Herr Paul, ich habe Ihnen erklärt, warum wir den Antrag ablehnen. Sie differenzieren nicht nach Spielen mit explizitem Gewaltinhalt. Sie haben schon gesagt, es würden auch Sportarten mit Gewaltinhalten stattfinden. Ich finde aber, dass es schon ein Unterschied ist, ob ich in Counter-Strike irgendjemandem den Kopf wegsprenge oder mich in ei
Diese Differenzierung beschreiben Sie in Ihrem Antrag nicht. Sie sagen, wenn wir das gescheit machen, dann werden wir diesen E-Sport schon in die regulären Vereine einbinden können. So steht es aber nicht im Antrag. Das heißt, laut Ihrem Antrag können reine E-Sport-Vereine auch auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hoffen.
Wir wollen den Vereinen die Möglichkeit bieten, E-Sport in ihre Vereine zu integrieren und dann nicht ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Dafür ist aber – ich sage es gerne noch einmal – die Differenzierung in die unterschiedlichen Spielarten ganz, ganz wichtig.
Verehrte, liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der sogenannten AfD
Unter E-Sport versteht der Antrag dabei jegliche Mehrspieler-Videospiele. Dies schließt neben reinen Sportsimulationen bzw. virtuellen Sportarten auch Kriegs- und Kampfspiele mit ein. Es ist jetzt viel dazu gesagt worden. Natürlich muss dies auch mit Blick auf die Suchtgefahr ganz besonders bewertet werden, natürlich vorab, bevor man weitere Entscheidungen in die Diskussion bringt.
Bevor ich direkt auf den Antrag eingehe, möchte ich auf die bereits erfolgte Besprechung der Großen Anfrage „E-Sports, Gamerszene und Spielentwicklung“ vom 30. Oktober 2019 im Innenausschuss verweisen. Inhaltlich ist bereits dort auf beide Fragen – die Anerkennung im organisierten Sport und die Frage der Gemeinnützigkeit – eingegangen worden. Insofern ist dieser Antrag in seiner Thematik nicht neu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anerkennung von E-Sport als Sport fällt nach unserem Selbstverständnis in die Autonomie des Sports. Der DOSB hat auf der Basis eines Rechtsgutachtens seine Positionierung im Umgang
mit elektronischen Sportsimulationen umschrieben und auch im Hinblick auf eine moderne und zukunftsorientierte Verbandsentwicklung die Chancen und Risiken von virtuellen Sportarten für den organisierten Sport bewertet.
Ich bin aber davon überzeugt, dass man dort auch die zukünftige Entwicklung des E-Sports genau beobachten und eine gewissenhafte Abwägung vornehmen wird, ob er sich in das an körperlicher Bewegung orientierte Gefüge der Sportorganisationen einpasst und dabei auch die Interessen der übrigen Mitglieder in den Sportorganisationen sowie deren Selbstverständnis berücksichtigt werden. Auch ich nenne den Schachsport als zu beurteilende Vergleichsgröße.
Rheinland-Pfalz übernimmt in den kommenden zwei Jahren den Vorsitz in der Sportministerkonferenz (SMK). Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen den engen Austausch mit dem DOSB bei der nächsten SMKSitzung und bei den Sitzungen, die dann ab dem Jahr 2021 folgen werden, fortsetzen. Ich beabsichtige darüber hinaus, den Umgang mit elektronischen Sportsimulationen zu einem Schwerpunkt im SMK-Vorsitz zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob der sogenannte E-Sport gemeinnützigkeitsrechtlich unter den klassischen Sportbegriff fällt oder Kraft Fiktion mit diesem gleichzusetzen sein wird, wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert und war ebenfalls bereits Gegenstand der eben genannten Großen Anfrage.
Die Frage, ob es sich beim E-Sport um eine gemeinnützige Tätigkeit im Sinne des Sports handelt, ist aus Sicht der Landesregierung heute zu verneinen. E-Sport ist heute nicht unter den allgemeinen Sportbegriff zu fassen.
Insbesondere die ablehnende Haltung des DOSB, die Frage von Suchtverhalten im Zusammenhang mit Computerspielen sowie die Definition des Sports nach der jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum IPSC-Schießen vom 27. September 2018, wonach – ich zitiere – „Sport (...) in erster Linie der Gesundheitsförderung [diene] und (...) so einen Beitrag zur Volksgesundheit [leiste]“, sprechen im Augenblick dagegen.
