Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes und der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12927 – Zweite Beratung
Auch hier wurde im Ältestenrat vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Ich möchte Sie über das bisherige Verfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 108. Sitzung des Landtags am 16. September 2020 mit einer Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir stimmen auch hier unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12927 – in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall.
Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Vielen Dank! Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12960 – Zweite Beratung
Auch dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt. Ich informiere Sie über das bisherige Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 108. Sitzung des Landtags am 16. September 2020 mit einer Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Die Ausschussempfehlung auf lautet unveränderte Annahme.
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12960 – ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön, auch das ist einstimmig der Fall.
Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön! Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze mit Kommunalbezug Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13146 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile zunächst für die Landesregierung Finanzministerin Doris Ahnen zur Begründung das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es an dieser Stelle sehr kurz machen, weil ich bei der Einbringung des Haushalts für das Jahr 2021 soeben schon über die allgemeine Bedeutung der Kommunen für unser Land gesprochen habe und auch über ihre wichtige Bedeutung als Akteure bei der Bewältigung der aktuellen Krisensituation.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug bringt diese Bedeutung erneut zum Ausdruck. Hiermit soll insbesondere die gesetzliche Grundlage für die von Bund und Ländern angekündigte und bundesseitig bereits beschlossene Kompensationszahlung für die krisenbedingten Gewerbesteuermindereinnahmen gelegt werden. Die Zahlungen werden den Gemeinden selbstverständlich außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich zur Verfügung gestellt und sollen insbesondere dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Investitionsfähigkeit der Kommunen in der Krise aufrechtzuerhalten.
Dabei gehen wir noch über das Bundesvorhaben hinaus; denn neben den 412 Millionen Euro für das Jahr 2020 wollen wir noch weitere 50 Millionen Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung stellen. Dabei sind die genannten Summen Festbeträge, die in dieser Höhe verlässlich zu einer finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden, aber auch der Gemeindeverbände beitragen sollen; denn die Verbandsgemeinden, die Landkreise und der Bezirksverband profitieren von diesen Geldern in dem gleichen Umfang, wie sie über ihre Umlagen auch an den Gewerbesteuereinnahmen ihrer Städte und Gemeinden beteiligt sind. Dies zudem noch so früh wie möglich; denn wir regeln, dass die im Dezember vorgesehenen Zahlungen der insgesamt 412 Millionen Euro noch im aktuellen Steuerkraftzeitraum zu berücksichtigen sind und damit bereits als Umlagegrundlage für das Jahr 2021 und nicht erst im Jahr 2022 zur Verfügung stehen.
Ich glaube, auf die technischen Details der Verteilung brauche ich hier nicht näher einzugehen; denn diese sind in der Drucksache sehr detailliert beschrieben. Lassen Sie mich nur so viel dazu sagen: Es handelt sich um eine pauschale Kompensation, die sich an den Gewerbesteuermindereinnahmen zu orientieren hat. Uns war es dabei ein besonderes Anliegen, die Mittel nicht im Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern gezielt denjenigen Gemeinden
Beachten wir dann noch, dass die Gewerbesteuer bekanntlich ein extrem schwankendes Aufkommen zeigt und ein landesweit geltendes System nicht auf den individuellen Plandaten von rund 2.300 Städten und Gemeinden aufbauen kann, dann dürften die Grundzüge unseres Modells, glaube ich, gut nachvollziehbar sein.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf aber auch noch weitere erhebliche Entlastungen der Kommunen vor. Vor allem die Anhebung der Begrenzung der negativen Finanzreserve von 25 auf 50 % der Verstetigungssumme garantiert den Kommunen im Bedarfsfall eine erheblich stärkere Vorleistung des Landes.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden trotz erheblich einbrechender Steuereinnahmen des Landes den Kommunen beträchtliche Mittel gerade auch zur Überwindung der Pandemie zusätzlich zur Verfügung gestellt und Planungssicherheit für die nächsten Jahre geschaffen. Ich darf also um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich glaube, auch ich kann mich insgesamt kurz fassen. Mit der beabsichtigten Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) werden in erster Linie die gemeinsamen Beschlüsse des Bundes und der Länder umgesetzt. Zentraler Inhalt ist, wie Sie es soeben geschildert haben, der Ausgleich der geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2020 und die Hälfte der geschätzten Ausfälle für 2021, die mit dem zweiten Nachtragshaushalt beschlossen worden sind.
