Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Der Frequenzbereich, der dort angewandt wird, ist bereits jetzt Standard. Er wird unter anderem von der Telekom für das 5G-Netz, insbesondere in Städten, verwendet. Meistenteils werden noch Frequenzen verwendet, die sogar unter dem Wert von 3,6 GHz liegen.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Der nächste Punkt, der Kaiserslautern eindeutig als völlig ungeeignet für einen solchen Antrag erscheinen lässt, ist – Sie beantragen konkret Kaiserslautern –, in Kaiserslautern werden Campusnetzwerke errichtet, also räumlich sehr begrenzte Netzwerke, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bestimmt sind. Sie dienen der technologischen Forschung und stehen auch auf dem Universitätsgelände nicht einmal zivilen Anwendern, übrigens auch nicht Studenten, offen. Es hätte also überhaupt keine Aussagekraft, eine Feldstudie durchzuführen, abgesehen davon, dass zu bezweifeln ist, ob überhaupt schon eine größere Anzahl von Studentinnen und Studenten 5G-Mobiltelefone ihr eigen nennt. Es fehlt also schon die notwendige Anzahl der

Probanden, und das ist der zweite Grund, weshalb es völlig ungeeignet ist, an Kaiserslautern zu denken.

Der dritte Punkt ist, dass die Quellen der vorliegenden Studien sagen, die größte Strahlungsexposition geht immer noch von den mobilen Geräten am Ohr aus. Deswegen ergibt es keinen Sinn, eine Studie so anzulegen, wie Sie sie in Ihrem Antrag beschrieben haben.

Dann muss man noch eines sagen: Die 5G-Technologie führt dazu – das ist wahr –, dass sie engmaschiger wird. Das heißt aber auch, die einzelnen Sendestationen arbeiten mit niedrigerer Feldstärke, und das ist eher eine Entlastung als eine Belastung.

Natürlich wird die Landesregierung weiterhin wie bisher Studien im 5G-Bereich genau beobachten und auswerten. Ich sage aber klar und deutlich in Bezug auf Ihren Antrag, der sich auf die Modellregion Kaiserslautern richtet. Das ist die völlig falsche Modellregion dafür.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Zu einer weiteren Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Paul gemeldet.

Herr Dr. Griese, ich habe Kaiserslautern als einen Ort genannt.

(Staatssekretär Dr. Thomas Griese hält den Antrag der AfD-Fraktion hoch)

Das mag sein. Herr Griese, ich glaube Ihnen das. Ich habe den Antrag selbst gelesen und teilweise mitverfasst.

Ich habe nur gesagt, dass es mehrere Anknüpfungspunkte und Örtlichkeiten in Rheinland-Pfalz gibt. Das ist etwas Positives. Wir haben ein 5G-ready Testfeld an der Hochschule Koblenz. Wir haben eine – zumindest geplante – Testung am Rheinhafen Andernach. Wir haben bei der BASF ein Netz, das zumindest auch der chemischen Produktion zur Verfügung steht. Das waren alles Beispiele dafür, dass wir mittel- oder langfristig durchaus Anknüpfungspunkte für den realen Betrieb haben.

Ich glaube, bei diesem Thema ist eine landesweite Studie dazu geeignet, den Forschungsstandort zu stärken. Daher muss das klargestellt werden.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Eine Erwiderung wird offensichtlich nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13572 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:

a) Sechsundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache

17/12814) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13525 –

b) Siebenundzwanzigster Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache

17/12815) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13526 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung beider Punkte ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, die Berichte entsprechend § 66 GOLT zur Durchführung der Besprechung an den Innenausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:

Prävention, Beratung und Intervention in Bezug auf sexualisierte Gewalt – Kinder und Jugendliche effektiv und nachhaltig schützen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13576 –

Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden.

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Barth. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist nicht nur zutiefst verabscheuenswert, sondern sie kommt einem Mord an der jungen Seele gleich und wurde lange unterschätzt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

In Rheinland-Pfalz gab es im Jahr 2019 insgesamt 647 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern. 153 davon bezogen sich auf ein Einwirken auf Kinder, beispielsweise mit pornografischen Abbildungen. Ein Großteil der Tatverdächtigen sind Minderjährige, aber auch bei jungen Volljährigen gibt es einen deutlichen Anstieg.

