Zum anderen gab es nie – darauf will ich explizit noch einmal hinweisen – eine wie auch immer geartete Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichts, weder vom Ministerium noch vonseiten der Fraktion. Auch da hat man manchmal in der Presselandschaft den Eindruck, dass es Kritik gegeben hat. Das ist nicht der Fall.
Die Beförderungspraxis im Umweltministerium wurde umgehend nach den Maßstäben des Gerichtsbeschlusses geändert, und das – wie gesagt – schon Anfang letzter Woche vor der öffentlichen Debatte. Deshalb begrüße ich das gerade als „Fachabgeordneter“ – sage ich jetzt einmal –; denn wir brauchen motiviertes und qualifiziertes Personal, um die zentralen Zukunftsfragen unserer Gesellschaft und der künftigen Generationen zu bewältigen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Klimakatastrophe.
Dem Thema wird man sich nach der heutigen Debatte hoffentlich wieder schwerpunktmäßig zuwenden können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Rüge durch das Oberverwaltungsgericht bezüglich der bisherigen Beförderungspraxis muss sich Ministerin Höfken fragen lassen, ob und wie sie mit einer solchen schallenden Ohrfeige noch länger als Umweltministerin und eine der grünen Spitzenkandidatinnen tragbar ist.
Gleichzeitig muss man allerdings auch zugeben, wenn man vielerorts in Kommunen mit ihrer jahrzehntelangen CDUHerrschaft diesen Antrag zu hören bekommt, dass diese doch eher eine große Anzahl von Menschen zum Schmunzeln bringt. Wenn wir dann ganz ehrlich sind, sieht es bei den SPD-geführten Häusern ebenfalls nicht viel besser aus.
Aber wie sehr die CDU ein Paradebeispiel ist, sieht man an der Causa Wendt. Nicht nur seine Beförderung war rechtswidrig, sondern auch seine Bezahlung über einen längeren Zeitraum. Der damalige CDU-Ministerpräsident Rüttgers hat gemeinsam mit dem damaligen FDP-Innenminister Wolf seinen CDU-Gewerkschaftsfreund Wendt bevorzugt behandelt. Aus Ihren eigenen Reihen hörte ich damals keine öffentliche Kritik. Vielmehr ist Ihr dortiger Staatssekretär Mathies, der diese Blitzbeförderung mit überdurchschnittlicher Bewertung durchgeführt hatte, noch immer im Amt.
Vielmehr plädierte am 3. September sogar Ihr Berliner Fraktionsvorsitzender Dregger dafür, dass die Polizisten, die die angebliche Besetzung des Reichstags verhindert hätten, unbedingt befördert werden müssten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wer ernsthaft an einen Reichstagssturm glaubt, der hätte auch 1933 den Nazis abgenommen, dass Kommunisten den Reichstag in Brand gesetzt hätten.
Nun aber zurück zum Thema. Das Agieren der grünen Umweltministerin und deren Staatssekretär Griese wurde vom Oberverwaltungsgericht als marodes Beförderungssystem gewertet, das von Willkür geprägt sei. Es warf beiden Grünen-Vertretern vor, dass sie eine Günstlingswirtschaft betreiben und die aufgrund fehlender Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vorgenommenen Beförderungsentscheidungen rechtswidrig sind.
Deshalb sind die Fragen, wenn sie auch eher dem in Kürze bevorstehenden Wahlkampf geschuldet sind, seitens der CDU an Ministerpräsidentin Frau Marie-Luise Dreyer
Ich möchte noch weiter gehen. Ab wann war der Ministerpräsidentin diese Vorgehensweise im Umweltministerium
überhaupt bekannt? Wird die Landesregierung nun freiwillig in allen Ministerien die Beförderungspraxis offen und transparent überprüfen? Wird die Landesregierung entsprechende Vorgaben erstellen und noch in dieser Legislaturperiode veröffentlichen? Hat die Landesregierung bereits mit Lobbycontrol oder anderen Organisationen zusammenarbeiten wollen? Hat der Vorsitzende des Umweltausschusses und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Weber dieses Thema für die kommende Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt? Eine Einladung für den Umweltausschuss lag mir persönlich bis heute Morgen noch nicht vor, als dieses Thema publiziert wurde.
Wenn es der Opposition aus CDU und AfD ernst ist und das nicht nur ein Wahlkampfgetöse sein soll, dann setzen Sie einen Untersuchungsausschuss ein, der die komplette Vergabepraxis
der Landesregierung bei entsprechenden Beförderungen und Beschäftigungen prüft. Setzen Sie auf Aufklärung und Transparenz, und blicken Sie nicht so ängstlich auf die Zeit nach dem März 2021,
wo Sie die Grünen möglicherweise gebrauchen könnten, weil Herr Baldauf gerne neuer Ministerpräsident werden möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren! An dieser Stelle will ich über unsere aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts gezogenen Konsequenzen informieren und direkt sagen, dass ich mich für die aufgetretenen Fehler entschuldige.
Der in Rede stehende Beschluss hat mich am 31. August dieses Jahres erreicht. Noch am selben Tag habe ich unsere Zentralabteilung um eine Auswertung gebeten, die am 7. September vorgelegt wurde. Einen Tag später, am
8. September, habe ich angeordnet, in künftigen Beförderungsverfahren immer den formalen Vorgaben der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu folgen, also die Ausschreibung aller Beförderungsmöglichkeiten durchzuführen, formalisierte Beurteilungen zu erstellen und die Stand- und Wartezeiten zu überprüfen und gegebenenfalls in einem transparenten Verfahren festzulegen.