Sicherlich wird es Gemeinden und Gemeindeverbände geben, die mit der gefundenen Lösung nicht zufrieden sind, dass wir einen neunjährigen Konjunkturzyklus gefunden haben und sagen, das stärkste Jahr wird gestrichen, das schwächste Jahr wird gestrichen. Aber ich bin davon überzeugt, wir könnten auch andere Zeiträume festlegen und würden genauso – ich nenne sie einmal – Gewinner und Verlierer haben. Deswegen wird es daran bei uns auch nicht scheitern. Ich glaube, wir werden eine wie auch immer anders geartete und auch für alle gerechte Lösung in diesem Zusammenhang nicht hinbekommen.
Was uns aber schwerfällt und wo ich bitte, noch einmal zu überlegen, ist die Änderung in der Stabilisierungskraft,
in der Stabilisierungsrechnung, die wir aus unserer Sicht nicht unbedingt nötig haben müssten. Ja, wir können nach unten korrigieren auf 50 %, damit wir eine Stabilisierung für die nächsten Jahre haben. Dann wäre es aber sinnvoll – das werden wir auch gar nicht in einen Konflikt stellen –, dass wir auch nach oben eine Begrenzung einbringen, auch wenn wir hoffentlich in den nächsten Jahren in diese Zielgrößen nach unten nicht kommen, nach oben haben wir es in den letzten Jahren nicht erreicht. Aber wir hätten Zeit gehabt, diesen Puffer noch auszufüllen. Wenn Sie heute sagen, wir machen es heute, dann werden wir auch dem nicht im Wege stehen.
Aber wir haben durch die geänderten Steuerzuflüsse in den kommunalen Finanzausgleich (KFA) im Rahmen des zweiten Nachtrags Zuflüsse im Steuerverbund nach unten angepasst, insbesondere durch die Absenkung der Gewerbesteuereinnahmen. Deswegen mussten wir auch Geld aus der Stabilisierungsrechnung zuführen, um diese Ausfälle auszugleichen.
Das wäre aus unserer Sicht nicht notwendig gewesen; deswegen fallen wir im nächsten Jahr auch in dieser Rechnung auf etwas mehr als minus 300 Millionen Euro. Ich glaube, dass wir damit in eine erhebliche Auszahlung der Stabilisierungsrechnung zugunsten des KFA gefallen sind. Daher sollten wir uns für 2021 noch einmal überlegen, ob wir die Kommunen in diesem Maße so stehen lassen; denn das ist ein Darlehen, welches das Land den Kommunen ausspricht, die Kommunen aber in den nächsten Jahren Zeit, Geld und Überschüsse aufbringen müssen, um das wieder auszugleichen. Ob das in der Form notwendig ist, das bezweifle ich.
Wir werden es aber aus einem Grund nicht aufhalten, weil wir auch den Zeitenlauf 2020 sehen. Wenn wir es dieses Jahr nicht verabschieden, werden wir ein massives Problem mit unseren Verbandsgemeinden und mit den Kreisen bekommen, weil sich dann die Umlagegrundlagen massiv nach unten ausdehnen. Ich bitte darum, dass wir diesen Teil im Hinblick auf die Absenkung der Stabilisierungsrechnung noch einmal überdenken und auch überdenken, ob wir nicht eine Hilfestellung für 2021 geben können. Wir werden das mit in den Ausschuss nehmen; ansonsten werden wir dem Gesetzentwurf nicht im Wege stehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es jetzt trotzdem ein bisschen ausführlicher machen, auch wenn es anscheinend einen großen Konsens in diesem Raum gibt. Aber ich möchte trotzdem noch einmal
bemerken, vorausschauendes Denken und Handeln und dabei den Zusammenhalt im Land fest im Blick zu haben ist eben das, was diese Landesregierung nicht erst seit der Corona-Pandemie auszeichnet, sondern schon immer. Das wurde vorhin auch bei der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr deutlich, und es wird auch deutlich, wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes anschauen.
