Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Antrag zur Aktuellen Debatte steht, welche Konsequenzen zu ziehen sind. Die richtige Konsequenz aus Moria zu ziehen heißt für mich, es genau so zu machen, wie es die Bundesregierung jetzt tut, nämlich humanitär zu handeln und eine gemeinsame Lösung mit den Partnern in Europa zu suchen und darauf zu drängen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD)

Darin bin ich ganz der Meinung der Ministerin, die das sehr richtig gesagt hat und die Bundesregierung auch dabei unterstützen will. Das hört man dort sicherlich gerne.

Herr Junge, Sie ziehen hingegen die falsche Konsequenz. Die Konsequenz, die Sie ziehen, ist, dies nun für eine plumpe Debatte im Landtag zu nutzen, und für mehr nicht.

(Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Roth, FDP)

Bis zu meinen Enkelkindern ist noch ein bisschen Zeit. Ich werde meinen Kindern aber sehr gut und mit gutem Gewissen erklären können, dass ich in dieser Debatte nicht an Ihrer Seite stand, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Ich möchte in der zweiten Runde aber auch sagen, dass ich es nicht richtig finde, jetzt in eine Art Überbietungswettbewerb einzusteigen. Die einen fordern 1.000, die anderen wollen 2.000, die nächsten wollen dann im nicht näher benannten vierstelligen Bereich bleiben,

(Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD: 5.000!)

damit die Grünen das nicht mehr überbieten können.

Wir sind nicht im Politikgrundkurs bei irgendeiner Stiftung, sondern hier geht es um konkretes Regierungshandeln, und ich meine, solche Forderungen müssen sich auch daran messen. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Wir sollten sie dabei unterstützen, vor Ort zu helfen, aber auch bei uns, und das ist richtig so.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr

vor. Damit haben wir auch den dritten Teil der Aktuellen Debatte abgeschlossen.

Ich rufe nun Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl einer schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12920 –

Es soll die neue Abgeordnete Karina Wächter gewählt werden. – Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall.

Ich rufe nun Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Hochschulgesetz (HochSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11430 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 17/12971 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13049 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13059 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion beschlossen.

Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Rechtsausschuss mitberatend überwiesen. Es gab dazu auch ein Anhörungsverfahren im federführenden Ausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Dr. Rehak-Nitsche das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes wird ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt. Ziel war und ist es, unsere Hochschulen zu unterstützen und zu stärken. Sie sollen zukunftsfähig, international wettbewerbsfähig und offen für möglichst viele Menschen bleiben und werden.

So ein Hochschulgesetz novelliert man nicht jedes Jahr. Wichtig ist es, eine gute Balance zwischen Modernisierung und Kontinuität zu finden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Stärkung von Lehre, Forschung und auch

der sogenannten „Third Mission“, der gesellschaftlichen Verantwortung von Hochschulen, gut gelungen.

Von zentraler Bedeutung der Hochschulen ist der Studienerfolg ihrer Studierenden, und genau hier setzt das Gesetz an. Studierende erhalten einen Anspruch auf Beratung, und die Hochschulen werden stärker an der Studienorientierung mitwirken.

Wir haben in einem Änderungsantrag zudem vorgeschlagen, für die im Sommersemester 2020 eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern. Das ist wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern.

Als Weiterbildungspolitikerin ist es mir ebenfalls wichtig, dass künftig für Studierende mit Behinderung die Zweitstudiengebühren entfallen. Auch das schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor. Schließlich möchten wir, dass die Studienangebote insgesamt flexibilisiert werden. Wir brauchen eine stärkere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Genau dies ermöglicht das neue Hochschulgesetz.

Künftig können zum Beispiel beruflich Qualifizierte auch ohne zweijährige Berufstätigkeit ein Studium aufnehmen. Zusätzlich werden zahlreiche Teilzeit- und Weiterbildungsangebote ausgebaut.

