Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Ein weiterer Punkt, dass in Beförderungsverfahren auch Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden, die sich zum Zeitpunkt der Beförderung in Elternzeit befinden, wurde in der Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen kritisch hinterfragt. Darüber müssen wir diskutieren, ob in Elternzeit befindliche Beamtinnen und Beamte von vornherein

vom Leistungsvergleich ausgeschlossen werden dürfen. Ich denke, nein.

(Malu Dreyer, Ministerpräsidentin: Nein!)

Zusammenfassend nehmen wir die Kritik des OVG in allen Punkten ohne Wenn und Aber an, haben unsere Fehler eingestanden und die Mängel sofort ausgeräumt, und zwar bevor die öffentliche Berichterstattung begonnen hat.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Griese, Sie bewegen sich in einem Paralleluniversum. Halten wir das noch einmal fest: Das Gericht urteilt, dass Ihre Personalpolitik grob rechtswidrig ist, und wir stellen fest, das ist nur die Spitze des Eisbergs.

(Beifall der CDU)

Herr Griese, was ist Ihre Entschuldigung wert, wenn 2014 in einem gleich gelagerten Fall das Gericht grob rechtswidriges, willkürliches Verhalten Ihres Hauses festgestellt hat? Damals haben Sie auch schon Besserung gelobt. Den jetzigen Fall kennen wir.

Es ist wie gesagt auch deshalb nur die Spitze des Eisbergs, weil es nicht nur Ihr Haus betrifft. Im Ministerium von Frau Spiegel war die Stelle des Leiters der Abteilung Verbraucherschutz zu besetzen, ein kleiner Zeitsprung in den Januar 2020. Die Auswahl fiel nicht etwa auf die bisherige stellvertretende Abteilungsleiterin, die die formalen Voraussetzungen für den Posten erfüllte. Nein, die Wahl fiel auf eine Bewerberin aus dem Wirtschaftsministerium. Dummerweise erfüllte diese nach den Worten des Verwaltungsgerichts Mainz schon das Erfordernis des entsprechenden Hochschulstudiums nicht.

Das Verwaltungsgericht stellte ferner fest, dass das Ministerium die geforderte Berufserfahrung nicht geprüft hat. Warum nicht? Das liegt auf der Hand; denn das Verwaltungsgericht stellte abschließend fest, dass die ausgewählte Bewerberin auch dieses Erfordernis nicht hatte.

Es ist wie gesagt nur die Spitze des Eisbergs. Lieber Herr Kollege Schweitzer, der Sie sonst nie um Kritik verlegen sind, wo bleiben Ihre Entrüstungsarien? Sie haben die Grünen vielleicht einfach nur vorgeschickt, um auszuprobieren, wie viel in der bevorstehenden Aktion „Abendröte“ so möglich ist.

(Heiterkeit bei der CDU)

Sie haben Ihre Erfahrungen, wenn es darum geht, zu versuchen, den einen oder anderen im Wege einer familienbedingten Personalpolitik mit einem guten Salär unterzubringen. Das war ein Riesenskandal damals. Damals haben Sie sich weggeduckt, Frau Dreyer. Im Januar haben Sie sich weggeduckt, Frau Dreyer. Jetzt ducken Sie sich wieder weg.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerpräsidentin, wissen Sie eigentlich, was Ihnen entgeht, weil Sie nicht die Besten befördern, sondern nur in Ihrer eigenen Blase regieren?

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und bei der AfD – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Paul für die AfD-Fraktion vor.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die Fälle von 2014 und 2020 werfen ein grelles Licht auf die Beförderungspraxis im Höfken-Ministerium.

Leistungen von politischen Wunschkandidaten wurden hochgeschrieben oder konstruiert. Sie hielten dann einer juristischen Prüfung nicht mehr stand. Alle anderen ohne den politischen Stallgeruch, den Sie so gerne haben, hatten mit Schwierigkeiten zu kämpfen, obwohl sie Leistung gebracht haben, obwohl sie fleißig waren, und fielen dann hinten herunter und mussten ihr Recht sozusagen erst vor Gericht erstreiten.

