Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Viertens: Warum haben wir immer noch deutlich unterschiedliche Lehrdeputate an Hochschule und Universität? Hier hätte ich mir einen Schritt aufeinander zu gewünscht.

Ich komme zum Fazit. Meine Damen und Herren, Daueraufgaben brauchen Personal, ansonsten laufen wir Gefahr, dass sich Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die Kostenneutralität, die die Landesregierung diesem Gesetzentwurf zugrunde legt, kann ich nicht mittragen.

Trotz guter Ansätze des Entwurfs kann ich mich aus den genannten Gründen nur der Stimme enthalten.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Professor Dr. Wolf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach zehn Jahren wird das geltende Hochschulgesetz von einer neuen Fassung abgelöst, und damit wird eines der zentralen Vorhaben der laufenden Legislaturperiode umgesetzt.

Ich möchte einige zentrale Punkte dieser Hochschulgesetznovelle und damit auch die Anhörung der Sachverständigen und die Diskussionen im Ausschuss aufgreifen.

Wir haben in den vergangenen Jahren die Türen der Hochschulen nach vielen Seiten geöffnet und öffnen sie weiter. Das neue Hochschulgesetz definiert dabei den Rahmen zum Beispiel für berufsbegleitende Weiterbildungsbachelorstudiengänge als grundständiges Erststudium für Personen mit beruflicher Ausbildung, das gebührenfrei ist; denn wir halten am Grundsatz des gebührenfreien Erststudiums fest.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Gleiches gilt für die Ausweitung der dualen Studiengänge

und damit die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz. Damit stärken wir die Verschränkung von beruflicher Ausbildung und Hochschulstudium und stärken beides. Viele dieser Studiengänge sind im Rahmen des Hochschulpakts entstanden, und mit der Verstetigung des Hochschulpakts stellen wir langfristig die Finanzierung dieses Studienangebots sicher.

Ebenso stärken wir die Beratung der Studierenden und die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung des Studienerfolgs, aber auch den Dialog und damit die Teilhabe innerhalb der Hochschulen, und wir stärken die Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen; denn die Hochschulen wissen selbst am besten, wie sie mit den vielfältigen Herausforderungen vor Ort umgehen sollen.

Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und zur Gewinnung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Dieses Ziel findet in neuen Modellen der Personalgewinnung seinen Niederschlag.

Im Einklang mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats bleibt das Promotionsrecht bei den Universitäten. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden aber im Rahmen kooperativer Promotionen gleichberechtigt einbezogen.

Das Leitungsgefüge der Hochschulen wird grundsätzlich modernisiert. Die Hochschularchitektur wird von einer Präsidialverfassung in ein kollegiales Leitungsorgan, das Präsidium, umgebaut. Die Präsidiumsmitglieder, bestehend aus Präsidentin oder Präsident, Kanzlerin oder Kanzler und den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, werden gewählt und sind abwählbar.

Das Präsidium leitet gesamtverantwortlich die Hochschule. Beschlüsse des Präsidiums können jedoch nicht gegen die Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten, die oder der den Vorsitz hat, zustandekommen.

Mit dieser kollegialen Leitung setzen wir ein Konzept um, das bereits an vielen Hochschulen gelebt wird. In der Anhörung hat die kollegiale Leitungsorganisation viel Zuspruch seitens der Hochschulen erfahren.

Schließlich schaffen wir die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Regelstudienzeit für die im Sommersemester 2020 eingeschriebenen Studierenden. Es ist mir wichtig, den Studierenden in diesen Zeiten Planungssicherheit zu geben, vor allem zum Beispiel beim BAföG-Bezug.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das neue Hochschulgesetz beinhaltet eine Vielzahl von Veränderungen, und es widmet sich den zentralen Zukunftsthemen der Hochschulen. Frau Abgeordnete Schneid, wenn Sie Nachhaltigkeit und Digitalisierung in den Fokus nehmen, dann begeben Sie sich damit auf eine gemähte Wiese. Ich weiß beim besten Willen nicht, wo Sie da noch den Grashalm der Kritik finden wollen.

