Wir sehen vielmehr den Punkt der Information und Beratung im Vordergrund, damit zum Beispiel Aussagen wie „5G verbreitet das Coronavirus“ aus der Welt geschafft werden können.
Abschließend darf ich noch einmal an dieser Stelle der Arbeit der Clearingstelle Mobilfunk danken. Sie baut nämlich nicht nur Ausbauhemmnisse für Mobilfunk ab, sondern sie geht vor Ort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog, wenn es genau um diese Bedenken geht, und das fundiert.
Der Unterschied zwischen 5G und LTE ist, dass 5G einfach mehr Strahlungspositionen, mehr Strahlungspunkte braucht, weil die Strahlung etwas schwächer ist und dafür intensiver aufgestellt werden muss. Das ist ein wesentli
Es gibt hier eine ganze Reihe von Studien, aber RheinlandPfalz ist geradezu prädestiniert dafür. Wir haben einige Modellregionen. Das ist für uns erst einmal ein Schritt in dieser ganz wichtigen Entwicklung, nämlich der Ausbau dieses neuen Mobilfunkstandards. Es ist aber auch eine Chance: Wir haben 5G-Modellregionen oder Testfelder in Koblenz, Andernach, Kaiserslautern und bei der BASF in Ludwigshafen; wir sind hervorragend dafür prädestiniert, um selbst eine Studie zu veröffentlichen, von der andere profitieren können.
Das ist meines Erachtens eine Herangehensweise, um die Vorbehalte, die es in der Bevölkerung gibt, abzubauen. Sie sind da, es gibt zahlreiche Bürgerinitiativen, es gibt auch zahlreiche Diskussionen in der Internetgemeinde. Daran nehmen natürlich auch Mitglieder der AfD teil, weil sie bewusst und kritisch sind und dieser Technologie Chancen, aber eben auch Risiken abgewinnen können, und sie diskutieren dann lebhaft und leidenschaftlich.
Eine Studie begleitend zum Ausbau macht Sinn. Sie kann einen wirtschaftlichen und auf jeden Fall einen Mehrwert für die Forschung hierzulande erbringen. Daher kann ich Ihre Argumente nicht so ganz nachvollziehen.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Paul, ich möchte nur auf einen Punkt eingehen. Auch wir kennen die Diskussion. Natürlich werden sehr wahrscheinlich mehr Masten genutzt werden wegen der geringeren Reichweite. Auch hier gibt es aber Studien, und auch hier gibt es viele Professorinnen und Professoren, die sagen, wir hätten nicht per se mehr Strahlung, weil nämlich alte Frequenzbereiche ersetzt und alte Antennen genutzt werden. Wenn dies nicht der Fall wäre, hätten wir mit Sicherheit eine steigende Immission.
Die 5G-Strahlung ist aber auch gezielter. Dies bedeutet, dass wir bei der Nutzung alter Frequenzen und alter Antennen mit einer gezielten Strahlung sogar eine geringere Immission erreichen könnten.
Ein Punkt ist natürlich auch sehr relevant, nämlich die Strahlung des Smartphones selbst. Hier gibt es Forschung im Bereich von Langzeit- und Vieltelefonierern. Es wird mit Sicherheit nachher auch Forschung in einem Live-Prozess geben, woraus dann Empfehlungen entstehen.
Die Forschungen, die im Raum stehen, möchte ich an dieser Stelle nicht ansprechen, die kamen auch gar nicht zur Sprache. Deswegen würden wir aus den vorhin genannten Gründen den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Paul, Ängste muss man ernst nehmen, und man darf nicht einfach über Ängste hinweggehen. Man muss aber auch sehr vorsichtig sein, dass man Ängste nicht schürt. Damit tut man den Menschen keinen Gefallen.
In den Ausführungen zu Ihrem Antrag selbst sind Sie auf verschiedene technische Dinge eingegangen, aber Sie haben dabei einen wesentlichen Punkt nicht mit berücksichtigt, und zwar, dass wir bei 5G derzeit in Frequenzbereichen von 2 GHz, 3,6 GHz, 700 MHz sind, die bei der letzten Versteigerung versteigert worden sind und zu denen das Bundesamt für Strahlenschutz eindeutig sagt, dass Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitsauswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden können und es hier keinerlei negative gesundheitliche Auswirkungen gibt.
Wir werden dann in einem weiteren Verfahren erleben, dass in den nächsten Jahren höhere Trägerfrequenzen, höhere Frequenzbänder zur Versteigerung anstehen. Das sind 26, 40 und bis zu 86 GHz. Hier sind durchaus Untersuchungen angesagt und auch bereits beauftragt. Hier ist man bereits unterwegs.
Ich darf Ihnen kurz einmal nennen, dass es in der Vergangenheit zu den einzelnen Mobilfunkfrequenzen das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm gab, das von 2002 bis 2008 mit einem Volumen von 17 Millionen Euro, initiiert durch das Bundesamt für Strahlenschutz, durchgeführt wurde.
Es wurden ab 2010 tumorfördernde Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder untersucht, und es gab eine Wiederholungsstudie von der Jacobs Universität Bremen im Jahr 2015.
Aktuell untersucht ein Team von Forschern an der Jacobs Universität Bremen die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G. Diese Studie ist auf drei Jahre angelegt. Es gibt einen internationalen öffentlichen Workshop vom Dezember 2019 mit dem Fazit, dass derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Belege für ernsthafte schädliche Wirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorliegen, aber Einzelhinweise untersucht werden sollten. Das sollte man sicherlich auch tun.
Es gibt einen runden Tisch, der am 25. Juni dieses Jahres beschlossen bzw. verkündet hat, dass vom BfS die Dringlichkeit gesehen wird, höhere Frequenzen zu erforschen. Daher wurden zwei Projekte zur Forschung oberhalb von 20 GHz in Form von Laborstudien ausgeschrieben. Eine Neuerung dabei ist der Schwerpunkt auf immunologische Auswirkungen. Diese Bereiche können sie im Moment nicht im praktischen Betrieb machen, weil, wie ich eben ausgeführt habe, diese Frequenzen noch nicht zur Verfügung stehen.
Es soll auch weiter verstärkt geforscht werden, und es sollen vermehrt Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden, wobei man ebenfalls die Kommunikationsinitiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als einen Teil der Maßnahmen sieht. Mit diesen Dingen ist im Herbst dieses Jahres begonnen worden. Sie soll transparent und neutral über die Entwicklung im Mobilfunk informieren und ist eine Aktion der Bundesregierung.
Es ist vorgesehen, dass die Länder beim Aufbau und bei den Inhalten der EMF-Datenbank (Elektromagnetische Felder) und der Durchführung der Standardisierung von Sendeanlagen stärker eingebunden werden. Es ist des Weiteren eine Fortschreibung der Selbstverpflichtung mit dem Schwerpunkt auf Kleinzellen, eine Kategoriesierung von Kleinzellen vorgesehen; das Thema, das Sie vorhin angesprochen haben. Dies soll als Information in das Datenportal für Landesbehörden, Kommunen und Gemeinden übernommen werden.
Weiterhin sind Messungen an typischen Kleinzellen vorgesehen. Vodafone wird in Zusammenarbeit mit der Universität Düsseldorf und der RWTH Aachen Anforderungen an einen sicheren Betrieb von Medizingeräten in 5G-InhouseSystemen näher untersuchen. Es gibt also eine ganze Reihe von Studien und Untersuchungen, die in Deutschland bereits auf dem Weg sind.
Ich möchte noch zwei Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen. Zum einen die Frage, dass es nicht nachgewiesen werden kann, dass es keine negativen Auswirkungen hat. Ja, es gibt in der Naturwissenschaft manchmal Zusammenhänge, die zwar teilweise nachgewiesen werden können, aber sie können nicht in jedem Fall und mit Sicherheit als nicht vorhanden nachgewiesen werden. Das ist in der Physik, das ist in der Naturwissenschaft so, und man wird auch mit noch so vielen Untersuchungen zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Sie sprechen die Langzeitwirkung an. Für eine abschließende Beurteilung einer Technologie, die noch sehr jung ist, zum Beispiel bei Krebserkrankungen, brauchen Sie Zeiträume von 20 bis 30 Jahren. Auch an dieser Stelle spricht sicherlich die Realität dagegen, dass man jetzt schon Langzeitstudien hat. Das sind Dinge, die sich teilweise im Laufe der Zeit ergeben müssen.
Zusammenfassend ist zu sagen: Das Bundesamt für Strahlenschutz geht nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Aus
wirkungen infolge von 5G aus. Laut Informationen des BfS gibt es nach dem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm keine bestätigten Belege für schädigende Wirkungen des Mobilfunk für die höheren Frequenzbänder. Im weiteren, späteren Ausbau sieht das BfS noch Forschungsbedarf, da für diesen Bereich bislang nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Das BfS plant hier weitere Forschungsvorhaben; ich habe Ihnen vorhin einige genannt. Ich denke, damit wird deutlich, dass das BfS,
das Bundesamt für Strahlenschutz, die Planung und die Umsetzung von 5G mitverfolgt, dass das BfS am Thema dran ist. Dort ist es aus unserer Sicht in guten Händen, gebündelt und kompetent, und wir sollten diese Untersuchung denjenigen überlassen, die etwas davon verstehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will damit beginnen, dass ich sage, es ist schon ein bisschen bemerkenswert, dass wir zum vorherigen Tagesordnungspunkt von der antragstellenden Fraktion noch einmal hören mussten, dass die Maßnahmen gegen Corona angezweifelt werden und nur zum Vorwand genommen würden, um das durchzusetzen, was man immer schon durchsetzen wollte.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ganz so war es ja nicht! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das haben wir so nicht gesagt! Das ist falsch!)
Das steht in auffälligem Kontrast zu dem, was wir von Ihnen als Sorge um die Gesundheit der Menschen hören. Man muss sagen, man muss fast erleichtert sein, dass Sie nicht auch noch das transportieren, was in den Netzwerken auch diskutiert wird, nämlich dass das Coronavirus durch die 5G-Technologie übertragen werde.
(Abg. Michael Frisch, AfD: Das hat er aber ausdrücklich gesagt! Was soll das denn jetzt? – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau das habe ich abgelehnt! – Glocke des Präsidenten)
damit zu Ihrem Antrag kommen. Ihr Antrag bezieht sich darauf, die Modellregion Kaiserslautern für eine Studie zu benutzen. Dazu will ich zunächst einmal sehr deutlich unterstreichen, auch aus Sicht der Landesregierung, dass die gesundheitlichen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung durch wirklich Tausende internationale Studien untersucht worden sind. Die Studienlage ist sehr aussagekräftig. Herr Abgeordneter Wink hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen, wie viele Studien es inzwischen gibt, die das bestätigen.
In keiner der vorliegenden Studien wurde eine Evidenz für nicht thermische Wirkungen unterhalb der Grenzwerte gefunden, und das trotz umfangreicher und sorgsamer Auswertung der gesamten Studienlage, die übrigens nicht nur Laborstudien, sondern auch Feldstudien umfasst. Das deckt sich mit den erwähnten Gremien, ob es die deutsche Strahlenschutzkommission ist, die WHO, die man hier zusätzlich noch nennen muss, oder der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheits-, Umwelt- und Schwellenrisiken der Europäischen Kommission.
Zuletzt hat die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung eine Neufassung ihrer Leitlinie zur Begrenzung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im März dieses Jahres veröffentlicht. Die Bewertung erfolgte insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Beitrag von 5G. Auch dort konnte keine negative Auswirkung festgestellt werden.
Forschungsbedarf wird gesehen, wenn es um höhere Frequenzen geht – das hat Herr Abgeordneter Dötsch eben noch einmal zu Recht gesagt –, wenn es um den Bereich von 26 GHz oder noch mehr geht. In Kaiserslautern – das ist der entscheidende Punkt –, in dem Modellvorhaben, über das wir uns freuen, werden aber maximal 3,6 GHz zur Anwendung kommen, sodass das schon von diesem Gesichtspunkt her ein völlig ungeeignetes Objekt für eine Modellstudie wäre.
Der Frequenzbereich, der dort angewandt wird, ist bereits jetzt Standard. Er wird unter anderem von der Telekom für das 5G-Netz, insbesondere in Städten, verwendet. Meistenteils werden noch Frequenzen verwendet, die sogar unter dem Wert von 3,6 GHz liegen.