Warum sage ich das? Die Kommunen – das ist uns allen bewusst – sind eben elementar, wenn es darum geht, auch in diesen schwierigen Zeiten den Menschen das Gefühl der Sicherheit und des guten Miteinanders zu geben. Sie sind auch elementar, wenn es darum geht, den mittelständischen Unternehmen im Land durch ihre Investitionen wirtschaftliche Stabilität zu geben.
Nach diesem Leitgedanken haben wir bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt im März den Kommunen 100 Millionen Euro Soforthilfe ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt. Viele Kreise und kreisfreie Städte haben – zumindest nach dem Überblick, den ich habe – die Mittel sehr sinnvoll in die Bewältigung der Krise gesteckt, wobei man sagen muss, viele, aber nicht alle.
Es war unsere Finanzministerin Doris Ahnen, die als Erste angekündigt hatte, die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle zu übernehmen. Wir sind froh, dass der Bund dieser Initiative relativ schnell gefolgt ist und die weitere Hälfte übernimmt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Zu den Details komme ich gleich noch. Ich will aber noch einmal die Bedeutung des Stabilisierungsmechanismus im KFA hervorheben, durch den den Kommunen Ausfälle in Höhe von 400 Millionen Euro erspart bleiben. Das ist bundesweit einzigartig. Es macht einmal mehr deutlich: Wir stehen an der Seite der Kommunen.
Zu den Gewerbesteuermindereinnahmen: Der Bund hat anhand der Steuerschätzung im Mai errechnet, dass sich die Ausfälle bei der Gewerbesteuer für Rheinland-Pfalz auf insgesamt 412 Millionen Euro belaufen. Diese Kompensationsbeträge sind als Festbeträge gesetzlich normiert. Das Land übernimmt die Hälfte.
Auch wurde schon angekündigt, für das Jahr 2021 sind darüber hinaus weitere 50 Millionen Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen. Die gesamte Summe wird noch in diesem Jahr in voller Höhe und außerhalb des KFA ausgezahlt. Jedes Land entscheidet über das Verteilsystem. Bei uns gab es eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag haben dem zugestimmt.
Es war aber immer klar, dass sich die Mittelverteilung nicht an den Plandaten der Kämmereien für 2020 ausrichtet,
sondern dass es eines Vergleichszeitraums für die Feststellung der Mindereinnahmen bedarf, anhand dessen die Verteilung festgelegt wird, weil die Gewerbesteuer starken und oftmals zufälligen Schwankungen unterliegt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet aus unserer Sicht ein nachvollziehbares, faires und sachgerechtes Verfahren. Hat die Kommune entsprechend den geglätteten Werten Mindereinnahmen, erhält sie einen Anteil an dem Festbetrag von 412 Millionen Euro. Ein Abschlag für die ersten drei Quartale wird im Dezember gezahlt. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Mai 2021. Dann werden auch die angekündigten 50 Millionen Euro ausgezahlt.
Daher ist es einleuchtend – weil man das an der einen oder anderen Stelle schon in Berichten gelesen hat –, dass vermutet wird, dass das Geld nicht ausreicht. Es ist aber einleuchtend, dass gemeindescharf ausgewiesene Beträge derzeit noch überhaupt nicht vorgelegt werden können und man in keiner Weise jetzt schon beurteilen kann, ob das Geld möglicherweise nicht ausreicht. Das liegt einfach daran, dass auch die Gewerbesteuereinnahmen des dritten Quartals 2020 berücksichtigt werden sollen. Die Daten liegen aber natürlich noch nicht vor.
Es bleibt also festzuhalten, wir setzen alles daran, die Kommunen handlungsfähig zu halten. Im Übrigen kommen mit dem Gesetz noch weitere 12 Millionen Euro Integrationsmittel oder 22,5 Millionen Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dazu. Auch das muss an dieser Stelle angemerkt werden. Das ist alles eine deutliche Erleichterung, die wir uns nicht kleinreden lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die ausführliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss.