Es liegt der Überweisungsvorschlag an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss vor. – Dem wird offensichtlich so zugestimmt. Dann machen wir das auch so.
Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zunächst darf ich für die Landesregierung Staatssekretärin Heike Raab das Wort geben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Während der Medienstaatsvertrag jetzt in der Ratifizierung auf der Zielgeraden ist, legen wir heute als Landesregierung und Vorsitzland der Rundfunkkommission bereits den ersten Medienänderungsstaatsvertrag und das entsprechende Landesgesetz vor.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag geht es um die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die uns alle zwei Jahre einen Bericht vorlegt. Im Zentrum dieses Staatsvertrags stehen drei wichtige Änderungen. Die erste wichtige Änderung ist, der Rundfunkbeitrag soll seit elf Jahren erstmals wieder moderat von 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden.
Die zweite Änderung betrifft die finanziellen Anteile zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio, die nach Ansicht der KEF neu sortiert werden sollen.
Die dritte Änderung betrifft den ARD-Finanzausgleich an sich, der insbesondere wegen der kleineren ARDRundfunkanstalten, Radio Bremen und Saarländischem Rundfunk, in den Blick zu nehmen ist. Hier soll der ARDFinanzausgleich von 1,6 % in Schritten auf 1,7 % und 1,8 % angehoben werden.
Ich bin froh, dass wir heute darüber im rheinlandpfälzischen Landtag wie auch in den anderen 15 Landtagen debattieren können; denn nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Landesregierung ist der öffentliche Diskurs, insbesondere die parlamentarische Befassung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit dem dualen Mediensystem von großer Bedeutung für die Demokratie, für den Meinungspluralismus und für das duale Mediensystem an sich.
Wir haben gerade in dieser Pandemiezeit festgestellt, dass die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, einen erhöhten Informationsbedarf haben. Die höhere lineare Nutzung ist eindeutig messbar, und das trotz der vielen digitalen Angebote in den sozialen Netzwerken.
Wenn wir heute über den Rundfunkbeitrag sprechen, dann tun wir das auch nach einem sehr, sehr langen Prozess, den wir seitens der Ländergemeinschaft im Jahr 2016, vor vier Jahren, angestoßen haben, als wir damals eine Rücklage von dem Beitrag bildeten und einen intensiven Reformprozess eingeläutet haben: ein Reformprozess, der die digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso wie die Stärkung des Qualitätsjournalismus, der auf gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten und
Wir haben aber auch Reformschritte auf den Weg gebracht, die Doppelstrukturen abbauen sollten und bei denen personaleffizienteres und sparsames Wirtschaften in den Blick genommen worden sind.
Ich kann heute sagen und wir Länder können sagen, das ist gelungen; denn die Beitragsanpassung, die die KEF empfohlen hat, ist – anders als noch vor vier Jahren prognostiziert – nicht bei zwei Euro, sondern nur bei 86 Cent gelandet. Das ist eine moderate und angemessene Anpassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Beitragsanpassung ist nicht nur trotz, sondern gerade wegen der Corona-Pandemie jetzt erforderlich. Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die CoronaPandemie hat Auswirkungen auf uns alle, aber natürlich auch auf die Medienhäuser. Werbeeinnahmen sind eingebrochen, und die negative Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt wird möglicherweise auch die Beitragseinnahmen negativ beeinflussen.
Deshalb müssen die Herausforderungen auch gestemmt werden. Produktionen müssen vorangetrieben und Verpflichtungen erfüllt werden. Stillgelegte Betriebe und Befreiungen aus sozialen Gründen reduzieren möglicherweise auch die Anzahl der Beitragspflichtigen.
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, deshalb bitte ich heute in erster Lesung darum, dass der rheinlandpfälzische Landtag mit großer Mehrheit die Beitragsempfehlung umsetzt; denn wir haben eine verfassungsmäßige Verpflichtung.
Die Beitragsempfehlung und diese moderate Beitragssteigerung werden den weiteren Reformkurs notwendig machen. ARD, ZDF und Deutschlandradio kommen ohne diese Reformen bei dieser moderaten Anpassung nicht weiter. Wir müssen den Medienstandort Rheinland-Pfalz, das Informations- und Unterhaltungsangebot für Bürgerinnen und Bürger, den Meinungspluralismus und die Demokratie aber auch im Blick behalten.
