Die Abschaffung des Bargelds würde die Freiheit des Einzelnen stark einschränken. Die Begrenzung von Bargeld ist die Vorstufe von Überwachung und Enteignung.
Sehr geehrter Herr Professor Kugelmann, die FDPFraktion bedankt sich abermals herzlich für die wertvolle Arbeit, die Sie und Ihr Team leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich gleich auf die Inhalte des Datenschutzberichts eingehe, kurz auf das Verhältnis von Transparenz und Datenschutz eingehen.
Datenschutz und Transparenz sind zwei Seiten einer Medaille. Transparenz wird immer dort enden, wo schutzwürdige Interessen einer Offenlegung entgegenstehen. Der Schutz der Privatsphäre, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Schutz von sicherheitsrelevanten Informationen und der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung werden immer dazu führen, dass es keine komplette Transparenz geben kann. Datenschutz und Transparenz sind korrespondierende Säulen. Beide Aspekte müssen wir beachten.
Wir haben im vergangenen Jahr in diesem Parlament eine interessante Diskussion um das Landestransparenzgesetz gehabt. Da war es gerade die CDU-Fraktion, die erhebliche Bedenken in der Hinsicht hatte, dass zu viele Daten veröffentlicht werden könnten. Insbesondere in den unionsgeführten Bundesländern gibt es keine Gesetze zur Transparenz- oder Informationsfreiheit. Auch bei der Beratung des Landestransparenzgesetzes hat sich die CDUFraktion nicht mit Forderungen nach mehr Transparenz hervorgetan,
sondern sie hat gerade das Gegenteil gefordert. Deswegen ärgert es mich maßlos, wie die CDU-Fraktion in den vergangenen Tagen das Thema Transparenz immer wieder vorführt und im vergangenen Jahr tatsächlich nicht ein Mehr an Transparenz gefordert hat, sondern das Gegenteil der Fall war.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Martin Haller, SPD: Aber gar nichts!)
Damit der Schutz unserer Daten garantiert wird, ist die Datenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz eine unabdingbare Institution. Sie sorgt für den Schutz unserer Bürgerrechte.
Wir sprechen heute über den Datenschutzbericht. In dem Zeitraum sind 5.000 Anfragen an die Datenschutzbehörde gestellt worden. Das zeigt, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen in Rheinland-Pfalz nutzen diese Behörde, fragen an und reichen Eingaben über mögliche Datenschutzverstöße ein. Das zeigt, dass diese Behörde ein wichtiger Teil für die Sicherung unserer Bürgerrechte ist.
Im Berichtszeitraum endete auch die achtjährige Amtszeit des Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner. Ihm gilt an dieser Stelle unser aller Dank; denn er hat sich um die Verdienste des Datenschutzes sehr hervorgetan. Das sollten wir an dieser Stelle auch würdigen.
Er hat insbesondere das Thema Datenschutz und Bildung in den Vordergrund gestellt und den konstruktiven Dialog zum Thema Datenschutz mit den Behörden und Privaten in Rheinland-Pfalz geprägt. Dafür sei von dieser Stelle aus Edgar Wagner herzlich gedankt.
Ein besonderer Fall – der wurde schon erwähnt – war der Datenskandal der Debeka. Den haben wir auch in der Datenschutzkommission intensiv beraten. An dieser Stelle sei auch dem ehemaligen Vorsitzenden der Datenschutzkommission, Herrn Carsten Pörksen, gedankt.
Wir haben das intensiv in der Datenschutzkommission beraten und uns in der Datenschutzkommission insbesondere über die Einigung mit der Debeka sehr gefreut. Es sind Verbesserungen des Datenschutzes im Vertriebssystem erfolgt, ein Bußgeld von 1,3 Millionen Euro gezahlt und eine Stiftungsprofessur im Bereich der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz geschaffen worden. Das zeigt, die Behörde in Rheinland-Pfalz ist auf der einen Seite durchsetzungsstark, aber sie setzt auf der anderen Seite auch auf den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen. Damit schützt sie die informationelle Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz.
Drei Punkte sind noch innerhalb des Berichtszeitraums zu beachten. Das ist zum einen die EU-DatenschutzGrundverordnung. Diese Datenschutzreform wird uns auch als Gesetzgeber fordern; denn wir müssen unsere Landesgesetze überprüfen, inwieweit Änderungsbedarf besteht. Es wird sicherlich auch ein prägender Aspekt für die Datenschutzkommission sein, dass wir über diese Änderungen sprechen.
Zum anderen sind zwei Paukenschläge während des Berichtszeitraums durch den Europäischen Gerichtshof erfolgt. Zum einen das Safe-Harbor-Urteil, das eben schon erwähnt wurde. Das hat auch sehr viel Arbeit beim LfDI bewirkt. Es wurden nämlich alle Unternehmen in RheinlandPfalz angeschrieben, wie sie es mit dem Datenaustausch mit den USA halten. Zum anderen das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung, zu dem der Datenschutzbeauftragte auch klar Stellung bezogen hat. Der LfDI kommt daher in seinem Bericht zum Schluss – ich zitiere –, es „ist eine grundrechtlich haltbare Regelung der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich“.
Besorgniserregend ist unserer Meinung nach die Zunahme der Videoüberwachung. Das müssen wir im Blick behalten. Tatsächlich hat eine mögliche Verunsicherung der Bevölkerung die Auswirkung, dass die Videoüberwachung gerade auch zum Schutz von Häusern ein enormes Ausmaß angenommen hat. Das müssen wir im Blick behalten; denn jede Kamera ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.
Zum Schluss vielen Dank der Datenschutzbehörde und ein herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Kugelmann, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich hatte bereits in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause die unbeabsichtigte Möglichkeit, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.
Um den Bericht nicht noch einmal vorzutragen – es wäre auch schwierig, von zehn auf fünf Minuten zu kürzen –, verweise ich auf das entsprechende Plenarprotokoll.
an einen Punkt meiner Ausführungen: Ja, Datenschutz muss sein. Hier ist aber auch jeder einzelne Bürger in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass der Bürger seine eigenen Daten in allen Lebenslagen irgendwelchen Providern, digi
talen Medien und Kartenorganisationen freiwillig überlässt und sich der Staat dann um den Datenschutz kümmern muss.
Hier bedarf es meines Erachtens noch mehr Aufklärung gegenüber dem Bürger; denn viele wissen doch nicht, welche Datenspuren sie überall hinterlassen.
Ich möchte zum Schluss noch ergänzen, dass anhand der zusammengetragenen Fakten ein hervorragender Bericht zustande gekommen ist, welcher die sehr gute Arbeit des LfDI widerspiegelt und allen Dankes wert ist.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Ich schließe damit die Besprechung des Tätigkeitsberichts zum Datenschutzgesetz. Ich gehe davon aus, dass keine Ausschussüberweisung beantragt wird.
Gründungskultur stärken, Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz sichern Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/902 –