Das ist nicht der einzige Fall. Ich komme noch auf einen weiteren Fall im Spiegel-Ministerium zurück. Das Rechtsverständnis der Grünen folgt offenbar dem Sponti-Spruch „Legal, illegal, grün“.

(Beifall der AfD – Heiterkeit der Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD)

Frau Spiegel, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts rügte in der Vergangenheit mehrfach Ihr Verhalten in Asylverfahren. Sie haben Abschiebungen verhindert, obwohl deren Verhältnismäßigkeit schlichtweg juristisch festgestellt worden war. Die offenkundig gefährliche Logik hinter diesem Treiben ist folgende: Sie, unsere grünen Freunde, fühlen sich als moralische Großmacht,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind nicht Ihre Freunde, Herr Paul!)

die sich um nicht mehr viel scheren müssen. Wozu Recht, wenn man sich im Recht befindet? Das ist Ihre Logik, und die ist gefährlich für die Demokratie, bei der Beförderungspraxis, aber eben auch bei der Einwanderungspolitik.

Wir als AfD-Fraktion machen uns deshalb die Forderung des Bundes der Steuerzahler zu eigen, ausgehend vom Umweltund Integrationsministerium alle Beförderungsvorgänge daraufhin zu prüfen, ob diese Günstlingswirtschaft – so scheint es – nicht wirklich System hat zum Nachteil von qualifizierten und fleißigen Mitarbeitern.

(Beifall der AfD)

Frau Höfken, wir hoffen, dass Sie dieser Untersuchung durch den Landesrechnungshof nur noch als Zaungästin beiwohnen.

(Glocke des Präsidenten)

Das sage ich Ihnen ganz ehrlich.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzender Dr. Braun.

Herr Präsident, nur wenige Sätze. Wir haben heute über einen Fall gesprochen, der aufgeklärt wurde und aus dem ein Handeln entstanden ist; nicht ein Versprechen, sondern ein Handeln. Das kann man ignorieren, aber man muss zumindest zur Kenntnis nehmen, dass es so gemacht wurde und diese Fehler abgestellt worden sind. Die Fehler wurden zugegeben. Die Fehler sind abgestellt worden.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Damit ist alles gut?)

Herr Schreiner, Sie wollten jetzt einen Generalangriff machen. Sie sind doch der General. Das ist ein bisschen stecken geblieben.

(Heiterkeit bei CDU und AfD)

Sie fragen natürlich nach dem heutigen Fall. Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie konkreter darauf eingehen. Die Fragen nach dem heutigen Fall sind aufgeklärt worden, meine Damen und Herren. Das Gericht hat ein Urteil gesprochen.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das gilt nicht für Sie!)

Das Urteil ist im vollen Umfang anerkannt worden. Es gibt keinerlei Kritik, auch wenn es manchmal in der Presse so aussieht. Herrn Brocker kenne ich selbst sehr lange. Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass er keine politischen Urteile fällt. Ich will auch meine Hand dafür ins Feuer legen, dass keine Günstlingswirtschaft

(Unruhe der CDU und bei der AfD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Machen Sie Ihre Hände auf!)

in dem Ministerium von Frau Höfken vorgekommen ist. Meine Damen und Herren, das ist es, was Sie vorwerfen, aber nicht das Verfahren. Die Verfahren wurden umgestellt. Sie waren falsch und wurden umgestellt. Alles andere müssen Sie erst einmal nachweisen. Da ist heute ganz wenig gekommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Abg. Monika Becker, FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist dieser Teil der Aktuellen Debatte beendet.

Wir kommen damit zum dritten Teil der

AKTUELLEN DEBATTE

Richtige Konsequenzen aus Moria ziehen – Aufnahmeforderungen der Landesregierung verschärfen Asylkrise und setzen falsche Migrationsanreize auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13020 –

Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzender, Herr Junge.