Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die ausführliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Das Landesfinanzausgleichsgesetz ist eines der zentralen Gesetze, da hier die Grundsätze der finanziellen Versorgung unserer Kommunen gelegt werden. Im Gegensatz zu den letzten großen Änderungen dient der vorliegende Gesetzentwurf aber in wesentlichen Teilen dazu, die eklatanten finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen zu lindern. Insbesondere die Gewerbesteuer, eine der beiden wichtigsten Gemeindesteuern, ist im Zuge der Corona-Krise stark eingebrochen.
Das Statistische Landesamt ermittelte im September, dass nach Berücksichtigung der an das Land abzuführenden Umlagen den kommunalen Kassen lediglich 860 Millionen Euro
an Einnahmen aus der Gewerbesteuer blieben. Das waren annähernd 100 Millionen Euro weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und entspricht einem Rückgang von über 10 %.
Verschärft wird diese finanzielle Lage nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds durch verschiedene andere wegfallende Steuern, Stundungen oder Herabsetzungen zum Beispiel von Einkommens- und Körperschaftsteuern oder den Erlass von Gebühren, beispielsweise um Gastronomie und Handel zu unterstützen. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir unseren Kommunen nun Kompensationsmittel zur Bewältigung der Krise zur Verfügung stellen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Hilfen auch im Jahr 2021 weitergeführt werden.
Schneller als das Land hatte sich hier der Bund gerührt. Auch in Krisenzeiten erscheint es uns Strategie der Landesregierung zu sein, erst einmal auf Berlin zu warten, bevor man selbst tätig wurde. Etwa 6,1 Milliarden Euro hat der Bundesnachtragshaushalt zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle vorgesehen, wovon 412 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz entfallen.
Im zweiten Nachtragshaushalt in Rheinland-Pfalz haben wir 200 Millionen Euro vorgesehen, sodass es in der Umsetzung innerhalb des Finanzausgleichs zu einer Summe von insgesamt 638 Millionen Euro kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage unserer Kommunen brauchen sie diese Mittel mehr denn je.
Die Wichtigkeit gilt auch für die weiteren Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, etwa die Umsatzsteuerkompensation, die insbesondere durch die befristete Senkung der Steuer notwendig wird.
Dennoch bleibt in der Summe festzuhalten: Es rächt sich infolge der Corona-Krise, dass die Landesregierung in Zeiten der Hochkonjunktur versäumt hat, die Finanzen der Kommunen auf gesunde Füße zu stellen. Gerade die höchstverschuldeten Kommunen stehen nun vor einer Aufgabe, die sie allein nicht werden lösen können.
So richtig die weitgehenden Einmalzahlungen innerhalb des Finanzausgleichs sind, das grundsätzliche Finanzproblem unserer Kommunen, das nun noch einmal verschärft wird, werden sie nicht lösen können. So hat beispielsweise die Stadt Trier erst gestern einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der eine Neuverschuldung von 70 Millionen Euro vorsieht, die zum größeren Teil nicht coronabedingt, sondern im Wesentlichen einer strukturellen Unterfinanzierung geschuldet ist.
Leider wird es jetzt im Zuge der Änderung des LFAG verpasst, weitere Änderungen vorzunehmen, um den eigentlichen Ursachen der lang anhaltenden Finanzmisere der Kommunen entgegenzutreten. Diese Finanzmisere wurde in diesem Haus immer wieder beschrieben. Sie ist auch immer wieder durch die Spitzenverbände und Finanzwissenschaftler festgestellt worden. Schön geredet wird sie nur durch die Landesregierung.
Eine Möglichkeit, die Kommunen besserzustellen, wäre – wie wir es fordern –, die Verbundsätze im LFAG anzuheben, um so die Finanzausgleichsmasse anzuheben und damit die Kommunen nachhaltig besser zu unterstützen.
Geht man diese kritischen Bereiche des LFAG nicht an – dazu scheint die Landesregierung nicht willens zu sein –, wird sich die Misere fortsetzen. Man wird kurzfristig helfen, aber man wird nicht die strukturellen Probleme lösen, die diesen Finanzproblemen letzten Endes zugrunde liegen. Das ist nicht gut für die Kommunen, nicht gut für das Land und nicht gut für die Menschen, die in diesem Land leben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das für die Bekämpfung von finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zentral ist. Die Änderungen des LFAG und weiterer Gesetze haben ein konkretes Ziel, nämlich Stabilität. Meine Damen und Herren, ich sage hier ganz selbstbewusst, dass diese rot-gelb-grüne Landesregierung in den vergangenen vier Jahren die kommunalen Haushalte inhaltlich stabilisiert hat.
