwort der Landesregierung hierzu, und zwar noch bis zum Schulstart: Dafür sind die Landkreise zuständig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gut, dass jetzt Druck durch uns in die Sache hineingekommen ist. Ich fasse zusammen: Zuständig sind für die Ministerin zunächst immer die anderen, aber nie das Land.
Jetzt hat das neue Schuljahr begonnen. Es sind schon wieder über 100 Schulen mehr oder weniger von Corona betroffen.
Es muss scheinbar sehr wehtun, anders ist es nicht erklärbar.
Das Schuljahr hat begonnen. Es sind zwischenzeitlich schon wieder über 100 Schulen mehr oder weniger betroffen. Es ist absehbar, dass es dabei nicht bleiben wird.
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit ein Hybridoder auch ein Fernunterricht künftig wirklich besser laufen kann?
Im Wesentlichen hat man sich auf wenige Ausleihen von digitalen Endgeräten beschränkt. Dabei operiert man auch noch mit falschen Zahlen. So erzählt Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch im SWR-Sommerinterview den Menschen in Rheinland-Pfalz, dass 37.000 Tablets und Endgeräte direkt ausgeliehen worden seien. Dabei standen nur knapp 17.000 zur Verfügung. Es wurden im Übrigen auch tatsächlich nur 4.400 Geräte ausgeliehen.
Wo bleiben im Übrigen die Dienstlaptops für die Lehrerinnen und Lehrer, die diesen Unterricht durchführen sollen? Wo ist die Lehrerfortbildung in einem Konzept geregelt?
Wo sind die notwendigen digitalen Hausmeister?
Meine lieben Damen und Herren, ich hätte mir hier einen digitalen „Wumms“ in der rheinland-pfälzischen Bildungslandschaft erhofft.
Aber ich stelle wieder fest, dafür ist diese Landesregierung offenbar nicht zuständig.
Jetzt lese ich: Laptops in jeden Schulrucksack. – Das fordert die SPD allen Ernstes in ihrem Leitantrag zu den nächsten Wahlen. Von wem fordern Sie das eigentlich?
Sie sind jetzt in der Regierung. Wenn Sie das in Ihr Wahlprogramm hineinschreiben wollen, dann machen Sie damit eines deutlich: Jetzt wollen Sie das jedenfalls nicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Bildung im Föderalismus eine der Kernaufgaben der Länder ist, dann hätte ich mir in dieser Krisensituation ein beherztes und kraftvolles Zupacken einer Bildungsministerin gewünscht, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt und nicht auf juristische Zuständigkeiten verweist.
Ganz ehrlich, Frau Ministerin Hubig, genau das haben Sie eben noch einmal kraftvoll unterstrichen, diese Zuständigkeiten, anhand des Beispiels der Dienstlaptops.
Liegen die Dienstlaptops in der Zuständigkeit des Bundes, der Bundeskanzlerin, der Bundesbildungsministerin?
Nein, und sie haben es trotzdem gemacht, weil sie genau damit vorgelebt haben, wie man eine Krise bewältigt.
In einer Krise steht man zusammen,
und hier ging es eben doch konzeptlos und planlos. Die Sommerschule – das ist vorhin mehrmals erläutert worden – hatte mit Schule recht wenig zu tun. Es war eine Art der Betreuung. Auch da sage ich Ihnen, andere Länder sind deutlich strukturierter vorgegangen.
Schauen Sie nach Berlin, dort sind 6 Millionen Euro in die Hand genommen worden. Dort wurde ein Lernangebot mit den Lehrerinnen und Lehrern abgestimmt. Dort gab es hinterher Auswertungsgespräche mit den Lehrern und Eltern. Ähnliches ist in Baden-Württemberg und Hessen erfolgt.
Das war etwas, was den Kindern wirklich geholfen hat. Auch uns ging es bei dem Vorschlag, den wir im Übrigen schon im April gemacht haben, um die Kinder, damit sie den Anschluss nicht verlieren.
Deswegen sage ich Ihnen nochmals: Nehmen Sie doch bitte endlich auch Vorschläge und Hilfsangebote von anderen an, ob das von der CDU ist, oder im Übrigen auch gestern in dem Gespräch mit den Wirtschaftsjunioren. Die haben mir erzählt, dass sie ihre Expertise angeboten haben, unterstützend im EDV-Bereich zu helfen.