Darüber hinaus würde auch die Veranstaltung von gewaltverherrlichenden sowie lediglich der Unterhaltung dienenden Videospielen steuerbegünstigt, solange diese nur von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle für den deutschen Markt freigegeben wären. Die sogenannte AfD geht offensichtlich bereits dann von der Förderungswürdigkeit aus, wenn ein Videospiel an Jugendliche abgegeben werden darf, und möchte die Steuerbegünstigung damit letztlich in die Hände der USK legen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem auf die Gleichbehandlung von E-Sport mit dem klassischen Sport im Gemeinnützigkeitsrecht gerichteten Antrag der sogenannten AfD kann nach alledem so nicht zugestimmt werden. Dass mit der Anerkennung von E-Sport das Vereinsleben gefördert würde und ausschließlich Spiele gefördert
würden, deren Abgabe an Jugendliche nicht verboten ist, reicht aus Sicht der Landesregierung nicht aus, um die Förderung dieser Tätigkeit und mittelbar die Entwickler von Videospielen mit Steuermitteln zu rechtfertigen.
Die Entwicklung der virtuellen Sportarten und die Diskussion zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem eSport-Bund Deutschland e. V. werden die Landesregierung und ich als künftiger SMK-Vorsitzender weiterhin eng begleiten.
Wir können uns gerne in der Zukunft alle als „sogenannte“ bezeichnen, aber ich bitte dann doch um Respekt vor dem Parlament im Umgang miteinander.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/13004 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Hilfe für Unternehmen in der Krise durch erweiterte Verlustverrechnung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13002 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zunächst erfolgt die Begründung durch die antragstellende Fraktion. Der Fraktionsvorsitzende Baldauf spricht.
Der Antrag hat seine Grundlage natürlich darin, dass wir im Moment in der Corona-Krise andere Zeiten vorfinden, die auch starke Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Das ist unbestritten, das wissen wir alle. Wir sind auch alle gewillt – die einen in die eine und die anderen in die andere Richtung –, der Wirtschaft zu helfen.
Man stellt sich natürlich immer die Frage, wie man diese Wirtschaft in den nächsten Wochen und Monaten stützt. Wir als Christdemokraten haben da eine lange Tradition – die sich auch auf die Auswirkungen, die dieser Antrag mit sich bringt, bezieht – aus der Freiburger Schule, nämlich an Erhard, Röpke, Müller-Armack und vielen anderen festzuhalten und die Soziale Marktwirtschaft, die sich natürlich auch in einem Transformationsprozess im Vergleich zu der Zeit vor 70 Jahren befindet, in den Mittelpunkt zu stellen.
Dazu gehört für uns, dass es so wenig Staatswirtschaft wie möglich und so viel freie Soziale Marktwirtschaft wie möglich gibt. Die hat uns nämlich in den letzten Jahren stark gemacht.
Wenn man sich aber anschaut, wie im Moment die Diskussion geführt wird, beispielsweise von dem noch JusoVorsitzenden Kevin Kühnert zu BMW
oder auch hinsichtlich der Frage, was in Rheinland-Pfalz mit Projekten passiert ist, bei denen die Landesregierung gemeint hat, der bessere Unternehmer zu sein, wodurch Millionengräber entstanden sind, stellt sich die Frage:
Ist es richtig, auch in der heutigen Zeit und gerade bei Corona staatliche Unterstützungen vorzuziehen?
Ich mache mir darüber große Gedanken. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen auf Bundesebene darüber gesprochen. Es wurde so vereinbart, der Lufthansa und der TUI zu helfen. Wir haben damals – vor beinahe elf Jahren, als der Commerzbank geholfen wurde – erlebt, dass das nicht immer das Allerbeste ist, was man da machen kann. Die Commerzbank hat das auch nicht so überlebt, wie wir uns das auf der Staatshilfeseite hätten wünschen können.
Was ist also zu tun in einer Zeit, in der vieles vermieden werden soll, vor allem Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste? Man muss sich darüber Gedanken machen, wie man die Wirtschaft am besten stützt. Das kann man mit Dauersubventionierungen machen. Das kann man mit frischem Geld machen. Das kann man mit Darlehen machen. Es gibt viele, ganz viele Möglichkeiten, aber das wurde teilweise zumindest auf Bundesebene, in der Großen Koalition, so beschlossen, und ich weiß, dass das der leider jetzt immer noch nicht anwesende Herr Wirtschaftsminister genauso sieht wie ich.