Protokoll der Sitzung vom 16.09.2016

Nachdem sich im weiteren Verlauf im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung des Evaluierungsergebnisses und der dort gemachten Verfahrensvorschläge gezeigt hat, dass sich die erwogenen Zukunftskonzeptionen letztlich als nicht tragfähig bzw. nicht nachhaltig erwiesen haben, war eine weitere Förderung der Gesellschaft mit öffentlichen Mitteln nicht mehr zu rechtfertigen.

Zu Frage 4: Von einer völlig verfrühten Einstellung der Unterstützung von tifko durch das Land kann aus den von mir bereits dargelegten Gründen nicht gesprochen werden.

Nach Abschluss der ersten geförderten Projekte zum Kompetenzaufbau in der Zeit von 2010 bis 2015 wurde im Jahr 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Evaluierung in Auftrag gegeben. Als Ergebnis wurde eine regionale Nachfrage festgestellt und vorgeschlagen, Alternativen zur Fortführung der tifko GmbH zu suchen. Da aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine der vorgeschlagenen Lösungen als tragfähig erschien, kam eine weitere Fortführung der Gesellschaft nicht in Betracht.

Aus Anlass des von Ihnen zitierten Zeitungsartikels wurde seitens meines Ministeriums mit dem betreffenden Unternehmen die Sachlage ausführlich in Gesprächen erörtert. Die Sorge des Unternehmens, dass die Auflösung der tifko GmbH generell ein Vorzeichen für die Einschränkung von Förderaktivitäten der Landesregierung im nördlichen Rheinland-Pfalz sei, konnte ausgeräumt werden.

Mein Haus steht vielmehr diesem und allen anderen Unternehmen im nördlichen Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinitiativen umfassend zur Verfügung.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Demuth, bitte.

Herr Minister Wissing, im Sommer 2015 – das ist ein Jahr her – hat die tifko GmbH noch ein Technikum eröffnet. Wie viel hat das gekostet, und warum wurde es noch eröffnet und gebaut, wenn jetzt ein Jahr später die Gesellschaft insolvent ist?

Frau Kollegin, ich habe Ihnen bereits dargelegt, dass man

evaluiert hat, ob es Fortführungsmöglichkeiten gibt. Es wurden verschiedene Fortführungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen und geprüft. Ich habe diese gegenüber dem Ausschuss bereits im Detail dargelegt.

Dabei hat man eine Fortführung der tifko GmbH als unselbstständigen Teil der Universität Koblenz-Landau, die Verschmelzung von tifko mit einer anderen Forschungseinrichtung aus der Region, wie etwa der TIME GmbH oder der FGH GmbH, die Verschmelzung mit dem TZO in Rheinbreitbach, die Fortführung von tifko in vertraglicher Verbindung mit der Universität Koblenz-Landau, die Fortführung der GmbH in minimaler Form geprüft. Überregional wurde zudem eine Fusion mit dem Institut für Verbundwerkstoffe in Kaiserslautern geprüft. All diese Prüfungen haben aber dann am Ende ergeben, dass sie sich als nicht tragfähig erweisen, sodass man erst nach Abschluss dieser Prüfungen zu dem Ergebnis kam, dass eine Fortführung von tifko nicht sinnvoll ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, in den Bilanzen der tifko ist im Jahr 2014 ein deutlicher Zuschussbedarf zu erkennen gewesen. Gab es zu diesem Zeitpunkt andere Marktperspektiven, als sie jetzt zu erkennen sind, oder warum hat man nicht schon zu diesem Zeitpunkt gehandelt und aufgrund der fehlenden Marktperspektiven von einer Fortführung des Unternehmensbetriebs abgesehen?

Herr Kollege Bollinger, die damalige Landesregierung ging davon aus, dass die Fortführung noch möglich ist und hat dann bei zunehmenden Problemen Alternativen gesucht, die ich eben dargelegt habe. Aus diesem Grunde hat man sich damals gegen eine Schließung entschieden.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Wieland.

Herr Minister, zum einen waren die Anteilseigner Stadt und Landkreis offensichtlich überrascht von der Entscheidung. Zum anderen haben Sie gerade dargelegt, dass Sie auf die Forderung des Unternehmens AKMA erst durch den Zeitungsbericht aufmerksam gemacht wurden. Halten Sie es nicht für sinnvoll, dass eine Entscheidung, die das Land mit einer solchen Auswirkung trifft, vorab mit den Betroffenen kommuniziert wird?

Die Situation von tifko war im Jahr 2015 schon bekannt. Es war auch im Jahr 2015 schon bekannt, dass man nach

Alternativen gesucht hat. Das ist kein Geheimnis gewesen. Insofern kann ich nicht erklären, warum sich die Betroffenen am Ende von der angespannten Situation in der GmbH überrascht gezeigt haben.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Demuth.

Herr Minister, auch die Geschäftsführerin des Instituts, Frau Professor Dr. Rathgeber, ist zu einer positiven Fortführungsprognose gekommen. Warum wurden ihre Ideen und Fortführungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt, sondern die Gesellschaft gegen ihren Willen in die Insolvenz geführt?

