Es wurde auch gesagt – ich denke, das ist einfach wichtig, auch für die Menschen, die zum Beispiel in Rheinhessen oder im Hunsrück nahe an diesen Windkraftanlagen gebaut haben –, dass sich bei diesen Anlagen der Infraschall in geschlossenen Räumen verdoppelt, verdreifacht. Das ist unser Problem. Da können Sie den Menschen auch später sagen, was sie mit diesen Häusern machen sollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klein, was Sie gesagt haben, ist nicht richtig. Es steht in der Kurzzusammenfassung nicht nur nichts dazu, sondern es steht explizit darin, dass man zu Windkraft und Infraschall keine Aussage machen kann. Das steht explizit darin. Lesen sich die Studie durch.
Es ist auch klar, dass man das nicht kann, weil das mit einer Laborstudie gar nicht möglich ist. Alles andere wäre wissenschaftlich überhaupt nicht seriös, weil man die Infraschallbelastung am Ende natürlich messen muss. Das haben die Finnen gemacht.
Sie haben die Infraschallbelastung gemessen – und zwar sowohl innerhalb der Wohnbebauung als auch außerhalb – und dabei das bestätigt, was ich Ihnen eben gesagt habe, dass wir schon bei Abständen von 300 m überhaupt keine relevante Belastung mehr haben und das, was andere daraus zu machen versuchen, schlicht und einfach nicht stimmt.
Ich würde Ihnen sehr empfehlen, einmal die finnische Studie, die auch auf anderen Studien beruht, die es vorher schon gegeben hat, zur Kenntnis zu nehmen. Dann könnte hier so etwas nicht behauptet werden.
Herr Staatssekretär, ich bin schon einigermaßen überrascht, mit welcher Sicherheit Sie solche Behauptungen aufstellen. Ich zitiere aus einem Interview, das Professor Vahl von der Universität Mainz zu seiner Studie gegeben hat: „Vahl warnt hingegen, gerade für Menschen mit Herzschwäche könne der dauerhafte nahe Aufenthalt im Umfeld eines Windparks zu einer Gefahr für die Gesundheit werden. ‚Unsere Arbeiten zeigen, man muss das Phänomen ernst nehmen und die Sorgen der Anwohner auch. (...) Man muss aufpassen, dass man aus Deutschland nicht eine Nation von Schlaflosen macht.‘“
An anderer Stelle heißt es: „Das Fazit der Mainzer Forscher lautet deshalb: Abstand halten. ‚Die Daten unserer Auswertung sind von enormer Bedeutung und sollten bei der Diskussion von Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen beachtet werden‘, fordert Vahl. Er gehe davon aus, der Schalldruckpegel reduziere sich mit zunehmender Entfernung exponentiell, zwei Kilometer Entfernung von einem Windrad sei deshalb wohl eine sichere Entfernung.“
Das passt nicht zu dem, was Sie uns eben erzählt haben. Das sind ganz klare Aussagen in konkreter Form zur Problematik des Infraschalls im Umfeld von Windkraftanlagen, die diese Mainzer Forschergruppe offensichtlich ermittelt und dann in diese Schlussfolgerung gegossen hat.
Jetzt können Sie sagen, es gibt andere Studien – das ist nichts Ungewöhnliches in der Wissenschaft –, aber ich erwarte von verantwortungsvoller Regierungspolitik, dass sie sich dann, wenn es widersprüchliche Aussagen gibt, die Anlass dazu geben, die Gesundheit unserer Bevölkerung in irgendeiner Form infrage zu stellen, damit auseinandersetzt und beschäftigt und das nicht in einer Form abbügelt, wie Sie es getan haben.
Wir sind verantwortlich für die Gesundheit unserer Bevölkerung, und deswegen sollten Sie diese Studie ernst nehmen und entsprechend darauf reagieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stelle fest, Herr Frisch, dass auch Sie nicht in der Lage waren, aus der Studie einen Satz zu zitieren, der Ihre Auffassung stützt.
