2014 stoppte ein Verwaltungsgericht die Besetzung einer Stelle im Umweltministerium. Die Leistungen des erwählten Parteimitglieds wurden richterlich zerpflückt. Im Jahr 2018 wollte Ministerin Spiegel den Chefposten in der Verbraucherschutzabteilung der früheren Büroleitung von Ex-Wirtschaftsministerin Lemke – ich zitiere die RheinZeitung – „zuschustern“.
Laut Verwaltungsgericht hätte Spiegels Favoritin angesichts der mit der Stelle verbundenen Anforderungen noch nicht einmal ins eigentliche Auswahlverfahren kommen dürfen;
Nun wehrt sich erneut eine Bürgerin erfolgreich gegen grünen Filz zugunsten politischer Wunschkandidaten. Eine angebliche Stehzeit, also Wartezeit bis zur nächsten Beförderung, gilt im Hause Höfken wohl nur für politisch weniger Pflegeleichte. Sie ist rechtlich unhaltbar.
Bemerkenswert ist die große Zahl der Beförderungen auf A 16, die mangels Qualifikation durch Sondergenehmigungen erfolgten. Es gibt im Umweltministerium offenkundig
eine Überholspur für politische Wunschkandidaten. Qualifikation: Nebensache. Ausschreibung: Wozu? Man kennt sich, man hilft sich.
Aber lassen wir das Oberverwaltungsgericht selbst sprechen. Es vermisst „jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung“. Die vom Ministerium eingeholten Einschätzungen seien vielmehr „nichtssagend“ und „substanzlos“. Mehr noch, die Beförderungspraxis im HöfkenMinisterium habe derart gravierende Mängel, dass Bestenauslese und Leistungsprinzip „unterlaufen“ werden. Die konkrete Auswahlentscheidung, über die wir heute unter anderem sprechen, sei deshalb „grob rechtswidrig“.
Es stellt wohl einen beispiellosen Rüffel dar, wenn ein Gericht eine vereidigte Ministerin an die Verfassung erinnern muss. Ich zitiere das Gericht noch einmal: Das Grundgesetz erteile einer „Anstellung und Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft (...) eine klare Absage“.
Sie haben Willkür walten lassen zugunsten von politischen Wunschkandidaten und zum Nachteil fleißiger und gut ausgebildeter Mitarbeiter. Das ist Fakt.
Warum? Weil diese Mitarbeiter nicht den starken politischen Stallgeruch aufgewiesen haben, den Sie so schätzen. Das ist traurig für unser Land und unsere Leistungsgesellschaft, aber kein Wunder, der politische Erfolg der Grünen war schon immer eine Jobmaschine, unter anderem für Berufslose und Studienabbrecher, also die Fischers und Roths der Republik. Wenig Ahnung, viel Meinung, und das ist bis heute so.
Staatssekretär Griese, Sie wollen mit der Ausbesserung angeblich kleinerer Bürofehler und plumper Justizschelte vor allem eines: das Beförderungsunwesen der Sonnenblumenkönigin über die Zeit retten.
Diese Strategie wird nicht aufgehen – letzter Satz –; denn mittlerweile mehren sich die Stimmen aus Ihrem Haus, die von einem jahrelangen System sprechen: Beförderungen nach grünem Parteibuch und das Zurechtzimmern von Stellen für politische Wunschkandidaten. Wir werden Sie damit nicht durchkommen lassen. Frau Höfken, treten Sie zurück!
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Viele von Ihnen treten jetzt erst einmal ab! Dann schauen wir mal, was Sie mit dem Rest vom Haufen machen! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ein „Haufen“ sind Sie!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in richterlicher Unabhängigkeit am 27. August 2020 ein Urteil über die bisherige Beförderungspraxis des Umweltministeriums gesprochen.
Das Urteil des Gerichts ist eine abschließende rechtliche Entscheidung, die zu respektieren ist. Daran lassen wir als FDP-Fraktion keinen Zweifel. Wichtig ist, dass durch das Gericht festgestellte Mängel im Beförderungsverfahren des Umweltministeriums abgestellt werden. Staatssekretär Dr. Griese hat uns mitgeteilt, dass die entsprechenden Maßnahmen nach der Vorlage des Beschlusses des OVG im Ministerium umgesetzt worden seien und das Ministerium das Beförderungsverfahren geordnet habe.
Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen der beanstandeten Beförderungspraxis nun den Anforderungen des OVG-Beschlusses entsprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schreiner, ich habe zwei Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.