Der Kommunalbericht des Rechnungshofs zeigt ausdrücklich und eindrücklich, dass die kreisfreien Städte, die Landkreise, die kreisangehörigen Gemeinden und die Verbandsgemeinden wieder positive Finanzierungssalden aufweisen. Das ist nicht einzig und allein konjunkturell bedingt. Das Ausgabevolumen für unsere Kommunen ist jüngst deutlich stärker als das Volumen des allgemeinen Haushalts gestiegen. Es ist ein Beleg dafür, dass die Ampel den Fokus auf die kommunale Ebene gelegt hat, wie es Frau Ministerin schon ausgeführt hat. Es geht ihnen deshalb auch deutlich besser.
Liebe CDU, das sind die Fakten. Das sollten Sie im Lande und kommunal einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Die Corona-Pandemie hat mit ihren Auswirkungen die kommunalen Haushalte vor eine große Herausforderung gestellt. Darüber haben wir schon häufig gesprochen. Weil wir unsere rheinland-pfälzischen Kommunen als starke Partnerinnen im staatlichen Gefüge brauchen und diese weiter kräftig investieren müssen, sind deutliche Zeichen vom Bund und vom Land auf dieser Ebene dringend notwendig.
Bei aller Kritik, die wir hier im Hause gegenseitig parteipolitisch üben, will ich eines feststellen: Dass Bund und
Land – in unserem Fall getragen von rot-gelb-grün und schwarz – in dieser Phase zusammenhalten und hälftig die Gewerbesteuerausfälle tragen, ist ein großes Zeichen an die kommunale Ebene. Diese Zeichen sind Zeichen der Stabilität, meine Damen und Herren.
Einen Punkt möchte ich vor der umfassenden Beratung im Ausschuss in aller Kürze ansprechen. Ich halte es für ein gutes Signal, dass das Land 22,5 Millionen Euro zur Strukturentwicklung im Bereich des Bundesteilhabegesetzes in die Kommunen gibt. Der Bund hat mit dem stufenweisen Inkrafttreten für millionenschwere zusätzliche Belastungen in Land und Kommune gesorgt. Der Deutsche Landkreistag hat sich gegenüber dem Bund klar geäußert – Zitat –: Es seien deutliche Mehrbelastungen in der Sozialhilfe zu erwarten. – Sie sind auch eingetreten.
Der Deutsche Landkreistag fordert vom Bund, diese Mehrbelastungen zu kompensieren. Vom sonst so wortgewaltigen Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Landkreistags habe ich in diesem Zusammenhang keine Wortmeldung vernommen. Scheinbar muss parteipolitisch der Adressat stimmen, damit sich der Landkreistag für die Interessen seiner Klientel einsetzt. Es ist gut, dass das Land in dieser Frage Unterstützung leistet; denn wir haben die Bedarfe der Landkreise fest im Blick, meine Damen und Herren.
Zu den Integrationskosten, der Verzinsung des Verstetigungsdarlehens und der Grenzerhöhung der negativen Finanzreserve werden wir im Ausschuss noch ins Gespräch kommen. Ich habe die Beurteilungen der kommunalen Spitzenverbände dazu zur Kenntnis genommen. Um ehrlich zu sein, sie atmen alle einen ähnlichen Geist. Hier und da soll noch der ein oder andere Euro mehr fließen.
Ich verstehe dieses Anliegen sehr gut. Allerdings will ich auch feststellen, dass in dieser Krise alles für die Stabilität unserer Kommunen getan wurde. Mit den 100 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte hatten wir einen ersten relativ unkomplizierten und unbürokratischen Schritt geleistet, der auch geholfen hat. Dieser Schritt war groß. Er war so groß, dass einige Landkreise damit sogar ein Plus gemacht haben.
Meine Damen und Herren, es zeigt, die Ampelkoalition hat für Stabilität in der Krise gesorgt, kräftig unterstützt und steht an der Seite unserer Kommunen, die in uns eine verlässliche Partnerin haben. Das wird auch so bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wäre ein wunderbarer Moment, wenn wir uns bei den Kommunalfinanzen einig wären. Darauf warte ich noch. Ich bin schon lange im Landtag, aber das habe ich noch nicht erlebt. Ich glaube, aber auch die Finanzministerin würde sich freuen, wenn wir ein Lob von der CDU erhalten würden.