Ebenfalls am 8. September habe ich den Personalrat über diese Änderungen informiert. Vor diesem Hintergrund will ich berichten, wie das Beförderungsverfahren 2020 im Einzelnen verlaufen ist.
Zunächst wurden von der Verwaltung alle potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten für die Beförderung und deren formale Voraussetzungen nach Landesbeamtengesetz, Laufbahnverordnung und Beschlüssen der Landesregierung ermittelt. Dabei wurden auch Beamtinnen und Beamte ermittelt, für die aufgrund der bestehenden Regelungen grundsätzlich eine Ausnahmeentscheidung in Betracht kommen könnte. Damit war für alle Beamtinnen und Beamten Chancengleichheit hergestellt. Auch Beamtinnen und Beamte, die sich bei einem reinen Ausschreibungsverfahren vielleicht gar nicht beworben hätten, wurden in diese Ermittlungen einbezogen.
Wenn es für diesen ermittelten Kreis nur eine begrenzte Zahl von Beförderungsmöglichkeiten gab und eine Auswahlentscheidung zu treffen war, dann wurde so verfahren, wie es das OVG einfordert. Es wurden den Beurteilungsrichtlinien entsprechende formalisierte Beurteilungen erstellt. Ein anderes Verfahren hätte der Personalrat, mit dem die Beurteilungsrichtlinien vereinbart worden waren, gar nicht akzeptiert.
Es ist zum Beispiel auch bei den eben angesprochenen Beförderungen nach A 16 genauso verfahren worden, wie das OVG es verlangt. Es sind formalisierte Beurteilungen erstellt worden. Das Ganze ist der Zentralabteilungsleiterkonferenz, in der die Zentralabteilungsleiter aller Ressorts vertreten sind, zur Genehmigung vorgelegt worden. Das ist dort genehmigt worden, und die Beförderungen sind ausgesprochen worden.
Wenn hingegen gar keine Konkurrenzsituation vorlag, zum Beispiel, weil mehr Beförderungsmöglichkeiten vorlagen, als überhaupt Personen mit den beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorhanden waren, wenn also gar keine Auswahlentscheidung zu treffen war, dann wurde mit einem komprimierten Beurteilungsverfahren gearbeitet. Ein solcher Fall war Gegenstand der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Es ging dabei um Beförderungen von A 13 nach A 14. Drei der insgesamt vier Bewerberinnen verfügten über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss. Die vierte Bewerberin – die Klägerin – verfügte nicht über einen solchen; sie war Aufstiegsbeamtin.
Es wurden diese Beförderungsvorschläge von der Zentralabteilung lediglich mit allen Abteilungsleitern abgestimmt. Sie beruhten dementsprechend auf deren Einschätzung der Leistung und Befähigung der vorgeschlagenen Beamtinnen
und Beamten. Die Zentralabteilung hat die Einschätzung der Fachvorgesetzten dann noch einmal überprüft, insbesondere unter dem Aspekt der Anwendung gleicher Maßstäbe für die Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Dieses Verfahren war bereits vor 2011 geübte Praxis.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es in den vergangenen Jahren in keinem Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen seitens des Personalrats gekommen ist. Der hätte sich sicher gerichtlich beschwert, wenn wir die Beförderungsrichtlinien missachtet hätten.
Das gewählte Verfahren hat übrigens mitnichten dazu geführt, dass alle Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
So blieben rund die Hälfte der unserem Ministerium in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten ungenutzt. Wir sind also bestimmt nicht verschwenderisch mit Beförderungsmöglichkeiten umgegangen.
Dieses Vorgehen, in Fällen, in denen gar keine Auswahlentscheidung zu treffen war, hat das Oberverwaltungsgericht mit harten Worten beanstandet und als rechtswidrig beurteilt. Dieser Beanstandung haben wir wie beschrieben innerhalb weniger Tage Folge geleistet, und wir werden in Zukunft in allen Fällen statt der beschriebenen komprimierten Eignungsprüfung Ausschreibungen und formalisierte Beurteilungsverfahren durchführen.
Ebenfalls beanstandet wurden die intransparenten Standzeiten. Diese kamen nur in wenigen Fällen zur Anwendung, wenn Beamtinnen und Beamte nach Abschluss einer Fortbildungsqualifizierung ihre Laufbahn im höheren Dienst fortsetzen, also aufsteigen wollten. Mit einem solchen Wechsel ist in der Regel eine deutliche Änderung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten im Arbeitsalltag verbunden. Genau deswegen war eine verlängerte Standzeit vorgegeben. Allerdings müssen wir klar sagen, diese Standzeiten sind zwar zulässig, aber sie waren nicht in einem transparenten schriftlichen Verfahren festgelegt.
Für dieses Versäumnis übernehme ich als Amtschef die politische Verantwortung. Das tut mir leid, und auch das wird korrigiert.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)
Ein weiterer Punkt, dass in Beförderungsverfahren auch Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden, die sich zum Zeitpunkt der Beförderung in Elternzeit befinden, wurde in der Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen kritisch hinterfragt. Darüber müssen wir diskutieren, ob in Elternzeit befindliche Beamtinnen und Beamte von vornherein