Die erste Anmerkung zu Ihrer Aufforderung, „den Dreck wegzukehren“: Ich halte es für – außerparlamentarisch gesagt – grenzwertig, hier im Plenum so zu sprechen.
(Abg. Martin Brandl, CDU: Das war der Präsident und nicht von ihm! – Weitere Zurufe von der CDU und des Abg. Michael Frisch, AfD)
Zweite Anmerkung meinerseits: Dass die CDU-Fraktion von Willkür in der Rechtsstaatlichkeit der Landesregierung spricht und das in den sozialen Netzwerken und in der Presse kommuniziert, halte ich für sehr bedenklich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst noch einmal zum Anlass des Gerichtsurteils des OVG: Eine Einzelperson hat gegen ihre Nichtbeförderung geklagt. Der Personalrat des Umweltministeriums hat die Beförderung abgelehnt, weil die interne Wartezeit für eine Beförderung nicht abgeschlossen war. Der Klage wurde in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht stattgegeben.
Kommen wir zu den einzelnen Kritikpunkten des OVG. Hauptkritikpunkte waren die fehlende aktuelle Leistungsbewertung und eine fehlende Formalisierung in Form einer Betriebsvereinbarung mit dem Personalrat über die sogenannten Stehzeiten. Die Stehzeiten an sich sind nicht rechtswidrig,
Für Beförderungen in den hohen Besoldungsgruppen ab A 16 und höher werden formalisierte Beurteilungen nach den Beurteilungsrichtlinien des Umweltministeriums durchgeführt. Für die Beförderung unter der Besoldungsgruppe A 16 wurden bisher Leistungseinschätzungen von den Fachvorgesetzten eingefordert, gerade wenn mehr Beförderungsstellen als potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung standen. Dieses komprimierte Bewertungsverfahren hat bisher Eignung, Leistung und fachliche Befähigung sichergestellt.
Dieses Beförderungsverfahren ist übrigens nicht neu, sondern war auch schon vor dem Jahr 2011 geübte Praxis im Umweltministerium.
Das Urteil des OVG hat jetzt klargestellt, dass diese geübte Praxis so nicht fortgeführt werden kann. Deshalb ist es für uns Grüne selbstverständlich, dass die Kritik des OVG und die daraus abgeleiteten Maßstäbe umgesetzt und die Verfahren sofort geändert werden. Wichtig ist es mir, hierbei zu betonen, dass auf der Grundlage des Urteils sofort Konsequenzen gezogen und die Fehler eingeräumt werden.
Deshalb begrüßt es meine Fraktion ausdrücklich, dass Staatssekretär Dr. Thomas Griese sofort die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet hat, und zwar noch bevor es eine öffentliche Debatte in den Medien dazu gab. Herr Dr. Thomas Griese hat am 8. September diese erforderlichen Schritte eingeleitet, also Dienstag letzter Woche. Er hat die Fehler eingeräumt – das ist wichtig und absolut angemessen – und sich öffentlich dafür entschuldigt. Ich glaube, wir können nur so einer zunehmenden Politikverdrossenheit begegnen, wenn wir glaubwürdig bleiben wollen.
politischen Raum wird das viel zu selten gemacht, sich auch einmal öffentlich zu entschuldigen. Ich finde es gut, dass unser Staatssekretär das in diesem Zusammenhang so deutlich ausgesprochen hat.
Deshalb gelten seit dem 8. September – wie gesagt, seit Dienstag letzter Woche – folgende Verfahrensschritte für alle Beförderungen im Umweltministerium:
Erstens: Dienststellen- bzw. ressortspezifische Wartezeiten werden in einem formalisierten und damit transparenten Verfahren festgelegt.
Für mich noch zwei Anmerkungen zum Schluss: Zum einen zeigt das Beispiel, wie wichtig in der Tat die Gewaltenteilung für einen demokratischen Rechtsstaat ist. Das Beispiel zeigt auch, dass sie funktioniert. Das ist gerade für uns Grüne ein wichtiger demokratischer Punkt, der zur Debatte steht.
Zum anderen gab es nie – darauf will ich explizit noch einmal hinweisen – eine wie auch immer geartete Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichts, weder vom Ministerium noch vonseiten der Fraktion. Auch da hat man manchmal in der Presselandschaft den Eindruck, dass es Kritik gegeben hat. Das ist nicht der Fall.