Wir begrüßen deshalb die Initiative der Bundesregierung zur Verschärfung des Strafrechts bei Taten mit sexualisierter Gewalt. Gleiches gilt für die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Er ruft zu gemeinsamen Anstrengungen gegen sexuellen Missbrauch auf und stellt fest, dass dabei vor allem den Bundesländern eine Schlüsselrolle zukommt.

Neben der Einsetzung eines Missbrauchsbeauftragten werden die Länder aufgefordert, die Einführung und Anwendung schulischer Schutzkonzepte in ihren Schulgesetzen verbindlich zu regeln. Bundesländer wie SchleswigHolstein, Bremen und Bayern haben sich des Themas schon angenommen. Mit unserem Antrag wollen wir, dass Rheinland-Pfalz in dieser Frage nicht hintenansteht.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem; denn aktuelle Studien weisen darauf hin, dass es im Durchschnitt in jeder Schulklasse ein bis zwei Jungen und Mädchen gibt, die sexueller Gewalt oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren oder es aktuell sind.

Wird sexueller Missbrauch von Lehrkräften verübt, wiegt das besonders schwer, da diese Täter ihr Vertrauens- und Näheverhältnis und ihre Autorität aufgrund ihrer Rechtsstellung zu den Schülerinnen und Schülern sträflichst missbrauchen.

Die Vorgänge am Staatlichen Koblenz-Kolleg haben in erschreckender Weise vor Augen geführt, dass es auch an rheinland-pfälzischen Schulen einen konkreten Handlungsbedarf gibt. Laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gab es in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2008 insgesamt 48 Fälle. 34 wurden mit Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen. In 20 dieser Fälle wurde die beschuldigte Person aus dem Schuldienst entfernt. 14 weitere Fälle sind noch offen. Das alles zeigt sich bei einer Gesamtzahl von 48.000 Lehrkräften und Schulangestellten.

Angesichts dieser Zahl sind die 48 Fälle, also 1 ‰, vergleichsweise gering. Meine Damen und Herren, es muss uns aber allen ein Anliegen sein. Jeder Missbrauchsfall ist einer zu viel.

(Beifall der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es klar sagen: Es geht nicht darum zu skandalisieren, und auch nicht darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen. Es geht schlicht und ergreifend

darum, sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schüler frühzeitig zu erkennen, zu identifizieren, aufzuklären und zu ahnden. Jeder Ansatz muss verfolgt und jede rechtsstaatliche Maßnahme genutzt werden, um Missbrauch nach Möglichkeit zu verhindern.

(Beifall der CDU)

Was passiert, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird, zeigt erneut der Fall am Staatlichen Koblenz-Kolleg. Wie jetzt noch einmal deutlich wurde, wurden die dortigen Missstände bereits im Jahr 2012 bei der ADD angezeigt. Erst Anfang des Jahres 2020, nach massiven weiteren Klagen und geschlagenen acht Jahren, griff die Schulaufsicht ein. Dieser Fall, der uns weiterhin im Bildungsausschuss beschäftigen wird, lehrt eines, nämlich dass früher hingesehen werden muss, Lücken im System geschlossen werden müssen und konsequent und konsequenter gehandelt werden muss. Das Staatliche Koblenz-Kolleg ist leider kein Einzelfall.

(Beifall bei der CDU)

Ähnlich verhält es sich mit zwei Missbrauchsfällen aus den Jahren 2012 und 2014, die ebenfalls Anfang des Jahres Gegenstand einer von der CDU beantragten Sondersitzung des Bildungsausschusses waren. Seitdem wissen wir, dass ein Lehrer, nachdem er zweimal einschlägig aufgefallen war, zu einer Kultureinrichtung abgeordnet wurde, in der er erneut mit Kindern und Jugendlichen zu tun hatte, und zwar ohne dass dessen Leiter über seine Vergangenheit informiert worden war. Das mag ein Einzelfall sein, ist aber im Grundsatz nicht verständlich und ein gravierendes Versäumnis.

Es kann und darf nicht sein, dass übergriffig auffällig gewordene Lehrer auf dem Verschiebebahnhof der Problemfälle an andere Bildungseinrichtungen versetzt werden. Die ADD und das Bildungsministerium müssen deutlich mehr tun und in der Konsequenz anders und schneller agieren als bislang.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich will es klar sagen, und ich denke, wir sind alle einer Meinung: Übergriffige Lehrpersonen haben im Schuldienst und in der direkten Arbeit mit Schutzbefohlenen nichts, aber auch gar nichts zu suchen!

(Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der AfD)