Wir haben einen sehr guten Vorschlag, so ist zumindest meine Beurteilung. Wir wissen um die Not der Kommunen. Wir wissen aber auch um die eigene Not. Ich glaube, Sie können nun nicht sagen, dass wir uns nicht bemühen und nicht Schulden aufnehmen, aber die Kommunen sind verschuldet. Auch wir als Land müssen uns verschulden, um in dieser Corona-Krise durchhalten zu können und vor allem um einen Start hinlegen zu können, der dann auch angemessen ist, meine Damen und Herren.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir schnell reagieren, wir heute reagieren und das, was im Bund mit beschlossen worden ist, umsetzen können. Dazu haben wir die Vorlage. Wir wollen nicht angeben, wer in Rheinland-Pfalz die meisten Schulden hat, aber ich glaube, aus der Stadt mit den meisten Schulden komme ich. Die Schulden häufen sich dort jetzt auf etwa 1,4 bis 1,6 Milliarden Euro an. Wir haben auch einen Nachtragshaushalt und einen Haushalt für das nächste Jahr mit neuen Schulden von 70 bis 120 Millionen Euro.
Dennoch: Was wir hier tun, ist den Kommunen mit diesen 412 Millionen Euro, die an die rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2020 gehen, und mit dem, was wir für das nächste Jahr vorhaben, aus der Not zu helfen. Wir sagen jetzt schon, wir wollen auch im nächsten Jahr helfen. Es ist doch hervorragend, dass die Kommunen da eine Perspektive haben.
Herr Schnieder, Sie haben das auch gesagt. Leider ist es tatsächlich so, dass es nicht ganz gerecht sein kann, wie man die Rechnungen macht. Mir wurde dann auch bekannt gegeben, dass es tatsächlich sehr große Ungerechtigkeiten gibt, wenn man das beste und das schlechteste Jahr wegstreicht. Das bedeutet schon einmal eine Abweichung von über 50 % an der einen oder anderen Stelle. Wir sollten uns noch einmal genauer anschauen, wo das so ist, damit wir keine Unzufriedenheit im Land haben. Der Vorschlag ist so, wie er vorliegt, tragfähig. Er ist auch gerecht, aber es ist nicht so, dass es 100%ig überall trifft. Ich glaube, deswegen brauchen wir noch einmal ein paar Praxisbeispiele, wo wir welche Abweichungen haben.
Meine Damen und Herren, die Gewerbesteuer ist das eine. Ich glaube, daran kann man wirklich nichts aussetzen. Natürlich würden sich die Kommunen mehr wünschen, aber das ist jedes Mal die gleiche Diskussion. Wir haben aber auch einen Vorschlag für die Mehrwertsteuer, weil die Mehrwertsteuer gesenkt wird. Auch da werden die Kommunen bedacht, sodass sie keine Ausfälle haben.
Ich habe noch vergessen, lobend zu erwähnen, dass bei der Gewerbesteuer auch die Umlagefähigkeit mit berücksich
tigt wird. Als Pfälzer ist es mir wichtig, dass der Bezirkstag nicht leidet sowie der Bezirkstag und andere Verbände und Verbünde mit einbezogen werden.
Der Kampf bei den Kommunen, mehr an Umlage eintreiben oder einholen zu müssen, wäre nicht gerechtfertigt. Es ist gut, dass das umlagefähig ist.
Die Mehrwertsteuer hatte ich eben erwähnt. Das ist auch eine Sache, die stabilisierend wirkt. Bei den Kosten der Unterkunft bin ich völlig davon überzeugt, dass das den Kommunen helfen kann. Wenn wir es einige Jahre gesehen haben, müssen wir in der Praxis genauer evaluieren, wie wir weitere Maßnahmen gerade bei den Kosten der Unterkunft bei den Kommunen ersetzen können. Das ist ein erster guter Aufschlag des Bundes. Dass wir das in Rheinland-Pfalz gern und sofort umsetzen wollen, ist klar.
Wenn man das in dem Vorschlag so sieht, sind die Umsatzsteuer und die Integrationsmittel für das Jahr 2021 auch zu einer Stabilisierung geeignet. Wir müssen immer wieder sehen, dass wir Kommunen haben, die einmal weniger Einnahmen haben. Das Land, das an die Kommunen Steuergelder weitergibt, hat eventuell mehr Einnahmen. Wir müssen zu einem Ausgleich kommen und stabilisierend wirken. Bei den Kommunen ist es durch die Gewerbesteuereinnahmen so, dass wir einmal hohe Einnahmen und einmal niedrige Einnahmen und einen Stabilisierungsmechanismus haben.
Ganz wichtig ist die Hilfe bei der Integration und die Hilfe im sozialen Bereich, die angesprochen wurden. Insgesamt ist das ein Paket, mit dem wir uns draußen und bei den Kommunen wirklich zeigen können. Ich hoffe, dass das dann der ganze Landtag so sieht.