Herr Dr. Weiland, nein, es wäre gut, wenn sich die Abgeordneten so melden, dass das Präsidium das aufnehmen kann. Ich habe bis eben keine Wortmeldung außer einer gehabt. Ich bedanke mich jetzt für die Wortmeldung von Frau Beilstein. Herr Rommelfanger führt die Redeliste. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, entscheidet der Landtag über die Höhe des Rundfunkbeitrags, über die interne Beitragsverteilung auf die Rundfunkanstalten sowie über die Anhebung der Ausgleichsmasse für den ARD-Finanzausgleich. Im öffentlichen Fokus steht dabei vor allem die Höhe des Rundfunkbeitrags. Mit ihm entscheidet der Landtag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die nächste Beitragsperiode, also für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024.
Damit diese Entscheidungen auf einer einwandfreien, nachprüfbaren und objektiven Grundlage erfolgen können, hat die Politik entschieden, den Finanzbedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten durch eine unabhängige Kommission, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und damit durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren feststellen zu lassen.
Die KEF schlägt dem Gesetzgeber nun in ihrem 22. Bericht vor, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro anzuheben. Diese Anhebung lässt sich besser bewerten, wenn man kurz darauf schaut, woher wir eigentlich kommen.
Seit dem 1. Januar 2009 betrug die damals noch geräteabhängige Rundfunkgebühr 17,98 Euro. Der zwischenzeitlich eingeführte Rundfunkbeitrag wurde dann auf Empfehlung der KEF im Jahr 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro abgesenkt. Das heißt, heute reden wir über die erste Anpassung des Rundfunkbeitrags nach deutlich über zehn Jahren Beitragsstabilität, und zwar inklusive einer Senkung in dieser Zeitspanne.
Diesen Vorschlag kann man durchaus als angemessen im Vergleich zu anderen Preisentwicklungen sehen, wenn ich zum Beispiel die Lebenshaltungskosten betrachte, die in Deutschland im gleichen Zeitraum um gut 14 % angestiegen sind.
Durch die Anpassung des Rundfunkbeitrags wird gewährleistet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
Ich glaube, gerade die Corona-Krise hat gezeigt und zeigt auch jetzt immer noch jeden Tag, dass die Nachfrage nach vertrauenswürdigen Inhalten so stark wächst wie schon lange nicht mehr.
Es drängen viele Akteure auf den Informationsmarkt, denen nicht immer daran gelegen ist, die Bürger sachlich zu informieren. Vielmehr wollen sie häufig manipulieren, Ängste und Hass schüren. Es ist mitunter sehr schwierig zu erkennen, wer hinter einer verbreiteten Nachricht steht. Noch weniger transparent ist, wer die eine oder andere Meldung überhaupt in Auftrag gegeben hat oder für deren Verbreitung zahlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht die Bedeutung unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien gerade in Krisensituationen sehr deutlich.
Ich denke, spätestens seitdem eine Partei und andere Einzelstimmen die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern, wissen wir, dass sein Bestand keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dabei ist eine sachliche und möglichst objektive Information der Bürger ein hohes Gut.
Für den offenen demokratischen Diskussions-, Meinungsbildungs- und auch Willensbildungsprozess braucht die freiheitliche Gesellschaft den objektiven, professionellen und unabhängigen Journalismus, der aus verlässlichen Quellen Sachverhalte und Wertungen glaubwürdig vermittelt, erklärt und einordnet.
Auch und gerade im Hinblick auf die digitale Transformation und die digitale Welt muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Werkzeug und Dienstleister einer offenen demokratischen Gesellschaft beweisen.
Genau zu diesem Zweck wird er von der Gesellschaft über Beiträge finanziert und von privatwirtschaftlichen Zwängen freigestellt.
Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem ausdrücklich festgestellt, dass gerade in einer Zeit zunehmender Digitalisierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wachsende Bedeutung zukommt.
Klar ist, wenn wir hier heute über die Erhöhung eines Rundfunkbeitrags reden, dann sprechen wir natürlich nur über die eine Seite. Dabei dürfen wir die andere Seite nicht aus dem Blick verlieren.
Die KEF empfiehlt nämlich nicht nur die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, sondern sie macht ebenso deutlich, dass der Rundfunkbeitrag nicht losgelöst von der Notwendigkeit betrachtet werden kann, Kosten zu senken,
und zwar, indem vorhandene Wirtschaftlichkeits- und Einsparpotenziale realisiert werden, die Effizienz gesteigert wird, Strukturen verschlankt und Produktionsabläufe optimiert werden.