Frau Kollegin, ich habe eben dargelegt, wir haben eine ganze Reihe von Fortführungsmöglichkeiten geprüft, die am Ende aber faktisch gescheitert sind. Beispielsweise wäre die Fortführung der tifko GmbH als unselbstständiger Teil der Universität Koblenz-Landau eine Option gewesen. Die Universität hat das aber in eigener Verantwortung abgelehnt, sodass beispielsweise diese Fortführungsmöglichkeit faktisch ausschied. Ich kann nicht erklären, weshalb die Geschäftsführerin zu einer günstigen Fortführungsprognose gekommen ist. Wir können eine solche nicht teilen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Minister, eine Insolvenz wird normalerweise dazu genutzt, um gesunde Teile eventuell fortzuführen. Jetzt haben Sie gerade gesagt, eine Fortführung von tifko wäre nicht sinnvoll, weil Sie das alles durchgeprüft hätten. Wie hoch sind denn die Verluste für die jeweiligen Gesellschafter, die dadurch entstehen?

Herr Kollege Baldauf, soviel ich weiß, habe ich dem Ausschuss darüber schon berichtet. Ich habe die Zahlen im Augenblick nicht präzise da, werde sie aber dem Ausschuss zur Verfügung stellen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, ich knüpfe an meine letzte Frage an. Im Jahr 2014 war schon aufgrund der

Bilanzen eine mangelnde Wirtschaftlichkeit von tifko abzusehen. Marktperspektiven gab es auch zu diesem Zeitpunkt keine. Insofern war eigentlich aus unserer Sicht die Situation schon gegeben, die 2015 dann dazu geführt hat, dass man das Unternehmen nicht mehr fortführen wollte. Warum ist das nicht schon im Jahr 2014 geschehen?

Herr Kollege, wie ich Ihnen bereits gesagt habe, kam die Landesregierung damals nach ihrer Einschätzung zu dem Ergebnis, dass noch eine positive Fortführungsprognose zu bejahen ist. Deswegen wurde das Institut damals weiter unterstützt. Man hat auch noch sehr umfangreich Fortführungsmöglichkeiten geprüft. Dafür brauchte man einen gewissen Zeitraum.

Insofern kam die damalige Landesregierung zu dem Ergebnis, dass das Institut fortgeführt werden soll. Wir haben nun nach Abschluss der Prüfung der einzelnen Fortführungsmöglichkeiten keine Fortführungsprognose mehr positiv erstellen können und dann konsequent gehandelt.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Demuth.

Herr Minister, die Wirtschaftsausschusssitzung, in der das Thema auf der Tagesordnung stand, ist jetzt zwei Wochen und einen Tag her. Auch dort war es Ihnen nicht möglich, die Finanzierung, die in tifko geflossen ist, im Zeitstrahl genau darzustellen.

Sie sagten in der Ausschusssitzung vor zwei Wochen, Sie würden uns die Unterlagen und eine genaue Aufstellung des Zeitstrahls nachliefern; denn auch dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden war es nicht möglich.

Wann bekommen wir denn jetzt die Unterlagen und das Gutachten von KPMG? Es sind schon zwei Wochen vorbei. Es wäre nett, wenn wir das bald zugestellt bekämen.

Frau Kollegin, ich hatte damals in der Ausschusssitzung schon gesagt, wir müssen prüfen, welche Unterlagen wir aus rechtlichen Gründen vorlegen dürfen und in welcher Form. Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir nicht einfach die Unterlagen 1 : 1 übersenden können. Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen prüfen, insbesondere, was Bilanzen und andere Unterlagen angeht.

Sie werden diese Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt bekommen, sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist. Es geht nicht darum, Ihnen diese Informationen vorzuenthalten, sondern wir müssen Sorge dafür tragen, dass wir sie Ihnen in der rechtlich korrekten Form zur Verfügung stellen. Die Prüfung läuft gegenwärtig. Sie werden aber Einsicht in alle Unterlagen bekommen, die Sie haben wollen.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans Jürgen Noss, Wolfgang Schwarz und Michael Hüttner (SPD) , Einsatzkonzept und Ausrüstung der rheinlandpfälzischen Polizei für die Bewältigung sogenannter Sonderlagen – Nummer 7 der Drucksache 17/940 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Abgeordneter Schwarz, bitte.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Einsatzkonzeption und der Anschaffung der Ausrüstung zugrunde?

2. Welche Ausrüstung wird beschafft und welche Effekte werden davon erwartet?

3. Was sieht die Weiterentwicklung des Einsatzkonzeptes konkret vor?

4. Neben diesen Veränderungen für die Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes gab es zuletzt auch Neubeschaffungen und Pläne zur Umstrukturierung der Spezialeinheiten. Wie sieht die Landesregierung diese vor der aktuellen latenten Bedrohungssituation aufgestellt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Lewentz.

Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans Jürgen Noss, Wolfgang Schwarz und Michael Hüttner vom 13. September 2016.

Die Verantwortung, die Deutschland in der weltweiten Sicherheitsarchitektur übernimmt, bedeutet auch, mit einer abstrakt hohen Gefährdung durch den internationalen und islamistischen Terrorismus konfrontiert zu sein. Dies gilt umso mehr, da Deutschland seit einigen Jahren in verschiedenen Ländern auch militärische Unterstützung leistet.

Die Bedrohungslage umfasst letztlich auch die Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland. Konkrete Belege dafür gab es schon weit vor den Terroranschlägen in Brüssel, Paris oder Nizza. Ich erinnere an die Verhinderung der durch die sogenannte Sauerland-Gruppe geplanten Anschläge 2007/2008 oder die versuchten Kofferbombenanschläge

auf die Deutsche Bahn in Dortmund und Koblenz im Jahr 2006. Weitere könnten genannt werden.