Das Einzige, was richtig ist, ist, dass es im Anschluss an die Studie Interviewäußerungen von einem der Verfasser gegeben hat. Die Verfasser sind insgesamt sechs Personen, und einer dieser Verfasser hat dann hinterher – die Interviewäußerungen sind uns bekannt – in dem Interview gesagt, 2.000 m seien sicher. Das ist wahr, aber das ergibt sich nicht aus der Studie. Das sollten Sie klar auseinanderhalten,
Bitte? Zeigen Sie mir das in der Studie, wenn Sie meinen, dass es darin steht. Das würde mich sehr interessieren.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Er hat sich auf seine Studie bezogen! – Abg. Michael Frisch, AfD: Der bezieht sich auf seine Studie!)
Eines bestätigt Herr Professor Vahl – das haben Sie gerade auch vorgelesen –, nämlich dass es eine Frage des Abstands ist. Ja, das stimmt. Das habe ich eben auch gesagt. Ich habe Ihnen auch gesagt – das will ich noch einmal in Erinnerung rufen –, dass dieser Abstand schon mehr als ausreichend ist, wenn wir über 300 m reden, über 300 m.
Das ist auch das Ergebnis der finnischen Studie, und das ist das, was sich in der Wissenschaft durchgesetzt hat.
(Abg. Michael Frisch, AfD: Da gibt es verschiedene Studien! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Warum redet der Mann denn dann von 2 km?)
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung haben die Fraktionen 1 Minute und 15 Sekunden als weitere Redezeit. – Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/12772 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bekämpfung der Kriminalität durch Einsatz sogenannter intelligenter Kamera- bzw. Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12755 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer spricht für die CDU? – Der Abgeordnete Herber.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir hätten Ihnen unseren Antrag „Bekämpfung der Kriminalität durch Einsatz sogenannter intelligenter Kamera- bzw. Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme“ gerne schon in der Plenarsitzung im März vorgestellt. Corona hat das damals leider verhindert.
Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität im Blick zu haben, ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich an jedem Ort und zu jeder Zeit sicher zu fühlen. Videoüberwachung kann hier einen wichtigen präventiven Beitrag leisten und nicht zuletzt auch zur Überführung von Straftätern führen.
Rheinland-pfälzische Sicherheits- und Ermittlungsbehörden sind mit täglich steigenden Anforderungen konfrontiert. Es gibt weiterhin eine anhaltende Bedrohungslage durch islamistisch motivierten Terrorismus oder gewaltbereiten Extremismus von Links und Rechts. Hinzu kommt die Straßenkriminalität. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2019 können wir lesen, dass die Straßenkriminalität in vielen Bereichen deutlich angestiegen ist.
Sachbeschädigung, Taschendiebstahl, Rohheitsdelikte, aber auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen entgegen dem Trend sinkender Kriminalitätsraten in Rheinland-Pfalz zu.
Unsere Sicherheitsbehörden können nicht überall sein. Deshalb brauchen sie jede technische Unterstützung, die ihnen die Arbeit erleichtert, um Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen und sie dann auch abwenden zu können. Der Einsatz von Videotechnik für die Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung ist hervorragend geeignet, die Sicherheitsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu entlasten.
Die Entlastung unserer an den Grenzen des Machbaren arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ist immens wichtig
Was müssen wir also jetzt für diese digitale Unterstützung tun? Wir müssen den gesetzlichen Rahmen ausbauen. Das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) enthält Regelungen zum Einsatz von Videoaufnahmegeräten bei Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen, und Regelungen zum Einsatz der Videoüberwachung im öffentlichen Bereich zur Kriminalitätsbekämpfung.
Auch der Einsatz elektrischer Kennzeichenlesegeräte sowie der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum bei einer Gefahr für Leib und Leben sind bereits gesetzlich normiert. Das reicht aus unserer Sicht leider nicht aus. Die Digitalisierung schreitet voran. Der technische Fortschritt bietet immer mehr Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten nutzen die Kriminellen sehr intensiv, und diese Möglichkeiten muss die Landesregierung auch für unsere Sicherheitsbehörden nutzen.
Die aktuell mögliche Videotechnik muss auch für die Polizeiarbeit gewinnbringend eingesetzt werden. Dazu müssen wir die Rechtsgrundlagen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen.
Es kann keinen besseren Zeitpunkt für unseren Antrag geben. Die POG-Neuerungen werden derzeit im Innenausschuss bearbeitet. Pflegen wir die Regelungen in diese Novelle ein.