Sie haben keinerlei Reaktion aus dem Bildungsministerium bekommen.
Deswegen noch einmal mein Appell: Das ist eine Krise. Es ist nicht die Zeit, um auf Zuständigkeiten zu verweisen. Es ist auch keine Zeit für falsche Ehrpusseligkeit oder für Zeit, Hilfe aus politischen Gründen abzulehnen.
Es ist eine Zeit, in der man zusammensteht und anpackt.
............ 7002 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 7003, 7004 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7004 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7005, 7008........................... 7010 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7006 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7007, 7008 Abg. Helga Lerch, fraktionslos:........ 7008, 7011 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 7009, 7010
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/12103 –........ 7012
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/12119 –........ 7012
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/12164 –........ 7012
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11715 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/12164 –.. 7012
Mehrheitliche Annahme des Entschließungssantrags – Drucksache 17/12165 –.. 7012
...tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11839 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 17/12088 –........... 7012
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vor acht Wochen hat sich die Landesregierung in Person der Bildungsministerin mit viel Eigenlob bedacht, und die regierungstragenden Fraktionen haben das alles kräftig beklatscht.
Von einem modernen Schulgesetz, von erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten und dass man die digitale Welt erfasst habe, wurde gesprochen. Bei der Anhörung im Bildungsausschuss am 2. Juni ist aber dann ganz schnell klar geworden, dass doch nicht alles so golden ist, wie es glänzt. Mit anderen Worten: viel Fassade, wenig Substanz!
Stichwort „Erlernen von Demokratie“: Wir sehen demokratische Mitbestimmung an Schulen auch für noch junge Kinder grundsätzlich als wichtig an. Im Gegensatz zur Landesregierung wollen wir es aber nicht als reines Lippenbekenntnis im Gesetzeswerk niedergeschrieben wissen. Eine der entscheidendsten Erkenntnisse aus der Anhörung war: Demokratie, Entscheidungsprozesse und Diskussionen benötigen Zeit. Die wollen wir als CDU mit unserem Änderungsantrag geben. Daher schlagen wir vor, dass die Ver
bindungslehrkräfte im Vorfeld von Sitzungen des Schulausschusses bzw. von Klassensprecherversammlungen eine Freistellung von ihrem Deputat erhalten, um die Kinder entsprechend vorbereiten zu können.
Der Mitwirkungskatalog, den die Landesregierung nun für die Schülerinnen und Schüler gesetzlich niedergelegt hat, ist so umfangreich und intensiv, dass gerade jüngere Kinder eine Begleitung im Vorfeld benötigen; denn Demokratie macht man nicht so nebenbei, jedenfalls dann nicht, wenn man es ernst meint, und wir meinen es ernst.
Angesichts der vielen Mitwirkungstatbestände stellt sich dann allerdings auch die Frage, ob die Landesregierung hier nicht über das Ziel hinausschießt, wenn sogar Umfang und Verteilung von Hausaufgaben von der Zustimmung der Klassensprecherversammlungen abhängen sollen.
Meine Damen und Herren, Schule hat den Auftrag, junge Menschen zu bilden, auch ihr Leistungsvermögen zu fördern und Stoff durch Hausaufgaben zu vertiefen. Schule darf, kann und muss manchmal auch unbequem sein, weil auch im späteren Leben nicht alles bequem ist. Dies zu akzeptieren, ist ebenfalls ein Lernprozess. Deswegen halten wir es für deutlich überzogen, Umfang und Verteilung von Hausaufgaben zu einem grundsätzlich zustimmungspflichtigen Thema aufzublähen.
Stichwort „Digitale Bildung“: Frau Hubig hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, die Bedeutung der Bildung in der digitalen Welt ist uns schon lange klar. Das soll sich auch im Schulgesetz künftig noch einmal ganz deutlich abbilden.
Schauen wir also einmal ins Gesetz, was sich da jetzt abgebildet hat. In § 1 Abs. 6 soll es künftig heißen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags „auch digitale Lehrund Lernsysteme sowie Netzwerke“ nutzt. Weiter heißt es: „Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten.“ Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist in den letzten drei Monaten schon erfolgt, und zwar ohne eine Gesetzesänderung.