(Beifall der SPD, bei der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Natürlich sind wir da nicht am Ende der Entwicklung, aber wir sind in einem sehr erfolgreichen Prozess, und ich lade Sie ein, sich an den Hochschulen selbst zu informieren, wie Nachhaltigkeit heute bereits ein Querschnittsthema an den Hochschulen ist, wie es schon Strukturen für Nachhaltigkeit gibt, welche Digitalisierungsmaßnahmen die Hochschulen umsetzen, wie sie das digitale Sommersemester umgesetzt haben und welche Maßnahmen sie in den nächsten Monaten und Jahren mit den Mitteln planen und umsetzen wollen, mit denen wir sie massiv unterstützen werden.

Das Hochschulgesetz selbst thematisiert diese Aufgaben, und es wird den Aufgaben der Hochschulen gerecht. Es bildet den geeigneten rechtlichen Rahmen für die Hochschulen, und es ist zukunftsweisend für die Weiterentwicklung von Lehre und Forschung und vor allem auch für die strategische Weiterentwicklung unserer Hochschulen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/13049 – auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit wurde dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmung

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

nein –, gegen die Stimmen

(Heiterkeit der Vizepräsidentin)

der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 17/13059 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zum Gesetzentwurf insgesamt unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit ist dieses Gesetz insgesamt mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen

der CDU und der AfD bei einer Enthaltung angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. – Enthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei einer Enthaltung angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12072 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12972 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12986 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13058 –

Auch hier ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden.

Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 104. Sitzung am 24. Juni dieses Jahres mit Ausprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Es gab ein Anhörverfahren im federführenden Innenausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Gibt es Wortmeldungen? – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schwarz.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 19. August 2020 hatten wir im Innenausschuss eine Expertenanhörung zur Änderung unseres Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Zusammenfassend darf ich feststellen, dass es sowohl aus den Reihen der Polizei als auch der Rechtsexperten viel Lob und Zustimmung gab.

Aussagen wie „Hier Negatives zu äußern, wäre Kritik auf hohem Niveau“ oder „Ein gelungener Kompromiss zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitserfordernissen“ machen dies mehr als deutlich.

Natürlich gab es trotzdem Änderungs- und Verbesserungsvorschläge aus den Reihen der Experten. Die Verfassungsrechtler und auch unser Datenschutzbeauftragter bezogen sich dabei in der Hauptsache auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai dieses Jahres. Polizeiexperten hatten verständlicherweise andere Schwerpunkte.

Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag nehmen wir wesentliche Anregungen aus der Anhörung auf und setzen diese im Gesetz um. Ich möchte auf unseren Änderungsantrag verweisen, da ich mehr auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion eingehen möchte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Expertenanhörung und im Änderungsantrag der CDU werden natürlich auch wieder Themen angesprochen, die bereits in der Anhörung im Juni 2017 strittig diskutiert worden sind. Ich werde kurz darauf eingehen.

Pre-Recording-Funktion: Von allen Verfassungsrechtlern und von unserem Landesdatenschutzbeauftragten wurde eine Pre-Recording-Funktion unisono abgelehnt. Einstimmige Meinung war, die Pre-Recording-Funktion wäre eine verfassungswidrige Erhebung von personenbezogenen Daten zu unbestimmten Zwecken und kann damit nicht verfassungskonform geregelt werden. Deswegen wollen wir das auch in unserem Gesetz nicht regeln, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU.

Natürlich sprechen Sie auch den Einsatz der Bodycam in Wohnungen durch die Polizei an. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert dies schon länger, und auch durch eine Aktion wurde dies heute nochmals untermauert. Sie fordert aber ein verfassungsgemäßes Gesetz zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Ja, das wollen wir regierungstragende Fraktionen auch und haben dies mehrfach auch so gesagt.

Die Betonung liegt aber auf „verfassungsgemäßes“ Gesetz, und dieses ist unter Beachtung des Artikels 13 Grundgesetz leider nicht umsetzbar. Das hat die Anhörung wiederum eindeutig ergeben.

Liebe CDU, wollen Sie wirklich ein Gesetz machen, das nicht verfassungsgemäß ist? Vor einem Jahr haben Sie uns vieles in diese Richtung vorgehalten.