Neben der Lehre wird auch der wissenschaftliche Nachwuchs an Hochschulen mit dem neuen Gesetz gestärkt, nämlich durch den Ausbau des Tenure Tracks und eine modifizierte Juniorprofessur.

Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Weiterentwicklung der Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen. Das geht nur durch eine weitere Modernisierung der Leitungsstrukturen. Nicht nur Unternehmen ist längst klar, dass im Team bessere Ergebnisse erbracht werden, und demzufolge wird nun auch im Hochschulgesetz auf ein kollegiales Präsidium umgestellt. Starke Teams sind gut für die Hochschulen und gut für Rheinland-Pfalz; denn starke Teams sind besonders leistungs- und handlungsfähig.

Einen Kerngedanken des Gesetzes möchte ich nun noch besonders hervorheben, nämlich die Gleichstellung der Geschlechter. Wir alle wissen, dass Gleichberechtigung in der Wissenschaft noch nicht mustergültig umgesetzt ist. Ich nehme einmal den Frauenanteil an den Professuren; er liegt in Rheinland-Pfalz bei ungefähr 24 %. Auch Deutschland ist insgesamt noch nicht besonders berühmt, und im europäischen Schnitt sind wir auch noch nicht da, wohin wir wollen.

Mit der konsequenten Übernahme der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes in das Hochschulgesetz sind wir auf dem richtigen Weg. Insgesamt wurde die Novellierung sorgfältig vorbereitet, und selbstverständlich wurden alle Beteiligten eingebunden. Als Politikerin und ehemalige Wissenschaftlerin freue ich mich ganz besonders, dass sich auch die Landeskonferenz der Hochschul

frauen aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat. Viele ihrer Anregungen finden sich im Gesetzentwurf wieder. Vielen Dank für Ihr Engagement.

Die gleichstellungsrelevanten Bestimmungen des bisherigen Hochschulgesetzes werden jetzt in einem eigenen Paragrafen zusammengeführt und inhaltlich erweitert. Das ist der § 4. Er beginnt mit folgendem Satz: „Jede Hochschule ist verpflichtet, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.“ – weiter – „Die Verwirklichung der Gleichstellung ist insbesondere Aufgabe des Präsidiums und der Personen in Führungspositionen.“

Das Signal ist klar: Gleichstellung ist Chefinnen- bzw. Chefsache, und diese werden sich daran messen lassen.

Mir ist ganz wichtig, dass Gleichstellung aber nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf ist. Gleichstellung bedeutet Mitsprache, bedeutet eine Umverteilung von Kompetenzen, auch von Macht. Die Hälfte der Menschen sind weiblich, und so gehört es sich auch, dass in Hochschulen, die im Zentrum unserer Gesellschaft stehen, in den Professuren und in den Gremien, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden, Frauen entsprechend vertreten sind.

Uns ist völlig klar, dass das nicht ganz so einfach ist. Deshalb steht im Gesetzestext die Formulierung, nach Möglichkeit bei Berufungskommissionen und der Aufstellung von Listen für die Wahlen zum Senat zum Beispiel. Das Ziel aber ist klar und in dieser Form erstmalig festgeschrieben: Parität.

Auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird aufgewertet, ein Gleichstellungsplan für jede Hochschule obligatorisch.

All das zeigt, das Gesetz schreibt klare Ziele fest. Die Hochschullandschaft bekommt eine neue, gute und moderne Grundlage.

(Glocke der Präsidentin)

Auf dieser kann sie weiter gedeihen und sich entwickeln, zum Wohl der Studierenden, der Forschenden und von Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD und bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Schneid.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Novelle des Hochschulgesetzes, vielversprechend angekündigt, bleibt aber in wesentlichen Zukunftsthemen

hinter den Erwartungen zurück. Die Chance, die entscheidenden Themen der Zukunft, nämlich Digitalisierung und Nachhaltigkeit, in den Fokus zu nehmen, wird hier leider nicht wahrgenommen.