Ich frage Sie an dieser Stelle: Ist das wirklich alles, was der Landesregierung zum Thema „Bedeutung der digitalen Welt“ einfällt? Dann wundert mich in Rheinland-Pfalz wirklich nichts mehr!
Auch hier schlagen wir eine Nachbesserung vor. Legen Sie in diesem Schulgesetz bitte den Grundstein für eine Richtlinie „Digitalisierung an den Schulen in Rheinland-Pfalz“. Legen Sie dort bitte endlich Mindeststandards für die Grundausstattung an allen Schulen fest. Regeln Sie die Ausstattung von Lehrern und Schülern mit digitalen Endgeräten, und stellen Sie auch sicher, dass die Lehrkräfte die erforderliche Aus- und Fortbildung erhalten und es nicht wie bisher
dem Zufall überlassen bleibt, ob sich an der Schule gerade ein Lehrer oder eine Lehrerin befindet, die eine entsprechende Affinität oder Begeisterung mitbringt.
Unser ganz dringender Appell an dieser Stelle noch einmal: Fangen Sie endlich wirklich damit an, die Bedeutung digitaler Bildung zu erfassen und in Konzepte zu gießen.
Zum Schluss komme ich noch zu einem Punkt, den die Landesregierung einfach dazwischengemogelt hat. Schulleiterinnen und Schulleiter sollen künftig nicht mehr in den Regionalen Elternbeirat oder LandesElternBeirat gewählt werden können. Sie werden einfach ausgeschaltet. Sie stellen das Gesetz unter die Überschrift „Mehr Demokratie und Mitwirkung“, verwehren dann aber Eltern die Mitwirkung, wenn sie sich ehrenamtlich für ihre Kinder engagieren wollen. Wie konfus ist so etwas? Da fragt man sich wirklich: Warum?
Die absolut einzige Erklärung ist die, dass man offensichtlich Angst hat, dass diese Eltern, diese Schulleitereltern, unbequeme Wahrheiten und Interna in den Elternvertretungen platzieren könnten, was dann zu einem Problem würde. Wir sehen dies jedenfalls als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Nun noch einige Wort zum Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, die beide gegen Mittag eingetrudelt sind. Offensichtlich wollte man ganz schnell noch irgendetwas auf den letzten Drücker liefern, um zumindest als Fraktionen nicht ganz teilnahmslos dazustehen. Genau so stellen sich beide Werke dar: müde, ideenlos und nachlässig.
Im Änderungsantrag sind schon auf den ersten Blick handwerkliche Fehler erkennbar; denn in der Begründung wird auf Ziffern Bezug genommen, die überhaupt nicht vorhanden sind. Wenn jetzt wenigstens inhaltlich ein Aufschlag gekommen wäre, irgendetwas, was das Grundproblem dieses Gesetzes angeht, aber es ist weder etwas zu Digitalem, noch etwas zu mehr Zeit für Demokratie aufgenommen worden.
Der Entschließungsantrag wiederum beklatscht alle Einzelpunkte des Gesetzentwurfs und begrüßt sie, um dann bei den Forderungen inhaltlich genau das von der Landesregierung zu fordern, was wir in unserem Änderungsantrag zur verbindlichen Aufnahme in das Gesetz formuliert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es Ihnen also um eine verlässliche Grundlage für digitale Bildung geht und wenn Sie es mit dem Ziel, Demokratie zu erlernen, ernst meinen, dann mache ich Ihnen den Vorschlag:
Stimmen Sie einfach unserem Änderungsantrag zu!
Vielen Dank.
............ 6880, 6889 Abg. Bettina Brück, SPD:............ 6881, 6890 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 6882 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 6884, 6891 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 6885, 6891
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schließung von Schulen war der Startschuss in eine außergewöhnliche Krisenzeit, für die wirklich niemand eine Blaupause hatte. Das möchte ich hier vorab ausdrücklich feststellen.
Zwischenzeitlich sind aber jetzt über zwei Monate und fast elf Wochen inklusive der Osterferien vergangen. Das Virus ist noch nicht bezwungen, und das wird es voraussichtlich auch länger noch nicht sein.